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213-12__ Hahn, Ludwig Hermann Karl, Dr. iur., u.a., wegen Erschießung, Vergasung (mittels Gaswagen) und Selektion von mehreren Hundert Juden im Dzielna-Gefängnis, gemeinhin Pawiak-Gefängnis genannt, in Warschau sowie Erschießung und Misshandlung polnischer Häftlinge im Zeitraum von 1942 bis 1944
Ref. code: | 213-12__ |
Title: | Hahn, Ludwig Hermann Karl, Dr. iur., u.a., wegen Erschießung, Vergasung (mittels Gaswagen) und Selektion von mehreren Hundert Juden im Dzielna-Gefängnis, gemeinhin Pawiak-Gefängnis genannt, in Warschau sowie Erschießung und Misshandlung polnischer Häftlinge im Zeitraum von 1942 bis 1944 (KdS Warschau) (Staatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 16/69, abgetrennt aus 141 Js 192/60) |
Laufzeit: | (1942-1944) 1960-1977 |
Contains also: | Wichtige Zeugen: Bartoszewski, Wladyslaw. |
| Enthält u.a.: Umfang / Inhalt: 50 Bde. Hauptakten (die meisten Aktenstücke der Bde. 1-12 stammen aus dem Verfahren Hamburg 141 Js 192/60): 8555 Bl., 10 Bde. Handakten 1886 Bl., Vollstreckungs-, Gnadenhefte, Kostenhefte, Zustellungsbde., 4 Bde. Zeugenaussagen für die Hauptverhandlung.- Straftatbestand: Dem Angeschuldigten Dr. Ludwig Hermann Karl Hahn unterstand das Pawiak-Gefängnis, das der Abteilung IV (polit. Abteilung) des KdS Warschau als Untersuchungshaftanstalt für die politischen Häftlinge diente. Das Pawiakgefängnis war ein rechteckiger Komplex und lag im Warschauer Ghetto. Wirtschaftlich und verwaltungsmäßig unterstand es der Abt. I/II des KdS Warschau. Das Wachpersonal bestand aus Deutschen und Ukrainern. 1941 bis 1944 durchliefen ca. 74.500 Häftlinge das Gefängnis, während der gesamten deutschen Besetzungszeit insgesamt ca. 90.000 Häftlinge. Viele von ihnen kamen in KZs, wo sie fast ausnahmslos einen gewaltsamen Tod fanden oder aufgrund der Lebens- und Arbeitsbedingungen umkamen. 5.137 Personen wurden ins KZ Auschwitz überstellt. Mindestens 5.093 Häftlinge wurden in Warschau durch Gestapo-Angehörige erschossen. 150 Häftlinge wurden in ihren Zellen von Wachhabenden getötet. Dem Beschuldigten Dr. Ludwig Hermann Karl Hahn wurden folgende Taten vorgeworfen: 1. Leitung einer Selektion von Juden aus dem Hotel Polski Mitte Juli 1943; 250 bis 500 Juden wurden selektiert und an einem der folgenden Tage von Angehörigen des KdS Warschau erschossen. 2. Leitung einer Selektion unter polnischen Häftlingen im Pawiak-Gefängnis im Herbst 1943; 200 bis 300 selektierte polnische Häftlinge wurden daraufhin von Angehörigen des KdS Warschau exekutiert. 3. und 4. Anordnung zur Tötung von zweimal je 70 Häftlingen in einem Gaswagen im Zeitraum 1942 bis 1944; 5.- 15. Anordnung zur Tötung von Häftlingen im Pawiak-Gefängnis: 5. Exekution orthodoxer Juden unbestimmter Zahl im Winter 1941/1942; 6. Exekution von ca. 50 jüdischen Garagenarbeitern im Herbst 1942; 7. Exekution von 30 Juden im Mai/Juni 1943; 8. Exekution von ca. 150 bis 200 Häftlingen vermutlich am 25. Juli 1943; 9. Exekution von 40 Juden im Juli 1944; 10. Exekution von ca. 180 Häftlingen am 21. Juli 1944; 11. Tötung von 10 Häftlingen durch den Gefängnisarzt mit Hilfe von Phenolspritzen; 12. Exekutionen ab August 1942 bis 1944 auf dem Grundstück Dzielna-Straße 25/27, wobei die Opfer teils Juden waren; 13. Exekution auf dem Gelände des ehemaligen Judenratsgebäudes an der Zamenhofstraße/Ecke Gesiastraße; Teils mußten die Opfer sich nackt ausziehen, teils wurde ihnen vor der Exekution der Mund vergipst; 14. Exekution im Winter 1943/44 in der Lesznostraße, wobei die Opfer fast nackt oder nackt zur Exekution getrieben wurden; 15. Exekution von Dezember 1943 bis Juli 1944 in der Nowolipiestraße beim Café Otto, wobei den Opfern teilweise vor der Exekution der Mund vergipst wurde; |
| Der Beschuldigte Walter Willi Otto Stamm soll dabei durch Rat und Tat Hilfe zu den Taten zu 1., 2., 3. u.4., 5., 9., 11., 12., 13., 14., 15. geleistet haben, indem er organisatorische Maßnahmen einleitete, oder durch Befehlsweitergabe unterstützend mitwirkte. Der Beschuldigte Erich Pietsch soll als Leiter des Pawiak-Gefängnisses Mord und Beihilfe zum Mord begangen haben. Er soll auf Befehl des Beschuldigten Dr. Ludwig Hermann Karl Hahn an einer Selektion im Herbst 1943 teilgenommen haben, im Juli 1944 eine Selektion unter den Handwerkern im Pawiak-Gefängnis geleitet haben, wobei 40 Juden zur Exekution bestimmt wurden, er soll ferner von August 1943 bis Juli 1944 mehrere Exekutionen von Häftlingen auf dem Grundstück Dzielnastraße 25/27 geleitet haben. Außerdem wurden ihm Exekutionen an der Zamenhofstraße/Ecke Gesiastraße, Teilnahme am Abtransport von Häftlingen zur Exekution in der Lesznostraße und Vorbereitung von Exekutionen von Häftlingen in der Nowolipiestraße vorgeworfen. Dem Beschuldigten Thomas Wippenbeck wurden folgende Straftaten zur Last gelegt: 1. Beteiligung an der Folterung von Häftlingen, die auf den Resten glühender Asche Turnübungen machen mußten, wobei zwei Häftlinge ums Leben kamen; Folgende Taten auf Befehl: 2. Beteiligung an Erschießung von Juden aus dem Hotel Polski Mitte Juli 1943; 3. Beteiligung am Abtransport zur Erschießung von 30 jüdischen Häftlingen im Mai oder Juni 1943; 4. Beteiligung an Verladung von 150 bis 200 Häftlingen am 25. Juli 1943, die anschließend erschossen wurden; 5. Beteiligung am Abtransport von 40 Häftlingen, die zur Exekution bestimmt waren, im Juli 1944; 6. Eigenhändige Erschießungen auf dem Grundstück Dzielnastraße 25/27 von August 1942 bis Juli 1944; Die Voruntersuchung wurde ausgedehnt auf folgende Straftaten: bzgl. dem Beschuldigten Dr. Ludwig Hermann Karl Hahn: Billigung von Tötungen durch seine Untergebenen, indem er Folterungen von Polen und Juden zuließ, die Erhängung von mindestens 10 Häftlingen durch den Angeschuldigten Thomas Wippenbeck wissentlich geschehen ließ, sowie den Befehl gab, einen jüdischen V-Mann zu töten, wobei dieser Befehl nicht ausgeführt wurde, da der V-Mann zwischenzeitlich anderwärtig getötet worden war. Außerdem soll er die Erschießung von Geiseln im Pawiak-Gefängnis angeordnet oder geduldet haben und die Verbringung von mindestens 5.000 Häftlingen in verschiedene KZs angeorndet haben. Dem Beschuldigten Walter Willi Otto Stamm wurden außerdem das wissentliche Geschehenlassen von Folterungen mit Todesfolge, der Befehl zur Tötung einer jüdischen Familie, Befehl zur standgerichtlichen Aburteilung und Hinrichtung des Josef Skrok sowie die Teilnahme an den bei dem Beschuldigten Dr. Ludwig Hermann Karl Hahn erwähnten Taten - Geiselerschießung, Einweisung ins KZ - zur Last gelegt. |
| Die Voruntersuchung wurde außerdem erweitert bezüglich des Beschuldigten Thomas Wippenbeck, der mindestens 10 Häftlinge im Pawiak-Gefängnis erhängte, die teils vorher von ihm gefoltert worden waren, und der einen Häftling erschlug. Der Beschuldigte Erich Pietsch wurde außer Verfolgung gesetzt, da ihm nicht mit Sicherheit nachzuweisen war, daß er Kommandant des Pawiakgefängnisses war. Er soll als Angehöriger der Abt. I/II des KdS Warschau nur für die Verwaltung und wirtschaftlichen Belange verantwortlich gewesen sein. Die ihm vorgeworfenen Straftaten konnten ebenfalls nicht nachgewiesen werden. Die Anklageschrift warf dem Beschuldigten Dr. Ludwig Hermann Karl Hahn vor, Morde begangen und toleriert zu haben: 1. Erschießung von 250 bis 500 Juden aus Hotel Polski; 2. Selektion unter polnischen Häftlingen mit 200 bis 300 Opfern; 3. Tötung von 70 Häftlingen im Gaswagen zwischen 1942 bis 1944; 4. Tötung von 40 Juden im Juli 1944 im Anschluß an die Flucht einiger Juden aus dem Pawiak-Gefängnis; 5. Exekutionen einzelner Pawiak-Häftlinge oder Gruppen von Häftlingen auf dem Grundstück Dzielnastraße 25-27 von 1942 bis 1944; 6. Geiselerschießungen von vermutlich mehreren hundert Häftlingen auf dem ehemaligen Judenratsgelände an der Zamenhofstraße/Ecke Gesiastraße; 7. Anordnung der Verbringung von mindestens 5.000 Häftlingen aus dem Pawiak-Gefängnis ins KZ Auschwitz von 1942 bis 1944, wobei der Angeschuldigte ihren Tod billigend in Kauf nahm; 8. Folterung von jüdischen und polnischen Häftlingen in 170 Fällen, teils mit Todesfolge, in den Jahren 1942-1944, die der Angeklagte billigend in Kauf nahm; 9. Wissentliches Geschehenlassen der grausamen Erhängung von mindestens 10 Häftlingen durch den Angeschuldigten Thomas Wippenbeck; 10. Befehl zur Tötung eines V-Mannes, wobei es beim Mordversuch blieb, da der V-Mann von der polnischen Polizei getötet worden war; Der Angeschuldigte Thomas Wippenbeck wurde der Beihilfe zum Mord beschuldigt, da er in den Fällen 1., 2., 4. und 5. Beihilfe leistete. Er erhängte mindestens 10 Häftlinge im Keller des Pawiak-Gefängnisses, wobei die Häftlinge vorher teils mißhandelt worden waren. Außerdem zwang er Häftlinge zu Turnübungen auf glühender Asche, wobei mindestens 2 Häftlinge im Winter 1940 starben. Auf Befehl nahm er an der Exekution der Juden aus dem Hotel Polski, der Exekution von Polen April oder Mitte Juli 1944, beim Abtransport von 40 Häftlingen zur Exekution und an einer Vielzahl von Erschießungen auf dem Grundstück Dzielnastraße 25-27 teil. |
| Verurteilt wurde der Angeklagte Dr. Ludwig Hermann Karl Hahn wegen Beihilfe zum Mord. ad 1: Freispruch: Schon vor der Ghettoräumung im Sommer 1942 waren Juden mit ausländischen Pässen erfaßt worden. Zwischen April bis Juni 1943 sammelten sich mehrere hundert Juden im Hotel Polski in der Dlugastraße 25, die sich als Ausländer registrieren lassen wollten, um der Vernichtung zu entgehen, indem sie ausgetauscht würden. Auch polnische Juden, die sich Pässe besorgt hatten, ließen sich als Süd- oder Mittelamerikaner eintragen oder auf die Palästina-Liste (mit Angehörigen in Palästina) setzen. 2.000 bis 3.000 als Ausländer registrierte Juden wurden Ende Juni/Anfang Juli 1943 nach Bergen-Belsen deportiert. Die als Mittel- oder Südamerikaner eingetragenen Juden wurden nach Auschwitz transportiert und dort getötet. Auf der Palästina-Liste eingetragene Juden kamen ebenfalls nach Bergen-Belsen und wurden dort kurz vor Kriegsende befreit. Nachdem die Transporte nach Bergen-Belsen abgegangen waren, gab es immer noch einige hundert Juden im Hotel Polski, die Mitte Juli 1943 ins Pawiak-Gefängnis transportiert wurden. Mindestens 250 Personen wurden nach einer Selektion auf dem Trümmergrundstück Dzielnastraße 25-27 erschossen. Es konnte nicht nachgewiesen werden, daß der Angeklagte Dr. Ludwig Hermann Karl Hahn Kenntnis von der Tötung der Juden aus dem Hotel Polski hatte. Der Angeklagte Thomas Wippenbeck war als Posten eingesetzt. Ad 2) In der Nacht vom 19./20. Juli 1944 kam es zu einem Ausbruchsversuch polnischer Gefangener aus der Abteilung 3. Der Ausbruchsversuch wurde niedergeschlagen, fünf Gefangene dabei erschossen. Vom BdS Krakau und dem HSSPF wurde dem Angeklagten Dr. Ludwig Hermann Karl Hahn befohlen, alle Häftlinge der Abteilung 3 des Pawiak-Gefängnisses erschießen zu lassen. Mindestens 150 Männer, alles Angehörige der Abteilung 3, wurden auf einem Ruinengrundstück im Ghetto erschossen. Nur einige von ihnen waren standrechtlich zum Tode verurteilt. Das Gericht sah den Angeklagten Dr. Ludwig Hermann Karl Hahn diesbezüglich der Beihilfe für schuldig an. Der Angeklagte Thomas Wippenbeck war durch Bewachungsdienste beteiligt. Anklagepunkt Nr. 3 entfällt wegen Außerverfolgungsetzung. Freispruch ad 4): Erschießung von 40 jüdischen Handwerkern; Zehn jüdische Häftlinge einer Gruppe inhaftierter jüdischer Handwerker der Gefängnis-Werkstätten flohen Ende Mai 1944. Die restlichen jüdischen Handwerker wurden daraufhin vermutlich erschossen. Mit ausreichender Sicherheit konnte dies jedoch nicht festgestellt werden. Freispruch ad 5): Einzelerschießungen in der Dzielnastraße 25-27 ab Mai 1943 bis Juli 1944. Es konnte nicht mehr geklärt werden, ob die Häftlinge Juden oder Polen waren, warum sie erschossen wurden und ob Standgerichtsurteile vorlagen. Beiden Angeklagten konnte eine Beteiligung nicht nachgewiesen werden. Der Angeklagte Thomas Wippenbeck hatte zwar Personen zur Erschießung geführt, das allein reichte aber für eine Verurteilung nicht aus. Freispruch ad 6): Geiselerschießungen; Im Pawiak-Gefängnis waren Häftlinge, die wegen Waffenbesitzes, Zugehörigkeit zur Widerstandsbewegung oder Unterstützung einer solchen zum Tod verurteilt worden. Als Vergeltung für erfolgreiche Aktionen der Widerstandsbewegung wurden zum Tod verurteilte Pawiak-Häftlinge öffentlich hingerichtet. Die Erschießungen erfolgten auf Befehl des SSPF Warschau, nicht des KdS Warschau. Freispruch ad 7): Verbringung von mindestens 5.000 Häftlingen aus dem Pawiak-Gefängnis in KZs, da kein Schuldnachweis zu führen; |
| Freispruch ad 8): Verschärfte Vernehmungen waren gemäß eines Erlasses vom 1. Juli 1937, neugefaßt per 12. Juni 1942, durch den Chef der Sipo und des SD erlaubt. Auch in der Dienststelle des KdS Warschau wurde von Zwangsmitteln Gebrauch gemacht. Folterungen führten manchmal zum Tod der Häftlinge. Es war nicht nachzuweisen, daß der Angeklagte Dr. Ludwig Hermann Karl Hahn Kenntnis von diesen Tötungen hatte oder sie billigend in Kauf nahm. Freispruch ad 9): Erhängungen; der Angeklagte Thomas Wippenbeck, von den Häftlingen mit dem Spitznamen Wieczatiel, der Hänger, belegt, soll mindestens 10 Häftlinge, darunter den britischen Flieger Hickman in der Silvesternacht 1943/44 erhängt haben. Der Angeklagte Dr. Ludwig Hermann Karl Hahn soll dies gebilligt haben. Die Erhängungen von fremder Hand konnten nicht mit hinreichender Sicherheit nachgewiesen werden. Freispruch ad 10): Versuchte Tötung eines jüdischen V-Mannes im Mai 1943; Der Befehl zur Liquidierung von jüdischen V-Leuten konnte nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werde. Der Angeklagte Thomas Wippenbeck soll barfüßige Häftlinge durch heiße Asche laufen und robben lassen. Todesfolge dieser Quälereien konnte nicht festgestellt werden. Die Strafe soll ausgeführt worden sein, da ein Kassiber mit einer Schleuder aus einer Zelle geschossen wurde. |
Vorsitzender Richter: | Gerkan, von (14.05.71); Plambeck, Dr. (05.06.73); Siemer (BGH) |
Staatsanwalt: | Beier; Richter; Grosse, Dr.; Rolff (05.06.73); Oberle (BGH) |
Alte Aktenzeichen staatsanw. Ermittlungsverfahren: | Staatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 16/69, abgetrennt aus 141 Js 192/60.- Parallelverfahren: Hamburg 147 Js 5/67. |
Alte Aktenzeichen Eröffnung Hauptverfahren: | (50) 2/72 (LG Hamburg); 5 StR 617/74 (BGH). |
Former reference codes: | 213-12_0078 |
Angeklagte / Beklagte: | Hahn, Ludwig Hermann Karl, Dr. iur., geb. am 23.01.1908 in Eitzen/Kreis Uelzen, gest. am 10.11.86/Ammersbek, Kommandeur der Sipo und d. SD in Warschau, SS-Standartenführer |
| Stamm, Walter Willi Otto, geb. am 25.11.1904 in Braunschweig, gest. am 07.11.70/Berlin-Charlottenburg, Leiter Abt. IV KdS Warschau Frühjahr 1942-Herbst44, SS-Sturmbannführer, Kriminalrat |
| Pietsch, Erich, geb. am 18.11.1909 in Berlin, angebl.Leiter Pawiak-Gefängnis Aug. 1943-Juli 1944, SS-Hauptsturmführer |
| Wippenbeck, Thomas, geb. am 28.08.1907 in Gern/Bezirk Eggenfelden, Wachmann im Pawiakgefängnis in Warschau, SS-Rottenführer |
Date of birth: | 11/18/1909 |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/2007 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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