422-2 Gut Wandsbek, königlicher Anteil, 1610-1870 (Bestand)

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Title:Gut Wandsbek, königlicher Anteil
Laufzeit:1610-1870
Level:Bestand

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Administration history:Anmerkungen zur Geschichte Wellingsbüttels

1673, 10.12.
Dieterich Breyer verkauft das Gut Wellingsbüttel an Theobald von Kurtzrock

1806, 5. 8.
Mit Schreiben der Deutschen Kanzlei wird dem Geheimen Conferenz-Rath und Landdrost zu Pinneberg, Albrecht Philipp von Levetzau (1789-1817) die Justiz und die Polizei auf dem Gut übertragen
(Gut Wandsbek A c 20 “Nachweise der Documente über den Gutsankauf”)

1806, 19. 8.
Rentekammerschreiben, nach dem der über das Gut Wellingsbüttel beschlossene Handel vom König genehmigt worden und ... von Levetzau die Administration dieses Gutes als eine besondere Intendantschaft übertragen wird
(Quelle: wie oben)

1807, 12. 9.
Clemens August von Kurtzrock verkauft das Gut an König Christian VII. (1766-1808)
(W. Frahm: “Stormarn und Wandsbek” S. 110, Bibliothek E 335/75; Rauert: „Geschichte des Gutes Wellingsbüttel“ in: Falcks Archiv II, 1843, S. 504, Bibliothek Per. 43/432).

1810, 28.12.
König Friedrich VI. überläßt das Gut Wellingsbüttel dem Herzog Friedrich Carl Ludwig von Holstein-Beck als Lehen
(Vertrag in: “Gut Wandsbek” A e 2; Rauert und Frahm: siehe oben)

Das Dorf Wellingsbüttel bleibt königlicher Anteil (Dorf und Gut existieren nebeneinander mit eigener Verwaltung bis 1928, siehe Frahm: Topogr. Angaben über storm. Orte in STORMARN S. 657, Bibliothek E 335/74) und wird zunächst dem Oberbeamten der Herrschaft Pinneberg unterstellt (Rauert in: Falcks Archiv II S. 505)

1811, 30. 5.
Durch Allerhöchste Resolution wird dem Amtmann von Reinbek als Intendant die Wahrnehmung der gutsherrlichen Rechte und die Oberaufsicht über das Dorf übertragen und zugleich dem Wandsbeker Justitiar die Justiz- und die Polizeiverwaltung und dem Hausvogt zu Wandsbek die Hebung
(Rauert in: Falcks Archiv II S. 505)

1816, 25.11.
Wiederinbesitznahme des Gutes durch den König nach dem Tode Herzog Becks und dem Verzicht dessen Sohnes
(Rauert in: Falcks Archiv II S. 505/506)

1818, 23. 5.
Verkauf des Hofes Wellingsbüttel an den Hamburger Kaufmann Hercules Roß. Das Gut wurde als Kanzleigut der Gerichtsbarkeit des holsteinischen Obergerichts unterstellt, die Gutsuntergehörigen unterstanden der Wandsbeker Gerichtshalterschaft, Appellationsinstanz für das Gut und das Dorf war das Obergericht
(Rauert in: Falcks Archiv II S. 506)

1846
Verkauf des Gutes an Familie Jauch, Hamburg
(Schröder-Biernatzki, Topographie, 1856, Bd. 2 S. 578, Bibliothek E 100/37)

1888
Verkauf des Gutes an Frau Wilhelm Behrens

1891
Verkauf des Gutes an Geheimrat Domeyer

1892
Verkauf des Gutes an Konsul Otto J. Hübbe
(W. Frahm: Stormarn und Wandsbek)

Archivalien, die das Gut Wellingsbüttel betreffen bzw. provenienzmäßig zur Gutsregistratur gehörten, sind in diesen Bestand eingeordnet worden. Soweit aus dem Titel zu entnehmen und soweit bekannt, sollen hier die Signaturen der Akten zusammengestellt werden, die Wellingsbüttler Angelegenheiten behandeln:
A c 4, 20
A d 2a, 5
A e 2, 7, 8, 9
B e 7—10
C a 5—8, 12, 13, 17
C d
C e
C f 2, 5, 6, 8, 12
Das Vorhandensein Wellingsbüttler Schriftstücke in weiteren Akten, die allgemeine Titel tragen, kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.
VORBEMERKUNG

Wandsbek, bereits im 13. Jahrhundert urkundlich als Dorf genannt, wird zu Ende des 15. Jahrhunderts als Hof und Gut bezeichnet. Durch Verkauf und Verpfändung ging es als landesherrliches Lehngut von einer Hand in die andere. Als Besitzer finden wir vorwiegend Hamburger Ratsherren (1472 Bürgermeister Murmester und Ratmann Clawes de Swaren, 1525 Bürgermeister Dr. Salsborch, 1556 Syndicus Dr. Tratziger), bis es 1564 an Heinrich von Rantzau verkauft wurde. Bei der Landesteilung von 1544 erhielt Herzog Adolf das Gut, später gehörte es mit dem ganzen Itzehoer adligen Güterdistrikt zum gemeinschaftlichen Anteil.

Als Besitzer des Lehnguts (letzter Lehnbrief 1641) und als deren die unmittelbare Verwaltung ausübende Pächter bzw. Inspektoren sind ab 1564 bekannt:

Besitzer:

1564—1598 Heinrich von Rantzau

1598—1614 Breide von Rantzau (Erbteilung von 1605) -- Pächter: Rittershausen bis 1604; Pächter: Johann van Wouweren, gest. 1612

1614—1641 König Christian IV. -- Pächter: Adam Basilier; Bernd von Hagen genannt Geist

1641—1645 Graf Christian von Pentz

1645—1652 (?) Albert Balthasar Berens, Kaufmann und dänischer Resident in Hamburg

1652 (?)—1670 Albert Balthasar Berens d. J.

1670—1679 (?) Gabriel Berens

1679 Paul von Klingenberg, dänischer Generalpostmeister

1679—1705 Freiherr Fr. Christian von Kielmansegge

1705—1737 Joachim von Ahlefeld

1737—1762 König Christian VI., vertreten durch seinen Schwager Markgraf Fr. Christian von Brandenburg-Kulmbach -- Inspektor: Riedel

1762—1806 Freiherr (ab 1779 Graf) Heinrich Carl von Schimmelmann (starb 1782, danach Sohn) -- Inspektor: Kunad

1807 Graf Carl Christian von Schimmelmann – Inspektor: Witt


A. B. Berens d. Ä. erwarb 1646 von Herzog Friedrich von Holstein-Gottorp die Dörfer Hinschenfelde (bisher Amt Trittau) und Tonndorf (bisher Amt Reinbek) mit den Mühlen zu Hinschenfelde und Rahlstedt (Lohe), die 1648 der Jurisdiktion des adligen Gutes Wandsbek unterstellt wurden. Joachim von Ahlefeldt legte die Meierei Mühlenbeck und das Hinschenfelder Gehölz an. Pächte, Zehnten usw. aus Neuengamme, die Heinrich von Rantzau erworben hatte, veräußerte er 1717 an den Hamburger Ratsherrn Johann Andreas Boone, der sie an das Amt Bergedorf verkaufte (vgl. Bestand 415-2 I Amt Bergedorf, Ältere Registratur Pars II Sect. VI Vol. 1 Nr. 1). Das Schloss, 1568 durch Heinrich von Rantzau erbaut, wurde 1773 durch Graf Schimmelmann durch einen Neubau ersetzt. Das Dorf, in dem seit dem 16. Jahrhundert in steigendem Maße Gewerbetreibende angesiedelt waren, wurde zu Ende des 18. Jahrhundert als Fabrikort und Flecken bezeichnet (Fleckensgerechtsame seit 1833). Verwaltung und Rechtsprechung oblagen dem gutsherrlichen Justitiar und Inspektor, der in gerichtlichen und zum Teil auch in administrativer Hinsicht dem holsteinischen Landgericht in Glückstadt, in Verwaltungssachen aber teils der 1775 begründeten Fortwährenden Deputation von Prälaten und Ritterschaft, teils der Regierung in Glückstadt unterstand, die sich über den Distriktsdelegierten des Itzehoer Güterdistrikts an die einzelnen Güter wandten. In Finanzangelegenheiten verkehrte der Inspektor unmittelbar mit der Rentekammer in Kopenhagen.
1807 verkaufte Graf Carl Christian von Schimmelmann den Flecken Wandsbek mit den Dörfern Hinschenfelde und Tonndorf an die Landesherrschaft (seitdem adeliges Gut Wandsbek königlichen Anteils) und behielt sich nur das Schloss, das Vorwerk, den Meierhof Mühlenbeck und das Jägerhaus vor (adeliges Gut Wandsbek privaten Anteils, siehe IX C 7 Archiv des adeligen Gutes Marienthal). Der bisherige Inspektor Witt wurde als Gerichtshalter für beide Teile des Gutes und für das Gut Wellingsbüttel, das ebenfalls 1807 durch den letzten Besitzer von Kurtzrock an den König verkauft worden war, eingesetzt (vgl. IX C 2 Archiv des Justitiariats für die adeligen Güter Wandsbek und Wellingsbüttel). (Zur Familie von Kurtzrock siehe Geschäftsakte 33-57/16.) Mit dem Justitiariat war in der Regel auch noch das des Schimmelmannschen Gutes Ahrensburg verbunden. Für die königlichen Anteile von Wandsbek und Wellingsbüttel hatte er zunächst auch noch einen Teil der Administrationsaufgaben zu versehen, worin er sich mit dem eigens für die Rechnungssachen eingesetzten Hebungsbeamten teilte. Beide unterstanden verwaltungsmäßig der Intendantur für die Güter Wandsbek und Wellingsbüttel in Reinbek (vgl. IX C 3 Archiv der Intendantur für die Güter Wandsbek und Wellingsbüttel in Reinbek), die daher oft an die „Beamten zu Wandsbek” reskribierte. In Steuer- und Rechnungssachen berichtete der Hebungsbeamte unmittelbar an die Rentekammer in Kopenhagen. Auch die Auseinandersetzungsinstrumente bei Grundstücksveränderungen gehörten zunächst zum Ressort der Rentekammer und gingen erst 1840 auf die Intendantur über. Eine endgültige Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Intendant, Gerichtshalter und Hebungsbeamten (auch Inspektor, später Hausvogt) erfolgte erst 1835, nachdem aber bereits 1827 das Gutsarchiv durch den Gerichtshalter an den Hausvogt, der mehr und mehr für die gesamte Verwaltung zuständig geworden war, übergeben war. Dieser pflegte auch daneben noch das Amt eines Branddirektors für Stormarn zu bekleiden. Seit 1839 hieß er wieder Inspektor.

1851 erfolgte noch einmal eine Trennung der Hebungsgeschäfte vom Inspektorat nach der Suspendierung des Inspektors Lange (Hebungsbeamter Martens neben Inspektor von Harbou); doch vereinigte 1853 der neue Inspektor von Willemoes-Suhm bereits wieder beide Ämter. Dieser vertrat auch stets den Intendanten während seiner Abwesenheit. Zur Führung der Kommunalrechnungen des Fleckens, die ursprünglich auch durch das Inspektorat besorgt worden war, wurde 1860 ein besonderer Fleckenskassierer bestellt, dem dazu die Kirchen-, Schul-, Armen- und Brandkasse übertragen wurde. Die im gleichen Jahre durch die Fleckenvorsteher vom Gut Wandsbek privaten Anteils angekauften Gehölze wurden auch verwaltungsmäßig dem Inspektorat des Gutes Wandsbek königlichen Anteils angeschlossen.

Durch die preußische Verwaltung wurde 1866 die Intendantur Reinbek aufgehoben; ihre Aufgaben übernahm das Inspektorat, das seitdem "Intendantur zu Wandsbek” hieß. Gleichzeitig wurde das Gut Marienthal mit Wandsbek zu einem Polizeidistrikt verbunden. Für die landesherrlichen Hebungen schuf man eine besondere Steuerkasse in Wandsbek. Ab 1868 wurde die Intendantur Wandsbek in Kirchspielevogtei umbenannt. Als Wandsbek 1870 Stadtrechte erhielt, gingen die Verwaltungsaufgaben für Wandsbek auf den Magistrat, für Hinschenfelde, Tonndorf-Lohe und Wellingsbüttel auf die Kirchspielsvogtei Bargteheide über; für die Polizeiangelegenheiten in Wandsbek und Marienthal war die Polizeibehörde in Wandsbek zuständig.

Kausche, 3.XI.1951.
Archival history:Von den älteren Gutsakten ist anscheinend nur ein Teil auf die königliche Verwaltung übergegangen. Die übrigen dürften im Schimmelmannschen Archiv in Ahrensburg zu suchen sein. 1807 setzen die Registraturen des Gerichtshalters und des Hebungsbeamten ein, die später völlig vermischt sind, so daß eine Trennung unmöglich ist. Die älteren Akten des Gutes sind anscheinend nur zu einem kleinen Teil sachlich geordnet gewesen. Vor allem hat der langjährige Justitiar Witt seine Akten chronologisch nach Korrespondenten abgelegt. Ein 1839 angefertigtes Repertorium (A c 19) zeigt den damaligen Aktenbestand. Zusammen mit den wohl 1866 hinzugekommenen Akten der Intendantur Reinbek sind die Akten des Gutes Wandsbek 1870 an den Magistrat Wandsbek gelangt und bildeten dort zusammen mit den Fleckensakten das „Archiv”. Hier sind auch bereits Akten eingestampft worden, wie sich aus der Aufschrift eines Aktenumschlags ergibt. Die übrigen sind dort völlig durcheinander geraten. Eine spätere „Ordnung” in Fächer und laufende Nummern hat den Zustand noch verbösert, indem die Aufschriften auf den Aktendeckeln sich nicht mit dem Inhalt deckten. Ein Teil ist auch aus dem Archiv ins Heimatmuseum Wandsbek gelangt, ohne daß ein Auswahlprinzip dabei erkennbar ist.

Der Hauptteil der Gutsakten wurde 1937 von der Stadtverwaltung an das Staatsarchiv abgeliefert (Geschäftsakte 0 10742/37 Wandsbek), Reste aus dem Heimatmuseum am 27.8.1951 durch das Museum für Hamburgische Geschichte. Bei diesen befanden sich auch Urkunden aus dem Nachlaß der Anna van de Wiele, geb. Berens, die das Heimatmuseum irgendwie aus Privathand erworben haben wird, und eine Menge kleinerer Stücke, die dort zu Ausstellungszwecken gedient haben. Die Gutsrechnungen, die jeweils bei der Rentekammer in Kopenhagen und ihren Nachfolgebehörden eingereicht waren, gab das Staatsarchiv Kiel am 25.7.1938 ab (Geschäftsakte K 13643/38). Sie hatten dort den Bestand B XV d 2 Gut Wandsbek gebildet (vgl. G. Hille, Übersicht über die Bestände des Staatsarchivs Schleswig = Mitteilungen der Preuß. Archivverwaltung 4 S. 41).

Eine vorläufige Verzeichnung der Wandsbeker Gutsrechnungen und einiger aus dem „Stadtarchiv” ausgesonderter älterer Gutsakten nahm bereits Dr. Reuter vor. Den Hauptteil, insbesondere alle Akten nach 1807, beließ er jedoch beim Stadtarchiv („Alte Akten”). Nachdem nun dieses vollständig nach seiner Herkunft aufgeteilt ist, habe ich die erhaltenen Teile des Gutsarchivs neu aufgestellt. Dabei verblieben sind die ihrer Herkunft nach eigentlich nicht hierhergehörigen Gutsrechnungen (siehe oben), die mit den Entwürfen vereinigt sind, und der aus den Rechnungsbänden herausgenommene Schriftverkehr gleicher Provenienz (Rentekammer usw.), der aber jeweils besonders gekennzeichnet ist (C a 1—3, 5—7).

Kausche, 3.11.1951.


Verweise:

Hofbücher und Hofprotokolle siehe Bestand 422-4 Justitiariat für die Güter Wandsbek und Wellingsbüttel Nr. A 1—22.
Grenzsachen siehe Bestand 133-2 Grenzkommissariat XI c, XII, XIII, XIV a, XIX a.
Gut Wandsbek siehe Kämmereiarchiv Beilagen Nr. 34.
Fr. Puvogel, Wandsbek in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts. 1901.
Fr. Puvogel, Der Wandsbeker Stadtteil „Königsland”. 1895.

Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 422-2 Gut Wandsbek, königlicher Anteil, Nr. ...

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422-1 Intendantur für die Güter Wandsbek und Wellingsbüttel in Reinbek, 1807-1867 (Bestand)

siehe auch:
422-11 (Registratur des Fleckens und des) Magistrat(s der Stadt) Wandsbek (ab 1919 des Hauptamts), 1849-1941 (Bestand)

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