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Administration history: | Die Polizeibehörde und ihre Organisation in Grundzügen
Der Bestand stellt keine geschlossene Behördenregistratur dar, sondern ist ein Sammelbestand für vielerlei Teile, Reste und Splitter aus Aktenregistraturen des Bereiches der Polizeibehörde und der Polizei überhaupt von der Zeit ihres Aufbaus nach Ende der Franzosenherrschaft im Jahre 1814 bis zum Ende der nationalsozialistischen Herrschaft und des Zweiten Weltkriegs 1945.
Als die Franzosenherrschaft im Jahre 1814 definitiv zu Ende gegangen war, vollzog sich der historische Bruch und Neuanfang im uniformierten Bereich des Polizeiwesens mit einem sinnfälligen formalen Akt: am 24. Mai 1814 zog ein Kommando des Hamburger Korps der Nachtwache "mit Trommel und Pfeife" an der Hauptwache auf und löste die abziehende französische Einheit ab. Bei der Neuorganisation Hamburgs stand man bei der Polizei ebenso wie bei anderen Institutionen vor einem Dilemma. Einerseits wollte man sich prinzipiell zu vorfranzösischen bewährten Rechten und Traditionen bekennen, andererseits sah man deutlich die Untauglichkeit der alten Formen gemessen an den effektiveren und moderneren französischen Einrichtungen, ohne dies allzu deutlich zugeben zu dürfen. Substantiell wandte der Senat jedoch diese Erkenntnis an, als er am 25. Mai 1814 die Einrichtung der Polizeibehörde anordnete und am 26.Mai 1814 dazu erste grundsätzliche Bestimmungen erließ. Nach grundlegenden Überlegungen des juristischen Senators Dr. Johann Heinrich Bartels sahen diese vor, alle polizeilichen Kompetenzen, die zuvor über mehrere Behörden und Institutionen teilweise mit konkurrierenden Zuständigkeiten verteilt waren, nun in einer einheitlichen Polizeibehörde zu bündeln. Die Leitung erhielten zwei vorzugsweise juristische Mitglieder des Senats, für die die jährliche Rotation in den Senatsämtern nicht mehr gelten sollte. Diese, die sog. Polizeiherren, residierten nun mit zentralen Polizeieinrichtungen in einem eigenen für geeignet befundenen Gebäude.
In den folgenden Jahrzehnten vollzog sich in teils grundsätzlichen teils organisatorischen Stufen die Entwicklung zur modernen Polizei im heutigen Sinne, wobei die Kompetenzen in den Bereichen von Sicherheit und Ordnung sowie der Verbrechensbekämpfung an Gewicht zunahmen und sich als Kernaufgaben ausprägten:
- Abgrenzung von Polizei und Justiz Die Hamburger Verfassung vom 28.09.1860 leitete die Trennung und Abgrenzung von Rechtsprechung und exekutiven Institutionen ein. Für die Polizei bedeutete das den Verlust von strafgerichtlichen und ähnlichen die Rechtsprechung berührenden Kompetenzen. Grundlage bildeten vor allem die hochrangigen Rechtsvorschriften, die in den Reformen zum Strafverfahren am 01.09.1869 in Kraft traten, nämlich das "Gesetz betr. das Verhältnis der Verwaltung zur Strafrechtspflege und die Competenz der Polizeibehörde", das "Criminalgesetzbuch" und die "Strafproceßordnung" sowie einige Jahre später das "Gesetz betr. das Verhältnis der Verwaltung zur Zivilrechtspflege" v. 23.04.1879.
- Gesetz über die Reorganisation der Polizeiverwaltung v. 25.10.1875
Dieses Gesetz führte u.a a) zur Schaffung der Beamtenstelle eines "Polizeiraths", der den Polizeiherrn beriet, generell vertrat und fachliche Leitungskompetenzen gegenüber der gesamten Behörde besaß, b) zur Gliederung der Behörde in elf Abteilungen:
I. Abt. Allgemeine Sicherheits-Polizei II. Abt. Criminal-Polizei III. Abt. Sitten-Polizei IV. Abt. Polizei-Wachdienst V. Abt. Gesinde-Bureau VI. Abt. Fremden- und Passwesen VII. Abt. Gewerbewesen VIII. Abt. Hundesteuer-Bureau IX. Abt. Registratur, Cassen- und Rechnungswesen X. Abt. Expeditions- und Schreiberdienst XI. Abt. Hafen-Polizei |
| c) zur Befugnis der Zuständigkeit in Kriminalsachen im gesamten Staatsgebiet sowie zur Ausdehnung der schutz- und ordnungspolizeilichen Zuständigkeiten vom Kerngebiet und der Vorstadt St. Georg auf die Vorstadt St. Pauli und alle Vororte; 1885 folgte dann noch die Zuständigkeit für die Elbinseln und das Stromgebiet sowie erst 1930 auch für das Landgebiet und damit für das gesamte Staatsgebiet Hamburgs d) zur Einrichtung von Polizei-Bezirksbüros sowie Zusammenfassung der Wacheinheiten zum Konstablerkorps in 35 Wachdistrikten und Revieren.
- Gesetz betr. die Abänderungen in der Organisation der Polizeibehörde v. 21.10.1892
Nachdem bereits1879 in Umsetzung der Novelle zur Gewerbeordnung v. 17.07.1878 eine Fabrikinspektion eingerichtet und diese 1891 in Gewerbepolizei umbenannt worden war, setzte das obige Gesetz eine weitergehende Organisationsreform um mit dem Ergebnis einer schon recht modern anmutenden Großstadtpolizei. Die für Hamburg bis in die Gegenwart besondere Einheitlichkeit von staatlicher und kommunaler Verwaltung prägte auch die Strukturen der Polizei, die Funktionen von höherer Verwaltungsbehörde, Landespolizei und lokaler Polizeiverwaltung vereinigte. Fachlich jetzt geleitet von einem Polizeidirektor ( d.i. der ehem. "Polizeirath" von 1875 ), dem ein Präsidialbüro assistierte, gliederte sich die Zentrale der Polizei in sieben Abteilungen:
Abt. I Allgemeine und Wohlfahrtspolizei Abt. II Politische Polizei, Kriminal- und Sittenpolizei Abt. III Gewerbe- Und Verkehrspolizei Abt. IV Polizeiwachdienst ( Konstablerkorps ) Abt. V Hafen-, Alster- und Schiffahrtspolizei Abt. VI Einwohner-, Meldebüro, Fremden-, Paß- und Gesindepolizei Abt. VII Kassen- und Rechnungswesen
- Reorganisation auf Grund Gehaltsordnung v. 29.06.1912
Die Neuregelung der Gehaltverhältnisse machte in prominenter Position aus dem Amt des Polizeidirektors das des Polizeipräsidenten. Die Vielzahl gesetzgeberischer Akte erforderte Maßnahmen in der behördlichen Organisation und führte auch bei der Polizei wieder zu einer neuen Geschäftsverteilung, die sich neben dem Präsidialbüro, der unmittelbaren Assistenzstelle des Präsidenten, wie folgt untergliederte:
Abt. I Allgemeine Polizei Abt. II Kriminalpolizei Abt. III Gewerbepolizei Abt. IV Politische Polizei Abt. V Wohlfahrts- und Verkehrspolizei Abt. VI Gesundheitspolizei Abt. VII Schutzmannschaft Abt.VIII Hafenpolizei
Das Ende des Ersten Weltkrieges ging in eine höchst instabile Lage für Staat und Gesellschaft über, die auch von Unruhen aller Art gekennzeichnet war. In dieser Situation erwies sich die herkömmliche Schutzmannschaft als zu schwach; 1919 wurde daher eine Sicherheitspolizei gebildet, kaserniert und auch sonst in der Art einer militärisch geprägten Truppe geformt. 1920 erfolgte die Ablösung der Sicherheitspolizei durch die Aufstellung einer kasernierten Ordnungspolizei.
- Reorganisation der Polizeibehörde v. 01.04.1924
Die weitere Überarbeitung und Neueinteilung des polizeibehördlichen Aufbaus unterstellte dem Polizeipräsidenten unmittelbar eine Präsidialabteilung mit dem Präsidialbüro und der Polizeischule. Ferner waren vorgesehen:
Abt. I Allgemeine und Wohlfahrtspolizei Abt. II Kriminalpolizei Abt. III Gewerbe- und Verkehrspolizei Abt. IV Ordnungspolizei Abt. V Polizeihauptkasse und Betriebsverwaltung |
| - Organisation der Polizeibehörde im Jahre 1929
Die stärkste Anhäufung und zugleich organisatorische Differenzierung nach Aufgaben erreichte die Polizeibehörde mit dem Stand der Organisation des Jahres 1929. Nunmehr unterstanden dem Polizeipräsidenten direkt Präsidialbüro, Polizei-Pressestelle, Polizeischule und Ärztlicher Dienst. Die Fachabteilungen setzten sich wie folgt zusammen:
Abt. I Wohlfahrtspolizei Abt. II Kriminalpolizei Abt .III Gewerbepolizei Abt .IV Ordnungspolizei Abt. V Betriebsverwaltung Abt. VI Verkehrspolizei Abt. VII Melde- und Passpolizei Abt. VIII Baupolizei
Zugeordnet waren ferner:
- das Aufsichtsamt für Dampfkessel und Maschinen - das Feuerwehramt - das Wohnungspflegeamt
Nachdem im Jahre 1930 auch noch die Polizeiverwaltung des Landgebietes als letzter Rest überständiger Alt-Organisation von der Landherrenschaft auf die Polizeibehörde übergegangen war (Gesetz über die Polizei-Verwaltung im Hamburgischen Staatsgebiet) endete die Phase von Bestand und Entwicklung polizeilicher Strukturen auf demokratischer staatlicher Grundlage abrupt mit den Wahlsiegen und der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten. Das Prinzip der Gleichschaltung vieler Lebensbereiche unter Reichsführung und Parteileitung brachte auch für Hamburg den Verlust eigener Polizeihoheit und deren Übergang auf Reichsinstanzen. Unter dem Gesetz über den Neuaufbau des Deutschen Reiches v. 30.01.1934 wurden alle Polizeien Deutschlands dem Reichführer SS und Chef der Deutschen Polizei unterstellt. Die Polizeibehörde in Hamburg , nun ein Teil der Reichspolizei, leitete ein Polizeipräsident, der Aufsicht und Weisung des Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern unterstand.
Nach Niederlage, Zusammenbruch und Kapitulation Deutschlands im Zweiten Weltkrieg begann bereits 1945 die Reorganisation der Hamburger Polizei unter Aufsicht der Britischen Militärregierung und deren Maßgaben (Demokratisierung, Dezentralisierung, Denazifizierung). Am 26.05.1945 setzte die Militärregierung Bruno Georges als Chef der gesamten Hamburger Polizei ein. Georges war schon vor 1933 Polizeioffizier gewesen und wurde später Hamburgs erster Polizeipräsident der Nachkriegszeit. Mit der Verordnung über die Zuständigkeit der Polizei v. 29.11.1945 lag dann eine neue richtungweisende Grundlage vor. Diese führte zur Abschaffung der vielen "Verwaltungspolizeien", die sich nach der Franzosenzeit in den Polizeiaufgaben immer breiter gemacht hatten, ja ausgeufert waren. Es erfolgte nun die Konzentration auf die Zuständigkeit der Polizei auf die Bereiche von Sicherheit , Ordnung und Verbrechensbekämpfung, wie sie bis in die Gegenwart so klassisch wie aktuell geblieben sind. |
Archival history: | Registraturen und überliefertes Registraturgut
Schon der Große Hamburger Stadtbrand von 1842 und andere Vorkommnisse hatten zu merklichen Verlusten von Schriftgut geführt. Insbesondere aber ist gerade auch das Schriftgut der Polizei infolge der Kriegsereignisse im Zweiten Weltkrieg in erheblicher Weise dezimiert worden. Nach dem Kriege ging das Staatsarchiv daran, sich ein Bild über die Registraturen und das verbliebene Altschriftgut der Polizei zu machen. Am 02.02.1952 teilte die Polizeibehörde dazu mit, dass sich bei ihr weder Altregistraturen der eigenen Behörde noch Bestände von Vorläuferbehörden finden ließen. Diese wären durch Kriegseinwirkung vernichtet worden. Bei archivpflegerischen Besuchen der nächsten Jahre ergab es sich jedoch, dass die Meldung von Totalverlusten so nicht richtig war. So fanden sich von umfassenden Organisationsstrukturen der Polizei einige geschlossene Altregistraturen, aus denen im Staatsarchiv Sonderbestände der Polizei angelegt wurden (s. u.). Daneben richteten Gespräche mit Polizeibediensteten vor Ort und Begehungen der Registraturen durch Archivare das Augenmerk dann aber auch auf "verstecktes und vergessenes" altes Polizeischriftgut, das verstreut in Schränken, Kellern und Böden lagerte. Durch teils systematische teils gelegentliche Nachsuche über einen langen Zeitraum hin konnten Archivare mit der früher ihrem Berufsstand eigenen Geduld größere und kleinere Teile, Reste und Splitter von Polizeiregistraturen mit historisch wertvollem Schriftgut sicherstellen. Im Ergebnis gelangten so ca. fünfzig Einzelablieferungen zur schriftlichen Überlieferung der Polizei in das Staatsarchiv. Nach jahrelanger Pause kam Mitte der 1990er Jahre die bislang letzte Ablieferung dieser Art , so dass die Sicherstellung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für abgeschlossen angesehen werden kann. Die Zusammenführung sowie die nunmehr abgeschlossene archivarische Bearbeitung und Erschließung dieser letzteren Unterlagen haben zu dem hier nun vorliegenden Ergebnis einer Rekonstruktion der polizeilichen Aufgabengebiete in aktenmäßiger Überlieferung geführt. Das daraus hervorgegangene Bestandsverzeichnis weist verständlicherweise einerseits erhebliche Lücken auf, weil Vernichtetes nicht wieder beschaffbar ist, bietet aber andererseits polizeiliches Wirken in vielfachen Aspekten dar und macht das erhaltene Schriftgut historisch auswertbar.
Wo hingegen - wie oben erläutert - aus umfassenden Organisationsbereichen der Polizei der infrage stehenden Zeitphase geschlossene Registraturen übernommen werden konnten, sind diese zu Sonderbeständen formiert worden und in der Beständestruktur des Staatsarchivs mit eigenen Bestandsverzeichnissen entsprechend auffindbar. Dies sind insbesondere:
- Bestand 331 - 2 Polizeibehörde - Kriminalwesen - Bestand 331 - 3 Politische Polizei - Bestand 331 - 5 Polizeibehörde - Unnatürliche Sterbefälle - Bestand 332 - 8 Meldewesen - Bestand 376 - 2 Gewerbepolizei
Von wiederholtem Interesse ist über die die Zeit hinweg immer wieder speziell die Frage nach dem Verbleib des Schriftgutes der Geheimen Staatspolizei ( Gestapo) während des Dritten Reiches in Hamburg gewesen. Hierzu hatte die Polizei Hamburg, Kriminalabteilung E dem Staatsarchiv bereits am 10.12.1951 mitgeteilt: "Die Akten der Staatspolizeileitstelle bzw. der Geheimen Staatspolizei wurden bereits im Stadthaus und in anderen Bürogebäuden durch Bombeneinwirkung zum Teil vernichtet. Das restliche Aktenmaterial wurde kurz vor dem Einmarsch der alliierten Truppen im Jahre 1945 von den Gestapoleuten verbrannt."
Diese Feststellung hat sich als zutreffend erwiesen. Soweit in dem vorliegenden Bestand - wenig und vereinzelt - Bezüge zur Gestapo erkennbar geworden sind, finden sich diese im Index ausgeworfen. |
| Ordnungsverfahren und Gesichtspunkte der Benutzung
Das allmähliche Anwachsen, die archivarische Erschließung und Bearbeitung des jetzigen Bestandes Polizeibehörde I hat sich über fünf Jahrzehnte erstreckt. Die Zeitspanne entspricht der besonderen Entstehungsgeschichte und den besonderen Strukturen des Bestandes. An der Erschließung haben mindestens vier namentlich bekannte, den Handschriften in der Titelaufnahme zufolge wahrscheinlich fünf Mitarbeiter des Staatsarchivs neben- und nacheinander mitgewirkt:
- Walter H. Petersen (im Dienst gestorben 1974) - Dr. Martin Ewald ( Ruhestand 1986, gestorben 1993 ) - Claus Stukenbrock ( Sachbearbeiter bis 1995, Ruhestand 2005 ) - Heino Rose ( Sachbearbeiter seit 1995 )
Der letztgenannte Bearbeiter hat seit 1995 noch zwei größere, als abschließend gewertete Ablieferungen sowie diverse kleine Ergänzungen ein- und nachgeordnet und schließlich im Jahre 2005 die Schlussbearbeitung des gesamten Bestandes vorgenommen. Die digitale Textverarbeitung der Titelaufnahme, die Konkordanz der Aktenzeichen sowie die Indizierungen nach Personen, Orten und Sachen hat im Rahmen eines Sondervertrages von Februar bis Dezember 2005 der Dokumentar Thomas Marr besorgt.
Da weder tragfähige Registraturschemata noch verwertbare Aktenzeichen vorhanden gewesen sind, ist der Bestand zunächst Akte für Akte nach Inhalt und Zeitstellung auf damals herkömmlichen Karteizetteln für Titelaufnahme handschriftlich aufgenommen und nach Zusammenhängen gruppiert worden. Nicht archivwürdiges Schriftgut wurde gleich bei der Titelaufnahme kassiert. Als provisorische Signaturen/Arbeitssignaturen wurden einfache Nummernsignaturen in Nummernfolge ( Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3 ff ) gewählt. Dies führte zu einer permanent fortgeschriebenen provisorischen Gliederung und Erschließung, die immerhin den Vorteil bot, den Bestand gemäß dem jeweiligen Fortschritt der Ordnung für Benutzer einsehbar zu halten. Die Benutzung war im wesentlichen stets möglich, wurde gleichzeitig aber auch durch den anhaltenden Stand des Un- bzw. Halbfertigen stets auch erschwert. Da dies nicht befriedigen konnte, und Zuwachs endgültig wohl nicht mehr zu erwarten sein dürfte, ist die Schlussbearbeitung nach folgenden Gesichtspunkten durchgeführt worden:
- Die Klassifikation nahm zunächst zur Grundlage die mit der Titelaufnahme entstandenen Gruppierungen, berücksichtigte sodann Sachzusammenhänge und orientierte sich schließlich an den Organisationsplänen der Polizei seit 1822. - Aktentitel und Laufzeiten wurden überprüft, vereinheitlicht und abschließend bestimmt. - Als endgültige Signaturen wurden einfache Nummernsignaturen in Nummernfolge gewählt und vergeben Da die alten provisorischen Nummernsignaturen/ Arbeitssignaturen bereits in Quellenangaben zitiert sind, wurde eine Konkordanz zwischen provisorischen Nummernsignaturen/Arbeitssignaturen und endgültigen Nummernsignaturen angelegt.
- Eine früher in Betracht gezogene Verteilung einzelner Akten nach Abschluß der Titelaufnahme auf Sonderbestände wurde verworfen. Der Aufwand wäre unangebracht gewesen. Alle Akten sind provenienzmäßig der Polizeibehörde und ihren Organisationsebenen der verschiedenen Zeitstufen zuzuordnen. Die Belassung aller Akten im Bestand spiegelt die Bandbreite von Aufgaben und Tätigkeiten der Behörde auch im Wechsel und verdeutlicht die historischen Gegebenheiten.
gez. H. Rose |
Kommentierte Beständeübersicht: | Nach 1814 wurde das reichlich zergliederte Polizeiwesen Hamburgs nach französischem Vorbild umgestaltet. Eingerichtet wurde eine allgemeine Polizeibehörde, in der alle innerstädtischen polizeilichen Kompetenzen zusammengefaßt wurden. Die Leitung erhielten zwei Ratsmitglieder, die Polizeiherren genannt wurden. Reorganisationen führten 1852 zur Vereinigung von Polizei und Nachtwache und 1860 zur Trennung von Polizei und Justiz. 1875 wurde die Kompetenz der Polizeibehörde auch auf die Vorstädte und Vororte ausgedehnt. Eine moderne Großstadtpolizei entstand durch die Polizeireform von 1892, die zur Bildung folgender Abteilungen führte: I. Allgemeine und Wohlfahrtspolizei, II. Politische Polizei, Kriminal- und Sittenpolizei, III. Gewerbe- und Verkehrspolizei, IV. Polizeiwachdienst, V. Hafen-, Alster- und Schiffahrtspolizei, VI. Einwohner-, Meldebüro, Fremden-, Paß- und Gesindepolizei, VII. Kassen- und Rechnungswesen. 1920 wurde die Ordnungspolizei, eine kasernierte Polizeitruppe, etabliert. Während der Jahre 1933-1945 wurde die Polizeiverwaltung mehrfach umgegliedert und als Teil der staatlichen Verwaltung vom Reich wahrgenommen. Der Leiter der Polizeibehörde erhielt die Amtsbezeichnung Polizeipräsident.
Der Best. setzt sich aus dem an das Staatsarchiv gelangte Schriftgut der Polizei aus der Zeit vor 1945 zusammen, soweit dieses nicht zu Polizei-Sonderbeständen formiert wurde. Er ist bisher nur provisorisch gegliedert und erschlossen. Inhaltliche Schwerpunkte bilden die Bereiche: Polizeiorganisation, Polizeirecht, Genehmigung, Schutz und Mitwirkung bei staatlichen und privaten Versammlungen, politische Überwachungen, Landverkehrsüberwachung, Sondermaßnahmen im Zusammenhang mit beiden Weltkriegen, Arbeits-und Gewerbeaufsicht, Wasserschutzpolizei. Dem Best. angeschlossen finden sich Disziplinaruntersuchungsakten der Polizeibehörde der Jahre 1869-1920.
Hinweis: 331-2; 331-3; 331-5; 331-6; 331-8 (Ga) |
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