Information on identification |
Ref. code: | 324-4 |
Title: | Baupflegekommission |
Laufzeit: | 1907-1937 |
Level: | Bestand |
Information on extent |
Number: | 234 |
Running meters: | 3.50 |
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Information on context |
Administration history: | Zum Schutze gegen die Verunstaltung des Straßen-, Orts- und Landschaftsbildes, zum Schutze der Bau- und Naturdenkmäler sowie zur Wahrung künstlerischer Interessen bei Ausgestaltung des Stadt- und Landschaftsbildes wurde 1912 die Baupflegekommission eingesetzt aufgrund des Baupflegegesetzes vom 3.4.1912, das am 1.10.1912 in Kraft trat. Das Gesetz bestimmte, daß es vor Ablauf von fünf Jahren einer Revision zu unterziehen wäre; diese unterblieb jedoch im Kriegsjahre 1917, und auch in den folgenden Jahren wurde sie mehrmals aufgeschoben. Der Geltungsbereich des Baupflegegesetzes umfaßte das gesamte hamburgische Staatsgebiet, doch blieben daneben weitergehende Vorschriften der Landgemeinden in Kraft.
Die Baupflegekommission bestand aus Mitgliedern des Senats und der Bürgerschaft; ihr war ein sachverständiger Beirat beigeordnet, der sich aus leitenden Beamten verschiedener Behörden, die kraft ihres Amtes Mitglied waren, und aus vom Senat ernannten Sachverständigen zusammensetzte. Unter den Ernannten waren kunstverständige Nicht-Fachleute aus dem Stadtgebiet und aus dem Gebiet der Landherrenschaften. Der sachverständige Beirat gliederte sich nach Aufgabengebieten in acht Gruppen; daneben bestand eine Landherrenschaftsgruppe.
Zur Wahrnehmung der Geschäfte, insbesondere der technischen Arbeiten bei der Vorprüfung von Bauvorhaben, wurde das Baupflegebüro eingerichtet.
Die Baupflegekommission prüfte ihr einzureichende Unterlagen und erhob Einspruch gegen Ausführung, Änderung oder Beseitigung von Bauten, Bau- oder Naturdenkmälern und Grabstätten, ferner gegen vollständige oder teilweise Beseitigung einzelner Bäume und Grünanlagen sowie gegen Anbringen oder Beibehalten von Reklame, wenn dadurch das Straßen- bzw. Landschaftsbild verunstaltet oder in seiner Eigenart erheblich beeinträchtigt wurde. Bei erfolglosem Einspruch wurde ein Beschluß von Senat und Bürgerschaft herbeigeführt. |
| Am 15.3.1929 trat ein neues Baupflegegesetz in Kraft. Es brachte Änderungen in der Organisation der Baupflegekommission, die nun als Baupflege-Amt der Polizeibehörde unterstellt wurde. Der Beirat blieb bestehen; es gehörte ihm jetzt eine größere Zahl von Baufachleuten als bisher an. Im wesentlichen blieben die Aufgaben in der Baupflege unverändert, wobei jedoch dem Reklamewesen ständig wachsende Aufmerksamkeit zuteil wurde. 1933 wurden die Stellen ausgeschiedener Sachverständiger nicht mehr besetzt; auf Anordnung des Polizeiherrn nahmen statt dessen Reklame-Sachverständige einen Teil des Aufgabengebiets der Ausgeschiedenen wahr. Im selben Jahre wurde das Baupflege-Amt der Behörde für Technik und Arbeit eingegliedert. |
Archival history: | Das nachstehend verzeichnete Schriftgut gelangte am 11.2.1942 vom Stadtplanungsamt/Baupflege an das Staatsarchiv, und in den folgenden Wochen wurde der größte Teil der Verwaltungsakten, insbesondere solcher, die Personalangelegenheiten betrafen, kassiert. Die Jahrgänge 1923 und 1924 der Protokolle fehlen, und anstelle der Protokoll-Reinschriften der Jahrgänge 1925 bis (März) 1929 finden sich Konzepte; möglicherweise sind die Verluste im Juli 1943 durch Bombeneinwirkung auf die Räume des Stadtplanungsamtes, Bleichenbrücke 17, entstanden. Bei der vorliegenden Neuordnung wurde das bisher gültige System aufgegeben. Grundsätzlich blieben die Akten unter Beibehaltung der ursprünglichen Heftung unverändert, doch wurden mehrere Akten entsprechend ihrer sachlichen Zusammengehörigkeit miteinander vereinigt.
Durch Kassationen von Doppelstücken und minder wichtigem Material — darunter Proben von Baustoffen (Zinkblechen, Asbest- und Terrazzoplättchen) — konnte der Umfang von 4 laufenden Metern auf 2,90 laufende Meter verringert werden.
Dezember 1967, Möhring |
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Conditions of access and use |
Access regulations: | keine Frist |
Finding aids: | Scope |
Signierung: | Numerus currens |
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Information on related materials |
Related material: | zu Baupflegekommission (Denkmalschutz): Bestand 111-1 Senat Nr. Cl. VII Lit. Cc Nr. 1b |
| zu Kunstpflegekommission (1919-1925): Bestad 111-1 Senat Nr. Cl. VII Lit. Cc Nr. 22 |
| Bestand 121-3 I Bürgerschaft I Nr. 402 ff. |
| Bestand 363-2 Senatskommission für die Kunstpflege |
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Containers |
Number: | 1 |
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Related units of description |
Related units of description: | siehe auch: 325-1 Friedhofsverwaltung, 1870-1969 (Bestand)
siehe auch: 121-3 I Bürgerschaft I, 1580-1948 (Bestand)
siehe auch: 363-2 Senatskommission für die Kunstpflege, 1920-1938 (Bestand)
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Usage |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=1237 |
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