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213-12__ Jahnke, Friedrich-Wilhelm, u.a., wegen Teilnahme an Räumung des Rigaer Ghettos, in deren Verlauf zwischen dem 30.11. und dem 09.12.1941 mindestens 25.100 lettische Juden im Wald von Rumbuli (8 bis 10 Kilometer vom Stadtrand Rigas entfernt) erschossen wurden, Ermordung von 1000 Berliner Ju
Ref. code: | 213-12__ |
Title: | Jahnke, Friedrich-Wilhelm, u.a., wegen Teilnahme an Räumung des Rigaer Ghettos, in deren Verlauf zwischen dem 30.11. und dem 09.12.1941 mindestens 25.100 lettische Juden im Wald von Rumbuli (8 bis 10 Kilometer vom Stadtrand Rigas entfernt) erschossen wurden, Ermordung von 1000 Berliner Juden am 30.11.1941 in Rumbuli (Staatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 5/71) |
Laufzeit: | (1941-1942) 1968-1982 |
Contains also: | Enthält u.a.: Umfang/Inhalt: 96 Bde. Hauptakten (mit Bd. 5 in Teilbänden 5a und 5b): (15502 Bl.), 7 Bde. Handakten (1278 Bl.), 5 Ordner mit BDC-Unterlagen, Dok., Karten, Pläne, 10 Sonderbände zu einzelnen Besch. (Dubletten), Zustellungshefte, Vollstreckungs- und Gnadenhefte; Beiakte zu Besch. zu 4): Lübeck 14 Js 406/49: (44 Bl.) Ermittlungen.- Straftatbestand: Der HSSPF Ostland und Rußland Nord, Jeckeln, hatte bei einer Besprechung mit dem Reichsführer SS, Himmler, von diesem entweder am 10. oder 11.11.1941 in Berlin den Befehl bekommen, das Ghetto Riga zu liquidieren, notfalls auch gegen den Willen des Reichskommissars Ostland, Lohse. Jeckeln informierte daraufhin Lohse, der keinen Widerstand entgegensetzte. Jeckeln hatte bereits als HSSPF Rußland-Süd umfangreiche Massenerschießungen in Berditschew, Kriwoi-Rog, Kiew und Krementschug durchführen lassen. Obwohl die deutschen Dienststellen in Riga das Ghetto als Arbeitskräftepotential nutzten, begann Jeckeln Mitte November 1941 die Vorbereitung der Räumung. Nahe der Bahnstation Rumbuli entdeckte er den Letbartskij-Wald und bestimmte ihn zum Exekutionsort. 10 Tage vor Beginn der Liquidierung ließ Jeckeln Gruben vorbereiten. Mit dem Ausheben der Gruben war der Angeklagte Hemicker als Baudezernent beim HSSPF Ostland und Rußland-Nord befaßt. Er errechnete dafür den benötigten Rauminhalt für 25.000 bis 28.000 Menschen und ließ von 300 russischen Kriegsgefangenen aus dem Lager Salaspils etwa sechs Gruben anlegen, die 10x10m groß und 2,5 bis 3m tief waren. Vom 27. bis 29.11.1941 wurde ein kleiner Teil im Nordosten des Ghettos abgetrennt. Alle arbeitsfähigen Männer zwischen 18 und 60 Jahren sollten am 29.11.1941 in diesen Teil des Ghettos ("Kleines Ghetto") ziehen. Alle anderen sollten für leichtere Arbeiten verwendet werden und am 30.11.1941 dorthin deportiert werden. Zum Zweck der Täuschung bei der "Umsiedlung" war den Juden erlaubt worden, 10 kg Gepäck mitzunehmen. Ins kleine Ghetto wurden etwa 4000 Juden eingelassen. 300 Frauen, Schneiderinnen, Näherinnen, Kürschnerinnen, meldeten sich und wurden in das Zentralgefängnis Riga gebracht und nach 14 Tagen in das Ghetto Riga zurückgebracht (sogenanntes Frauenghetto, bestehend aus nur einem großen Haus, gegenüber dem kleinen Ghetto). Ungefähr 4500 Juden überlebten die Liquidierung des Ghettos. Beim KdO und KdSch hatten umfangreiche Vorbesprechungen stattgefunden, die u.a. dem Transport marschunfähiger Juden galten. Zur Lösung des Transportproblems wurde der Fuhrpark der lettischen Polizei mit Bussen, Lkws und Pferdegespannen der Fahrkolonne benutzt. Am 29.11.1941 hielt Jeckeln vor Vertretern aller am Einsatz beteiligten Dienststellen ein Rede, in der er die Vernichtung der Juden zur vaterländischen Pflicht erklärte. Alle, die keine unmittelbare Aufgabe erhalten hatten, wurden verpflichtet, der Exekution beizuwohnen. Am Abend gab der KdSch den Einsatzbefehl bekannt. Dazu gehörte die Überwachung der lettischen Polizeibeamten, die die Juden aus den Häusern treiben sollten. Angehörige der Dienststelle des KdSch sollten Marschblöcke von je 1000 Personen zusammenstellen. Gegen 4 Uhr morgens am 30.11.1941 begann die Räumung des Ghettos. Es kam bereits im Ghetto zu Erschießungen von etwa 300 Juden. 20 nicht transportfähige Juden wurden aus der Synagoge, die provisorisch als Ghettokrankenhaus gedient hatte, herausgetragen. Der KdSch Heise (verstorben) befahl ihre Erschießung, der Angeklagte Tuchel erschoß einen Kranken. Nicht marschfähige Juden wurden auf Lastwagen geworfen und abtransportiert. Das Ghetto wurde von Westen nach Osten geräumt. |
| Am Ghettoausgang übernahmen 4 deutsche Schutzpolizisten die Marschkolonnen. Lettische Begleitmannschaften erschossen Juden, die nicht mehr weiterkonnten, so daß der Weg zum Exekutionsort von Leichen gesäumt war. Am Exekutionsort bildeten die zweite und dritte Kompanie des Reserve-PolizeiBataillons 22 die äußere Absperrung, den inneren Absperring bildeten SS-Eiheiten, Angehörige der Kompanie z.b.V. Riga und lettische Einheiten. Die Juden wurden gezwungen, ihr Gepäck abzulegen und sich bis auf die Unterwäsche zu entkleiden, wobei die Temperaturen teils unter dem Gefrierpunkt lagen. Die Juden mußten sich mit dem Gesicht nach unten nebeneinander hinlegen und wurden durch Genickschüsse getötet. Die nächsten Opfer mußten sich auf die Leichen legen. Die Erschießungen erfolgten zeitweise gleichzeitig in drei Gruben. Die Erschießungen der Rigaer Juden begannen morgens 9 Uhr und dauerte bis in die Nacht. Vor der Erschießung der Rigaer Juden war ein Transport mit Juden aus Berlin mit über 1000 Personen zwischen 8.15 Uhr und 9 Uhr erschossen worden, die am Morgen des 30.11.1941 mit der Reichsbahn in Riga angekommen waren. Insgesamt wurden an dem Tag 13.000 bis 15.000 Menschen erschossen. Am Abend des 30.11.41 meldeten der sowjetische und britische Rundfunk die Erschießungen der Juden; durch lettische Polizeikräfte wurde die Aktion auch der Zivilbevölkerung bekannt. Am 07. oder 08.12.1941 wurde der östliche Teil des Ghettos geräumt und insgesamt 12.000 bis 15.000 Menschen erschossen. Die Anklage warf dem Angeklagten Oberwinder vor, als Sachbearbeiter beim KdO den Einsatz der deutschen und lettischen Polizei organisatorisch vorbereitet zu haben und die Stellung von Transportfahrzeugen organisiert zu haben. Außerdem soll er Dienststellenangehörige aufgefordert haben, sich die Erschießungen selbst anzusehen. Der Angeklagte Jahnke soll an den Vorbesprechungen teilgenommen haben und am 30.11.41 den Einsatz des KdSch geleitet haben, da der Kommandeur Heise (verstorben) verletzt wurde. Außerdem soll er die Aktion am 08.12.1941 im Ghetto und an der Exekutionsstätte überwacht haben. Der Angeklagte Hemicker war für die Aushebung der Exekutionsgruben verantwortlich und soll bei den Erschießungen Aufsicht geführt haben. |
| Der Angeklagte Tuchel soll während der Evakuierung des Ghettos am 30.11.1941 bereits 10 Juden erschossen haben sowie sich zusammen mit dem Angeklagten Neumann an der Erschießung der kranken Juden im Ghettokrankenhaus beteiligt haben. Ferner soll der Angeklagte Tuchel am 25.10.1941 eine Jüdin erschossen haben, weil sie ihren Judenstern abgenommen habe, am 27.10.1941 einen tschechischen Juden erschossen haben, der sich nach der Ghettoschließung noch in der Stadt Riga aufhielt, Ende November 1941 drei Juden, darunter Leopold Krämer erschossen haben, weil er sie beim Schmuggel von Kohlköpfen entdeckte, Ende November 1941 ließ er angeblich eine 4-köpfige jüdische Familie erschießen, Anfang Dezember 1941 soll er zusammen mit einem Letten den Juden Tolly Rosenblum im geräumten Ghetto erschossen haben, ferner soll er am 17.01.1942 zwei Frauen eines jüdischen Arbeitskommandos erschossen haben, die der Plünderung verdächtigt wurden, im April 1942 soll er zusammen mit Koiella und dem Beschuldigten Hesfehr den Juden Aismann geplant haben zu erschießen, Ende April 1942 soll er zusammen mit dem Angeklagten Neumann die Jüdin Baum dem Ghettokommandanten Krause übergeben haben, der sie daraufhin erschoß. Außerdem soll er im Juli 1942 einen jungen Juden wegen Plünderns im geräumten Ghetto erschossen haben. Der Angeklagte Neumann soll mit dem Angeklagten Tuchel die Jüdin Baum dem Kommandanten Krause übergeben haben und bei zwei Hinrichtungen die Sicherung des Exekutionsortes im Hof der Ghettokommandantur bzw. dem Friedhof übernommen haben. Der Angeklagte Draeger soll einen tödlich getroffenen, möglicherweise auch schon toten Juden, durch einen Kopfschuß getroffen haben. Der Angeklagte Jahnke war Angehöriger der Dienststelle des Kommandeurs der Schutzpolizei in Riga und leitete die Abteilung Ib. Er erhielt von einem Tatbeteiligten einen Bericht über die Exekution am 30.11.1941. Am Abend des gleichen Tages erhielt der Angeklagte Jahnke den Befehl, eine lettische Kompanie zusammenzustellen, da es an der Exekutionsstätte zu Schießereien gekommen sei. Spätestens seit dem 30.11.1941 war der Angeklagte Jahnke also über den Zweck der "Umsiedlungen" informiert. Am Vortag des zweiten Aktionstages vertrat der Angeklagte Jahnke einen Hauptmann der Gendarmerie, wobei an diesem Abend der Einsatz für den nächsten Tag besprochen wurde. Am nächsten Tag gab der Angeklagte Jahnke die Befehle an die Meister der Schutzpolizei aus. Protesten begegnete er mit der Äußerung, Gefühlsduseleien gegenüber Juden seien unangebracht. Am Ghetto-Eingang schritt er die Front der Angehörigen des Kommando ab. Gegen Mittag fuhr der Angeklagte Jahnke zur Exekutionsstätte und verschaffte sich einen unmittelbaren Eindruck von der Aktion. Der Angeklagte Tuchel gehörte am 30.11.1941 zum Räumkommando des Kommandeurs der Schutzpolizei in Riga. Aufgabe war es, Juden mit Hilfe lettischer Schutzpolizisten und mit Hilfe des jüdischen Ordnungsdienstes aus ihren Häusern im Ghetto zu holen und in Marschkolonnen à 1000 Personen zu zwingen. Der Angeklagte Tuchel erfüllte dies mit großem Pflichteifer und gab mehrfach Schüsse ab, die er selbst als Warnschüsse bezeichnete. Außerdem war der Angeklagte an der Erschießung der Kranken in dem provisorischen Krankenhaus in der Synagoge beteiligt. Er selbst tötete einen Kranken mit Kopfschuß. |
| Der Angeklagte Neumann nahm an einer Besprechung teil, bei der der Einsatz der Schutzpolizei für die "Umsiedlung" am 30.11.1941 besprochen wurde. Er hat - unwiderlegt - behauptet, er habe zu diesem Zeitpunkt nicht gewußt, daß die Juden erschossen werden sollten. Am 30.11.1941 wurde er am Ghettotor zur Begleitung einer Marschkolonne eingeteilt. Zwei Jüdinnen, die er von einer Arbeitskolonne her kannte, fragten ihn, "ob es zu Schießen gehe". Er antwortete, daß er nicht wisse, ob sie umgesiedelt oder erschossen würden. Beim Anblick der schlauchähnlichen Absperrung und der Kleiderablage wurde ihm klar, daß der Zweck die Erschießung war. Er kehrte zum Ghetto zurück und übernahm die nächste Kolonne. Der Angeklagte Draeger erschoß Anfang Dezember 1941 in Riga einen schwerverletzten Juden, der der Räumung des Ghettos und der Massenexekution zunächst entgangen, später aber aufgegriffen und durch einen Pistolenschuß eines unbekannten Parteifunktionärs schwer verwundet worden war. Die Anklage erblickte darin einen Mordversuch; möglicherweise hatte aber der Angeklagte Draeger dem Juden nur einen Gnadenschuß geben wollen. Das Gericht konnte in der Tat keine Mordmerkmale entdecken; versuchter Totschlag hingegen war verjährt. Die Anklage hatte dem Angeklagten Tuchel außerdem Tötungshandlungen und dem Angeklagten Neumann Beihilfe zu Tötungen vorgeworfen, die nicht im Zusammenhang mit der Räumung des Rigaer Ghettos stehen. A) Er soll drei Juden vermutlich am 26.11.1941 nahe dem Ghettotor erschossen haben, weil sie beim Schmuggeln erwischt worden seien.In der Hauptverhandlung konnte diese Tat nicht nachgewiesen werden. B) Er soll eine 4-köpfige jüdische Familie auf dem Friedhof durch lettische Wachmannschaft erschießen haben lassen. Die Familie hatte bis Ende November nicht im Ghetto gelebt. Die Tat konnte nicht mit Sicherheit dem Angeklagten Tuchel nachgewiesen werden. C) Erschießung des Tolly Rosenblum im geräumten Teil des Ghettos Ende Dezember 1941 oder Anfang Januar 1942. Rosenblum gehörte zu einem Arbeitskommando, das im Ghetto Aufräumungsarbeiten durchführte. Der Angeklagte Tuchel und ein Lette namens Danskop erschossen Rosenblum. D) Ein Arbeitskommando von 15 Frauen, die Aufräumungsarbeiten im geräumten Teil des Ghettos erledigten, wurde des Plünderns bezichtigt. Der Beschuldigte Hesfehr befahl die Erschießung aller Frauen, schließlich wurden vier Frauen erschossen. Der Angeklagte Tuchel erschoß eine dieser Frauen eigenhändig auf Befehl des Beschuldigten Hesfehr. E) Der Jude Aismann betrieb Tauschhandel mit den deutschen Beamten der Ghettowache, u.a. auch mit dem Angeklagten Tuchel. Der Beschuldigte Hesfehr, der ebenfalls Tauschgeschäfte mit Aismann im Ghetto betrieben hatte, wurde diesbezüglich vom Ghettokommandanten Krause zur Rede gestellt. Der Beschuldigte Hesfehr, der Angeklagte Tuchel und ein ebenfalls beteiligter Mann namens Kobiella (verstorben), beschlossen Aismann zu erledigen. Kobiella und der Beschuldigte Hesfehr erschossen Aismann, der Angeklagte Tuchel war noch mit dem Entsichern seiner Pistole beschäftigt, wollte aber ebenfalls schießen. F) Der Angeklagte Tuchel und der Angeklagte Neumann entdeckten Ende April 1942 eine Frau Baum aus Düsseldorf beim Schmuggeln. Sie meldeten dies dem Ghettokommandanten Krause, der Frau Baum vor den Augen ihrer 7 Kinder erschoß. Bezüglich Angeklagter Tuchel gemäß § 154 StPO vorläufig eingestellt, bezüglich Angeklagter Neumann Freispruch. G) Erhängungen im Frühjahr 1942 im Ghetto. Der Angeklagte Neumann war für das Absperren des Hofes zuständig, in dem die Erhängungen stattfanden, und förderte diese dadurch. H) Der Angeklagte Neumann mußte den alten jüdischen Friedhof absperren, da der Ghettokommandant Krause dort eine Erschießung von 5-7 Juden durchführte. |
| Der Beschuldigte Jäger soll als Angehöriger des Stabes des HSSPF Ostland und Rußland-Nord die Stabsangehörigen für die Exekution eingeteilt haben und den Plan der Exekution festgelegt haben. Außerdem soll er die Exekution überwacht haben. Am 09.12.1941 soll er im Ghetto die Erschießungen für beendet erklärt haben und einen mit Juden besetzten Bus an der Abfahrt zum Exekutionsgelände gehindert haben. Der Beschuldigte Kuhn soll Ende November 1941 einen Mord begangen haben sowie dem Angeklagten Tuchel bei der Ermordung der jüdischen Familie geholfen haben. Der erste Fall war versuchter Totschlag, der zweite Beihilfe zum Mord, wobei der Angeschuldigte Kuhn nicht aus eigenen niedrigen Beweggründen handelte. Verjährung eingetreten. Verbunden 147 Js 1/71: Die Anklageschrift legte dem Angeklagten 12) zur Last, an der Räumung des Ghettos Riga vom 30.11.1941 bis 09.12.1941 an zwei Tagen, nämlich dem 30.11. und 08.12.1941, an der Erschießung von mindestens 26.100 lettischen und deutschen Juden in den Wäldern nahe Rigas mitgewirkt zu haben, indem er den Einsatz einer Polizeieinheit, die ihm unterstand verantwortlich leitete, den Absperrposten ihre Aufgaben anwies, Befehl gab, flüchtige Juden zu erschießen, und während der zwei Tage am Exekutionsgelände Aufsicht führte. Die 3. Kompanie stellte auf dem Exekutionsgelände im Wald von Rumbuli den äußerten Teil der Absperrkette. Sie hatten Befehl, Flüchtende zu erschießen. Das Gericht stellte fest, daß der Angeklagte am 30.11.1941 mit dem größten Teil der 3. Kompanie - etwa 60 Mann - in vier oder fünf Mannschaftstransportwagen frühmorgens von Mitau, wo die 3. Kompanie stationiert war, nach Riga fuhr, wo sich der Angeklagte den Einsatzort mitteilen ließ. Auf der Fahrt von Riga nach Rumbuli überholte der Konvoi marschierende Judenkolonnen. In der Nähe von Rumbuli angekommen, meldete sich der Angeklagte bei einem höheren Polizeioffizier, der ihm und seiner Einheit die Absperraufgabe übertrug. Seine Einheit nahm daraufhin ihre Posten ein. Beim Einsatz am 30.11.1941 konnte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden, daß er vom Zweck des Einsatzes wußte. Abends kehrte die Einheit nach Mitau zurück. Am 07. oder 08.12.1941 kam es zu einem zweiten Einsatz des Angeklagten, der zusammen mit seinen Leuten die gleiche Absperraufgabe versehen mußte wie am 30.11.1941. Auch der zweite Einsatz kam angeblich überraschend für den Angeklagten. Obwohl das Verschulden am zweiten Einsatztag schwerer wog, konnte der graduelle Unterschied für das Gericht bei der Strafzumessung keine ausschlaggebende Rolle spielen. |
Vorsitzender Richter: | Gerkan, von (13.03.72 und 27.08.74); Schenk (23.02.73); Sarstedt, Prof. Dr.; Wagner (30.01.75). |
Staatsanwalt: | Rebsdat (Anklage vom 21.12.71); Klemm (23.02.73); Rejewski, Dr.; Löhr, Dr. |
Alte Aktenzeichen staatsanw. Ermittlungsverfahren: | 147 Js 5/71; verbunden mit 147 Js 1/71.- Parallelverfahren: Hamburg 147 Js 1/71; München I 1 Ks 26/49, Hamburg 14 Js 210/49. |
Alte Aktenzeichen Eröffnung Hauptverfahren: | 147 Ks 6/71, (50) 9/72; 5 StR 616/73. |
Former reference codes: | 213-12_0046 |
Angeklagte / Beklagte: | Oberwinder, Heinrich, geb. am 20.03.1895 in Berlin, Sachbearb. für die Schupo beim Kommandeur Orpo, Hauptmann der Schupo |
| Jahnke, Friedrich-Wilhelm, geb. am 24.05.1895 in Beek/Kreis Berent/Westpreußen, I b beim Kommando der Schupo, Revierleutnant der Schupo |
| Hemicker, Ernst Friedrich, geb. am 27.07.1896 in Windfuhr (jetzt: Kierspe), gest. am 24.06.1973 in Wipperfürth, Leiter der Abteilung Bauwesen HSSPF Rußland-Nord, SS-Untersturmführer |
| Tuchel, Otto Paul, geb. am 27.04.1917, Bodenwinkel/Kreis Danziger Niederung, gest. am 07.04.1979 in Oldenburg in Holstein, Angehöriger eines SKs der Schupo, Oberwachtmeister der Schupo |
| Neumann, Max, geb. am 18.05.1911 in Praust, bei/Danzig, Angehöriger eines SKs der Schupo, Oberwachtmeister der Schupo |
| Draeger, Paul Emil, geb. am 29.06.1909 in Kurzagorra/Kreis Kosten/Provinz Posen, Oberwachtmeister der Gendarmerie |
| Jäger, Karl Ludwig, geb. am 28.12.1910 in Archfeld, Angeh. Stab HSSPF Rußland-Süd, dann HSSPF Ostland, SS-Untersturmführer (F) |
| Kuhn, Gustav, geb. am 27.12.1915 in Zeyersvorderkampe |
| Hesfehr, Albert, geb. am 01.01.1893 in Doberan, Angeh. KdSch, Polizeimeister, Revieroffizier |
| Rehberg, Richard Carl Heinrich, geb. am 18.06.1892 in Flensburg, gest. am 03.09.1979 in Flensburg, Kommandeur der Gendarmerie Lettland, Major der Polizei |
| Heise, Karl August Hermann Ludwig, geb. am 22.12.1898 in Großwechsungen, gest. am 28.10.68 in Wiesbaden |
| Diedrich, Emil Walter Georg, geb. am 29.03.1914 in Occalitz/Kreis Lauenburg/Pommern, Führer der 3 Komp. Res.-Pol.-Bat. 22, Oberleutnant Schupo, SS-Obersturmführer, zl -HStF. |
Date of birth: | 4/27/1917 |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/2012 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL: | https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=1314680 |
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