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443-2 Ortsamt Vier- und Marschlande, 1881-2008 (Bestand)
Information on identification |
Ref. code: | 443-2 |
Title: | Ortsamt Vier- und Marschlande |
Lebenszeit Bestandsbildner: | 1943-2007 |
Laufzeit: | 1881-2008 |
Level: | Bestand |
Information on extent |
Number: | 327 |
Running meters: | 9.90 |
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Information on context |
Administration history: | Der Ortsamtsbereich Vier- und Marschlande bestand aus den Ortsteilen Altengamme, Curslack, Kirchwerder, Neuengamme (Vierlande) sowie Allermöhe, Billwerder, Moorfleet, Ochsenwerder, Reitbrook, Spadenland und Tatenberg (Marschlande). Als Teil des Amtes Bergedorf unterstanden die Vierlande ab 1420 der beiderstädtischen Verwaltung von Lübeck und Hamburg, 1867 trat Lübeck seinen Anteil am Amt Bergedorf an Hamburg ab. Ab 1872 erfolgte die Verwaltung durch die Landherrenschaft Bergedorf (Gesetz betr.die Einführung Hamburgischer Organisationen und Gesetze in Amt und Städtchen Bergedorf, HmbGSlg. 1872, S. 129). Die Marschlande wurden bereits 1395 von Hamburg erworben (Reitbrook erst mit dem Gottorper Vergleich 1768). Sie unterstanden der Landherrenschaft Bill- und Ochsenwerder, die 1830 in die Landherrenschaft der Marschlande umgewandelt wurde. Die Verfassung dieser Gemeinden wurde durch die Hamburgische Landgemeinde-Ordnung vom 12. Juni 1871 (Hamburgische Gesetzsammlung 1871, S. 43 ff) geregelt.
In Durchführung des Groß-Hamburg-Gesetzes (RGBl. I 1937, S.91 ff) erging am 9. Dezember 1937 das Reichsgesetz über die Verfassung und Verwaltung der Hansestadt Hamburg – HmbVerfVerwG - (RGBl. I 1937, S. 1327 ff). Mit Wirkung vom 1. April 1938 sollte die Hansestadt Hamburg einen staatlichen Verwaltungsbezirk und eine Selbstverwaltungskörperschaft bilden. Insgesamt wurden 49 ehem. preußische und hamburgische Gemeinden zur Einheitsgemeinde „Hansestadt Hamburg“ zusammengefasst.
Für die Gemeindeverwaltung trat die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 (RGBl. I 1935, S.49) in Kraft. Ergänzt wurde sie durch die Hauptsatzung der Hansestadt Hamburg vom 15.03.1938 (HmbVOBl. 01.04.-31.12.1938, S.1 ff). Das Prinzip der einheitlichen, zentralen Verwaltung wurde gem. § 3 der Hauptsatzung zugunsten der vorwiegend ländlichen Gebietsteile durchbrochen, die zu einem Verwaltungsbezirk (Landbezirk) zusammengefasst wurden. Ein Beigeordneter – der „Landbezirksbürgermeister“ leitete die Verwaltung, die sich in die Hauptverwaltung und in 20 Dienststellen gliederte. Mit der Bekanntmachung über die Gebietseinteilung der Hansestadt Hamburg vom 26.10.1938 (HmbVOBl. 1938, S. 207 ff.) wurde das Gebiet der Hansestadt Hamburg mit Wirkung vom 1. April 1939 entsprechend der Parteikreisgliederung der NSDAP in zehn Kreise eingeteilt und gleichzeitig in einen Stadtbezirk und einen Landbezirk unterteilt. Curslack, Altengamme, Neuengamme, Kirchwerder, Billwerder, Moorfleet, Allermöhe, Reitbrook, Spadenland, Tatenberg und Ochsenwerder gehörten zum Kreis 9 im Landbezirk. Die Hauptdienststelle Vier- und Marschlande hatte ihren Sitz in Neuengamme, weitere Dienststellen gab es in Altengamme, Kirchwerder, Billwerder, Allermöhe und Ochsenwerder.
Nach der Zerstörung ganzer Stadtteile im Zweiten Weltkrieg wurde deutlich, dass eine Neuordnung, d.h. Dezentralisierung der Verwaltung erforderlich war, da die zentralen Dienststellen oft zerstört und der Kontakt zu den Außenbezirken unterbrochen war. Es wurden 23 Ortsamtsbereiche mit je einem Ortsamt geschaffen. Mit dem Erlass über die Neuordnung der Gemeindeverwaltung der Hansestadt Hamburg von 10. Juli 1944 (HmbVOBl. 1944, S.37 ff) wurde die Kreiseinteilung für die regionale Verwaltung geändert; die Gemeindeverwaltung gliederte sich künftig in sechs Kreise, die wiederum in Ortsamtsbereiche unterteilt waren. Die zum Amt Vier- und Marschlande gehörenden Ortsteile Curslack, Altengamme, Neuengamme, Kirchwerder, Billwerder, Moorfleet, Allermöhe, Reitbrook, Spadenland, Tatenberg und Ochsenwerder verblieben im Kreis 9 mit den Ortsdienststellen Altengamme, Neuengamme, Kirchwerder, Allermöhe und Ochsenwerder. |
| Nach dem Gesetz über beratende Ausschüsse in der regionalen Verwaltung vom 26. Juni 1946 und seinen Ausführungsbestimmungen vom 21. März 1947 (HmbGVBL. 1946, S. 77 und HmbGVBl. 1947, S.21) wurden für jedes Ortsamt und jede Ortsdienststelle beratende Ausschüsse gebildet. Sie sollten die Ortsamts- und Ortsdienststellenleiter bei der Ausführung ihrer Aufgaben unterstützen und Mittler zwischen Bevölkerung und Verwaltung sein.
Mit dem Gesetz über die Bezirksverwaltung in der Hansestadt Hamburg vom 21. September 1949 (HmbGVBl.1949, S.223 ff) folgte die Einteilung Hamburgs in sieben Bezirke, die in Teilen ihres Gebietes ihre Tätigkeit durch Ortsämter ausüben sollten. Die Vier- und Marschlande bildeten zusammen mit Bergedorf und Lohbrügge den neuen Bezirk Bergedorf mit dem Ortsamt Vier- und Marschlande und den Ortsdienststellen Altengamme, Neuengamme, Kirchwerder, Billwerder/Moorfleet (Auflösung zum 1. August 1975, Amtlicher Anzeiger 1975, S. 1082) und Ochsenwerder (Auflösung 1992).
Das Ortsamt nahm als lokal begrenzter Behördenteil des Bezirksamtes Verwaltungsaufgaben wahr. Es konnte unter eigenem Namen weder rechtsgeschäftliche Erklärungen abgeben und Verwaltungsakte erlassen, noch über Widersprüche entscheiden oder Prozesse führen. Fachlich waren die Ortsämter in Abteilungen gegliedert. Die genaue Gliederung ergab sich aus den jeweils gültigen, für alle Bezirksämter einheitlich aufgestellten Verwaltungsgliederungsplänen. Ortsausschüsse wurden von der Bezirksversammlung eingesetzt und waren überwiegend beratend tätig (§ 22 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz vom 11. Juni 1997; HmbGVBl. 1997, S. 205 und 206).
Im Zuge der Bezirksverwaltungsreform (Umsetzung 2006 bis 2008) folgte die Auflösung der Ortsämter. Als Rechtsgrundlage wurde insbesondere das Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) angepasst (Art.1 des Zweiten Gesetzes zur Reform der Bezirksverwaltung vom 6. Juli 2006; HmbGVBl. 2006, S. 404). Zukünftig sollten Doppelarbeiten und unklare Zuständigkeiten in Fachbehörden, Bezirks- und Ortsämtern, die vielfach zu unnötig langen Planungs- und Genehmigungsverfahren führten und nicht immer transparent schienen, vermieden werden. Politische Kompetenzen u.a. der Ortsausschüsse galten häufig als unklar. Der Wegfall des § 4 BezVG (Abs.1: Die Bezirksämter nehmen in den Teilen des Bezirks, in denen es im Interesse der Bevölkerung zweckmäßig ist, Bezirksaufgaben durch Ortsämter wahr) ermöglichte die Auflösung der Ortsämter und die Einrichtung von Kundenzentren
Das Ortsamt Vier- und Marschlande befand sich bis zu seiner Auflösung 2007 am Kurfürstendeich 41 in Allermöhe (bis 1960 Billwerder Elbdeich).
Ortsamtsleiter:
1946 - 1950 Regierungsamtmann Hamester
1950 - 1954 Regierungsamtmann W. Meyer
1954 - 1981 Ulrich Vöge
1982 - 1996 Helmut Gutsch 1996 - 2007 Dirk Brahm |
Archival history: | Eine kontinuierliche Ablieferung von Ausschussunterlagen des Ortsamtes Vier- und Marschlande erfolgte ab 2001, die Ablieferung von Liegenschaftsakten folgte 2003. Die im Jahr 2006 als archivwürdig bewerteten Unterlagen aller Hauptgruppen wurden im Januar 2008 vom Staatsarchiv übernommen. Der von der Unterzeichnenden erschlossene Bestand umfasst 9,90 lfd. m mit einer Laufzeit von 1881 – 2008. Die Verzeichnungseinheiten wurden in den acht Hauptgruppen des Aktenplans der Bezirksverwaltung klassifiziert.
Ein erheblicher Teil des Registraturgutes des Ortsamtes Vier- und Marschlande ist u.a. wegen der Sturmflutschäden 1962 nicht überliefert. Die Ortsausschussprotokolle sind nur bis 1993 vorhanden. Trotzdem kann mit dem hier erschlossenen Schriftgut ein Überblick über die Aufgabenvielfalt dieses Ortsamtes gewonnen werden. Insbesondere die teilweise bis zum Ende des 19. Jhd. zurückreichenden Konzessionsakten für Gast- und Schankwirtschaften geben einen speziellen Einblick in die Entwicklung der Vier- und Marschlande.
Jede Archivguteinheit ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 443-2 Ortsamt Vier- und Marschlande, Nr…
Juni 2016 Kirsten M. Eckardt |
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Conditions of access and use |
Access regulations: | Einzelne Archivguteinheiten unterliegen noch den archivgesetzlichen Schutzfristen. Wenn Sie eine solche Archivguteinheit einsehen möchten, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag auf Schutzfristverkürzung. Die Entscheidung des Staatsarchivs über den Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. |
Finding aids: | Scope |
Signierung: | Numerus currens |
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Containers |
Number: | 3 |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/2038 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=3487 |
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