363-2 Senatskommission für die Kunstpflege, 1920-1938 (Bestand)

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Ref. code:363-2
Title:Senatskommission für die Kunstpflege
Laufzeit:1920-1938
Level:Bestand

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Number:554
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Administration history:Am 13.September 1920 (Amtsblatt S. 1179) veröffentlichte der Senat den Beschluß der Bürgerschaft vom 1.ds.Mts., “zur dauernden Förderung des heimischen Kunstlebens“ eine Kunstpflegekommission einzusetzen, der zwei Senatoren und vier Mitglieder der Bürgerschaft, kraft ihres Amtes die Direktoren der Kunsthalle, des Museums für Kunst und Gewerbe, der Kunstgewerbeschule und des Hochbauwesens sowie zwei kunstverständige Laien, ein Vertreter der kunsterzieherischen Bestrebungen und 12 hamburgische Vertreter der bildenden Künste (vier Maler, drei Bildhauer, drei Architekten, zwei Kunstgewerbler) angehören sollten. Für Sitzungen und als Geschäftsstelle wurden Räume der Kunstballe bestimmt (die Kunsthalle selbst wurde von einer eigenen Kommission verwaltet und im Jahre 1921 der Hochschulbehörde unterstellt). Bereits zwei Jahre später veranlaßten gewisse Schwierigkeiten Direktor Pauli, an Senator Dr. Petersen, den derzeitigen Vorsitzenden der Kommission, zu schreiben, “daß mit der Kommission, so wie sie jetzt besteht, nichts anzufangen ist“ (365-1 II Hochschulwesen II We 20/2 Bl.52). Nachdem die Kunsthalle im November 1924 festgestellt hatte, daß “die Kunstpflegekommission ihre Tätigkeit eingestellt hat“ (Finanzdeputation IV V u. O II C 3 g I Bl.17), beschloß die Bürgerschaft am 17. Juni 1925 die Aufhebung der Kommission und übertrug deren Aufgaben einer durch den Senat zu berufenden neuen Kommission (GVBl. S. 321). Die Zusammensetzung dieser “Kommission zur Unterstützung bildender Künstler Hamburgs“ gab der Senat am 22. Juli 1925 (Amtl.Anz. S. 877) bekannt (Bürgermeister, zwei Senatoren, Präsident der Bürgerschaft, Direktoren der Kunsthalle und des Museums für Kunst und Gewerbe und Oberbaudirektor). Nach den Geschäfteverteilungsplänen des Senats bestand daneben von 1925 bis 1927 eine “Kommission zur Unterstützung hamburgischer Schriftsteller und Komponisten“ in derselben personellen Zusammensetzung (111-1 Senat Cl. VII Lit. Aa Nr.2 Vol. 1a Fasc.20 Inv.1-3) in den Kommissionsniederschriften erscheinen Bezeichnungen wie „Kommission zur Förderung der produktiven Arbeit bildender Künstler“ oder auch “Senatskommission für Stipendiengewährung an hamburgische Schriftsteller und Künstler“ (A 2 dieses Bestandes). Nach Erlaß des Gesetzes über den Aufbau der Verwaltung vom 19. November 1926 war zunächst beabsichtigt, die Aufgaben der “Kunstpflegekommission“ (wobei es sich um die 1925 entstandenen beiden Unterstützungskommissionen handeln muß) und der Kommission für die Verwaltung der Musikhalle auf die Hochschulbehörde zu übertragen (Anlage 2 zur Drucksache Nr.24 für die Senatssitzung, verteilt am 15. Januar 1927, 111-1 Senat Cl. VII Lit. Bd Nr.68 Vol. 7 Fasc. 2 Bl. 3). Die Hochschulbehörde erklärte sich einverstanden (Schreiben vom 21. Februar 1927 in 111-1 Senat Cl. VII Lit. Bd Nr. 68 Vol. 7 Fasc. 5 Bl. 15 und Fasc. 6 Bl. 14a), die am 3.J uni 1927 verteilte Drucksache Nr. 277 enthält jedoch Vorschriften über den Geschäftskreis einer “Senatskommission für Kunstpflege“, die den Senat in allgemeinen und persönlichen Angelegenheiten aller Kunstzweige beraten sollte; die Verwaltung der Musikhalle wurde ihr unterstellt (SENAT Cl. VII Lit. Bd Nr.68 Vol. 7 Fasc. 2 Bl. 16). Diese Neufassung wurde am 8. Juni 1927 im Senat beraten (Bl. 18) und am 30. März 1928 beschlossen (Bl. 87). Am 15. Juni 1928 erfolgte die förmliche Aufhebung der offenbar auf 1928 vereinigten Senatskommissionen zur Unterstützung bildender Künstler, Schriftsteller und Komponisten Hamburgs und die Überleitung der Aufgaben auf die Senatskommission für Kunstpflege (Senatsprotokoll Abt. I S.455).
In den Geschäftsverteilungsplänen des Jahres 1928 (18. und 27.April in SENATSKANZLEI-PRÄSIDIALABTEILUNG 1928 A 1) erscheinen beide Kommissionen, von 1929 bis 1935 nur die Senatskommission für Kunstpflege. Am 1. Oktober 1953 wurden alle Senatskommissionen aufgehoben; die Aufgaben der Senatskommission für Kunstpflege gingen auf die Verwaltung für Kulturangelegenheiten über (1.VO zur Ausführung des Landesverwaltungsgesetzes vom 29.September 1953 (GVBl. S.579). Die Akten, die im allgemeinen im Jahre 1925 einsetzen, wurden Anfang 1955 an das Staatsarchiv abgegeben, Unterlagen über die ersten fünf Jahre enthalten die Akten HOCHSCHULWESEN II We 20/2 und FINANZDEPUTATION IV V u. O II C 3g I, den Aufgaben- und Tätigkeitskreis beschreibt auch Leo Lippmann in „Mein Leben“. Der Bestand wurde im Februar 1970 von Herrn Kolß unter Aufsicht von Herrn Dr. Kausche neu geordnet und verzeichnet; kassiert werden konnten 0,2m.
Archival history:Der Best. beginnt im wesentlichen im Jahr 1925. Er umfaßt Unterlagen der Organisation und Verwaltung der Kommissionen, staatliche und nichtstaatliche Maßnahmen der Kunstförderung und -pflege und eine umfangreiche Einzelfallüberlieferung von Stipendienanträgen (Unterlagen vor 1925 s. 361-5 II, 311-2 IV).

Jede Archivguteinheit ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 363-2 Senatskommission für die Kunstpflege, Nr. … .

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Finding aids:Findbuch (Papier)
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Signierung:Altes AZ

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Related material:Unterlagen vor 1925 siehe: 361-5 II, 311-2 IV
 

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Number:1
 

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Related units of description:siehe auch:
324-4 Baupflegekommission, 1907-1937 (Bestand)

siehe auch (-1925):
361-5 II Hochschulwesen II, 1865-1981 (Bestand)

siehe auch (-1925):
311-2 IV Finanzdeputation IV, 1733-1996 (Bestand)
 

Usage

End of term of protection:12/31/1968
Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

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URL:https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=2341
 

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