442-7 Ortsamt Finkenwerder, 1899-2004 (Bestand)

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Ref. code:442-7
Title:Ortsamt Finkenwerder
Lebenszeit Bestandsbildner:1943-2007
Laufzeit:1899-2004
Level:Bestand

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Number:289
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Name of the creator / provenance:Ortsamt Finkenwerder
Administration history:Das zum Herrschaftsgebiet der Grafen von Holstein gehörende Finkenwerder wurde 1236 erstmals urkundlich erwähnt. 1265 ging der südliche Teil der Insel an die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg über, den nördlichen Teil erwarb Hamburg 1445. Das Umfahren des Handelsplatzes Hamburg konnte damit verhindert werden. Als Grenze wurde 1568 die sog. Landscheide, ein alter Elbarm, festgelegt. Hamburgisch Finkenwerder wurde 1919 Vorort, der südliche Teil gehörte bis 1814 zum Herzogtum Braunschweig-Lüneburg, bis 1866 zum Königreich Hannover und fiel dann an Preußen.

Mit dem Reichsgesetz über Groß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen vom 26. Januar 1937 - GroßHambG (RGBl. I 1937 S.91 ff.) endete die Teilung der Insel. Der preußische Teil Finkenwerders ging aus dem Landkreis Harburg (Regierungsbezirk Lüneburg) an Hamburg über. Das damit einhergehende Reichsgesetz über die Verfassung und Verwaltung der Hansestadt Hamburg – HmbVerfVerwG- (RGBl. I 1937, S. 1327 ff.) regelte die Verwaltung neu. Mit Wirkung vom 1. April 1938 sollte die Hansestadt Hamburg einen staatlichen Verwaltungsbezirk und eine Selbstverwaltungskörperschaft bilden. Insgesamt wurden 49 ehem. preußische und hamburgische Gemeinden zur Einheitsgemeinde „Hansestadt Hamburg“ zusammengefasst.

Für die Gemeindeverwaltung trat die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 (RGBl.I 1935, S 49) in Kraft. Diese wurde durch die Hauptsatzung der Hansestadt Hamburg vom 15.03.1938 (HmbVOBl. 01.04-31.12.1938, S.1 ff.) ergänzt. Gemäß § 3 der Hauptsatzung wurde das Prinzip der einheitlichen, zentralen Verwaltung gebrochen, um die vorwiegend ländlichen Gebietsteile zu einem Verwaltungsbezirk (Landbezirk) zusammenzufassen. Ein Beigeordneter – der „Landbezirksbürgermeister“ – leitete die Verwaltung, die sich in die Hauptverwaltung und 20 Dienststellen gliederte. Für Finkenwerder gab es die gleichnamige Dienststelle, die der Hauptdienststelle Süderelbe (Sitz Neugraben) untergeordnet war.

Mit der Bekanntmachung über die Gebietseinteilung der Hansestadt Hamburg vom 26.10.1938 (HmbVOBl. 1938, S. 207 ff.) wurde das Gebiet der Hansestadt Hamburg mit Wirkung vom 1. April 1939 entsprechend der Parteikreisgliederung der NSDAP in zehn Kreise eingeteilt. Finkenwerder gehörte mit St. Pauli, Neustadt, Hamburg-Altstadt, Steinwerder und Waltershof zum Kreis 3.

Nach der Zerstörung ganzer Stadtteile im Zweiten Weltkrieg wurde deutlich, dass eine Neuordnung, d.h. Dezentralisierung der Verwaltung erforderlich war, da die zentralen Dienststellen oft zerstört und der Kontakt zu den Außenbezirken unterbrochen war. Es wurden 23 Ortsamtsbereiche mit je einem Ortsamt geschaffen. Mit dem Erlass über die Neuordnung der Gemeindeverwaltung der Hansestadt Hamburg von 10. Juli 1944
(HmbVOBl. 1944, S.37 ff) wurde die Kreiseinteilung für die regionale Verwaltung geändert; das gesamte Gemeindegebiet gliederte sich künftig in sechs Kreise, die wiederum in Ortsamtsbereiche unterteilt waren. Das Ortsamt Finkenwerder wurde mit den Ortsämtern Harburg, Wilhelmsburg und Süderelbe zum Kreis 8 zusammengelegt. Sie erhielten die Aufgaben der Hauptdienststellen.

Nach dem Gesetz über beratende Ausschüsse in der regionalen Verwaltung vom 26. Juni 1946 und seinen Ausführungsbestimmungen vom 21. März 1947 (HmbGVBL. 1946, S. 77 und HmbGVBl. 1947, S.21) wurden für jedes Ortsamt und jede Ortsdienststelle beratende Ausschüsse gebildet. Sie sollten die Ortsamts- und Ortsdienststellenleiter bei der Ausführung ihrer Aufgaben unterstützen und Mittler zwischen Bevölkerung und Verwaltung sein.
Mit dem Gesetz über die Bezirksverwaltung in der Hansestadt Hamburg vom 21. September 1949 (HmbGVBl.1949, S.223 ff) folgte die Einteilung Hamburgs in sieben Bezirke, die in Teilen ihres Gebietes ihre Tätigkeit durch Ortsämter ausüben sollten. In dem neu gebildeten Bezirk Hamburg-Mitte gab es die Ortsämter Billstedt, Veddel-Rothenburgsort und Finkenwerder. Zum Ortsamtsbereich Finkenwerder gehörte auch der Stadtteil Waltershof.

Das Ortsamt nahm als lokal begrenzter Behördenteil des Bezirksamtes Verwaltungsaufgaben wahr. Es konnte unter eigenem Namen weder rechtsgeschäftliche Erklärungen abgeben und Verwaltungsakte erlassen, noch über Widersprüche entscheiden oder Prozesse führen. Fachlich waren die Ortsämter in Abteilungen gegliedert. Die genaue Gliederung ergab sich aus den jeweils gültigen, für alle Bezirksämter einheitlich aufgestellten Verwaltungsgliederungsplänen. Ortsausschüsse wurden von der Bezirksversammlung eingesetzt und waren überwiegend beratend tätig (§ 22 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz vom 11. Juni 1997; HmbGVBl. 1997, S. 205 und 206).

Im Zuge der Bezirksverwaltungsreform (Umsetzung 2006 bis 2008) folgte die Auflösung der Ortsämter. Als Rechtsgrundlage wurde insbesondere das Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) angepasst (Art.1 des Zweiten Gesetzes zur Reform der Bezirksverwaltung vom 6. Juli 2006; HmbGVBl. 2006, S. 404). Zukünftig sollten Doppelarbeiten und unklare Zuständigkeiten in Fachbehörden, Bezirks- und Ortsämtern, die vielfach zu unnötig langen Planungs- und Genehmigungsverfahren führten und nicht immer transparent schienen, vermieden werden. Politische Kompetenzen u.a. der Ortsausschüsse galten häufig als unklar. Der Wegfall des § 4 BezVG (Abs.1: Die Bezirksämter nehmen in den Teilen des Bezirks, in denen es im Interesse der Bevölkerung zweckmäßig ist, Bezirksaufgaben durch Ortsämter wahr) ermöglichte die Auflösung der Ortsämter und die Einrichtung von Kundenzentren

Das Ortsamt Finkenwerder befand sich bis zu seiner Auflösung 2007 in dem 1912/13 für die Deutsche Seefahrtsschule errichteten Gebäude am Butendeichsweg 2. Das neue Kundenzentrum Hamburg-Mitte, Außenstelle Finkenwerder, befindet sich am Steendiek 33 und nimmt die Aufgaben einer Einwohnerabteilung wahr.

Ortsamtsleiter

1951-1962 Wilhelm Lindemann

1963-1966 Werner Aude

1967-1975 Werner Brandt

1975-1989 Peter Reichel

1989-2003 Uwe Hansen

2003-2005 Hartwig Behrens (kommissarisch; Verwaltungsleiter)

2005-2006 Gerd Tiedemann
Archival history:Erst ab 1982 wurden vom Ortsamt Finkenwerder vereinzelt Akten unterschiedlicher Verwaltungszweige abgeliefert. Ab 1987 erfolgte in regelmäßigen Abständen die Ablieferung von Ausschussunterlagen. Die im Jahr 2000 vom Staatsarchiv bewerteten Unterlagen verblieben vorerst im Keller des Ortsamtsgebäudes. Im Zusammenhang mit der Auflösung des Ortsamtes 2007 fand eine Bewertung des noch hinzugekommenen Schriftgutes statt. 2008 erfolgte die Ablieferung der 2000 und 2007 als archivwürdig ausgewählten Akten.

Der von der Praktikantin Sarah Schmidt 2011 erschlossene Bestand umfasst 9,80 lfd. m mit einer Laufzeit von 1899-2002. 0,1 lfd. m Einzelfallakten betr. Familienunterstützung von 1939-1946 wurden zum Bestand 351-14 Arbeits- und Sozialfürsorge – Sonderakten gegeben.
Die Verzeichnungseinheiten wurden in den acht Hauptgruppen des Aktenplans der Bezirksverwaltung klassifiziert.

Obwohl ein erheblicher Teil des Registraturgutes des Ortsamtes Finkenwerder nicht überliefert ist, kann mit dem erhaltenen, hier erschlossenen Schriftgut ein guter Überblick über den spezifischen Charakter dieses Ortsamtsbereichs gewonnen werden.
Jede Archivguteinheit ist wie folgt zu zitieren; Staatsarchiv Hamburg, 442-7 Ortsamt Finkenwerder, Nr. …

Sarah Schmidt Kirsten M. Eckardt

September 2011

Mit der Ablieferung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte vom 24.03.2016 sind 35 Akten hinzugefügt worden, die 2007 mit Auflösung des Ortsamtes vom Bezirksamt übernommen worden waren.

Mai 2016 Kirsten M. Eckardt

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Access regulations:Einzelne Archivguteinheiten unterliegen noch den archivgesetzlichen Schutzfristen. Wenn Sie eine solche Archivguteinheit einsehen möchten, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag auf Schutzfristverkürzung. Die Entscheidung des Staatsarchivs über den Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
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