351-8 Aufsicht über Stiftungen, 1870-1999 (Bestand)

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Ref. code:351-8
Title:Aufsicht über Stiftungen
Laufzeit:(14.Jh.)1870-1999
Level:Bestand

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Administration history:Schon in den Hamburger Rezessen findet die Aufsicht über Privatstiftungen durch den Rat Erwähnung.
Mit Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und dem Hamburger Ausführungsgesetz zum BGB vom 14.7.1899 erfolgte die zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung erforderliche Genehmigung durch den Hamburger Senat. Die damit verbundene allgemeine Aufsicht wurde vom Senat wahrgenommen (für Ernennung des Vorstandes, Erteilung von Zeugnissen über dessen Bestellung sowie Stiftungsgeschäfte, die nach der Satzung der Stiftungen bisher dem Obergericht oder der Vormundschaftsbehörde oblagen, lag die Zuständigkeit beim Amtsgericht) und ging nach dem Gesetz zur Entlastung des Senats von laufenden Angelegenheiten aus dem Geschäftsbereich der Justizverwaltung vom 25.2.1920 zunächst auf die Landesjustizverwaltung über, an deren Stelle auf Grund des Gesetzes zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich vom 5.12.1934 der Reichsminister der Justiz trat, der sie auf nachgeordnete Behörden übertragen konnte.

Da die Zuständigkeitsverteilung auf dem Gebiet der behördlichen Aufsicht über die hamburgischen Stiftungen durch die Rechtsentwicklung der Jahre 1933-1945 unübersichtlich geworden war, wurden durch Senatsbeschluss vom 22.4.1952 die Aufsichtsbefugnisse des Senats über Stiftungen, auch soweit sie bislang von der Landesjustizverwaltung (Aufhebung von Familienstiftungen) oder dem Präsidenten des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Aufsicht über Familienstiftungen ausschließlich des Rechts der Auflösung) ausgeübt worden waren, von der Senatskanzlei wahrgenommen. Durch diese Regelung wurde die wirtschaftliche Aufsicht, ausgeübt durch die Sozialbehörde, nicht berührt.

Seit der Neuordnung des Stiftungsrechts (Hamburgisches Ausführungsgesetz zum BGB vom 1.7.1958) unterstehen sämtliche Stiftungen der staatlichen Aufsicht.
Bis zum Jahr 2002 nahm die Senatskanzlei die rechtliche Aufsicht wahr; die wirtschaftliche Überwachung wurde der Sozialbehörde bzw. der jeweils zuständigen Fachbehörde übertragen.
Seit dem 1. Januar 2003 obliegt die rechtliche Stiftungsaufsicht der Justizbehörde, Referat Stiftungsangelegenheiten. Um die Stiftungsaufsicht zu zentralisieren, ging im Jahr 2005 auch die fachliche Aufsicht von den Fachbehörden an die Justizbehörde über.

Grundlage für die "Aufsichtsbehörde für die milden Stiftungen" bildete das Hamburger Gesetz betreffend die Oberaufsicht über die milden Stiftungen vom 16.9.1870 (revidierte Fassung vom 11.9.1907). Hiermit wurde die Fachaufsicht einer Sektion des Armencollegiums namens "Aufsichtsbehörde" übertragen.
Ausgenommen waren die von Staats-, Gemeinde-, oder Kirchenbehörden verwalteten Stiftungen sowie Familienstiftungen, sofern nicht nach der Stiftungsurkunde mit dem Erlöschen der Stiftung das Vermögen ganz oder teilweise an den Fiskus oder an andere Körperschaften des öffentlichen Rechts oder an milde Stiftungen fiel. Bis in die Gegenwart wird die wirtschaftliche Aufsicht über milde Stiftungen, solange der Stifter am Leben ist, nur ausgeübt, sofern der Stifter dies ausdrücklich bestimmt hat.

Die Aufsichtsbehörde ging im (durch Gesetz über das Wohlfahrtsamt vom 12.5.1920 begründeten) Wohlfahrtsamt auf und führte den Titel einer Abteilung für die Beaufsichtigung der milden Stiftungen, deren Leitungsgremium sich "Ausschuß für die milden Stiftungen" nannte.


Die Aufsichtsbehörde für die milden Stiftungen wurde 1870 eingerichtet. Im September 1921 ging sie als Abteilung für die Beaufsichtigung der milden Stiftungen im Wohlfahrtsamt der Sozialbehörde auf. (Ga)
Archival history:Die erste Ablieferung von Akten der ehemaligen Aufsichtsbehörde für die milden Stiftungen erfolgte 1942 durch die Sozialverwaltung. In den Jahren bis zur nächsten größeren Ablieferung im Jahr 1996 wurden nur einzelne Stiftungsakten abgegeben.

Der Bestand ist wachsend und gliedert sich in zwei Gruppen:
In der Gruppe A sind die Akten der Behördenverwaltung verzeichnet; die Gruppe B besteht aus einzelnen Aufsichtsakten sowie einigen Akten aus einer Ablieferung der Schulbehörde (B 643 - B 651) und einer Akte (B 629), die von der Gesundheitsbehörde abgeliefert wurde.

Die Aktengruppe A hatte ursprünglich einen Umfang von 0,85 lfd. m, der sich nach der Kassation auf 0,6 lfd. m reduzierte. Kassiert wurden die voluminösen Aktendeckel, Dubletten von Protokollen und die nicht archivwürdigen Akten (alte Signaturen A 8, A 25 und A 32 mit den Aktentiteln Allgemeines, Beschwerden über andere Dienststellen, Verwertung alter Akten).
Die Akte "Beamte und Hilfsarbeiter: Allgemeines" (alte Signatur A 21) enthielt entgegen ihrem Titel Schriftverkehr des Vorstehers des Arnesen-Stifts mit den Stiftsbewohnerinnen (Laufzeit 1911-1923) und wurde in die Bestandsgruppe 611-19 sonstige Privatstiftungen und Testamente übernommen, in dem bisher keine Unterlagen des Arnesen-Stifts vorhanden waren. Broschüren und Drucksachen wurden in die Bibliothek gegeben. Die verbleibenden Akten der Gruppe A wurden von Herrn Dr. Schütz im Oktober 1994 neu geordnet.

Die Aktengruppe B gliedert sich in 20 Hauptgruppen, die z.T. weiter unterteilt sind.
Stiftungsakten dieser Aktengruppe wurden von Frau Bussacker und Herrn Koch verzeichnet (B 1 bis B 691). Akten deren Inhalt nur aus gedruckten Jahresberichten bestand, wurden aufgelöst, das Schriftgut an die Bibliothek gegeben.
Nach der 1996 erfolgten Ablieferung der Sozialbehörde - Stiftungsaufsicht (B 692 - B 978) wurde die Verzeichnungs- und Ordnungsarbeit von der Unterzeichneten fortgesetzt und beendet. Dabei wurde festgestellt, dass bei der Aktenablieferung 1996 Akten nicht vollständig waren, so dass damit zu rechnen ist, dass sich vereinzelt Schriftgut ab 1970 noch in der Behörde für Soziales und Familie befindet. Dieses wäre zu gegebener Zeit in die entsprechenden Archivalien nachzuordnen.

Die Akten dieser Gruppe sind in der Regel in 5 Teile untergliedert:
I Verfassung
II Zweck der Stiftung
III Verwaltung
IV Verhältnis zur Aufsichtsbehörde
V Jahresabrechnungen

Aus den Teilen I - IV wurde nicht kassiert. Aus Teil V wurden von den Jahresabrechnungen, welche erst ab 1918 erhalten sind, in der Regel die Unterlagen der Jahre bis 1950 komplett aufgehoben sowie des Stichjahrs 1955 und ab 1960 im Zehnjahresabstand. In begründeten Fällen wurde mehr Material archiviert.
Bei Stiftungen, die nach 1945 errichtet wurden, wurden die Jahresabrechnungen der ersten 10 Jahre komplett aufbewahrt. In den Fällen, wo nur in geringem Masse Jahresabrechnungen abgeliefert wurden, sind die erste und die letzte aufbewahrt worden; zusätzlich im Fünfjahresrhythmus.

Bei der Verzeichnung wurde vermerkt, in welchem Jahr die Stiftung errichtet bzw. begründet wurde. Der Stiftungszweck wurde den vorliegenden Unterlagen entnommen bzw. aus Nachschlagewerken ergänzt, soweit er aus dem Stiftungsnamen nicht ersichtlich war. Antiquierte Begriffe und alte Schreibweisen der Stiftungsnamen wurden beibehalten.

Die Überlieferung der in der NS-Zeit "arisierten" sowie der jüdischen Stiftungen ist gestört. Nach einer Auskunft der Sozialbehörde vom 1.11.1954 wurden diese Akten Anfang 1945 der Senatskanzlei übergeben und dort vor der Kapitulation verbrannt.
Eine Konkordanz der alten Aktenzeichen und ein alphabetisches Register befinden sich am Ende des Bestandsverzeichnisses. Maßgeblich zur Registererstellung war der Familien- oder Firmenname (z.B.: Bürgermeister Benecke-Stiftung) oder der Name der Stiftung (z.B.: Evangelische Stiftung Alsterdorf). Registereinträge für von Stiftungen Begünstigte wurden nur in Ausnahmefällen vorgenommen (z.B.: Commerzbank bei B 866).

Bedingt durch Umorganisationen in der Behördenstruktur finden sich in diesem Bestand auch Stiftungsaufsichtsakten, deren Fachaufsicht vorher durch andere Behörden wahrgenommen wurde (zum Beispiel: Gesundheitsbehörde, Jugendbehörde).

Weitere einschlägige Akten sind bei den aufsichtsführenden Fachbehörden und in folgenden Beständen zu finden:
111-1 Senat
131-1 II Senatskanzlei - Gesamtregistratur II
131-4 Senatskanzlei - Präsidialabteilung
231-9 Amtsgericht - Stiftungsaufsicht
351-2 I und II Allgemeine Armenanstalt I und II
351-10 I und II Sozialbehörde I und II
424-79 Stiftungen in Altona
430-82 Stiftungen in Harburg
361-2 V und VI Oberschulbehörde V und VI
311-2 IV Finanzdeputation IV
Bestandsgruppe 611 Mildtätige Anstalten und Vereinigungen

Im November 2005 Koschlig

Der Best. enthält zum geringeren Teil Verwaltungsakten der Jahre 1870-1923 und 1930-1934 (u.a. Protokolle der Aufsichtsbehörde, Statistiken, Jahresberichte), zum überwiegenden Teil Akten über einzelne Stiftungen.
Jede Archivguteinheit ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 351-8 Aufsicht über Stiftungen, [Nr.] ...
Kommentierte Beständeübersicht:

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Information on related materials

Related material:siehe auch: 351-10 I
Publications:Die milden Privatstiftungen. Hrsg. vom Verein für Hamburgische Geschichte, bearb. Von J.M.Lappenberg. Hamburg, 1845

Handbuch für Wohltätigkeit. Hrsg. vom Armen-Kollegium, bearb. Von Hermann Joachim. Hamburg, 1909, 2. Aufl.

Verzeichnis der hamburgischen Stiftungen, die der Aufsicht des Fürsorgewesens unterstehen ..., bearb. von der Stiftungsabteilung, Dezember 1934

Handbuch der privaten und öffentlichen Sozial-, Jugend- und Gesundheitseinrichtungen Hamburgs, Hamburg, 1966

Peter Gabrielsson: Entstehung und Bedeutung gemeinnütziger Stiftungen in Hamburg. Hamburg, 1974

Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts in Hamburg (mit Ausnahme der Familienstiftungen) Stand 1. Mai 1989 (Amtlicher Anzeiger, Teil II des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes, 1989, Nr. 111)

Bürger und Gesellschaft - Stiftungen in Hamburg, hrsg. Vom Initiativkreis Hamburger Stiftungen und der FuHH-Senatskanzlei, Hamburg, 2003 (enth. auch ein Verzeichnis aller bis zum 1.1.2003 anerkannten Stiftungen des privaten Rechts mit Ausnahme der Familienstiftungen in alphabetischer Reihenfolge)

Eine Stiftungs-Datenbank, geführt von der Stiftungsaufsicht der Senatskanzlei seit 2001, findet sich im Internet unter www.stiftungen.hamburg.de
 

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