351-9 Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge, 1912-1927 (Bestand)

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Ref. code:351-9
Title:Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge
Laufzeit:1912-1927
Level:Bestand

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Number:221
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Administration history:Die gesetzlichen Grundlagen für die Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge bildeten zur Zeit des Kriegsbeginns im Jahre 1914 das Gesetz über die Pensionierung der Offiziere etc. vom 31. Mai 1906, das Gesetz über die Versorgung der Personen der Unterklassen etc. gleichen Datums und das Militärhinterbliebenengesetz vom 17. Mai 1907.

Die Versorgung war eine Angelegenheit des Reiches und wurde von den Intendanturen der Generalkommandos wahrgenommen. Nach der Beendigung des Krieges traten an diese Stellen das Reichsarbeitsministerium und die ihm unterstellten Hauptversorgungsämter und Versorgungsämter.

In Hamburg wurde als staatliche Stelle die Hinterbliebenenversorgungsabteilung der Finanzdeputation zur Entgegennahme und Vorbereitung der Rentenanträge Kriegshinterbliebener bestimmt. Die Anträge wurden an die zuständige Reichsverwaltung abgegeben.

Entsprechend der sozialpolitischen Auffassung jener Zeit war der freien Wohlfahrtspflege ein breiterer Raum überlassen, der ausgefüllt wurde durch die Tätigkeit des Hamburgischen Landesausschusses für Kriegsbeschädigte e.V., des Ausschusses für Familienfürsorge für Kriegsbeschädigte der Hamburgischen Kriegshilfe e.V. und des Hamburgischen Landesausschusses für die Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen als Landesverband der Nationalstiftung gleichen Namens.

In der Reichsverordnung vom 8. Februar 1919 wurde die Verpflichtung des Staates zur Fürsorgeleistung verstärkt zum Ausdruck gebracht und die Zuständigkeit unter Mitwirkung der Einzelstaaten und der Selbstrverwaltungskörperschaften auf das Reich übertragen. Nach dieser Verordnung war das Reich gehalten, einen Reichsausschusss der Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge zu bilden, der beim Reichsarbeitsministerium konstituiert wurde.

Den Ländern oblag die Errichtung von Hauptfürsorgestellen und Fürsorgestellen. Zu diesem Zweck wurde durch das hamburgische Ausführungsgesetz vom 8. März 1920 unter Leitung eines Senatsmitgliedes das Fürsorgeamt für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebe eingerichtet, dem die Bildung einer amtlichen Hauptfürsorgestelle und der erforderlichen Fürsorgestellen übertragen wurde.

Die Selbstständigkeit des Fürsorgeamtes beendete das Gesetz über das Wohlfahrtsamt vom 12. Mai 1920, das in § 1 die organisatorische Eingliederung in das Wohlfahrtsamt bestimmte. Mit der Bildung der Hauptfürsorgestelle und der Fürsorgestellen gingen die Funktionen des Fürsorgeamtes auf diese über.

Durch Beschluss des Wohlfahrtsamtes, der vom Senat am 8. November 1922 bestätigt wurde, sind mit dem 1. Dezember 1922 die beiden selbständigen Fürsorgestellen aufgelöst worden und ihre Aufgaben der Hauptfürsorgestelle übertragen.

Die Reichsverordnung über die Fürsorgepflicht vom 13. Februar 1924 bewirkte in der Bestimmung des § 34 die Übernahme der Fürsorgetätigkeit auf die für die allgemeine Wohlfahrtspflege zuständigen Landes- und Bezirksfürsorgeverbände. Diese Vorschrift wurde ausgeführt in der hamburgischen Verordnung vom 28. März 1924, die die Kompetenzen der amtlichen Hauptfürsorgestelle unter Ausnahme des sozialen Fürsorgegebietes insbesondere auf die Sachbearbeitung von Zusatzrenten, die Amtshilfe für die Versorgungsbehörden und die Durchführung des Gesetzes über die Beschäftigung Schwerbeschädigr beschränkt.



Die Versorgung von Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen war Reichsangelegenheit und wurde während des Ersten Weltkrieges von den Intendanturen der Generalkommandos wahrgenommen. Nach Kriegsende ging diese Aufgabe auf das Reichsarbeitsministerium und die ihm unterstellten Versorgungsämter über. In Hamburg wurde die Hinterbliebenenversorgungsabteilung der Finanzdeputation zur Entgegennahme und Weiterleitung der Rentenanträge Hinterbliebener an die Reichsverwaltung bestimmt.
Archival history:Das in diesem Bestand erschlossene Schriftgut ist von der Gesundheits- und Fürsorgebehörde - Fürsorgewesen - als Rechtsnachfolgerin am 2. Juni 1936 (vgl. Geschäftsakte F 11481/36) an das Staatsarchiv Hamburg abgegeben worden.

In dem nachstehenden Klassifikationssystem sind wegen der übereinstimmenden Merkmale der Verwaltungstätigkeit und der anhaltenden kurzfristigen organisatorischen Veränderungen folgende Registraturteile vereinigt worden. Die bedeutungslosen Spezialakten und verschiedene Gruppen der allgemeinen Verwaltungsakten wurden kassiert.

1. Akten der Hinterbliebenenversorgungsabteilung der Finanzdeputation, die vom Fürsorgeamt und später von der Hauptfürsorgestelle, aber auch entsprechend dem übereinstimmenden Aufgabengebiet von der Fürsorgestelle für Kriegshinterbliebene weitergeführte worden sind. Die Generalakten sind in starker Anlehnung an die Akten der Finanzdeputation (Registratur 1897-1938, Aktengruppe Verwaltung und Organisation) geführt worden.

2. Akten der Fürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und der Fürsorgestelle für Kriegshinterbliebene.

3. Akten der Hauptfürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene und des Wohlfahrtsamtes - Abteilung Hauptfürsorgestelle -.

Die Hauptfürsorgestelle begann in Auswirkung der oben dargestellen Entwicklung zum 1. Dezember 1922 eine neue Registratur, die jedoch nur in unwesentlichen Teilen an das Staatsarchiv Hamburg gelangte.

Die Ablieferungsverzeichnisse sind dem Bestand angeschlossen

11. August 1952 Petersen

Der Best. faßt wegen der übereinstimmenden Merkmale der Verwaltungstätigkeit die Registraturen der genannten Stellen zusammen und gliedert sie in: private und staatliche Fürsorgeträger, Fürsorge durch die Reichsverwaltung, gesetzliche Grundlagen, Renten- oder Sachleistungen, Heilbehandlung, Arbeitsförderung, Erwerbslosen- und Waisenfürsorge sowie Vereinigungen der Kriegsbeschädigten, -hinterbliebenen und -gefangenen.
(Bü)

Jede Archivguteinheit ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 351-9 Kriegsbeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge, Nr. ...
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