446-1 Bezirksamt Harburg, 1920-2015 (Bestand)

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Ref. code:446-1
Title:Bezirksamt Harburg
Laufzeit:1920-2015
Level:Bestand

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Number:768
Running meters:29.30

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Administration history:1937 wurden aufgrund des Groß-Hamburg-Gesetzes (RGBl I 1937, S. 91ff) aus dem Regierungsbezirk Lüneburg der Stadtkreis Harburg-Wilhelmsburg, aus dem Landkreis Harburg die Gemeinden Altenwerder, Finkenwerder, Fischbek, Francop, Gut Moor, Kirchwerder, Langenbek, Marmstorf, Neuenfelde, Neugraben, Neuland, Rönneburg, Sinstorf sowie die rechts der Elbe gelegenen Teile der Gemeinde Over und aus dem Landkreis Stade die Gemeinde Cranz an Hamburg abgegeben.
In Durchführung des Groß-Hamburg-Gesetzes erging am 9. Dezember 1937 das Reichsgesetz über die Verfassung und Verwaltung der Hansestadt Hamburg – HambVerfVerwG – (RGBl I 1937, S. 1327ff), wonach mit Wirkung vom 1. April 1938 die Hansestadt Hamburg einen staatlichen Verwaltungsbezirk und eine Selbstverwaltungskörperschaft bildete. Insgesamt 49 alt- und neuhamburgische Gemeinden wurden zur Einheitsgemeinde „Hansestadt Hamburg“ zusammengefasst.
Für die Gemeindeverwaltung trat die Deutsche Gemeindeordnung in Kraft. Ergänzend wurde die Hauptsatzung der Hansestadt Hamburg vom 15.03.1938 (HmbVOBl 01.04.-31.12.1938, S.1ff) erlassen.
Nach § 3 der Hauptsatzung wurde das Prinzip der einheitlichen zentralen Verwaltung zugunsten der vorwiegend ländlichen Gebietsteile – darunter auch die heute zum Bezirksamtsgebiet Harburg gehörenden Stadtteile Altenwerder, Cranz, Francop, Gut Moor, Langenbek, Marmstorf, Moorburg, Neuenfelde, Neugraben-Fischbek, Neuland, Rönneburg und Sinstorf - durchbrochen, indem ein besonderer Landbezirk gebildet wurde, dessen Verwaltung ein Beigeordneter – der „Landbezirksbürgermeister“ – leitete. Seine Verwaltung gliederte sich in die Hauptverwaltung und in 20 Dienststellen im Landbezirk, u.a. die Dienststellen Neuenfelde, Altenwerder, Neugraben, Marmstorf, Neuland und Moorwerder.
Die nicht in der Hauptsatzung erwähnten rein städtischen Gebietsteile, darunter auch Harburg-Wilhelmsburg, Georgswerder, Heimfeld, Eißendorf, Wilstorf waren von den Zentralbehörden verwaltete Gebiete.
Vom 1. Oktober 1938 an wurden die Dienststellen der Landesbezirksverwaltung neu eingeteilt in Hauptdienststellen mit schwierigeren Aufgaben und Dienststellen.
Durch die Bekanntmachung über die Gebietseinteilung der Hansestadt Hamburg vom 26.10.1938 (HmbVOBl. 1938, S.208ff) wurde das Gebiet der Hansestadt Hamburg mit Wirkung zum 1. April 1939 entsprechend der Parteikreisgliederung der NSDAP in zehn Kreise eingeteilt.
Weiterhin bildeten die überwiegend ländlichen Bezirke in ihrer Gesamtheit den Landbezirk mit Hauptdienststellen, die übrigen Bezirke den Stadtbezirk.
Hauptdienststelle wurde u.a. Süderelbe (vgl. den Bestand Ortsamt Süderelbe I – Hauptdienststelle) mit den Ortsteilen Finkenwerder (Kreis 3), Altenwerder, Cranz, Fischbek, Francop, Gut Moor, Langenbeck, Marmstorf, Moorburg, Moorwerder, Neuenfelde, Neugraben, Neuland, Rönneburg und Sinstorf (Kreis 8).
Mit dem Erlass über die Neuordnung der Gemeindeverwaltung der Hansestadt Hamburg vom 10.7. 1944 und die Durchführungsbestimmungen gleichen Datums (HmbVOBl. 1944, S. 37ff.) wurde für die regionale Verwaltung die Kreiseinteilung geändert; das gesamte Gemeindegebiet gliederte sich künftig in sechs Kreise, die wiederum vollständig in Ortsamtsbereiche unterteilt waren. In Abänderung der Kreiseinteilung von 1938 wurden der ehemalige Kreis 8 sowie Gebiete der ehemaligen Kreise 3 und 4 zum neuen Kreis 8 mit dem Ortsamt Harburg und den Ortsdienststellen Marmstorf und Neuland, dem Ortsamt Wilhelmsburg und den Ortsdienststellen Veddel und Moorwerder, dem Ortsamt Finkenwerder, dem Ortsamt Süderelbe und den Ortsdienststellen Altenwerder und Neuenfelde. Die Leiter der Kreisverwaltungen leiteten zugleich das Ortsamt, in dessen Gebiet die Kreisverwaltung ihren Sitz hatte. Die Ortsämter erhielten die Aufgaben der Hauptdiensstellen.
1947 wurden bei allen Ortsämtern und Ortsdienststellen beratende Ausschüsse gebildet, die die Ortsamts- und Ortsdienststellenleiter bei der Ausführung ihrer Aufgaben unterstützen und eine Mittlerrolle zwischen Bevölkerung und Verwaltung übernehmen sollten. (HmbGVBl. 1946, S. 77 und HmbGVBl. 1947, S. 21 ff.).
Durch die Vorläufige Verfassung der Hansestadt Hamburg vom 15. Mai 1946 (HmbGVBl 1946, S. 51) wurde Hamburg wieder ein deutsches Land, blieb aber gleichzeitig eine Einheitsgemeinde. Die Aufgaben des Landes und der Gemeinde wurden wieder einheitlich wahrgenommen. Jedoch lässt die Verfassung die örtliche Dezentralisierung der staatlichen Einheitsverwaltung zu.
Mit dem Gesetz über die Bezirksverwaltung in der Hansestadt Hamburg vom 21.9.1949 (HmbGVBl. 1949, S. 223ff) hat der Gesetzgeber von der Möglichkeit der Dezentralisierung durch die Bildung von Bezirken Gebrauch gemacht. Danach wurde das hamburgische Staatsgebiet in sieben Bezirke eingeteilt und für jeden Bezirk ein Bezirksamt eingerichtet.
Die Bezirksämter führen selbstständig Bezirksaufgaben durch, die wegen ihrer übergeordneten Bedeutung oder ihrer Eigenart keiner einheitlichen Durchführung bedürfen. Sie können in Teilen ihres Gebietes ihre Tätigkeit durch Ortsämter ausüben lassen.
Dieses waren für den neu gebildeten Bezirk Harburg die Ortsämter Wilhelmsburg und Süderelbe.
Im Zuge der Bezirksverwaltungsreform (Umsetzung 2006 bis 2008) folgte die Auflösung der Ortsämter. Als Rechtsgrundlage wurde insbesondere das Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) angepasst (Art.1 des Zweiten Gesetzes zur Reform der Bezirksverwaltung vom 6. Juli 2006; HmbGVBl. 2006, S. 404). Zukünftig sollten Doppelarbeiten und unklare Zuständigkeiten in Fachbehörden, Bezirks- und Ortsämtern, die vielfach zu unnötig langen Planungs- und Genehmigungsverfahren führten und nicht immer transparent schienen, vermieden werden. Politische Kompetenzen u.a. der Ortsausschüsse galten häufig als unklar. Der Wegfall des § 4 BezVG (Abs.1: Die Bezirksämter nehmen in den Teilen des Bezirks, in denen es im Interesse der Bevölkerung zweckmäßig ist, Bezirksaufgaben durch Ortsämter wahr) ermöglichte die Auflösung der Ortsämter und die Einrichtung von Kundenzentren.
Am 20.02.2007 erließ der Senat die Verordnung zur Bestimmung der Ortsteilgrenzen des Stadtteils Wilhelmsburg (HmbGVBl. 2007, S. 76). Wilhelmsburg gehört damit seit dem 01.03.2008 zum Bezirk Hamburg-Mitte.

Die bisherigen Bezirksamtsleiter:
Alfred Höhlein (1945-1954)
Walter Mohr (1958-1968)
Hans Dewitz (1968-19779
Helmut Raloff (1977-1984)
Jobst Fiedler (1984-1990)
Michael Ulrich (1991-1998)
Bernhard Hellriegel (1998-2004)
Torsten Meinberg (2004-2011)
Thomas Völsch (2012-2017)
Dierk Trispel (2017-), kommissarisch

Zu beachten ist, dass der Bestand vor allem das im Bereich der allgemeinen Verwaltung des Bezirksamt Harburg angefallene Schrifttum, einschließlich Bezirksversammlung und sämtlicher Ausschüsse, enthält. Darüber hinaus erscheint die Überlieferung teilweise recht lückenhaft und zufällig (insbesondere für die Bereiche Recht, Kultur und Bildung, Soziales und Arbeit, Gesundheit, Bauen, Wohnungen und Siedlungen, Wirtschaft und Verkehr sowie Finanzen): Während beispielsweise die Unterlagen des Stadtplanungsausschusses vollständig überliefert sind, haben sich in Verbindung mit der Hafenplanung und -erweiterung (Umsiedlung Altenwerder, Räumung Moorburg) stehende Unterlagen lediglich in Auswahl erhalten.
Archival history:Der Bestand wurde von Oktober 2005 bis April 2006 von einem Verzeichnisteam neu geordnet (das ursprüngliche Findmittel umfasste nur zwei Seiten und listete lediglich 32 Akten aus der Zeit von 1934 bis 1969 auf, in den Jahren 1987 bis 2003 gab es jedoch 15 weitere Ablieferungen). Alle bisherigen Ablieferungslisten wurden im Rahmen der Neuordnung zu einem neuen Findmittel vereinigt. Bei der Neuordnung des Bestandes wurden die Akten in der Reihenfolge ihrer Ablieferung nach dem Numerus-currens-Prinzip verzeichnet. Kassationen wurden in geringem Umfang vorgenommen; dies betraf vor allem Verwaltungsgliederungspläne und einige Druckschriften (zum Teil in den Bibliotheksbestand überführt).

April 2006 Volker Reißmann

2017 wurden acht weitere Ablieferungen aus den Jahren 2009 bis 2017 von der Unterzeichnenden erschlossen. Der Bestand umfasst nun 23,90 lfd. m mit einer Laufzeit von 1920 bis 2014. Der Bestand ist wachsend.
Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 446-1 Bezirksamt Harburg, Nr...

Januar 2018 Kirsten M. Eckardt

Im März 2018 wurde der Bestand um eine weitere Ablieferung (ca.3,10 lfd. m aller Hauptgruppen, außer Finanzwesen), im September 2020 um zwei weitere Ablieferungen (1,80 lfd. m, vor allem Stadt- und Bebauungsplanung, Hoch- und Tiefbau) ergänzt.

Conditions of access and use

Access regulations:Einzelne Archivguteinheiten unterliegen noch den archivgesetzlichen Schutzfristen. Wenn Sie eine solche Archivguteinheit einsehen möchten, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag auf Schutzfristverkürzung. Die Entscheidung des Staatsarchivs über den Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Finding aids:Scope
Signierung:Numerus currens

Information on related materials

Related material:430-4 Magistrat Harburg (Hauptregistratur), 430-5 Magistrat Harburg-Wilhelmsburg (und Kreis 8 - Hauptregistratur), 430-25 Gemeinde (Stadt) Wilhelmsburg, 446-4 Ortsamt Wilhelmsburg, 446-5 Ortsamt Süderelbe
 

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Number:1
 

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Related units of description:siehe auch:
430-15 Liegenschaftsamt Harburg, 1907-1963 (Bestand)

siehe auch:
430-61 Amt und Landratsamt Harburg (mit Ämtern Hittfeld und Tostedt), 1518-1940 (Bestand)
 

Usage

End of term of protection:12/31/2045
Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

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