443-1 II Bezirksamt Bergedorf II, 1908-2013 (Bestand)

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Ref. code:443-1 II
Title:Bezirksamt Bergedorf II
Laufzeit:1908-2013
Level:Bestand

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Number:916
Running meters:42.40

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Administration history:Zum Bezirk Bergedorf gehören die Stadtteile Allermöhe, Altengamme, Bergedorf, Billwerder, Curslack, Kirchwerder, Lohbrügge, Moorfleet, Neuallermöhe (ab 01.01.2011), Neuengamme, Ochsenwerder, Reitbrook, Spadenland und Tatenberg. Bergedorf und die Vierlande – Altengamme, Curslack, Kirchwerder und Neuengamme - kamen 1420 in den Besitz von Lübeck und Hamburg und wurden als „beiderstädtisches“ Amt Bergedorf von beiden Städten gemeinsam verwaltet. 1867 kaufte Hamburg Lübeck die Besitzrechte ab. Ab 1872 erfolgte die Verwaltung durch die Landherrenschaft Bergedorf (Gesetz betr. die Einführung Hamburgischer Organisationen und Gesetze in Amt und Städtchen Bergedorf, HmbGSlg. 1872, S. 129). Die Marschlande – Allermöhe, Billwerder, Moorfleet, Ochsenwerder, Reitbrook, Spadenland und Tatenberg - wurden bereits 1395 (Reitbrook erst mit dem Gottorper Vergleich 1768) von Hamburg erworben. Sie unterstanden der Landherrenschaft Bill- und Ochsenwerder, die 1830 in die Landherrenschaft der Marschlande umgewandelt wurde. Lohbrügge entstand 1929 durch die Vereinigung von Sande und Boberg und gehörte zur preußischen Provinz Schleswig-Holstein.
In Durchführung des Groß-Hamburg-Gesetzes (RGBl. I 1937, S.91 ff) erging am 9. Dezember 1937 das Reichsgesetz über die Verfassung und Verwaltung der Hansestadt Hamburg – HmbVerfVerwG - (RGBl. I 1937, S. 1327 ff). Mit Wirkung vom 1. April 1938 sollte die Hansestadt Hamburg einen staatlichen Verwaltungsbezirk und eine Selbstverwaltungskörperschaft bilden. Bergedorf verlor seinen Status als selbständige Gemeinde und wurde mit Lohbrügge und den Vier- und Marschlanden in die hamburgische Verwaltung integriert. Insgesamt wurden 49 ehem. preußische und hamburgische Gemeinden zur Einheitsgemeinde „Hansestadt Hamburg“ zusammengefasst. Für die Gemeindeverwaltung trat die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 (RGBl. I 1935, S.49) in Kraft. Ergänzt wurde sie durch die Hauptsatzung der Hansestadt Hamburg vom 15.03.1938 (HmbVOBl. 01.04.-31.12.1938, S.1 ff). Das Prinzip der einheitlichen, zentralen Verwaltung wurde gem. § 3 der Hauptsatzung zugunsten der vorwiegend ländlichen Gebietsteile durchbrochen, die zu einem Verwaltungsbezirk (Landbezirk) zusammengefasst wurden. Ein Beigeordneter – der „Landbezirksbürgermeister“ leitete die Verwaltung, die sich in die Hauptverwaltung und in 20 Dienststellen gliederte. Mit der Bekanntmachung über die Gebietseinteilung der Hansestadt Hamburg vom 26.10.1938 (HmbVOBl. 1938, S. 207 ff.) wurde das Gebiet der Hansestadt Hamburg mit Wirkung vom 1. April 1939 entsprechend der Parteikreisgliederung der NSDAP in zehn Kreise eingeteilt und gleichzeitig in einen Stadtbezirk und einen Landbezirk unterteilt. Lohbrügge, Bergedorf, Curslack, Altengamme, Neuengamme, Kirchwerder, Billwerder, Moorfleet, Allermöhe, Reitbrook, Spadenland, Tatenberg und Ochsenwerder gehörten nun zum Landbezirk des Kreises 9.
Nach der Zerstörung ganzer Stadtteile im Zweiten Weltkrieg wurde deutlich, dass eine Neuordnung, d.h. Dezentralisierung der Verwaltung erforderlich war, da die zentralen Dienststellen oft zerstört und der Kontakt zu den Außenbezirken unterbrochen war. Es wurden 23 Ortsamtsbereiche mit je einem Ortsamt geschaffen. Mit dem Erlass über die Neuordnung der Gemeindeverwaltung der Hansestadt Hamburg von 10. Juli 1944 (HmbVOBl. 1944, S.37 ff) wurde die Kreiseinteilung für die regionale Verwaltung geändert; die Gemeindeverwaltung gliederte sich künftig in sechs Kreise, die wiederum in Ortsamtsbereiche unterteilt waren. Im Kreis 9 gab es jetzt die Ortsämter Bergedorf und Vier- und Marschlande.
Nach dem Gesetz über beratende Ausschüsse in der regionalen Verwaltung vom 26. Juni 1946 und seinen Ausführungsbestimmungen vom 21. März 1947 (HmbGVBL. 1946, S. 77 und HmbGVBl. 1947, S.21) wurden für jedes Ortsamt und jede Ortsdienststelle beratende Ausschüsse gebildet. Sie sollten die Ortsamts- und Ortsdienststellenleiter bei der Ausführung ihrer Aufgaben unterstützen und Mittler zwischen Bevölkerung und Verwaltung sein.
Durch die vorläufige Verfassung der Hansestadt Hamburg vom 15. Mai 1946 (HmbGVBl. 1946, S.51) wurde Hamburg wieder ein deutsches Land, blieb aber gleichzeitig eine Einheitsgemeinde. Die Aufgaben des Landes und der Gemeinde wurden wieder einheitlich wahrgenommen. Die Verfassung lässt jedoch die örtliche Dezentralisierung der staatlichen Einheitsverwaltung zu.
Mit dem Gesetz über die Bezirksverwaltung in der Hansestadt Hamburg vom 21. September 1949 (HmbGVBl.1949, S.223 ff) folgte die Einteilung Hamburgs in sieben Bezirke, die in Teilen ihres Gebietes ihre Tätigkeit durch Ortsämter ausüben sollten. Zu dem neu gebildeten Bezirk Bergedorf gehörte das Ortsamt Vier- und Marschlande mit den Ortsdienststellen Altengamme, Neuengamme, Kirchwerder, Billwerder-Moorfleet (Auflösung 1975) und Ochsenwerder (Auflösung 1992). Das beschließende Organ in den Bezirken ist die Bezirksversammlung (Bezirksausschuss), die von den Einwohnern des Bezirks auf vier Jahre gewählt wird.
Im Zuge der Bezirksverwaltungsreform (Umsetzung 2006 bis 2008) folgte die Auflösung der Ortsämter. Als Rechtsgrundlage wurde insbesondere das Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) angepasst (Art.1 des Zweiten Gesetzes zur Reform der Bezirksverwaltung vom 6.Juli 2006; HmbGVBl. 2006, S. 404). Der Wegfall des § 4 BezVG (Abs.1: Die Bezirksämter nehmen in den Teilen des Bezirks, in denen es im Interesse der Bevölkerung zweckmäßig ist, Bezirksaufgaben durch Ortsämter wahr) ermöglichte die Auflösung der Ortsämter und die Einrichtung von Kundenzentren.
Das Bezirksamt Bergedorf befindet sich in der Wentorfer Straße 38 (Rathaus).
Bezirksamtsleiterinnen / Bezirksamtsleiter:
(1946-) 1949 – 1962 Albert Schaumann
1962 – 1978 Wilhelm Lindemann
1978 Andreas Wittern
1978 – 1983 Jörg König
1983 – 2001 Christine Steinert
2001 – 2011 Christoph Krupp
seit 2011 Arne Dornquast
Archival history:Ende der 1950er Jahre begann das Bezirksamt Bergedorf mit Ablieferungen an das Staatsarchiv – vor allem Unterlagen des Bezirksausschusses bzw. der Bezirksversammlung. Seit den 1980er Jahren folgten Ablieferungen aller Hauptgruppen der Bezirksverwaltung, insbesondere Unterlagen des Lichtwarkausschusses, der Stadtplanung und der Bebauungsplanung sowie Liegenschafts- und Personalakten.
Die Erschließung des Bestandes erfolgte durch den Praktikanten Justus Gördes und die Unterzeichnende. Er umfasst 42,00 lfd. m mit einer Laufzeit von 1908 bis 2012. Die Verzeichnungseinheiten wurden in den acht Hauptgruppen der Bezirksverwaltung klassifiziert. Der Bestand ist wachsend.
Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 443-1 II Bezirksamt Bergedorf II, Nr…

Kirsten M. Eckardt Dezember 2019

Mit der Ablieferung vom 08.06.2021 (Dezernat Steuerung und Service, Personalservice) kamen 7 Personalakten dazu.

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Access regulations:Einzelne Archivguteinheiten unterliegen noch den archivgesetzlichen Schutzfristen. Wenn Sie eine solche Archivguteinheit einsehen möchten, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag auf Schutzfristverkürzung. Die Entscheidung des Staatsarchivs über den Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
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Publications:Landeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Hamburg nach dem Ende des Dritten Reiches: politischer Neuaufbau 1945/ 1946-1949. Sechs Beiträge. Hamburg 2000
Tormin, Walter: Die Hamburger Bezirksverwaltung. Anregungen und Material für die politische Bildung. Hamburg 1974
 

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