224-1 Erbgesundheitsobergericht, 1933-1945 (Bestand)

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Ref. code:224-1
Title:Erbgesundheitsobergericht
Laufzeit:1933-1945
Level:Bestand

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Number:47
Running meters:0.94

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Administration history:Das Erbgesundheitsobergericht für den Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichtes ist aufgrund des "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" vom 14.07.1933 zu Beginn des Jahres 1934 eingerichtet worden und nahm seine Tätigkeit am 15.02.1934 auf. Es war sachlich zuständig für die Beschwerden gegen Beschlüsse der drei (später zwei) Erbgesundheitsgerichte, die über Anträge auf Unfruchtbarmachung zu entscheiden hatten. Die sachliche Zuständigkeit wurde durch das "Ehegesundheitsgesetz" vom 18.10.1935 erweitert, und zwar in Fällen von Beschwerden gegen die Verweigerung von "Ehetauglichkeitszeugnissen". Die örtliche Zuständigkeit des Gerichts erstreckte sich auf Hamburg, Bremen und Lübeck, für die je ein Erbgesundheitsgericht geschaffen worden war. Das Erbgesundheitsgericht Lübeck schied im Zusammenhang mit der Durchführung des Groß-Hamburg-Gesetzes aus und wurde nach Kiel abgezweigt. Wegen des Krieges fanden seit September 1939 keine Anrufungen von Erbgesundheitsgerichten in Ehegesundheitssachen mehr statt; Anträgen auf Unfruchtbarmachung sollten nur noch "wegen besonders großer Fortpflanzungsgefahr" stattgegeben werden. Mit dem 01.12.1944 hatten die Erbgesundheitsgerichte aus kriegsbedingten Gründen ihre Tätigkeit einzustellen.
Archival history:Beim Erbgesundheitsobergericht sind keine Akten in Einzelfällen entstanden oder verblieben, da die Vorgänge nach Abschluss des Verfahrens an die jeweiligen Gesundheitsämter zurückgegeben wurden. Beim Gericht verblieb lediglich eine Sammlung der ergangenen Beschlüsse in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift. Der Bestand besteht aus den Verwaltungsakten und der Beschlusssammlung.

Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 224-1 Erbgesundheitsobergericht, Nr. ...

Conditions of access and use

Access regulations:Einzelne Archivguteinheiten unterliegen noch den archivgesetzlichen Schutzfristen. Wenn Sie eine solche Archivguteinheit einsehen möchten, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag auf Schutzfristverkürzung. Die Entscheidung des Staatsarchivs über den Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Auch nach Ablauf der Schutzfristen kann es sein, dass die Nutzung nur unter bestimmten Auflagen möglich ist.
Finding aids:Scope

Information on related materials

Publications:Georg Bacmeister, Das Erbgesundheitsobergericht, in: Das Hanseatische Oberlandesgericht. Gedenkschrift zu seinem 60jährigen Bestehen, Hamburg 1939, S.233-242
 

Containers

Number:1
 

Related units of description

Related units of description:siehe auch:
352-11 Gesundheitsämter, 1934-1950 (ca.) (Bestand)
 

Usage

End of term of protection:12/31/2005
Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

URL for this unit of description

URL:https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=886
 

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