442-10 Ortsamt Fuhlsbüttel, 1936-2008 (Bestand)

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Ref. code:442-10
Title:Ortsamt Fuhlsbüttel
Lebenszeit Bestandsbildner:1949-2007
Laufzeit:1936-2008
Level:Bestand

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Number:357
Running meters:6.20

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Administration history:Der Ortsamtsbereich Fuhlsbüttel bestand aus den Ortsteilen Fuhlsbüttel, Langenhorn und Ohlsdorf, die als Gemeinden ab 1830 zum Zuständigkeitsbereich der Landherrenschaft der Geestlande gehörten und deren Verfassung durch die Hamburgische Landgemeinde-Ordnung vom 12. Juni 1871 (Hamburgische Gesetzsammlung 1871, S. 43 ff) geregelt wurde.
Mit dem Gesetz betr. den Anschluß einzelner Teile des Landgebiets an die Stadt Hamburg vom 23.12.1912 (HmbGesSlg. 1912, S. 703 ff) wurden diese Gemeinden am 1. Januar 1913 Vororte.

In Durchführung des Groß-Hamburg-Gesetzes (RGBl. I 1937, S.91 ff) erging am 9. Dezember 1937 das Reichsgesetz über die Verfassung und Verwaltung der Hansestadt Hamburg – HmbVerfVerwG - (RGBl. I 1937, S. 1327 ff). Mit Wirkung vom 1. April 1938 sollte die Hansestadt Hamburg einen staatlichen Verwaltungsbezirk und eine Selbstverwaltungskörperschaft bilden. Insgesamt wurden 49 ehem. preußische und hamburgische Gemeinden zur Einheitsgemeinde „Hansestadt Hamburg“ zusammengefasst.

Mit der Bekanntmachung über die Gebietseinteilung der Hansestadt Hamburg vom 26.10.1938 (HmbVOBl. 1938, S. 207 ff.) wurde das Gebiet der Hansestadt Hamburg mit Wirkung vom 1. April 1939 entsprechend der Parteikreisgliederung der NSDAP in zehn Kreise eingeteilt und gleichzeitig in einen Stadtbezirk und einen Landbezirk unterteilt. Langenhorn, Fuhlsbüttel und Ohlsdorf (erweitert um Klein-Borstel, das ebenfalls der Landherrenschaft der Geestlande unterstanden hatte und 1913 Stadtteil wurde) gehörten zum Kreis 1 im Stadtbezirk.

Nach der Zerstörung ganzer Stadtteile im Zweiten Weltkrieg wurde deutlich, dass eine Neuordnung, d.h. Dezentralisierung der Verwaltung erforderlich war, da die zentralen Dienststellen oft zerstört und der Kontakt zu den Außenbezirken unterbrochen war. Es wurden 23 Ortsamtsbereiche mit je einem Ortsamt geschaffen. Mit dem Erlass über die Neuordnung der Gemeindeverwaltung der Hansestadt Hamburg von 10. Juli 1944
(HmbVOBl. 1944, S.37 ff) wurde die Kreiseinteilung für die regionale Verwaltung geändert; die Gemeindeverwaltung gliederte sich künftig in sechs Kreise, die wiederum in Ortsamtsbereiche unterteilt waren. Die zum Amt Winterhude gehörenden Ortsteile Langenhorn, Fuhlsbüttel und Ohlsdorf verblieben im Kreis 1 mit der Ortsdienststelle Fuhlsbüttel.

Nach dem Gesetz über beratende Ausschüsse in der regionalen Verwaltung vom 26. Juni 1946 und seinen Ausführungsbestimmungen vom 21. März 1947 (HmbGVBL. 1946, S. 77 und HmbGVBl. 1947, S.21) wurden für jedes Ortsamt und jede Ortsdienststelle beratende Ausschüsse gebildet. Sie sollten die Ortsamts- und Ortsdienststellenleiter bei der Ausführung ihrer Aufgaben unterstützen und Mittler zwischen Bevölkerung und Verwaltung sein.
Mit dem Gesetz über die Bezirksverwaltung in der Hansestadt Hamburg vom 21. September 1949 (HmbGVBl.1949, S.223 ff) folgte die Einteilung Hamburgs in sieben Bezirke, die in Teilen ihres Gebietes ihre Tätigkeit durch Ortsämter ausüben sollten. In dem neu gebildeten Bezirk Hamburg-Nord gab es die Ortsämter Barmbek-Uhlenhorst und Fuhlsbüttel.
Das Ortsamt nahm als lokal begrenzter Behördenteil des Bezirksamtes Verwaltungsaufgaben wahr. Es konnte unter eigenem Namen weder rechtsgeschäftliche Erklärungen abgeben und Verwaltungsakte erlassen, noch über Widersprüche entscheiden oder Prozesse führen. Fachlich waren die Ortsämter in Abteilungen gegliedert. Die genaue Gliederung ergab sich aus den jeweils gültigen, für alle Bezirksämter einheitlich aufgestellten Verwaltungsgliederungsplänen. Ortsausschüsse wurden von der Bezirksversammlung eingesetzt und waren überwiegend beratend tätig (§ 22 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz vom 11. Juni 1997; HmbGVBl. 1997, S. 205 und 206).

Im Zuge der Bezirksverwaltungsreform (Umsetzung 2006 bis 2008) folgte die Auflösung der Ortsämter. Als Rechtsgrundlage wurde insbesondere das Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) angepasst (Art.1 des Zweiten Gesetzes zur Reform der Bezirksverwaltung vom 6. Juli 2006; HmbGVBl. 2006, S. 404). Zukünftig sollten Doppelarbeiten und unklare Zuständigkeiten in Fachbehörden, Bezirks- und Ortsämtern, die vielfach zu unnötig langen Planungs- und Genehmigungsverfahren führten und nicht immer transparent schienen, vermieden werden. Politische Kompetenzen u.a. der Ortsausschüsse galten häufig als unklar. Der Wegfall des § 4 BezVG (Abs.1: Die Bezirksämter nehmen in den Teilen des Bezirks, in denen es im Interesse der Bevölkerung zweckmäßig ist, Bezirksaufgaben durch Ortsämter wahr) ermöglichte die Auflösung der Ortsämter und die Einrichtung von Kundenzentren

Das Ortsamt Fuhlsbüttel befand sich bis zu seiner Auflösung im Februar 2007 an der Hummelsbütteler Landstraße 46. Seitdem ist dort das Kundenzentrum untergebracht, das die Aufgaben einer Einwohnerabteilung wahrnimmt.

Ortsamtsleiter:

1949 – 1950 Regierungsamtmann Petersen (kommissarisch)

1953 – 1971 Wilhelm Schade (seit 1951 kommissarisch)

1972 (?) – 1984 (?) Bruno Steenbock

1985 – 1988 Horst Kawinkel

1988 Herbert Hahn (kommissarisch)

1989 – 1994 Harald Rösler

1994 – 1998 Wolfgang Engelmann

1998 – 2005 Günther Schwarz

2006 – 2007 Karl-Heinz Dittmann (kommissarisch)
Archival history:Eine kontinuierliche Ablieferung von Ausschussunterlagen des Ortsamtes Fuhlsbüttel erfolgte ab 1986. Die im Jahr 2006 vom Staatsarchiv bewerteten Unterlagen verblieben auch nach der Auflösung des Ortsamtes in den dortigen Kellerräumen. 2010 wurden die als archivwürdig ausgewählten Akten abgeliefert.
Der von dem Praktikanten Claudius Reich und der Unterzeichnenden erschlossene Bestand umfasst 6,10 lfd. m mit einer Laufzeit von 1936 – 2008. Die Verzeichnungseinheiten wurden in den acht Hauptgruppen des Aktenplans der Bezirksverwaltung klassifiziert.

Ein erheblicher Teil des Registraturgutes des Ortsamtes Fuhlsbüttel ist nicht überliefert. Die Ortsausschussprotokolle von 1970 bis 1984 konnten nicht mehr aufgefunden werden. Trotzdem kann mit dem hier erschlossenen Schriftgut ein Überblick über die Aufgabenvielfalt dieses Ortsamtes gewonnen werden.

Jede Archivguteinheit ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 442-10 Ortsamt Fuhlsbüttel, Nr. …


Claudius Reich Kirsten M. Eckardt

Mai 2015

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Access regulations:Einzelne Archivguteinheiten unterliegen noch den archivgesetzlichen Schutzfristen. Wenn Sie eine solche Archivguteinheit einsehen möchten, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag auf Schutzfristverkürzung. Die Entscheidung des Staatsarchivs über den Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
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