Ref. code: | 430-1_III 7 |
Title: | 1627 März 28. Schloß Harburg Die Herzöge Wilhelm und Otto III. von Braunschweig-Lüneburg zu Harburg setzen nach dem am 27.02.1625 erfolgten Tode ihres Bruders Herzogs Johann als Unterhalt für dessen natürlichen Sohn Johann von Lüneburg außer dem mit Urkunde von 1625 Mai 30 geschenkten Hause und dem in der Erbschaft vorhandenen Leinenzeug, Hausgerätschaften, Kleidern, Möbeln, die sie den Kuratoren Johanns übergeben haben, noch 700 Rtl. Aus, die die Pfleger anlegen sollen entsprechend dem Legat ihres Bruders, der seinem Sohn ein Kästlein mit Schuldbriefen über 300 Rtl. (ausgestellt von Corneli de Meyers Witwe), 200 Rtl. (ausgestellt von Joachim Behrenn) und 200 Rtl. (ausgestellt von Carstenn Wolffenn) legiert hatte. Herzog Wilhelm hat ihm dazu die Exspektanz auf ein Kanonikat zu Einbeck (Marie-Magdalenen), die sie nach Vergleich mit Christian, erwähltem Bischof von Minden, Herzog von Braunschweig-Lüneburg, zu konferieren hatten, gegeben. Sie behalten sich den Rückfall der Schenkungen vor. Falls Joh. von L., der in Kriegsdienste bei Franz Heinrich Herzog von Sachsen treten will, ohne Leibeserbe stirbt. Die 100 Rtl., die er zu seiner Ausrüstung erhält, sollen aus dem Kanonikat erstattet werden oder aus den 300 Mark Lübsch, die er aus der Ehe zwischen dem Hausvogt Peter Schmieden und seiner Halbschwester Annen Fronhorst zu erwarten hat. Folgen weitere Erbschaftsbestimmungen. Kopien der Urkunde sollen beim Pastor und bei der Kanzlei hinterlegt werden. 2 Unterschriften auf Umbug. 2 Daumsekrete (rotes Wachs) anhängend an Pressel in Holzkapsel. Or. Perg. |
Laufzeit: | 28.03.1627 |
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Containers |
Number: | 1 |
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Usage |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=1021708 |
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