442-6 Ortsamt Billstedt, 1912-2008 (Bestand)

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Ref. code:442-6
Title:Ortsamt Billstedt
Lebenszeit Bestandsbildner:1943-2007
Laufzeit:1912-2008
Level:Bestand

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Number:288
Running meters:8.20

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Administration history:Der Ortsamtsbereich Billstedt bestand aus den Ortsteilen Billstedt, Billbrook und Horn. Billstedt entstand 1928 als Zusammenschluss der Dörfer Kirchsteinbek, Schiffbek und Öjendorf (Amtsblatt Regierung Schleswig 1928, S.65), die vormals zum Amt Reinbek gehörten und mit der Einverleibung Schleswig-Holsteins in Preußen 1867 zum Kreis Stormarn kamen. Billbrook gehörte zum Billwerder und damit zum Hamburger Landgebiet (Landherrenschaft Bill- und Ochsenwerder, ab 1830 Landherrenschaft der Marschlande). Mit dem Gesetz betreffend den Anschluss einzelner Teile des Landgebiets an die Stadt Hamburg vom 23.12.1912 (Hamburgische Gesetzsammlung 1912, S. 703 ff) wurde Billbrook aus dem Billwerder herausgelöst und am 1. Januar 1913 Stadtteil. Horn war ein Teil der Landherrenschaft Hamm und Horn, ab 1830 ein Teil der Landherrenschaft der Geestlande. Es gehörte zu den Gebietsteilen, die 1871 mit der Hamburgischen Landgemeinde-Ordnung vom 12. Juni 1871 (HmbGesSlg. 1871, S.43 ff) aus dem bisherigen Landgebiet herausgelöst und Vororte (1874) wurden. Mit dem Gesetz betreffend die Vereinigung der Vorstadt St. Pauli, der Vororte u.w.d.a. mit der Stadt vom 22. Juni 1894 (HmbGesSlg. 1894, S.112 ff) wurde Horn zum Stadtteil erhoben.

In Durchführung des Groß-Hamburg-Gesetzes (RGBl. I 1937, S.91 ff) erging am 9. Dezember 1937 das Reichsgesetz über die Verfassung und Verwaltung der Hansestadt Hamburg – HmbVerfVerwG - (RGBl. I 1937, S. 1327 ff). Mit Wirkung vom 1. April 1938 sollte die Hansestadt Hamburg einen staatlichen Verwaltungsbezirk und eine Selbstverwaltungskörperschaft bilden. Insgesamt wurden 49 ehem. preußische und hamburgische Gemeinden zur Einheitsgemeinde „Hansestadt Hamburg“ zusammengefasst.

Mit der Bekanntmachung über die Gebietseinteilung der Hansestadt Hamburg vom 26.10.1938 (HmbVOBl. 1938, S. 207 ff.) wurde das Gebiet der Hansestadt Hamburg mit Wirkung vom 1. April 1939 entsprechend der Parteikreisgliederung der NSDAP in zehn Kreise eingeteilt und gleichzeitig in einen Stadtbezirk und einen Landbezirk unterteilt. Billbrook gehörte zum Kreis 4, Horn und Billstedt zum Kreis 5 im Stadtbezirk.

Nach der Zerstörung ganzer Stadtteile im Zweiten Weltkrieg wurde deutlich, dass eine Neuordnung, d.h. Dezentralisierung der Verwaltung erforderlich war, da die zentralen Dienststellen oft zerstört und der Kontakt zu den Außenbezirken unterbrochen war. Es wurden 23 Ortsamtsbereiche mit je einem Ortsamt geschaffen. Mit dem Erlass über die Neuordnung der Gemeindeverwaltung der Hansestadt Hamburg von 10. Juli 1944
(HmbVOBl. 1944, S.37 ff) wurde die Kreiseinteilung für die regionale Verwaltung geändert; die Gemeindeverwaltung gliederte sich künftig in sechs Kreise, die wiederum in Ortsamtsbereiche unterteilt waren. Die dem Amt Billstedt unterstellten Ortsteile Horn, Billstedt und Billbrook gehörten nun zum Kreis 4 mit den Ortsdienststellen Horn und Billbrook.

Nach dem Gesetz über beratende Ausschüsse in der regionalen Verwaltung vom 26. Juni 1946 und seinen Ausführungsbestimmungen vom 21. März 1947 (HmbGVBL. 1946, S. 77 und HmbGVBl. 1947, S.21) wurden für jedes Ortsamt und jede Ortsdienststelle beratende Ausschüsse gebildet. Sie sollten die Ortsamts- und Ortsdienststellenleiter bei der Ausführung ihrer Aufgaben unterstützen und Mittler zwischen Bevölkerung und Verwaltung sein.

Mit dem Gesetz über die Bezirksverwaltung in der Hansestadt Hamburg vom 21. September 1949 (HmbGVBl.1949, S.223 ff) folgte die Einteilung Hamburgs in sieben Bezirke, die in Teilen ihres Gebietes ihre Tätigkeit durch Ortsämter ausüben sollten. In dem neu gebildeten Bezirk Hamburg-Mitte gab es die Ortsämter Billstedt (mit den Ortsdienststellen Horn und Billbrook), Finkenwerder und Veddel-Rothenburgsort.
Das Ortsamt nahm als lokal begrenzter Behördenteil des Bezirksamtes Verwaltungsaufgaben wahr. Es konnte unter eigenem Namen weder rechtsgeschäftliche Erklärungen abgeben und Verwaltungsakte erlassen, noch über Widersprüche entscheiden oder Prozesse führen. Fachlich waren die Ortsämter in Abteilungen gegliedert. Die genaue Gliederung ergab sich aus den jeweils gültigen, für alle Bezirksämter einheitlich aufgestellten Verwaltungsgliederungsplänen. Ortsausschüsse wurden von der Bezirksversammlung eingesetzt und waren überwiegend beratend tätig (§ 22 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz vom 11. Juni 1997; HmbGVBl. 1997, S. 205 und 206).

Im Zuge der Bezirksverwaltungsreform (Umsetzung 2006 bis 2008) folgte die Auflösung der Ortsämter. Als Rechtsgrundlage wurde insbesondere das Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) angepasst (Art.1 des Zweiten Gesetzes zur Reform der Bezirksverwaltung vom 6. Juli 2006; HmbGVBl. 2006, S. 404). Zukünftig sollten Doppelarbeiten und unklare Zuständigkeiten in Fachbehörden, Bezirks- und Ortsämtern, die vielfach zu unnötig langen Planungs- und Genehmigungsverfahren führten und nicht immer transparent schienen, vermieden werden. Politische Kompetenzen u.a. der Ortsausschüsse galten häufig als unklar. Der Wegfall des § 4 BezVG (Abs.1: Die Bezirksämter nehmen in den Teilen des Bezirks, in denen es im Interesse der Bevölkerung zweckmäßig ist, Bezirksaufgaben durch Ortsämter wahr) ermöglichte die Auflösung der Ortsämter und die Einrichtung von Kundenzentren

Das Ortsamt Billstedt befand sich bis 1960 an der Billstedter Hauptstraße 89/91 und zog dann in den Neubau am Öjendorfer Weg 9, wo es bis zu seiner Auflösung 2007 verblieb. Seitdem ist dort das Kundenzentrum untergebracht, das die Aufgaben einer Einwohnerabteilung wahrnimmt.

Ortsamtsleiter:

1946 – 1947 Karl Andritzke (kommissarisch)

1947 – 1950 Walter Düsedau

1950 – 1966 Hans Rubbert

1966 – 1971 Karl Kalff

1971 – 1994 Horst Böttjer

1994 – 1997 Gerhard Wrahse (kommissarisch)

1997 – 2007 Günther Schiedek
Archival history:Die ersten Ablieferungen des Ortsamtes Billstedt erfolgten 1967 und 1970 durch die Liegenschaftsabteilung, Bauakten wurden 1984 und 1987 abgeliefert, eine regelmäßige Ablieferung der Ausschussunterlagen begann 1988.
2002 bewertete das Staatsarchiv das im Keller des Ortsamtes lagernde Registraturgut, das zuvor durch einen Brand- und einen Wasserschaden zu einem erheblichen Teil vernichtet worden war. Erst nach einer erneuten Bewertung des hinzugekommenen Registraturgutes im August 2016 erfolgte im gleichen Monat die Ablieferung an das Staatsarchiv.
Der von der Unterzeichnenden erschlossene Bestand umfasst 8,10 lfd. m mit einer Laufzeit von 1912 – 2008. Die Verzeichnungseinheiten wurden in den acht Hauptgruppen des Aktenplans der Bezirksverwaltung klassifiziert.

Trotz der Überlieferungslücken kann der besondere Charakter dieses Ortsamtsbereichs mit dem nun erschlossenen Schriftgut dokumentiert werden. Mit der lückenlosen Reihe der Ortsausschussprotokolle lässt sich die Entwicklung des Ortsamtsbereichs Billstedt gut nachvollziehen. Die zahlreichen Liegenschaftsakten – die zum Teil den Zeitraum vor, während und nach dem 2.Weltkrieg umfassen – dokumentieren in anschaulicher Weise die Siedlungspolitik und städtebauliche Planung.

Jede Archivguteinheit ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 442-6 Ortsamt Billstedt, Nr. …


November 2016 Kirsten M. Eckardt

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