430-74 Polizeipräsidium Harburg-Wilhelmsburg, 1894-1949 (Bestand)

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Ref. code:430-74
Title:Polizeipräsidium Harburg-Wilhelmsburg
Laufzeit:1894-1949
Level:Bestand

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Administration history:Durch Beschluß des Preußischen Ministers des Innern vom 14.12.1926 wurde mit dem 1.1.1927 die Ausübung der Polizei im Polizeibezirk Harburg (Stadtkreis mit Gutsbezirk Kattwyk-Hoheschaar und dem zu Marmstorf gehörenden Teil des Stadtpark) auf eine „Staatliche Polizeiverwaltung Harburg" übertragen, in die gleichzeitig die durch Beschluß vom 8.8.1925 (II A 4 83 VI, nicht veröffentlicht) gebildete Staatliche Polizeiverwaltung Wilhelmsburg einbezogen wurde (Ministerialblatt für die preußische innere Verwaltung – MBliV – 1926 S. 1099). Gemäß Runderlaß vom 23.7.1927 (MBliV S. 751) führte sie seitdem die Bezeichnung: Staatliche Polizeiverwaltung Harburg-Wilhelmsburg. Ein dem Beschluß vom 14.12.1926 beigefügtes Regulativ regelte die Zuständigkeit der Staatlichen Polizeiverwaltung, die demnach die Sicherheits- und Ordnungspolizei, die politische Polizei, die Fremdenpolizei, die Verkehrspolizei, die Kriminalpolizei, die Feuerpolizei und bestimmte gewerbepolizeiliche Aufgaben, die näher angegeben sind, umfaßte. Die darin nicht aufgeführten polizeilichen Geschäfte verblieben der kommunalen Polizeiverwaltung. Für Zweifelsfälle war die Entscheidung des Regierungs-Präsidenten vorgesehen. An der Spitze der Staatlichen Polizeiverwaltung stand ein Polizeipräsident (ab 1.4.1936: Polizeidirektor). Nach § 4 der 1. Ausführungsverordnung zum Groß-Hamburg-Gesetz vom 20.3.1937 (Hamb. GuVBl S. 29) wurde die Staatliche Polizeiverwaltung Harburg-Wilhelmsbug (Polizeidirektor) als Polizeiamt H.-W. in die hamburgische staatliche Polizeiverwaltung eingegliedert. Dabei wurde seine Zuständigkeit um die bisher preußischen, jetzt hamburgischen Landgemeinden südlich der Süderelbe erweitert (1. Anordnung des Polizeipräsidenten in Hamburg vom 31.3.1937 auf Grund von § 5 der 1. Ausführungsverordnung). Dieselbe Anordnung regelte auch die sachliche Zuständigkeit des Polizeiamts und Fragen der Organisation. Einige der Bestimmungen traten mit dem 1.4.1938 außer Kraft (Amtl. Mitt. d. Pol. Präs. Nr. 11 vom 12.3.1938, gemäß § 4 der Anordnung des Polizei-Präsidenten zur Organisation der staatlichen Polizei im Gebiet der Hansestadt Hamburg vom 1.3.1938). Gewisse „polizeifremde“ Aufgaben gingen schon während des Jahres 1937 auf andere Behörden über (vgl. im einzelnen dazu die Akte IV 00.01). Das Polizeiamt Harburg war seit 1938 räumlich für den Bereich des Kreises 8 ohne Altenwerder zuständig.
Archival history:Die Registratur der Staatlichen Polizeiverwaltung Harburg-Wilhelmsburg war nach dem durch Runderlass des Preußischen Ministers des Innern vom 7.3.1931 (MBliV Spalte 225) eingeführten Einheits-Aktenplan (sogenannter Magdeburg Plan) geordnet, der nach und nach für die verschiedenen Abteilungen bekanntgegeben wurde (Abt. III, IV, V durch Runderlass vom 10.2.1933: MBliV I Spalte 154 ab 1.7.1933). Er basierte auf der durch Runderlass vom 12.12.1928 (MBliV S. 1189) geschaffenen Organisation der Staatlichen Polizei in Preußen, die am 1.6.1932 (MBliV S. 556) und 10.2.1933 (MBliV I S. 154) Abänderungen erfuhr. Danach gab es:

I. Politische Polizei
II. Fremdenpolizei
III. Verkehr, Wasser, Feuerschutz
IV. Gewerbepolizei
V. Strafverfügungen, Rechtshilfe (und Fundbüro F)
VI. Gesundheits- und Veterinärpolizei
(V. und VI. ab 1933 = V.)
H. Hauptgeschäftsstelle (H) und Amtsmeisterei (Am), 1932 = P(räsidialstelle bei Präsidien)
Ka. Polizeikasse
Rv. Polizei-Rechnungsrevisor
A. Ltd. Polizeiarzt
T. Ltd. Polizeitierarzt
Sch. Polizeischulrat
W. Wirtschaftsabteilung (WF Fürsorge u. a. m., 1932 = WB)
Dazu kamen (mit Unterabteilungen):
S. Schutzpolizei
K. Kriminalpolizei
L. Luftschutzpolizei

Die Akten verblieben auch beim Hamburgischen Polizeiamt bis 1942 in derselben Ordnung, die dann durch eine neue nach einem veränderten Einheitsaktenplan ersetzt wurde. Doch wurden nicht alle Akten auf den neuen Plan umgestellt. Nach 1945 gingen die Akten der Abt. III (zum Teil?) und IV an das Gewerbeaufsichtsamt (= Amt für Wirtschaftsüberwachung) – Außenstelle Harburg – über, bis diese später mit der Abteilung für Wirtschaft und Verkehr des Ortsamts vereinigt wurde.

Am 9.9.1958 gab das Bezirkswirtschaftsamt Harburg mit anderen Provenienzen Akten der Abt. III und IV der früheren Staatlichen Polizeiverwaltung ab (Abl. 14/1958 Geschäftsakte 43-2/19). Sie wurden auf Grund des Einheitsaktenplans von 1933, der für die Abt. IV in zwei Fassungen vorlag, aufgestellt, so daß weitere Splitter leicht eingeordnet werden können. Die Einzelakten über die Erteilung von Schankkonzessionen hat Herr Holtz in den Jahren 1969-1972 unter den Signaturen IV 50.51 bis 50.53 neu gegliedert und verzeichnet (siehe nachfolgende Bemerkungen). Dabei sind einige Akten, die nur bedeutungslose Vorgänge enthielten oder durch Wasser unleserlich geworden waren, vernichtet. Einige von der Wasserschutzpolizei abgegebene Akten ließen sich in Abt. III einordnen (Abl. 5/1962 und 1/1970).

Am 21.5.1962 lieferte das Rechtsamt Hamburg Akten betreffend Namensänderungen ab (Abl. 9/1962); sie sind unter II abgelegt. Aus Handakten des Kriminalrats Faulhaber in Harburg, die dieser am 12.6.1962 dem Staatsarchiv übergab (Abl. 11/1962), wurde die Abteilung K gebildet, aus einigen Splittern betreffend Luftschutz (Abl. 6/1962 und 18/1969) die Abteilung L.

12. Februar 1974, Kausche
Bemerkungen zu den Aktengruppen IV 50.51 bis 50.53

Bei der Erteilung von Schankkonzessionen wurden bis zum Erlaß des Gaststättengesetzes vom 28.4.1930 (RGBl. I S. 146; spätere Fassungen vom 3.7. und 9.10.1934, RGBl. I S. 567 und 913, vgl. Verordnung vom 19.1.1938, RGBl. I S. 37) die Runderlasse vom 26.8.1886 (MBliV S. 182) und 1.3.1890 (MBliV S. 51) beachtet. Die Registratur für Schankkonzessionen wurde nach der Vereinigung der beiden Städte Harburg und Wilhelmsburg 1928 angelegt. Das damals entstandene, grobalphabetische Verzeichnis (IV 50.50) enthält in vier Abteilungen (1) Gast- und Schankwirtschaften, (2) Kleinhandel mit Spirituosen, (3) Trinkhallen und (4) Speise(eis)wirtschaften. Später wurden den Akten durchlaufende Konzessions-Nummern (ohne Rücksicht auf die 4 Abteilungen) zugeteilt, die im Verzeichnis nachgetragen sind. Dabei bekamen die Wilhelmsburger Akten eine eigene Zählung mit einem W vor der Nummer. Es haben sich jedoch nur zwei Akten von Wilhelmsburg beim Bestand erhalten. Infolge des Groß-Hamburg-Gesetzes kam (1938) auch das süderelbische Landgebiet hinzu. Für dieses gab es beim Polizeiabschnitt VIII Landposten. Die Konzessionsakten wurden unter hamburgischer Verwaltung nach Straßen und Hausnummern geordnet und in Stehordnern aufgestellt, die des Landgebietes in besonderen Ordnern nach den Revieren der Polizeiposten. Die Organisation des Polizei-Abschnittes VIII ist dem Hamburger Adreßbuch von 1943, Abt. I b S. 5-6 zu entnehmen.

Bei der Neuaufstellung des Bestandes, der teilweise stark wassergeschädigt übernommen wurde, sind Trinkhallen ohne Hausnummer, wenn die Lage bekannt ist, nach der Hausnummer von 1937 eingeordnet, sonst als „Tr“ am Schluß der Straße verzeichnet. Konzessionen für Filialgeschäfte und für Schiffsrestaurationen folgen hinter den Straßen. Maßgeblich für die Anordnung nach Straßennamen ist das „Einwohnerbuch für Harburg-Wilhelmsburg 1” von 1937. Geänderte Straßennamen sind durch Hinweise nachgewiesen. Ein Teil der Akten wurde vernichtet, jedoch dürfte der verbliebene Rest einen guten Überblick über das Gaststättengewerbe und die Handhabung der Konzessionserteilungen zu verschiedenen Zeiten vermitteln. Die Akten enthalten außerdem zeit- und sittengeschichtlich beachtliche Vorgänge, so Verdächtigungen wegen eines Mordes beim Kapp-Putsch in Harburg, Beurteilungen durch den Kreisleiter der NSDAP und nachgeordneter Dienststellen, Verstecken politischer Schriften, Beschlagnahme von Sälen zur Getreidelagerung, Unterbringung und Umgang mit Fremdarbeitern, politische Schlägereien, Schließung von Lokalen wegen Unzuverlässigkeit von Wirten, Glücksspiel.

Weitere Einzelakten über Schankkonzessionen siehe

Bestand 430-11 Stadtausschuß Harburg
Nr. A 1 bis A 4 (1882-1924)

Bestand 430-61 Landratsamt Harburg
Nr. B VIII A 2d 2 (Heimfeld, Wilstorf) 1869-1884

Bestand 430-61 Landratsamt Harburg I
Nr. D I 62 bis 70 (Landgemeinden 1838-1931)
Nr. D II 7 bis 9 (Verwaltungsstreitsachen Landgemeinden 1885-1933)

Februar 1973, Holtz
Leiter des Polizeipräsidiums Harburg-Wilhelmsburg

Polizeipräsident Erich Wentker
Bissingstr. 9
– von Altona,
1./10.5.1927 bis 30. 9.1932
nach einstweiligem Ruhestand nach Salzgitter 7.11.1936

Vertreter: Karl Zenke, Reg.Rat
Bissingstr. 7
– von Frankfurt a. M.


Polizeipräsident Dr. Dannehl
– von Gleiwitz
6.10.1932 bis 13.2.1933
beurlaubt, einstweiliger Ruhestand

Vertreter: Karl Zenke, siehe oben


Polizeipräsident Carl Christiansen
Korvettenkapitän zur See d. R.
Postweg 14
– aus Bremen, nach Magdeburg
16./20.2. 1933 bis 1. 8.1934

Vertreter:
1. Karl Zenke, siehe oben
bis 27.5.1933
2. v. Diepenbroich-Grüter, Oberregierungsrat
bis 7.1.1935
– nach Frankfurt a. M.


Polizeipräsident Staatsrat Albert Stange
*Plauen 17.1.1899
Kiefernstr .10
- von Erfurt 6.12.1934, 17.7.1939 nach Emmelndorf bei Hittfeld
29.10.1934 bis 30. 9.1935

Vertreter: Joseph Wolff, Regierungsrat
Heimfelder Straße 97
– von Kempen/Niederrhein


Rudolf Loeffel
Polizeidirektor i. e. R.
* Mannheim 6.7.1887
– von Staatspolizeileitstelle Lüneburg
Polizeipräsident 3.12.1935 bis 31. 3.1936
Polizeidirektor 1.4.1936 bis 31. 3.1937 (Anfang Mai. Mitt. HAN 12.5.36)
nach einstweiligem Wartestand, nach Weissenfels/Saale

Vertreter: Joseph Wolff siehe vorstehend


Leiter von Abschnitt VIII
(Polizeiamt Harburg, Georgstr. 7) des Polizeipräsidiums Hamburg

Dr. iur. Walter Grafe, Regierungsrat
1. 4.1937 bis (keine Angabe)

Vertreter: Echterhof, Pol. Rat.
Brahmsstr. 8

Quellen:
Adreßbücher
Timmer, Schutzpolizei Harburg-Wilhelmsburg 1921-1939
Zeitungen


Ein Schema zu den Dienstlaufbahnen der Polizeibeamten ist als digitale Abbildung angefügt. Die Abbildung stammt aus folgender Veröffentlichung: Wegweiser durch die Polizei, 3. Auflage 1929. (Bibliothek des Staatsarchivs, Signatur X 240/0071)


Bei der Retrokonversion des Findbuches 2009 wurden die bei einigen Akten angegebene Ablieferungsnummer und das Aktenzeichen nicht erfasst. Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 430-74 Polizeipräsidium Harburg-Wilhelmsburg, Nr. ...
Kommentierte Beständeübersicht:1927 wurde für die beiden vereinigten Städte Harburg und Wilhelmsburg die Staatliche Polizeiverwaltung Harburg-Wilhelmsburg gebildet, an deren Spitze ein Polizeipräsident stand. 1937 wurde sie als Polizeiamt Harburg in die hamburgische Polizeiverwaltung eingegliedert. Dieses war jetzt auch für die neuhamburgischen Landgemeinden im Süderelbegebiet zuständig.

Die Akten des fragmentarischen Bestand betreffen Polizeiorganisation, Namensänderungen, Führung von Titeln, Staatsangehörigkeit, Maßnahmen gegen Juden und Zigeuner (1935-1942), Ermittlungen der Verkehrs-, Hafen- und Kriminalpolizei, Gewerbebetriebe, Handelsüberwachung, Gast-, Schankwirtschaften und Kleinhandelsstätten (zahlreiche Einzelfallakten hierzu s. 430-11 und 430-61), Theater, Varieté, Zirkus, Schutz der Sonn- und Feiertage sowie Luftschutz.

Hinweis: 430-13; 430-25; 430-5
(Ri)

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Related units of description:siehe auch:
430-13 Polizeidirektion Harburg, 1826-1958 (Bestand)

siehe auch:
430-25 Gemeinde (Stadt) Wilhelmsburg, 1813-1950 (Bestand)

siehe auch:
430-5 Magistrat Harburg-Wilhelmsburg (und Kreis 8 - Hauptregistratur), 1879-1961 (Bestand)
 

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