442-1 Bezirksamt Hamburg-Mitte, 1879-2020 (Bestand)

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Ref. code:442-1
Title:Bezirksamt Hamburg-Mitte
Laufzeit:1879-2020
Level:Bestand

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Number:3392
Running meters:120.40

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Administration history:Der Bezirk Hamburg-Mitte besteht aus den 19 Stadtteilen Billbrook, Billstedt, Borgfelde, Finkenwerder, HafenCity, Hamburg-Altstadt, Hamm, Hammerbrook, Horn, Kleiner Grasbrook, Neustadt, Neuwerk, Rothenburgsort, St. Georg, St. Pauli, Steinwerder, Veddel, Waltershof und Wilhelmsburg. Damit umfasst er hauptsächlich althamburgische Gebietsteile. Billstedt und der südliche Teil von Finkenwerder kamen durch das Groß-Hamburg-Gesetz 1937 dazu. Neuwerk, das 1937 an Preußen abgetreten wurde, kam mit dem Cuxhaven-Vertrag am 1. Oktober 1969 wieder zu Hamburg. Wilhelmsburg wurde zum 1. März 2008 nach dem Gesetz über die räumliche Gliederung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Juli 2006 (HmbGVBl. 2006, S. 397) aus dem Bezirk Harburg herausgelöst und dem Bezirk Hamburg-Mitte angegliedert.
Mit dem Gesetz über die Verfassung und Verwaltung der Hansestadt Hamburg vom 9. Dezember 1937 (RGBl. I 1937, S. 1327 ff) bildete die Hansestadt Hamburg mit Wirkung vom 1. April 1938 einen staatlichen Verwaltungsbezirk und eine Selbstverwaltungskörperschaft. Die Verwaltung gliederte sich in die Staatsverwaltung und die Gemeindeverwaltung. Zur Einheitsgemeinde „Hansestadt Hamburg“ wurden insgesamt 49 hamburgische und ehemals preußische Gemeinden zusammengefasst. Für die Gemeindeverwaltung galt die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 (RGBl. I 1935, S. 49). Ergänzend dazu wurde die Hauptsatzung der Hansestadt Hamburg vom 15.03.1938 (HmbVOBl. 01.04.-31.12.1938, S. 1ff) erlassen, die die ländlichen Gebietsteile in einem Verwaltungsbezirk (Landbezirk) zusammenfasste.
Mit der Bekanntmachung über die Gebietseinteilung der Hansestadt Hamburg vom 26.10.1938 (HmbVOBl. 1938, S. 207 ff) wurde das Gebiet der Hansestadt Hamburg mit Wirkung vom 1. April 1939 entsprechend der Parteikreisgliederung der NSDAP in zehn Kreise – mit Unterscheidung zwischen Stadtbezirk und Landbezirk – eingeteilt. St. Pauli-Nord, St. Pauli-Süd, Neustadt-Nord, Neustadt-Süd, Altstadt-West, Altstadt-Ost, Altstadt-Süd, Steinwerder und Waltershof gehörten zum Stadtbezirk, Finkenwerder zum Landbezirk im Kreis 3. St. Georg, Borgfelde, Hammerbrook, Klostertor, Klostertorhafen, Kleiner Grasbrook, Veddel, Rothenburgsort, Billwerder Ausschlag und Billbrook wurden dem Stadtbezirk des Kreises 4 zugeteilt. Hamm-Nord, Hamm-Mitte, Hamm-Süd, Horn und Billstedt gehörten zum Stadtbezirk des Kreises 5.
Durch die Zerstörung ganzer Stadtteile im 2. Weltkrieg wurde eine Neuordnung der Verwaltung erforderlich, da die zentralen Dienststellen häufig zerstört und die Verbindungen zu den Außenstellen unterbrochen waren. Zur Dezentralisation wurden 23 Ortsamtsbereiche mit je einem Ortsamt geschaffen. Der Erlass über die Neuordnung der Gemeindeverwaltung der Hansestadt Hamburg vom 10.07.1944 (HmbVOBl. 1944, S. 37 ff) änderte die Kreiseinteilung der regionalen Verwaltung. Das Gemeindegebiet gliederte sich nun in sechs Kreise, die wiederum in Ortsamtsbereiche unterteilt waren. Im Kreis 1 gab es das Amt Innenstadt (u.a. mit den Ortsteilen Millerntor, Alster, Michel, Altstadt-West, Altstadt-Ost, Altstadt-Süd, Neustadt-Süd, St. Pauli- Süd). Zum Kreis 4 gehörten u.a. die Ämter St. Georg (u.a. mit den Ortsteilen Hauptbahnhof, Berliner Tor, Borgfelde, Klostertor, Rothenburgsort, Hohenfelde-West, Hohenfelde-Ost, Hammer Park, Hammer Deich) und Billstedt (Ortsteile Billwerder Ausschlag, Billbrook, Billstedt, Horn-Nord und Horn-Süd). Der Kreis 8 umfasste u.a. die Ämter Wilhelmsburg (u.a. mit den Ortsteilen Veddel, Kleiner Grasbrook und Steinwerder) und Finkenwerder (Ortsteile Finkenwerder und Waltershof). Für die ehrenamtliche Beratung der Ortsamtsleiter wurden „Ortsälteste“ berufen.
Nach dem Gesetz über beratende Ausschüsse in der regionalen Verwaltung vom 26. Juni 1946 und seinen Ausführungsbestimmungen vom 21. März 1947 (HmbGVBl. 1946, S. 77 und HmbGVB. 1947, S. 21) wurden für jedes Ortsamt und jede untergeordnete Ortsdienststelle beratende Ausschüsse gebildet, die als Nachfolger der Ortsältesten die Ortsamts- und Ortsdienststellenleiter bei der Ausübung ihrer Arbeiten unterstützen und Mittler zwischen Bevölkerung und Verwaltung sein sollten.
Durch die Vorläufige Verfassung der Hansestadt Hamburg vom 15. Mai 1946 (HmbGVBl. 1946, S. 51) wurde Hamburg wieder ein deutsches Land, blieb aber gleichzeitig eine Einheitsgemeinde. Die Aufgaben des Landes und der Gemeinde wurden wieder einheitlich wahrgenommen. Die Verfassung lässt jedoch die örtliche Dezentralisierung der staatlichen Einheitsverwaltung zu.
Mit dem Gesetz über die Bezirksverwaltung in der Hansestadt Hamburg vom 21.09.1949 (HmbGVBl. 1949, S. 223 ff) folgte die Einteilung Hamburgs in sieben Bezirke. Träger der Bezirksverwaltung waren nun die Bezirksämter, die in Bezirksfachämter gegliedert wurden und in Teilen ihres Gebietes ihre Tätigkeit durch Ortsämter ausüben sollten. Zu dem neu gebildeten Bezirk Hamburg-Mitte gehörten die Ortsämter Billstedt, Finkenwerder und Veddel-Rothenburgsort sowie die Ortsdienststelle (Außenstelle) St. Pauli. Das beschließende Organ in den Bezirken ist die Bezirksversammlung (Bezirksausschuss), die von den Einwohnern des Bezirks auf vier Jahre gewählt wird.
Im Zuge der Bezirksverwaltungsreform (Umsetzung 2006 bis 2008) folgte die Auflösung der Ortsämter. Als Rechtsgrundlage wurde insbesondere das Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) angepasst (Art. 1 des Zweiten Gesetzes zur Reform der Bezirksverwaltung am 6. Juli 2006; HmbGVBl. 2006, S. 404). Der Wegfall des § 4 BezVG (Abs. 1: Die Bezirksämter nehmen in den Teilen des Bezirks, in denen es im Interesse der Bevölkerung zweckmäßig ist, Bezirksaufgaben durch Ortsämter wahr) ermöglichte die Auflösung der Ortsämter und Ortsdienststellen und die Einrichtung von Kundenzentren.
1958 bezog das Bezirksamt Hamburg-Mitte die im gleichen Jahr fertiggestellten City-Hof-Hochhäuser am Klosterwall 2-8. Vorher waren die Ämter und Abteilungen an unterschiedlichen Standorten – u.a. im Bieberhaus an der Ernst-Merck-Straße – untergebracht. 2018 erfolgte der Umzug in den ehemaligen Axel-Springer-Verlagskomplex in der Caffamacherreihe 1-3.

Bezirksamtsleiter:
1949/ 1950 Paul Plothe (kommissarisch; 1945 – 1956 Leiter des Ortsamtes Barmbek-Uhlenhorst)
1950 – 1961 Walter Düsedau
1961 – 1971 Walther Lübbersmeyer
1971 – 1976 Karl Kalff
1977 - 1989 Hubert Jungesblut
1989 – 1995 Peter Reichel
1995 – 2002 Rolf Miller
2002 – 2012 Markus Schreiber
2012 – 2016 Andy Grote
2016 – 2021 Falco Droßmann
seit 2022 Ralf Neubauer
Archival history:Das Bezirksamt Hamburg-Mitte begann Ende der 1950er Jahre mit kleineren Ablieferungen an das Staatsarchiv – vor allem Unterlagen des Bezirksausschusses bzw. der Bezirksversammlung. Es folgten Ablieferungen u.a. von Ausschussunterlagen, Einzelsteuerakten, Akten zu Bürgerschafts-, Bundestags- und Bezirksversammlungswahlen, Personalakten, Stadtplanungsakten, Liegenschaftsakten und Gewerbe-Konzessionsakten. In Vorbereitung des Umzuges in die Caffamacherreihe wurden zwischen 2015 und 2018 (Umzug Juni 2018) zahlreiche Bewertungen durchgeführt. Übernommen wurden Unterlagen aller Hauptgruppen der Bezirksverwaltung, vor allem Unterlagen der Stadt- und Landschaftsplanung, des Garten- und Friedhofwesens, Hoch- und Tiefbauakten, Gewerbe-Konzessionsakten und Akten betr. Sondernutzungen – vereinzelt mit Laufzeiten ab den 1930er bzw. 1940er Jahren. Durch die kontinuierlichen und umfangreichen Ablieferungen kommt dem Bestand Bezirksamt Hamburg-Mitte der Wert einer besonderen Überlieferung für die Organisation, Arbeitsweise und Aufgabenvielfalt der Bezirksämter insgesamt zu.
Die Erschließung des Bestandes erfolgte durch Herrn Plog, Herrn Bocklitz, Herrn Eder, Frau Ambrosetti und die Unterzeichnende. Er umfasst 120,40 lfd. m mit einer Laufzeit von 1879 bis 2020. Die Verzeichnungseinheiten wurden in den acht Hauptgruppen der Bezirksverwaltung klassifiziert. Der Bestand ist wachsend.
Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 442-1 Bezirksamt Hamburg-Mitte, Nr…

Kirsten M. Eckardt März 2024

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Access regulations:Einzelne Archivguteinheiten unterliegen noch den archivgesetzlichen Schutzfristen. Wenn Sie eine solche Archivguteinheit einsehen möchten, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag auf Schutzfristverkürzung. Die Entscheidung des Staatsarchivs über den Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
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Publications:Walden, Hans: Der Bezirk Hamburg-Mitte. Hamburg 1992
 

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