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446-5 II Ortsamt Süderelbe II, 1909-2006 (Bestand)
Information on identification |
Ref. code: | 446-5 II |
Title: | Ortsamt Süderelbe II |
Lebenszeit Bestandsbildner: | 1943-2007 |
Laufzeit: | 1909-2006 |
Level: | Bestand |
Information on extent |
Number: | 589 |
Running meters: | 15.50 |
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Information on context |
Name of the creator / provenance: | Ortsamt Süderelbe |
Administration history: | 1937 wurden auf Grund des Groß-Hamburg-Gesetzes (RGBl. I 1937, S. 91ff) neben dem Stadtkreis Harburg-Wilhelmsburg und Cranz aus dem Landkreis Stade unter anderem aus dem Landkreis Harburg Altenwerder, Finkenwerder, Fischbek, Francop, Neuenfelde und Neugraben an Hamburg abgegeben. In Durchführung des Groß-Hamburg-Gesetzes erging am 9. Dezember 1937 das Reichsgesetz über die Verfassung und Verwaltung der Hansestadt Hamburg - HambVerfVerwG - (RGBl. I 1937, S.1327 ff), wonach mit Wirkung vom 1. April 1938 die Hansestadt Hamburg einen staatlichen Verwaltungsbezirk und eine Selbstverwaltungskörperschaft bildete. Insgesamt 49 alt- und neuhamburgische Gemeinden wurden zur Einheitsgemeinde "Hansestadt Hamburg" zusammengefasst. Für die Gemeindeverwaltung trat die Deutsche Gemeindeordnung in Kraft. Ergänzend wurde die Hauptsatzung der Hansestadt Hamburg vom 15.03.1938 (HmbVOBl. 01.04.-31.12.1938, S.1 ff) erlassen. Nach § 3 der Hauptsatzung wurde das Prinzip der einheitlichen zentralen Verwaltung zugunsten der vorwiegend ländlichen Gebietsteile durchbrochen, indem ein besonderer Landbezirk gebildet wurde, dessen Verwaltung ein Beigeordneter - der "Landbezirksbürgermeister" - leitete. Seine Verwaltung gliederte sich in die Hauptverwaltung und in 20 Dienststellen im Landbezirk, u.a. die Dienststellen Neuenfelde, Altenwerder, Neugraben, Marmstorf, Neuland und Moorwerder. Vom 1. Oktober 1938 an wurden die Dienststellen der Landbezirksverwaltung neu eingeteilt in Hauptdienststellen mit schwierigeren Aufgaben und Dienststellen. Durch die Bekanntmachung über die Gebietseinteilung der Hansestadt Hamburg vom 26.10.1938 (HmbVOB. 1938, S. 208 ff) wurde das Gebiet der Hansestadt Hamburg mit Wirkung zum 1. April 1939 entsprechend der Parteikreisgliederung der NSDAP in zehn Kreise eingeteilt. Hauptdienststelle wurde u.a. Süderelbe (vgl. den Bestand 446-5-I Ortsamt Süderelbe I - Hauptdienststelle) mit den Ortsteilen Finkenwerder (Kreis 3), Moorwerder, Marmstorf, Rönneburg, Langenbek, Sinstorf, Neuland, Gut Moor, Moorburg, Francop, Altenwerder, Fischbek, Neugraben, Cranz und Neuenfelde (Kreis 8). Mit dem Erlass über die Neuordnung der Gemeindeverwaltung der Hansestadt Hamburg vom 10.7.1944 und die Durchführungsbestimmungen gleichen Datums (HmbVOBl. 1944, S. 37 ff) wurde für die regionale Verwaltung die Kreiseinteilung geändert; das gesamte Gemeindegebiet gliederte sich künftig in sechs Kreise, die wiederum vollständig in Ortsamtsbereiche unterteilt waren. In Abänderung der Kreiseinteilung von 1938 wurden der ehemalige Kreis 8 sowie Gebiete der ehemaligen Kreise 3 und 4 zum neuen Kreis 8 mit den Ortsämtern Harburg, Wilhelmsburg, Finkenwerder und Süderelbe. Die Leiter der Kreisverwaltungen leiteten zugleich das Ortsamt, in dessen Gebiet die Kreisverwaltung ihren Sitz hatte. Die Ortsämter erhielten die Aufgaben der Hauptdienststellen. 1947 wurden bei allen Ortsämtern und Ortsdienststellen beratende Ausschüsse gebildet, die die Ortsamts- und Ortsdienststellenleiter bei der Ausführung ihrer Aufgaben unterstützen und eine Mittlerrolle zwischen Bevölkerung und Verwaltung übernehmen sollten (HmbGVBl. 1946, S. 77 und HmbGVBl. 1947, S.21 ff). Mit dem Gesetz über die Bezirksverwaltung in der Hansestadt Hamburg vom 21.9.1949 (HmbGVBl. S. 223 ff) wurde Hamburg in sieben Bezirke eingeteilt, die in Teilen ihres Gebietes ihre Tätigkeit durch Ortsämter ausüben sollten. Dieses waren für den neu gebildeten Bezirk Harburg die Ortsämter Wilhelmsburg und Süderelbe. Die Grenzen der Ortsamtsgebiete wurden bis 1964 von der Bezirksversammlung nach Anhörung der Ortsausschüsse und im Einvernehmen mit dem Statistischen Landesamt festgesetzt. Seitdem ergeben sich die Grenzen aus Bekanntmachungen des Senats. Zur Zeit gilt die Anordnung über die Einteilung der Gebiete der Freien und Hansestadt Hamburg vom 7. September 1965 (Amtl.Anz. 1965, S. 999 ff). Danach gehören zum 76, 43 qkm großen Gebiet des Ortsamtes Süderelbe die Ortsteile |
| Altenwerder, Moorburg, Hausbruch, Neugraben-Fischbek, Francop, Neuenfelde und Cranz mit insgesamt 51.352 Einwohnern (1996). Bis zur Auflösung 1977 nahmen noch die Ortsdienststelle Neuenfelde mit Nebenstelle Cranz und die Ortsdienststelle Altenwerder mit Nebenstelle Moorburg die Aufgaben des Ortsamtes für die Ortsteile Francop, Neuenfelde, Cranz sowie Altenwerder und Moorburg wahr. Das Ortsamt ist lokal begrenzter Behördenteil der regionalen Behörde Bezirksamt und kann daher keine eigenen rechtsgeschäftlichen Erklärungen abgeben oder unter eigenem Namen Verwaltungsakte erlassen, über Widersprüche entscheiden oder Prozesse führen. Dem Ortsamt sind grundsätzlich alle Bezirksaufgaben, die ihrer Natur nach örtlich erledigt werden können, zu übertragen. Fachlich sind die Ortsämter in Abteilungen gegliedert. Die genaue Gliederung ergibt sich aus den jeweils gültigen, für alle Bezirksämter einheitlich aufgestellten Verwaltungsgliederungsplänen. Das Ortsamt Süderelbe war bis 1976 in der Cuxhavener Straße 192 ansässig. Es erhielt in den Jahren 1974-1976 einen Neubau am Neugrabener Markt.
Januar 2001 Eder
Im Zuge der Bezirksverwaltungsreform (Umsetzung 2006 bis 2008) folgte die Auflösung der Ortsämter. Als Rechtsgrundlage wurde insbesondere das Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) angepasst (Art.1 des Zweiten Gesetzes zur Reform der Bezirksverwaltung vom 6. Juli 2006; HmbGVBl. 2006, S. 404). Zukünftig sollten Doppelarbeiten und unklare Zuständigkeiten in Fachbehörden, Bezirks- und Ortsämtern, die vielfach zu unnötig langen Planungs- und Genehmigungsverfahren führten und nicht immer transparent schienen, vermieden werden. Politische Kompetenzen u.a. der Ortsausschüsse galten häufig als unklar. Der Wegfall des § 4 BezVG (Abs.1: Die Bezirksämter nehmen in den Teilen des Bezirks, in denen es im Interesse der Bevölkerung zweckmäßig ist, Bezirksaufgaben durch Ortsämter wahr) ermöglichte die Auflösung der Ortsämter und die Einrichtung von Kundenzentren. Das Ortsamt Süderelbe befand sich bis zu seiner Auflösung 2007/2008 in dem 1976 fertiggestellten Gebäude am Neugrabener Markt 5. Das Kundenzentrum Süderelbe nimmt seitdem an gleicher Stelle die Aufgaben einer Einwohnerabteilung wahr.
Bisherige Ortsamtsleiter:
1950 - 1959 Herbert Neindorf 1960 - 1971 Willy Augustin 1972 - 1991 Gerd Tholen 1991 - 2003 Peter Sielaff 2003 - 2004 Achim Gerdts (kommissarisch) 2004 - 2008 Bernhard Schleiden
November 2015 Kirsten M. Eckardt
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Archival history: | Der Bestand wurde im Januar 2001 neu (Liegenschaftsakten) bzw. erstmalig verzeichnet. Die Verzeichnung folgt in ihrer Systematik dem Einheitsaktenplan für die Bezirksämter. Die Überlieferung setzt 1909 ein. Es handelt sich hier um die Verwertungen von Liegenschaften, welche von der Liegenschaftsabteilung des Ortsamtes von ihren Vorgängern übernommen und die sie in ihrer Bestehenszeit abgeschlossen hat. Sie wurden dem Staatsarchiv von der Finanzbehörde - Liegenschaftsverwaltung - 1969 direkt bzw. 1970 über die Dienststelle Harburg übergeben und haben dort eine Archivsignatur bekommen, die sich aus den Buchstaben LV sowie einer laufenden Nummer zusammensetzte.
Die Überlieferung von Ortsamtsunterlagen soll die spezifischen Besonderheiten des Ortsamtsbereichs dokumentieren, weisen doch die Ortsamtsgebiete - anders als die Bezirke, die nach einem einheitlichen Schema im wesentlichen auf gleiche Weise gebildet wurden - die größten Strukturunterschiede auf.
Januar 2001 Eder
2010 wurden sechs Ablieferungen (2002/01, 2006/01, 2006/02, 2007/01, 2008/01 und 2008/02) von der Archivinspektor-Anwärterin Antje Schulzki erschlossen. Der Praktikant Claudius Reich erschloss im März 2015 die Ablieferung vom 27.05.2004. Der Bestand umfasst 15,50 lfd. m mit einer Laufzeit von 1909 bis 2006. Die Verzeichnungseinheiten wurden in den acht Hauptgruppen des Aktenplans der Bezirksverwaltung klassifiziert. Ein großer Teil des Registraturgutes des Ortsamtes Süderelbe ist nicht überliefert, mit dem hier erschlossenen Schriftgut kann jedoch ein guter Einblick in die Besonderheiten dieses Ortsamtsbereichs gewonnen werden.
Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 446-5 II Ortsamt Süderelbe II, Nr. ...
November 2015 Kirsten M. Eckardt
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Conditions of access and use |
Access regulations: | Einzelne Archivguteinheiten unterliegen noch den archivgesetzlichen Schutzfristen. Wenn Sie eine solche Archivguteinheit einsehen möchten, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag auf Schutzfristverkürzung. Die Entscheidung des Staatsarchivs über den Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. |
Finding aids: | Scope |
Signierung: | Numerus currens |
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Information on related materials |
Related material: | 430-5 Magistrat Harburg-Wilhelmsburg und Kreis 8 - Hauptregistratur |
| 446-5 I Ortsamt Süderelbe I (Hauptdienststelle) |
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Containers |
Number: | 8 |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/2036 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=3559 |
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