430-1_I 3 1567 Juli 31 (Donnerstag nach Jacobi) Schloss Harburg \ Herzog Otto II. von Braunschweig-Lüneburg zu Harburg genehmigt auf Bitten von Rat und Bürgerschaft des Städtleins Harburg die Begründung eines gemeinen Ratskellers zum Ausschank von Bier und Wein. Die Herbergiere Martin Behren und H

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Ref. code:430-1_I 3
Title:1567 Juli 31 (Donnerstag nach Jacobi) Schloss Harburg
Herzog Otto II. von Braunschweig-Lüneburg zu Harburg genehmigt auf Bitten von Rat und Bürgerschaft des Städtleins Harburg die Begründung eines gemeinen Ratskellers zum Ausschank von Bier und Wein. Die Herbergiere Martin Behren und Hans Runden dürfen Bier nur an ihre Gäste ausschenken, doch in Jahrmarktszeiten soll der Ausschank durch den Rat auch anderen erlaubt sein. Von jeder Tonne Hamburger Bier sind 4 Schill., von jedem Ohm Rheinwein 6 Schill., von jedem Huckhaupt französischen Weins 6 Schill. als Ziese an den Oberbeamten zu zahlen. Viermal jährlich (zu Dionys (09.10.), am Montag nach Luciae (13.12.), am Montag nach Reminiscere und am Montag nach Trinitatis) soll der Rat vor Beamten und Bürgerschaft Rechnung legen. Jede Zuwiderhandlung wird mit 4 Mark bestraft. Ferner werden Bestimmungen über die Polizeistunde und zur Hausordnung im Ratskeller erlassen.
Anhangendes rotes Wachssigel an Pressel (herzogliches Insiegel)
Or. Perg.
Laufzeit:31.07.1567
 

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Number:1
 

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End of term of protection:12/31/1597
Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

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