Information on identification |
Ref. code: | 444-2 |
Title: | Ortsamt Alstertal (mit Hauptdienststelle) |
Lebenszeit Bestandsbildner: | 1943 - 2007 |
Laufzeit: | 1926-2008 |
Level: | Bestand |
Information on extent |
Number: | 279 |
Running meters: | 11.35 |
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Information on context |
Name of the creator / provenance: | Bezirksamt Wandsbek, Ortsamt Alstertal, Hauptdienststelle Alstertal |
Administration history: | Die Gemeinden Poppenbüttel, Hummelsbüttel, Sasel und Wellingsbüttel sowie der Gutsbezirk Wellingsbüttel gehörten ab 1888 zum Amtsbezirk Poppenbüttel im Kreis Stormarn (Kreisordnung für Schleswig-Holstein vom 26.05.1888 (Preußische Gesetzessammlung 1888, S. 139) und Verordnung vom 22.08.1889 (Amtsblatt der Regierung Schleswig 1889, S. 399, 465)).
In Durchführung des Groß-Hamburg-Gesetzes (RGBl. I 1937, S.91 ff) erging am 9. Dezember 1937 das Reichsgesetz über die Verfassung und Verwaltung der Hansestadt Hamburg – HmbVerfVerwG – (RGBl. I 1937, S.1327 ff). Es sah vor, dass mit Wirkung vom 1. April 1938 die Hansestadt Hamburg einen staatlichen Verwaltungsbezirk und eine Selbstverwaltungskörperschaft bildete. Zur Einheitsgemeinde „Hansestadt Hamburg“ wurden insgesamt 49 hamburgische und ehemals preußische Gemeinden zusammengefasst. U.a. die Gemeinden Poppenbüttel, Sasel (ab 1934 ein eigenes Amt), Hummelsbüttel, Wellingsbüttel und der Gutsbezirk Wellingsbüttel gingen vom Kreis Stormarn an Hamburg über.
Für die Gemeindeverwaltung trat die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 (RGBl. I 1935, S.49) in Kraft. Ergänzt wurde sie durch die Hauptsatzung der Hansestadt Hamburg vom 15.03.1938 (HmbVOBl. 01.04.-31.12.1938, S. 1 ff). Das Prinzip der einheitlichen, zentralen Verwaltung wurde gem. § 3 der Hauptsatzung zugunsten der vorwiegend ländlichen Gebietsteile durchbrochen, die zu einem Verwaltungsbezirk (Landbezirk) zusammengefasst wurden. Ein Beigeordneter – der „Landbezirksbürgermeister“ leitete die Verwaltung, die sich in die Hauptverwaltung und in 20 Dienststellen gliederte, u.a. die Dienststellen Wellingsbüttel (mit Zweigstellen in Poppenbüttel und Hummelsbüttel) und Sasel.
Mit der Bekanntmachung über die Gebietseinteilung der Hansestadt Hamburg vom 26.10.1938 (HmbVOBl. 1938, S.207 ff) wurde das Gebiet der Hansestadt Hamburg mit Wirkung vom 1. April 1939 entsprechend der Parteikreisgliederung der NSDAP in zehn Kreise eingeteilt. Im neu geschaffenen Kreis 10 gab es die Hauptdienststelle Alstertal mit Sitz in Sasel sowie die Dienststellen Poppenbüttel, Hummelsbüttel, Wellingsbüttel und Sasel.
Als Folge der Zerstörung ganzer Stadtteile im Zweiten Weltkrieg wurde eine Neuordnung der Verwaltung erforderlich, da die zentralen Dienststellen vielfach zerstört und die Verbindungen zu den Außenbezirken unterbrochen waren. Die Verwaltung Hamburgs war nur durch Dezentralisierung aufrechtzuerhalten. Daher wurden 23 Ortsamtsbereiche mit je einem Ortsamt geschaffen. Mit dem Erlass über die Neuordnung der Gemeindeverwaltung der Hansestadt Hamburg vom 10.07.1944 (HmbVOBl. 1944, S.37 ff) wurde die Kreiseinteilung für die regionale Verwaltung geändert; das gesamte Gemeindegebiet gliederte sich nun in sechs Kreise, die wiederum in Ortsamtsbereiche unterteilt waren. Das Ortsamt Alstertal mit den Ortsdienststellen Hummelsbüttel, Poppenbüttel und Sasel verblieb im Kreis 10.
Nach dem Gesetz über beratende Ausschüsse in der regionalen Verwaltung vom 26. Juni 1946 und seinen Ausführungsbestimmungen vom 21. März 1947 (HmbGVBl. 1946, S.77 und HmbGVBl. 1947, S.21) wurden für jedes Ortsamt und jede Ortsdienststelle beratende Ausschüsse gebildet. Sie sollten die Ortsamts- und Ortsdienststellenleiter bei der Ausführung ihrer Aufgaben unterstützen und Mittler zwischen Bevölkerung und Verwaltung sein.
Mit dem Gesetz über die Bezirksverwaltung in der Hansestadt Hamburg vom 21.09.1949 (HmbGVBl. 1949, S.223 ff) folgte die Einteilung Hamburgs in sieben Bezirke, die in Teilen ihres Gebietes ihre Tätigkeit durch Ortsämter ausüben sollten. Zu dem neu gebildeten Bezirk Wandsbek gehörten die Ortsämter Walddörfer, Bramfeld, Rahlstedt und das Ortsamt Alstertal, zu dem weiterhin die Ortsdienststellen Hummelsbüttel, Poppenbüttel und Sasel gehörten. |
| Die Ortsdienststellen Poppenbüttel und Sasel wurden im Zusammenhang mit der Fertigstellung des neuen Ortsamtsgebäudes am Wentzelplatz aufgelöst (Beschluss des Ortsausschusses vom 5. Juli 1956, 444-2 Ortsamt Alstertal Nr. 15), die Ortsdienststelle Hummelsbüttel stellte ihre Tätigkeit 1975 ein (Amtlicher Anzeiger 1975, S. 739). Der Ortsamtsbereich umfasste die Ortsteile Poppenbüttel, Wellingsbüttel, Hummelsbüttel und Sasel.
Das Ortsamt nahm als lokal begrenzter Behördenteil des Bezirksamtes Verwaltungsaufgaben wahr. Es konnte unter eigenem Namen weder rechtsgeschäftliche Erklärungen abgeben und Verwaltungsakte erlassen, noch über Widersprüche entscheiden oder Prozesse führen. Fachlich waren die Ortsämter in Abteilungen gegliedert. Die genaue Gliederung ergab sich aus den jeweils gültigen, für alle Bezirksämter einheitlich aufgestellten Verwaltungsgliederungsplänen. Die Ortsdienststellen nahmen vor allem die Aufgaben des Einwohner- und Sozialwesens wahr. Ortsausschüsse wurden von der Bezirksversammlung eingesetzt und waren überwiegend beratend tätig (§ 22 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz vom 11. Juni 1997; HmbGVBl. 1997, S. 205 und 206).
Im Zuge der Bezirksverwaltungsreform (Umsetzung 2006 bis 2008) folgte die Auflösung der Ortsämter. Als Rechtsgrundlage wurde insbesondere das Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) angepasst (Art.1 des Zweiten Gesetzes zur Reform der Bezirksverwaltung vom 6. Juli 2006; HmbGVBl. 2006, S. 404). Zukünftig sollten Doppelarbeiten und unklare Zuständigkeiten in Fachbehörden, Bezirks- und Ortsämtern, die vielfach zu unnötig langen Planungs- und Genehmigungsverfahren führten und nicht immer transparent schienen, vermieden werden. Politische Kompetenzen u.a. der Ortsausschüsse galten häufig als unklar. Der Wegfall des § 4 BezVG (Abs. 1: Die Bezirksämter nehmen in den Teilen des Bezirks, in denen es im Interesse der Bevölkerung zweckmäßig ist, Bezirksaufgaben durch Ortsämter wahr) ermöglichte die Auflösung der Ortsämter und die Einrichtung von Kundenzentren.
Das Ortsamt Alstertal befand sich bis März 1959 in Wellingsbüttel, Rabenhorst 11. Im April 1959 erfolgte die Verlegung in das neu erbaute Ortsamtsgebäude Wentzelplatz 7 in Poppenbüttel. Seit seiner Auflösung 2007 ist dort das Kundenzentrum Alstertal untergebracht, das die Aufgaben einer Einwohnerabteilung wahrnimmt.
Ortsamtsleiter: 1949 - 1950 Regierungsrat Bremer 1951 – 1955 Paul Lutzmann 1955 – 1966 Werner Dutz 1966 – 1984 Dieter Mahnke 1985 – 1990 Rolf Wolgast 1990 – 1992 Hans-Jürgen Ahrens (kommissarisch) 1992 – 1995 Hans-Jürgen Westphal 1995 – 1997 Manfred Noster (kommissarisch) 1997 – 2007 Michael Näfken |
Archival history: | Bis 2005 wurden nur wenige Unterlagen vom Ortsamt Alstertal abgeliefert. 1982 gelangten Originale von Grundstückskaufverträgen (1939-1960) und 1986 Akten betr. Ausschusswesen und Organisation an das Staatsarchiv.
Von 2005 bis 2008 erfolgten insgesamt vier Ablieferungen, vor allem aus den Bereichen Allgemeine Verwaltung, Sozialwesen, Bau- und Kulturwesen. Aus der Ablieferung des Bezirksamtes Wandsbek - Liegenschaftsamt - vom 28.11.2003 wurden 5,20 lfd. m zum Bestand genommen. Der erschlossene Bestand umfasst 11,25 lfd. m mit einer Laufzeit von 1926 bis 2008. Kassiert wurden ca. 1,8 lfd. m Doppelstücke der Ausschussunterlagen und der Bebauungsplanung. Ca. 1,0 lfd. m Akten aus dem Tiefbaubereich kamen provenienzgerecht zum Bestand 444-4 Ortsamt Walddörfer. Die Verzeichnungseinheiten wurden in den acht Hauptgruppen des Aktenplans der Bezirksverwaltung klassifiziert.
Aufgrund der Überlieferungslücken kann mit dem erhaltenen, hier erschlossenen Schriftgut nicht für alle Bereiche ein guter Einblick in den spezifischen Charakter dieses Ortsamtsbereichs gewonnen werden. Hilfreich für die Dokumentation der Ortsgeschichte ist allerdings die fast lückenlose Reihe der Ortsausschuss-Protokolle.
Verschiedene Unterlagen sind nach § 5 des Hamburgischen Archivgesetzes (HmbArchG) für die Benutzung gesperrt. Nach § 5 Abs. 4 HmbArchG kann eine Verkürzung der Schutzfristen auf schriftlichen Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der Einwilligung des Staatsarchivs Hamburg.
Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 444-2 Ortsamt Alstertal (mit Hauptdienststelle), Nr….
Kirsten M. Eckardt Januar 2014
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Kommentierte Beständeübersicht: |
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Conditions of access and use |
Access regulations: | Verschiedene Unterlagen sind nach § 5 des Hamburgischen Archivgesetzes (HmbArchG) für die Benutzung gesperrt. Nach § 5 Abs. 4 HmbArchG kann eine Verkürzung der Schutzfristen auf schriftlichen Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der Einwilligung des Staatsarchivs Hamburg. |
Finding aids: | Scope |
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Information on related materials |
Related material: | 423-3/5 Gemeinde Hummelsbüttel, 423-3/8 Amt Poppenbüttel, 423-3/9 Gemeinde Poppenbüttel, 423-3/15 Amt und Gemeinde Sasel, Gemeinde Wellingsbüttel, 444-5 Ortsamt Bramfeld, 444-1 Bezirksamt Wandsbek |
Analoge Nutzerkopie: | keine Reproduktion |
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Number: | 1 |
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End of term of protection: | 12/31/2038 |
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Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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