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Administration history: | In dänischer Zeit waren Blankenese und Dockenhuden Dorfschaften innerhalb der Kirchspielsvogtei Hatzburg. An der Spitze jeder Dorfschaft stand als ausführendes Organ ein Vogt. Aus den Dorfschaften entstanden auf Grund der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 22.09.1867 (Pr.Ges.Slg. S.1603) politische Gemeinden, die sich im Rahmen der Gemeindeordnung selbst verwalteten. Die Gemeindeversammlung, deren Zusammensetzung durch die Gemeindeordnung vorgeschrieben war, oder ein Ausschuss (Gemeindevertretung) bestimmte dabei das örtlich geltende Recht (Ortsstatute). Sie wählte auch den Gemeindevorsteher und seinen Stellvertreter. In Angleichung an das Gemeinderecht der altpreußischen Provinzen wurde die neue Landgemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 4.7.1892 (Pr.Ges.Slg. S.147, 154) mit Wirkung vom 1.4.1893 eingeführt, die verschiedene Änderungen des bisherigen Zustandes brachte und im wesentlichen bis 1919 gültig war. Damals und in den folgenden Jahren erfolgten einige Änderungen hinsichtlich der Wahl der Gemeindevertreter und des Gemeindevorstandes. Auf Grund des Vertrages vom 3.2.1919 (Genehmigung durch die Regierung in Schleswig vom 19.3.1919: Amtsblatt S. 119) wurde die Gemeinde Dockenhuden in Blankenese eingemeindet. Der Vertrag trat offenbar am 1.4.1919 in Kraft. Neuer Gemeindevorsteher wurde der bisherige Vorsteher von Dockenhuden. Durch das Gesetz über die Neuregelung der kommunalen Grenzen im preußischen Unterelbegebiet vom 8.7.1927 (Pr.Ges.Slg. S. 129) wurde Blankenese mit weiteren Elbgemeinden rückwirkend mit dem 1.7. mit Altona vereinigt und Sitz einer Altonaer Verwaltungsstelle (s. 424-54). Wie für die Polizeiangelegenheiten in den Elbgemeinden ein gemeinsamer kommissarischer Amtsbezirk Blankenese bestand (s. 424-135), waren auch die Armen- und Unterstützungsangelegenheiten dieser Gemeinden schon früh einheitlich zusammengefasst, und zwar bei der Gemeinde Blankenese. Aus der Armenkommune des Kirchspiels Nienstedten entwickelte sich gemäß dem preußischen Gesetz betr. die Ausführung des Bundesgesetzes über den Unterstützungswohnsitz vom 8.3.1871 (Pr.Ges.Slg. S. 130) der Gesamtarmenverband Nienstedten. Er hatte seinen Sitz in Blankenese. Nach seiner Auflösung aufgrund der preuß.Ausführungsverordnung zur Verordnung über die Fürsorgepflicht (vom 13.02.1924: RGBl. I S.100) vom 17.04.1924 (Pr.Ges.Slg. S. 210, mit Wirkung vom 01.04.1924) wurden für die bei den Gemeinden verbleibenden Aufgaben des Bezirksfürsorgeverbandes der Fürsorgezweckverband der Elbgemeinden und für die Verwaltung des Pflegeheims und des Krankenhauses der Elbgemeinden der Verband der Elbgemeinden begründet. |
| Gemeindevorsteher in Dockenhuden: H. Eggerstedt 1869-1867 Joh. Christian Bar 1867-1887 H. Eggerstedt 1887-1905 Julius Danielsen 1905-1915 Heinrich Frahm 1915-1919 (später in Blankenese)
Gemeindevorsteher in Blankenese: Herr Friedrich 1869-1882 (vorher Vogt) Hans Lange 1882-1894 J.H. Sibbert 1895-1917 (Johann Kröger 1917-1919, Stellvertretender Gemeindevorsteher ad interim) Heinrich Frahm 1919-1927 (vorher in Dockenhude) |
Archival history: | Die Akten der Gemeinde Dockenhuden, sowie die der Gemeinde Blankenese sind im Allgemeinen bis etwa 1914 in helle Aktendeckel geheftet worden. Diese trugen in Dockenhuden einen entsprechenden Aufdruck, während die der Gemeinde Blankenese nicht in allen Fällen schon äußerlich als solche kenntlich sind. Bis zur Einführung der Schnellhefter nach dem ersten Weltkrieg sind die neu hinzukommenden Vorgänge meist lose in die gehefteten Akten oder neue Deckel hineingelegt worden. Ein Aktenverzeichnis kannten beide Gemeinden anscheinend nicht. Jedenfalls finden sich auf den Aktendeckeln keinerlei alte Signaturen. Etwa 1924 wurde der größte Teil der Blankeneser Akten mit Farbstift signiert, einige mit laufenden Nummern, andere mit Großbuchstaben (A—C), arabischen Ziffern (1—7) und Kleinbuchstaben (a—l), wobei die letzte Position nur selten voll ausgenutzt ist. Die Art der sachlichen Zusammenfassung bei diesen lässt auf Schrank- und Fachbezeichnungen schließen. Was für ein Unterschied zwischen den laufend nummerierten und den zuletzt genannten Akten besteht, ist unklar. Möglicherweise handelte es sich bei diesen zunächst um eine Altablage. Gar nicht signiert sind in der Regel nur einige ältere, geheftete Akten. Mit Akten anderer Elbgemeinden sind die der Gemeinden Dockenhuden und Blankenese 1928 ins Altonaer Stadtarchiv gelangt. Die Protokolle der Gemeindevertretungen wurden mit Ausnahme einiger bei der Neuordnung aufgefundener Kladden im letzten Kriege vernichtet. Bei dieser, für die sich die oben skizzierte “Ordnung” von 1924 als unbrauchbar erwies, sind drei Registraturen gebildet für (I.) die Archivalien der Gemeinde Dockenhuden bis 1919: Allgemeine Gemeindeangelegenheiten, Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten, Haushalts-und Rechnungsangelegenheiten, Steuerangelegenheiten, Gemeindebauten und -anlagen, Polizei- und Militärangelegenheiten, Kirchen- und Schulangelegenheiten, Wirtschaftsangelegenheiten (II.) die der Gemeinde Blankenese bis 1937: Allgemeine Gemeindeangelegenheiten, Gemeindeverfassung und allgemeine Verwaltung, Verhältnis zum Kreis Pinneberg, zum Amtsbezirk Blankenese und zu kommunalen Verbänden, Wahlangelegenheiten (außer Gemeindewahlen), Personalangelegenheiten, Haushalts- und Rechnungsangelegenheiten, Gemeinde-Liegenschaften, Abgaben und Steuern, Militär, Sicherheit und Ordnung, Feuerschutz, Gesundheitswesen, Straßen, Wege und öffentliche Anlagen, Strom-, Gas- und Wasserversorgung, Wohnungs- und Siedlungsangelegenheiten, Wohlfahrtsangelegenheiten, Wirtschaftsangelegenheiten, Landwirtschaft und Jagd, Verkehrsangelegenheiten, Versicherungsangelegenheiten, Kirchen- und Schulangelegenheiten, und Kultur- und Vereinsangelegenheiten und (III.) die des Gesamtarmenverbandes Nienstedten mit dem Verband der Elbgemeinden und dem Fürsorgezweckverband der Elbgemeinden. Vorgänge, die in der Altonaer Verwaltungsstelle Blankenese entstanden sind, wurden, soweit sie Akten der Gemeinde nur abschlossen, bei diesen belassen. Andernfalls sind sie zum Bestand 424-54 gelegt worden.
Kausche 25.03.1959 |
| Die Retrokonversion der Daten erfolgte im Jahre 2010. Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 424-43 Gemeinde Blankenese, Nr. ...
Die Akte I F 7 Melderegister befindet sich jetzt im Meldeswesen, A32/2 Bd. 1-6 Die Akten II E 11. Kassenassistent Paul Steffen und II E 12. Paul Schnieber wurden Kassiert Die Akte II J 8. Fremdenmelderegister Bd. I-VI befindet sich jetzt im Meldewesen, A32/1 Bd. 1-3 und 6-8 |
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