Information on identification |
Ref. code: | 430-72 |
Title: | Behörden (aus der Zeit) der westfälischen und französischen Verwaltung in Harburg |
Laufzeit: | 1808-1814 |
Level: | Bestand |
Information on extent |
Number: | 66 |
Running meters: | 0.90 |
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Information on context |
Administration history: | Durch Dekret Kaiser Napoleon I. vom 14. Januar 1810 wurde das Kurfürstentum Hannover dem Königreich Westfalen einverleibt. Dadurch wurde der Canton Harburg mit den ehemaligen Gemeinden Harburg, Marmstorf, Lauenbruch, Eißendorf und Neuwiedenthal sowie der Canton Hittfeld mit den Gemeinden Bullenhausen mit Moor, Rönneburg, Neuland und Over gebildet. Beide Cantons bildeten zusammen mit den Cantons Wilhelmsburg, Buxtehude, Moisburg und Winsen den Distrikt Harburg, der zum Departement Niederelbe gehörte. Mit der Einverleibung der Hansestädte und Oldenburgs und Bildung der drei hanseastischen Departements kam auch der nördliche Teil des Königreichs Westfalen an Frankreich und bildete einen Teil des neuen Departements Bouches de l'Elbe. Die Lokalverwaltung lag nun bei vergrößerten Mairien; die Cantone waren vor allem Friedengerichtsbezirke. |
Archival history: | Die Archivalien entstammen größtenteils der Harburger Magistratsregistratur, in die sie nach 1814 gelangt waren. Nur Moorburger Betreffe kamen aus der hamburgischen Landgebietsverwaltung und der Kirchenverwaltung Moorburgs. Die Retrokonversion der Daten erfolgte im Jahre 2009. Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, Bestand 430-72 Behörden (aus der Zeit) der westfälischen und französischen Verwaltung in Harburg, Nr. ... |
Kommentierte Beständeübersicht: | Verschiedene französische Ober- und Mittelbehörden, 1812-1813. Der Teilbestand enthält nur drei Akten über Harburger Stadtkassenangelegenheiten und Holzverkäufe.
Mairie Harburg (mit westfälischem Canton Harburg-Hittfeld), 1808-1814. 1810 wurde das Kurfürstentum Hannover dem Königreich Westfalen einverleibt und eine territoriale Neugliederung, die mehrere Gemeinden zu einem Canton zusammenfaßte, durchgeführt. Zum Canton Harburg zählten außer der Stadt die Gemeinden Eißendorf, Lauenbruch, Marmstorf und Neuwiedenthal, zum Canton Hittfeld die Gemeinden Bullenhausen mit Moor, Neuland, Over und Rönneburg. 1811 wurde der nördliche Teil des Königreichs Westfalen direkt dem Kaiserreich Frankreich einverleibt. Als untere Verwaltungsinstanzen gab es jetzt zwei Mairien im Canton Harburg: Harburg und Moorburg. Bereits 1814 endete mit der Niederlage Frankreichs dieses Verwaltungssystem. Das Schriftgut betrifft einzelne Verwaltungszweige und Rechnungswesen, Wirtschaft und Verkehr, Steuersachen (u.a. Steuerrollen, auch für Orte des heutigen nördlichen Landkreises Harburg), Militär- und Kriegsangelegenheiten, Kirchen-, Schul-, Armen- sowie Zivilstandswesen.
Mairie Moorburg, 1812-1813. Die Mairie bestand aus den Ortschaften Moorburg, Neu- und Alt-Wiedenthal, Hausbruch, Neugraben und Fischbek.Es liegen nur drei Akten zu Munizipalrat und Militärwesen sowie drei Zivilstandsregister vor.
Notar Joh. Gottl. Hansing, 1812-1813. Hansing war Maire der Gemeinde Harburg und stand an der Spitze der Cantons Harburg und Hittfeld. Es liegen nur das Fragment seines Notariatsregisters und ein Erbteilungsvertrag vor. (Ri) Verschiedene französische Ober- und Mittelbehörden, 1812-1813 Mairie Harburg (mit westfälischem Canton Harburg-Hittfeld), 1808-1804 Mairie Moorburg, 1812-1813 Notar Joh. Gottl. Hansing, 1812-1813 |
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Conditions of access and use |
Access regulations: | keine Frist |
Finding aids: | Scope |
Signierung: | Alte AE-Nr. |
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Containers |
Number: | 1 |
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Related units of description |
Related units of description: | siehe auch: 430-71 Notariate in Harburg und Wilhelmsburg, 1821-1933 (Beständegruppe)
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Usage |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=3365 |
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