213-12__ Bischoff, Helmut Hermann Wilhelm, u.a., wegen Tötung von mehreren polnischen Zivilpersonen durch Erhängen im Bereich der früheren Stapoleitstelle Magdeburg im Zeitraum vom 19.01.1942 bis zum 27.11.1942 (Staatsanwaltschaft Hamburg 2000 Js 2/77), 1942-1978 (Serie)

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Title:Bischoff, Helmut Hermann Wilhelm, u.a., wegen Tötung von mehreren polnischen Zivilpersonen durch Erhängen im Bereich der früheren Stapoleitstelle Magdeburg im Zeitraum vom 19.01.1942 bis zum 27.11.1942 (Staatsanwaltschaft Hamburg 2000 Js 2/77)
Laufzeit:(1942) 1974-1978
Contains also:Enthält u.a.: Umfang/Inhalt: 6 Bde. Hauptakten 1153 Bl. (davon 5 Bde. Ermittlungen aus Köln); Handakte ca. 20 Bl.; Lichtbildmappe Besch. Bischoff; 7 Beihefte: I. Dok. (Ereignismeld. Reg. präs. bzgl. Hinrichtungen), II. BDC-Unterlagen, III. Kopien aus Akten Gestapoleitstelle Düsseldorf; IV. Unterlagen zu Tätigkeit Besch. Helmut Hermann Wilhelm Bischoff in Posen, V-VII Beihefte Kopien aus Parallelverfahren und Spruchkammerakten.- Straftatbestand: In mehreren Fällen erfolgten die Tötungen im Wege der Sonderbehandlung ohne richterliches Urteil, weil die Opfer als "rassisch minderwertige" Menschen galten und geschlechtliche Beziehungen zu deutschen Frauen unterhielten.
Folgende Erhängungen im Bereich der Gestapoleitstelle Magdeburg von September 1941 bis Dezember 1943 wurden bekannt, da sie in Ereignismeldungen des Regierungspräsidenten Magdeburg an den Ministerpräsidenten in Preußen berichtet wurden. Vom 19. Januar 1942 bis 27. November 1942 wurden mindestens zehn Polen auf Befehl der Gestapo Magdeburg hingerichtet:
1. Erhängung zweier Polen namens Boleslaw Racki und Alexander Gromaczek am 19. Januar 1942 in Alleringsersleben wegen Geschlechtsverkehrs mit zwei minderjährigen Deutschen;
2. Erhängung eines Polen namens Stanislaus Arkucz in Heren am 27. März 1942 wegen Geschlechtsverkehrs mit einer minderjährigen Deutschen;
3. Erhängung eines Polen namens Wladislaw Kowal am 10. April 1942 in Schönebeck wegen ehebrecherischen Verhältnisses mit einer Deutschen;
4. Erhängung zweier Polen namens Michael Smaluk und Sylvester Dobrowolski am 22. Mai 1942 in Billberge wegen Geschlechtsverkehrs mit einer Deutschen;
5. Erhängung zweier Polen namens Adolf Olschewski und Nikolaus Szydlowski wegen Geschlechtsverkehrs mit einer Deutschen in der Ziegelei Charlottenhof am 17. Juli 1942;
6. Erhängung eines Polen namens Bronsilaw Chojnacki am 13. November 1942 in Groß Santersleben wegen Geschlechtsverkehrs mit einer Deutschen;
7. Erhängung eines Polen namens Wladislaw Andrzejszak in Osterweddingen am 27. November 1942 wegen Gewalttätigkeit gegenüber einem Hofaufseher;
8. Erhängung eines unbekannten Polen Mitte 1942 nahe Schorstedt, der einen Deutschen aus dem Zug geworfen hatte;
9. Erhängung eines Polen zu unbekanntem Zeitpunkt bei der Ortschaft Werkleitz wegen Mordversuchs an seinem Arbeitgeber;
Die Erhängung erfolgte durch Hochziehen der Opfer an Bäumen, wobei ihnen schwere körperliche und seelische Leiden zugefügt wurden, so daß der Verdacht auf Mord besteht. Keiner der Hinrichtungen lag ein Gerichtsurteil zugrunde. Befehl zur sog. Sonderbehandlung war durch das RSHA an die Stapoleitstelle ergangen. Weitere Ermittlungen blieben ohne Ergebnis, in der DDR wohnende ehemalige Gestapo-Angehörige konnten trotz eines Rechtshilfeersuchens an den Generalstaatsanwalt der DDR nicht ausfindig gemacht werden. Dem Beschuldigten Helmut Hermann Wilhelm Bischoff wurde zur Last gelegt, durch Berichte an das RSHA (mit Bestrafungsvorschlägen) den Befehl zur Tötung erwirkt zu haben und dann selbst Anordnung zur Hinrichtung gegeben zu haben. Außerdem bestand der Verdacht auf die persönliche Teilnahme bei den Hinrichtungen; dies steht für die Fälle 1 und 2 ausdrücklich fest. Der Beschuldigte lehnte eine Vernehmung ab, indem er auf seine Vernehmungs- und Verhandlungsunfähigkeit hinwies.
Dem Beschuldigten Hans Stramm wurde zur Last gelegt, als Leiter der Abt. III bei der Gestapo Magdeburg mit den Sonderbehandlungen zu tun gehabt zu haben. Auch er wird in den Dokumenten erwähnt. Der Beschuldigte Stramm gab an, mit der Spionageabwehr betraut gewesen zu sein. Später gab er auch zu, Bearbeiter der Angelegenheiten polnischer Fremdarbeiter gewesen zu sein. Er will aber lediglich aufgrund der Ermittlungsakten mündliche Berichte an den Beschuldigten Bischoff erstattet haben, Bischoff habe die schriftlichen Berichte verfaßt. Er behauptete, sich an keine Hinrichtung polnischer Fremdarbeiter wegen sexueller Delikte erinnern zu können, einer sei allerdings wegen versuchten Mordes an einer deutschen Frau hingerichtet worden. Die Hinrichtung sei durch Wegziehen eines Schemels oder Tisches unter den Füßen des Opfers vollzogen worden. Zwar habe auch er die Maßnahmen als unrecht angesehen, Widerstand sei jedoch unmöglich gewesen, da er wegen seines passiven Einsatzes in der Sowjetunion schon sehr negativ beurteilt worden war. Die Einlassung des Beschuldigten Stramm, er habe nur mündliche Bericht erstattet, ist unglaubwürdig, da er der Leiter der Abteilung III war, der die Bearbeitung der Fälle oblag. Gleichwohl konnte ihm die strafrechtlich relevante Beteiligung an der Tötung der Opfer nicht bewiesen werden. Seine Anzeige der Todesfälle beim zuständigen Standesamt reicht dazu nicht aus.
Die Erhängungen aufgrund der sog. Sonderbehandlung sind als Mord zu werten, da sie auf niedrigen Beweggründen (rassische Kriterien) basierten. Dem Beschuldigten Stramm konnte eine Beteiligung nicht bewiesen werden. Eine strafrechtliche Verfolgung - Beihilfe zum Mord - ist nicht möglich, da der Beschuldigte nicht aus eigenen niedrigen Beweggründen handelte noch von der bevorstehenden grausamen Tötung der Opfer Kenntnis hatte. Die Teilnahme an der Tötung des Polen, der wegen Mordversuchs hingerichtet wurde, ist zwar rechtswidrig angesichts des fehlenden Urteils. Die Tötung war kein Mord, da sie nicht aus rassischen Erwägungen, sondern wegen einer Straftat erfolgte. Das Merkmal der Grausamkeit ist nicht erkennbar. Totschlag verjährt.
Staatsanwalt:Nachtigall-Marten; Röseler (Köln)
Alte Aktenzeichen staatsanw. Ermittlungsverfahren:Staatsanwaltschaft Hamburg 2000 Js 2/77, abgetrennt aus 147 Js 13/72; früher Köln 24 Js 5/70 (Z).
Angeklagte / Beklagte:Bischoff, Helmut Hermann Wilhelm, geb. am 01.03.1908 in Glogau/Schlesien, Leiter Gestapo Magdeburg 1941-1943
Stamm, Hans, geb. am 22.01.1910 in Erwitzen, Leiter Abt. III Gestapo Magdeburg, Kriminalkommissar
Simon, Gerhard, Dr. med., geb. am 01.09.1875 in Breitenfeld, Kreisarzt, Medizinalrat
Puppel, Richard, Dr. med., geb. am 26.04.1879 in Königsberg, gest. am 18.09.1955 /Gifhorn
Kathke, Clemens, Dr. med., geb. am 28.03.1894 in unbekannt, gest. am 02.11.1957/Paderborn
Hünerbein, Joseph, Dr. med., geb. am 25.07.1893 in Krefeld, gest. am 12.08.1965/Düsseldorf
Date of birth:1/22/1910
 

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End of term of protection:12/31/2008
Permission required:Keine
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