Information on identification |
Ref. code: | 352-11 |
Title: | Gesundheitsämter |
Laufzeit: | 1934-1950ca. |
Level: | Bestand |
Information on extent |
Number: | 6250 |
Running meters: | 57.80 |
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Information on context |
Kommentierte Beständeübersicht: | Die "Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" von 1933 regelte die "Unfruchtbarmachung" bestimmter Erbkranker auch gegen deren Willen. Die entsprechenden amtsärztlichen Anträge wurden vom Erbgesundheitsgericht entschieden und die Vorgänge anschließend bei den zuständigen Gesundheitsämtern weiterbearbeitet. Der Best. enthält Einzelfälle aus dem Gesundheitsamt Hamburg (Mitte), daneben aus Bergedorf, Altona und Wandsbek. Hinzu kommen wenige Verwaltungsakten zum Thema "Erb- und Rassenpflege". Hinweis: 224-1; 224-2; 352-3; 352-6 (Ri)
Der Bestand der Gesundheitsämter wird zum überwiegenden Teil durch die sogenannten Erbgesundheitsakten der Gesundheitsämter Hamburg (Mitte), Bergedorf und Altona gebildet. Ergänzt werden diese durch wenige Verwaltungsakten und Beschlüsse des Erbgesundheitsgerichts bzw. des Erbgesundheitsobergerichts aus den Gesundheitsämtern Altona und Wandsbek. Den Gesundheitsämtern oblag zusammen mit den eingerichteten Erbgesundheitsgerichten die Ausführung des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14.07.1933 (RGBL I S. 529; 01.01.1934 in Kraft getreten). Die Erbgesundheitsakten wurden bei den Gesundheitsämtern angelegt. Es handelt sich um Einzelfallakten, die im Rahmen der Prozesse an das Erbgesundheitsgericht bzw. Erbgesundheitsobergericht weitergeleitet und von diesen nach Abschluss des Prozesses an die Gesundheitsämter zurückgegeben wurden. Die Akten setzen sich aus den „Sippenakten“ des Gesundheitsamtes und den Gerichtsakten zusammen. In ihnen finden sich neben den Anzeigen von vermeintlich „Erbkranken“ beim Gesundheitsamt, Stammbäumen, ärztlichen Gutachten, den Ausfertigungen der Beschlüsse der Erbgesundheitsgerichte und Mitteilungen der Krankenhäuser über durchgeführte Sterilisationen auch weitere Unterlagen zur Beurteilung der Betroffenen von Wohlfahrts- bzw. Fürsorgeeinrichtungen und Schulen sowie Korrespondenz mit und über die Betroffenen. Teilweise wurden mehrere Familienmitglieder in einer Akte zusammengefasst. Die Erbgesundheitsakten wurden ab 1934 mit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ mit kriegsbedingten Einschränkungen bis zur Einstellung der Tätigkeit der Erbgesundheitsgerichte Ende 1944 geführt. Längere Laufzeiten können sich unter anderem durch die Unterlagen, die zur Beurteilung der Betroffenen herangezogen wurden, oder spätere Wiederaufnahmeverfahren ergeben. Neben dem Aktenzeichen des Gesundheitsamtes befindet sich oftmals auch das Aktenzeichen des Erbgesundheitsgerichtes auf den Akten. Ergänzt werden die Erbgesundheitsakten durch 232 Sippentafeln, separat geführte Stammbäume der Betroffenen, die jedoch nur für das Gesundheitsamt Hamburg (Mitte) überliefert sind.
Jede Archivguteinheit ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 352-11 Gesundheitsämter, Nr. …
Korrespondierende Bestände: 224-1 Erbgesundheitsobergericht; 224-2 Erbgesundheitsgericht; 213-6 Amtsgericht Hamburg – Rechtsprechung;
Literaturauswahl: Christiane Rothmaler, Sterilisationen nach dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. Juli 1933. Eine Untersuchung zur Tätigkeit des Erbgesundheitsgerichtes und zur Durchführung des Gesetzes in Hamburg in der Zeit zwischen 1934 und 1944, Husum 1991. Uwe Lohalm, Völkische Wohlfahrtsdiktatur. Öffentliche Wohlfahrtspolitik im nationalsozialistischen Hamburg, Hamburg 2010. Astrid Ley, Das Erbgesundheitsverfahren nach dem NS-Sterilisationsgesetz. Eine Einführung, in: Justizministerium des Landes NRW (Hrsg.), Justiz und Erbgesundheit. Zwangssterilisation, Stigmatisierung, Entrechtung: „Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ in der Rechtsprechung der Erbgesundheitsgerichte 1934-1945 und seine Folgen für die Betroffenen bis in die Gegenwart, Düsseldorf 2008, S. 39-63. November 2020 Laura Nippel |
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Conditions of access and use |
Access regulations: | Einzelne Archivguteinheiten unterliegen noch den archivgesetzlichen Schutzfristen. Wenn Sie eine solche Archivguteinheit einsehen möchten, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag auf Schutzfristverkürzung. Die Entscheidung des Staatsarchivs über den Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Auch nach Ablauf der Schutzfristen ist eine Nutzung der Erbgesundheitsakten vorerst nur unter Auflagen möglich. |
Finding aids: | Scope |
| Ablieferungsliste |
| Findbuch (Papier) |
Signierung: | Numerus currens |
| Ablieferungsliste |
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Information on related materials |
Related material: | siehe auch: 224-1; 224-2; 352-3; 352-6 |
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Containers |
Number: | 1 |
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Related units of description |
Related units of description: | siehe auch: 224-1 Erbgesundheitsobergericht, 1933-1945 (Bestand)
siehe auch: 224-2 Erbgesundheitsgericht, 1905-1981 (Bestand)
siehe auch: 352-3 Medizinalkollegium, 1814-1964 (Bestand)
siehe auch: 352-6 Gesundheitsbehörde, 1823-2008.12.08 (Bestand)
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/2010 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=1580 |
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