444-1 Bezirksamt Wandsbek, 1885-2021 (Bestand)

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Ref. code:444-1
Title:Bezirksamt Wandsbek
Laufzeit:1885-2021
Level:Bestand

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Number:1160
Running meters:51.50

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Administration history:Das holsteinische Gutsdorf Wandsbek wird 1296 erstmals erwähnt. 1833 erfolgte die Erhebung zum Flecken. Zu Schleswig-Holstein gehörend – mit dem dänischen König als Landesherren – kam es 1867 zu Preußen und damit zum Kreis Stormarn. 1870 erhielt Wandsbek Stadtrechte. 1878 erfolgte die Eingemeindung von Marienthal und 1900 von Hinschenfelde in die Stadt Wandsbek, die 1901 als Stadtkreis aus dem Kreis Stormarn ausgegliedert wurde. 1927 wurden Jenfeld und Tonndorf eingemeindet.
Gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Groß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen vom 26. Januar 1937 (RGBl. I 1937, S. 91 ff) ging der Stadtkreis Wandsbek (Regierungsbezirk Schleswig) sowie die Gemeinden Bergstedt, Bramfeld, Duvenstedt, Hummelsbüttel, Lemsahl-Mellingstedt, Poppenbüttel, Rahlstedt, Sasel, Steilshoop und Wellingsbüttel (Landkreis Stormarn, Regierung Schleswig) von Preußen auf Hamburg über. Mit dem Gesetz über die Verfassung und Verwaltung der Hansestadt Hamburg vom 9. Dezember 1937 (RGBl. I 1937, S. 1327 ff) bildete die Hansestadt Hamburg mit Wirkung vom 1. April 1938 einen staatlichen Verwaltungsbezirk und eine Selbstverwaltungskörperschaft. Die Verwaltung gliederte sich in die staatliche Verwaltung und die Gemeindeverwaltung. Zur Einheitsgemeinde „Hansestadt Hamburg“ wurden insgesamt 49 hamburgische und ehemals preußische Gemeinden zusammengefasst. Für die Gemeindeverwaltung galt die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 (RGBl. I 1935, S. 49). Ergänzend dazu wurde die Hauptsatzung der Hansestadt Hamburg vom 15.03.1938 (HmbVOBl. 01.04.-31.12.1938, S. 1 ff) erlassen, die die ländlichen Gebietsteile in einem Verwaltungsbezirk (Landbezirk) zusammenfasste.
Mit der Bekanntmachung über die Gebietseinteilung der Hansestadt Hamburg vom 26.10.1938 (HmbVOBl. 1938, S. 207 ff) wurde das Gebiet der Hansestadt Hamburg mit Wirkung vom 1. April 1939 entsprechend der Parteikreisgliederung der NSDAP in zehn Kreise – mit Unterscheidung zwischen Stadtbezirk und Landbezirk - eingeteilt. Wandsbek-West (u.a. mit den Ortsteilen Marienthal und Hinschenfelde), Wandsbek-Ost (Tonndorf und Jenfeld), Bramfeld, Steilshoop und das zu den hamburgischen Walddörfern gehörende Farmsen-Berne gehörten zum Stadtbezirk im Kreis 10. Zum Landbezirk des Kreises 10 kamen Duvenstedt, Bergstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Poppenbüttel, Hummelsbüttel, Wellingsbüttel, Sasel, Rahlstedt und die hamburgischen Walddörfer Wohldorf-Ohlstedt und Volksdorf.
Durch die Zerstörung ganzer Stadtteile im 2. Weltkrieg wurde eine Neuordnung der Verwaltung erforderlich, da die zentralen Dienststellen häufig zerstört und die Verbindungen zu den Außenstellen unterbrochen waren. Zur Dezentralisation wurden 23 Ortsamtsbereiche mit je einem Ortsamt geschaffen. Der Erlass über die Neuordnung der Gemeindeverwaltung der Hansestadt Hamburg vom 10.07.1944 (HmbVOBl. 1944, S. 37 ff) änderte die Kreiseinteilung der regionalen Verwaltung. Das Gemeindegebiet gliederte sich nun in sechs Kreise, die wiederum in Ortsamtsbereiche unterteilt waren. Den Kreis 10 bildeten die Ortsamtsbereiche Wandsbek, Walddörfer, Alstertal und Rahlstedt. Für die ehrenamtliche Beratung der Ortsamtsleiter wurden „Ortsälteste“ berufen.
Nach dem Gesetz über beratende Ausschüsse in der regionalen Verwaltung vom 26. Juni 1946 und seinen Ausführungsbestimmungen vom 21. März 1947 (HmbGVBl. 1946, S.77 und HmbGVBl. 1947, S. 21) wurden für jedes Ortsamt und jede untergeordnete Ortsdienststelle beratende Ausschüsse gebildet, die als Nachfolger der Ortsältesten die Ortsamts- und Ortsdienststellenleiter bei der Ausführung ihrer Arbeiten unterstützen und Mittler zwischen Bevölkerung und Verwaltung sein sollten.
Durch die Vorläufige Verfassung der Hansestadt Hamburg vom 15. Mai 1946 (HmbGVBl. 1946, S. 51) wurde Hamburg wieder ein deutsches Land, blieb aber gleichzeitig eine Einheitsgemeinde. Die Aufgaben des Landes und der Gemeinde wurden wieder einheitlich wahrgenommen. Die Verfassung lässt jedoch die örtliche Dezentralisierung der staatlichen Einheitsverwaltung zu.
Mit dem Gesetz über die Bezirksverwaltung in der Hansestadt Hamburg vom 21.09.1949 (HmbGVBl. 1949, S.223 ff) folgte die Einteilung Hamburgs in sieben Bezirke. Träger der Bezirksverwaltung waren nun die Bezirksämter, die in Bezirksfachämter gegliedert wurden und in Teilen ihres Gebietes ihre Tätigkeit durch Ortsämter ausüben sollten. Zu dem neu gebildeten Bezirk Wandsbek gehörten die Ortsämter Alstertal, Rahlstedt, Walddörfer und Bramfeld. Mit der Neugliederung wurde das althamburgische Eilbek ein Teil des Bezirks Wandsbek. Das beschließende Organ in den Bezirken ist die Bezirksversammlung (Bezirksausschuss), die von den Einwohnern des Bezirks auf vier Jahre gewählt wird.
Im Zuge der Bezirksverwaltungsreform (Umsetzung 2006 bis 2008) folgte die Auflösung der Ortsämter. Als Rechtsgrundlage wurde insbesondere das Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) angepasst (Art. 1 des Zweiten Gesetzes zur Reform der Bezirksverwaltung am 6. Juli 2006; HmbGVBl. 2006, S. 404). Der Wegfall des § 4 BezVG (Abs. 1: Die Bezirksämter nehmen in den Teilen des Bezirks, in denen es im Interesse der Bevölkerung zweckmäßig ist, Bezirksaufgaben durch Ortsämter wahr) ermöglichte die Auflösung der Ortsämter und die Einrichtung von Kundenzentren.
Seit 2011 gliedert sich der Bezirk in fünf Regionalbereiche, zum Teil mit den Aufgaben der früheren Ortsämter:
• Kerngebiet (Eilbek, Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek)
• Alstertal (Hummelsbüttel, Poppenbüttel, Sasel und Wellingsbüttel)
• Bramfeld (mit Farmsen-Berne und Steilshoop)
• Rahlstedt
• Walddörfer (Bergstedt, Duvenstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Volksdorf und Wohldorf-Ohlstedt)
Das Bezirksamt Wandsbek befindet sich seit seiner Gründung im sog. Stormarnhaus (erbaut 1922/1923 von Fritz Höger, bis 1937 Verwaltungssitz des Kreises Stormarn), Schloßstraße 60.
Bezirksamtsleiterinnen / Bezirksamtsleiter:
1945 – 1954 Heinrich Müller
1954 – 1980 Achim-Helge Freiherr von Beust
1980 – 1984 Rolf Lange
1985 – 1987 Dieter Mahnke
1987 – 1993 Ingrid Soehring
1993 – 2001 Klaus Meister
2001 – 2007 Gerhard Fuchs
2007 – 2011 Cornelia Schroeder-Piller
seit 2011 Thomas Ritzenhoff
Archival history:Das Bezirksamt Wandsbek begann Ende der 1950er Jahre mit Ablieferungen an das Staatsarchiv – insbesondere Unterlagen des Bezirksausschusses bzw. der Bezirksversammlung und der Fachausschüsse. Durch die umfangreichen Ablieferungen von Liegenschaftsakten (vor allem Grundstücksankäufe für Straßenbauzwecke) lässt sich die Verkehrsplanung des Bezirks seit der Nachkriegszeit gut dokumentieren. Neben einer größeren Ablieferung 2003 mit Akten aller Hauptgruppen der Bezirksverwaltung erfolgten kleinere Ablieferungen einzelner Fachämter und Fachabteilungen.
Die Erschließung des Bestandes erfolgte durch die Unterzeichnende. Er umfasst 50,70 lfd. m mit einer Laufzeit von 1885 bis 2012. Die Verzeichnungseinheiten wurden in den acht Hauptgruppen des Aktenplans der Bezirksverwaltung klassifiziert. Der Bestand ist wachsend.
Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 444-1 Bezirksamt Wandsbek, Nr…

Kirsten M. Eckardt Oktober 2022

Im Juli 2023 wurden vom Bezirksamt weitere Unterlagen zum Leyton-Wandsbek-Freudschaftsbund und ca. 50 Fotos abgegeben.

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Access regulations:Einzelne Archivguteinheiten unterliegen noch den archivgesetzlichen Schutzfristen. Wenn Sie eine solche Archivguteinheit einsehen möchten, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag auf Schutzfristverkürzung. Die Entscheidung des Staatsarchivs über den Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
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