Information on identification |
Ref. code: | 443-1 I |
Title: | Bezirksamt Bergedorf I (Hauptdienststelle) |
Lebenszeit Bestandsbildner: | 1938-1943 (-1949) |
Laufzeit: | 1841-1956 |
Level: | Bestand |
Information on extent |
Number: | 383 |
Running meters: | 4.30 |
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Information on context |
Administration history: | Bergedorf und die Vierlande – Altengamme, Curslack, Kirchwerder und Neuengamme - kamen 1420 in den Besitz von Lübeck und Hamburg und wurden als „beiderstädtisches“ Amt Bergedorf von beiden Städten gemeinsam verwaltet. 1867 kaufte Hamburg Lübeck die Besitzrechte ab. Ab 1872 erfolgte die Verwaltung durch die Landherrenschaft Bergedorf (Gesetz betr. die Einführung Hamburgischer Organisationen und Gesetze in Amt und Städtchen Bergedorf, HmbGSlg. 1872, S. 129). Die Marschlande – Allermöhe, Billwerder, Moorfleet, Ochsenwerder, Reitbrook, Spadenland und Tatenberg - wurden bereits 1395 (Reitbrook erst mit dem Gottorper Vergleich 1768) von Hamburg erworben. Sie unterstanden der Landherrenschaft Bill- und Ochsenwerder, die 1830 in die Landherrenschaft der Marschlande umgewandelt wurde. Lohbrügge entstand 1929 durch die Vereinigung von Sande und Boberg und gehörte zur preußischen Provinz Schleswig-Holstein. In Durchführung des Groß-Hamburg-Gesetzes (RGBl. I 1937, S.91 ff) erging am 9. Dezember 1937 das Reichsgesetz über die Verfassung und Verwaltung der Hansestadt Hamburg – HmbVerfVerwG - (RGBl. I 1937, S. 1327 ff). Mit Wirkung vom 1. April 1938 sollte die Hansestadt Hamburg einen staatlichen Verwaltungsbezirk und eine Selbstverwaltungskörperschaft bilden. Bergedorf verlor seinen Status als selbständige Gemeinde und wurde mit Lohbrügge und den Vier- und Marschlanden in die hamburgische Verwaltung integriert. Insgesamt wurden 49 ehem. preußische und hamburgische Gemeinden zur Einheitsgemeinde „Hansestadt Hamburg“ zusammengefasst. Für die Gemeindeverwaltung trat die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 (RGBl. I 1935, S.49) in Kraft. Ergänzt wurde sie durch die Hauptsatzung der Hansestadt Hamburg vom 15.03.1938 (HmbVOBl. 01.04.-31.12.1938, S.1 ff). Das Prinzip der einheitlichen, zentralen Verwaltung wurde gem. § 3 der Hauptsatzung zugunsten der vorwiegend ländlichen Gebietsteile durchbrochen, die zu einem Verwaltungsbezirk (Landbezirk) zusammengefasst wurden. Ein Beigeordneter – der „Landbezirksbürgermeister“ leitete die Verwaltung, die sich in die Hauptverwaltung und in 20 Dienststellen gliederte. U.a. wurden die Hauptdienststellen Bergedorf und Vier- und Marschlande geschaffen. Mit der Bekanntmachung über die Gebietseinteilung der Hansestadt Hamburg vom 26.10.1938 (HmbVOBl. 1938, S. 207 ff.) wurde das Gebiet der Hansestadt Hamburg mit Wirkung vom 1. April 1939 entsprechend der Parteikreisgliederung der NSDAP in zehn Kreise eingeteilt und gleichzeitig in einen Stadtbezirk und einen Landbezirk unterteilt. Lohbrügge, Bergedorf, Curslack, Altengamme, Neuengamme, Kirchwerder, Billwerder, Moorfleet, Allermöhe, Reitbrook, Spadenland, Tatenberg und Ochsenwerder gehörten nun zum Landbezirk des Kreises 9. |
| Nach der Zerstörung ganzer Stadtteile im Zweiten Weltkrieg wurde deutlich, dass eine Neuordnung, d.h. Dezentralisierung der Verwaltung erforderlich war, da die zentralen Dienststellen oft zerstört und der Kontakt zu den Außenbezirken unterbrochen war. Es wurden 23 Ortsamtsbereiche mit je einem Ortsamt geschaffen. Mit dem Erlass über die Neuordnung der Gemeindeverwaltung der Hansestadt Hamburg von 10. Juli 1944 (HmbVOBl. 1944, S.37 ff) wurde die Kreiseinteilung für die regionale Verwaltung geändert; die Gemeindeverwaltung gliederte sich künftig in sechs Kreise, die wiederum in Ortsamtsbereiche unterteilt waren. Im Kreis 9 gab es jetzt die Ortsamtsbereiche Bergedorf und Vier- und Marschlande. Die Ortsämter erhielten die Aufgaben der Hauptdienststellen. Die Hauptdienststelle Bergedorf befand sich wie das jetzige Bezirksamt in der Wentorfer Straße 38 (Rathaus). Leiter der Hauptdienststelle (des Ortsamtes): 1938 – 1940 Hermann Matthäs 1940 – 1941 Otto Paetel (kommissarisch?) 1942 – 1944 Gustav Orzech (kommissarisch) 1944 – 1945 (März) Friedrich Platte (kommissarisch?) 1945 (Mai) Dr. Gustav Blohm (kommissarisch) 1945 (Juli) – 1946 Friedrich Frank 1946 - (1949-) Albert Schaumann |
Archival history: | Die Archivalien des Bestandes Bezirksamt Bergedorf I (Hauptdienststelle) wurden im Januar 1953, im Februar 1957 und im Februar 1990 vom Bezirksamt Bergedorf abgeliefert. Der Bestand enthält vor allem Unterlagen der allgemeinen Verwaltung (Verfassung, Sachverwaltung), des Kulturwesens und vor allem der Bauverwaltung. Für keinen anderen Bezirksamtsbereich gibt es eine so vollständige Überlieferung des Hoch- und Tiefbauwesens der 30er und 40er Jahre. Die Aktenzeichen der Hauptregistratur wurden beibehalten. Der erschlossene Bestand umfasst 4,30 lfd. m mit einer Laufzeit von 1841 bis 1956. Er ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 443-1 I Bezirksamt Bergedorf I (Hauptdienststelle), Kirsten M. Eckardt Januar 2020 |
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Conditions of access and use |
Access regulations: | keine Frist |
Finding aids: | Scope |
Signierung: | Altes AZ |
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Information on related materials |
Related material: | 443-1 II Bezirksamt Bergedorf II, 443-2 Ortsamt Vier- und Marschlande, 415-12/1 Magistrat Bergedorf |
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Containers |
Number: | 1 |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/1986 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=3476 |
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