720-1/2_265-20 = 1961.001 Plakat "Erfassung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrganges 1942 - Nach §1 Absatz 1 des Wehrpflichtgesetzes in der Fassung vom 14. Januar 1961 (Bundesgesetzblatt I, Seite 30) sind wehrpflichtig alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahre an, die Deutsche im Sinne des Grun

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Ref. code:720-1/2_265-20 = 1961.001
Title:Plakat "Erfassung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrganges 1942 - Nach §1 Absatz 1 des Wehrpflichtgesetzes in der Fassung vom 14. Januar 1961 (Bundesgesetzblatt I, Seite 30) sind wehrpflichtig alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahre an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind. Unter Hinweis auf §15 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes ergeht an alle Wehrpflichtigen, die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres 1942 geboren sind und sich im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg am 16. Oktober 1961 (Stichtag) ständig oder vorübergehend aufhalten, die Aufforderung, sich bei der für Ihre Wohnung oder ihren Aufenthalt zuständigen Erfassungsstelle an den für den Anfangsbuchstaben ihres Familiennamens bestimmten Wochentagen (außer sonnabends in der Zeit von 8 bis 15 Uhr persönlich zu melden. Ausgenommen hiervon sind die Schwerbeschädiggten und Schwererwerbsbeschränkten (siehe unten). - Zur Erfassung sind mitzubringen: Personalausweise bzw. Reisepaß und 2 Paßbilder (aufgenommen in bürgerlicher Kleidung, ohne Kopfbedeckung) - Erfassungsstellen: ... - Hamburg, den 10. Oktober 1961, Baubehörde, Einwohnermelde- und Paßwesen"
Identifikator:Bild
Verleger:Baubehörde, Einwohnermelde- und Paßwesen
Bildelemente:Plakat
Bundeswehr
Technique:Offsetdruck
Breite in cm:58.5
Höhe in cm:42.0
Herkunft:Ablieferung 1998
Aufnahmedatum:8/21/1992
 

Containers

Number:1
 

Usage

Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

URL for this unit of description

URL:https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=35934
 

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