213-12__ Streckenbach, Bruno, wegen Tätigkeit als Chef der Einsatzgruppe I der Sicherheitspolizei und des SD während des Polenfeldzuges September 1939, Durchführung der Befriedungsaktion im Generalgouvernement von Mai bis Juli 1940 (vorsorgliche Liquidierung von ca. 3500 des Widerstands verdächtig

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Title:Streckenbach, Bruno, wegen Tätigkeit als Chef der Einsatzgruppe I der Sicherheitspolizei und des SD während des Polenfeldzuges September 1939, Durchführung der Befriedungsaktion im Generalgouvernement von Mai bis Juli 1940 (vorsorgliche Liquidierung von ca. 3500 des Widerstands verdächtigen Polen und etwa 3000 polnischen Berufsverbrechern), c) Verantwortung für die Tötung von mindestens einer Million Menschen als Amtschef im RSHA zwischen 01.09.39 und 1943, Teilnahme an Verhandlungen mit dem Reichsjustizminister über die Abgabe "asozialer" Strafgefangener an den Reichsführer SS zur Vernichtung durch Arbeit (September/Oktober 1942) (Staatsanwaltschaft Hamburg 141 Js 31/67)
Laufzeit:(1939-1943) 1957-1977
Contains also:Presseberichterstattung: "NS-Verfahren vorerst eingestellt" in: Hamburger Abendblatt, 02.10.1974; "Kein Mordprozeß" in: Bild, 02.10.1974.
Enthält u.a.: Umfang / Inhalt: 54 Bde. Hauptakten (9795 Bl., unblattiert ca. 100 Bl.), 4 Bde. Handakten (706 Bl., unblattiert ca. 50 Bl.), Sonderheft zur Handakte, Beiakte Hamburg 14a Js 311/56 (82 Bl., unblattiert ca. 20 Bl.), Handakte (52 Bl.), Beiakte 141 Js 747/61(32 Bl.),2 Ordner Aussagen des Beschuldigten, 28 Ordner mit Zeugenaussagen, Parallelurteilen; 14 Ordner Zeugenaussagen alphabetisch geordnet; 66 Ordner Dokumente, u.a. BDC-Unterlagen, RSHA-Unterlagen, Unterlagen Himmlers, Tagebuch GG Frank, Kopien aus Bundesarchiv, Parallelurteile, Einsatzgruppenprozeß, Dokumentensammlung zu Befehlsnotstand, polnische Urteile. Darin auch: Ermittlungsverfahren Hamburg 141 Js 303/70 wegen uneidlicher Falschaussage (§ 153 StGB) im Prozeß gegen Kuno Callsen (Darmstadt Ks 1/67); Ermittlungsverfahren wegen übler Nachrede/Verleumdung Hamburg 141 Js 520/61 (ca. 15 Bl.); Z.X 437/34 Scheidung des Beschuldigten von seiner Ehefrau 1934 wegen Zerrüttung der Ehe (ca. 30 Bl.).
Straftatbestand: Der Beschuldigte, seit 1933 Leiter der Politischen Polizei in Hamburg, seit 1936 Leiter der Staatspolizei, später Staatspolizeileitstelle Hamburg, SD-Oberabschnittsführer und seit 1938 Inspekteur der Sipo und des SD im Wehrkreis X, führte während des Polenfeldzuges die Einsatzgruppe I der Sipo. Im Oktober 1939 wurde er zum BdS für das Gebiet des Oberbefehlshabers Ost eingesetzt. Ende Oktober wurde er BdS für das Generalgouvernement (GG) in Krakau. Erste Pläne zur Evakuierung von Juden aus dem Reich und den eroberten Gebieten Danzig-Westpreußen und Wartheland in das GG wurden ihm hier bekannt. Ab 12.06.1940 war er designierter Amtschef I (Personal) im neu geschaffenen RSHA, blieb aber weiterhin BdS im GG, wo er erst am 14.01.1941 von SS-Standartenführer Schöngarth abgelöst wurde. Gegenstand der Anklage war nur seine Tätigkeit als Chef des Amtes I des RSHA. Die Anklageschrift legte ihm den Mord von mindestens einer Million Menschen in den Jahren 1941 bis 1942 zur Last, deren Ermordung er in seiner Funktion als Amtschef im RSHA durch Einsatz der Einsatzgruppen A-D, Dienststellen der Sipo und des SD sowie Sonderkommandos in Kriegsgefangenenlagern - gemeinsam mit Hitler, Himmler und Heydrich - mitverursacht hatte. Als Personalchef des Amtes I oblag ihm die Aufstellung der Einsatzgruppen A-D. Annähernd 3000 Angehörige der Sipo und des SD wurden für diesen Zweck in Gruppen und Kommandos eingeteilt. Dazu wurden die Fachamtschefs und Dienststellen angewiesen eine bestimmte Zahl unterer und mittlerer Beamter bereitzustellen. Für die Bereitstellung von leitenden und mittleren gehobenen Positionen fanden Besprechungen mit Namensvorschlägen statt. Die Listen wurden im Amt I ausgearbeitet. Die Chefs der Einsatzgruppen wurden unmittelbar von Heydrich und Himmler bestimmt. Ab Mitte Mai 1941 wurde der gesamte Lehrgang der Anwärter des leitenden Dienstes an der Führerschule der Sipo zum Einsatz abgeordnet, außerdem ein geschlossener Lehrgang des Kriminaldienstes. Die Grenzpolizeischule in Pretzsch diente als Zentrale für die Bereitstellung des Personals. Der Beschuldigte besprach mit dem Leiter der Schule Unterbringung, Versorgung und Ausrüstung der Einsatzgruppen. Kurz vor Beginn des Rußlandfeldzuges nahm er in Pretzsch an einem militärischen Appell teil. Laut Angaben von Ohlendorf, Blobel, Dr. Blume, Nosske und Dr. Sandberger im Einsatzgruppenprozeß des US-Militärgerichtshofes informierte der Beschuldigte die Einsatzgruppen- und Einsatzkommandoführer über ihre Aufgabe und machte sie mit dem Führerbefehl vertraut. Der Angeklagte hat bestritten, den Führerbefehl übermittelt zu haben, eine eindeutige Klärung gelang nicht. Dr. Blume, Nosske und Dr. Sandberger behaupteten in den vorliegenden Ermittlungen, sie wären Ohlendorfs Einfluß erlegen und hätten die eidliche Aussage im Einsatzgruppenprozeß wider besseres Wissen gemacht. Andere SS-Führer wie Dr. Kröger (Einsatzkommando 6) und Ehrlinger (Sonderkommando 1b) behaupteten nicht glaubhaft, nie den Befehl zur Judentötung bekommen zu haben. Auch Personalbewegungen - Austausch von Personal o.ä. - fielen in den Aufgabenbereich des Beschuldigten. So traten Kommandoführer an leitende Beamte und SD-Führer heran und baten um Ablösung, u.a. wurden Dr. Walter Blume und Erwin Schulz auf eigenen Wunsch abgelöst. Ein schriftlicher Befehl des Beschuldigten holte suspendierte Beamte der Sipo für Sonderkommandos zur Durchkämmung der Kriegsgefangenenlager nach Juden und KPdSU-Funktionären zurück.
Der Beschuldigte ließ sich bezüglich des Führerbefehls zur Ermordung der Juden dahingehend ein, daß er die Vernichtung der jüdischen Bevölkerung abgelehnt habe und sich im Dezember 1942 nach einem diesbezüglichen Streit mit Himmler, der ihn u.a. als "preußischen Dummkopf", "preußisches Glotzauge" und "Rindvieh" beschimpfte, zum Fronteinsatz bei der Waffen-SS meldete. Er behauptete einerseits, nicht darüber nachgedacht zu haben, welche Aufgabe die Einsatzgruppen erfüllen sollten, andererseits erklärte er, angenommen zu haben, sie sollten Partisanen- und Sabotagetätigkeit verhindern. Zwar war kein urkundlicher Beweis für das Wissen des Beschuldigten bei der Vorbereitung des Rußlandeinsatzes vorhanden, gleichwohl konnte seine Einlassung laut Anklageschrift nur als Schutzbehauptung gesehen werden. Der Angeklagte hatte schließlich selbst beim Sipo-Einsatz in Polen die Einsatzgruppe I geführt. Der damalige Exekutionsbefehl (02.07.1940) für Polen war ihm bekannt. Die Behauptung, er habe erst Ende August 1941 von der Existenz des Führerbefehls zur Ermordung der Juden erfahren, ist unglaubwürdig. Die Kenntnis der zahlreichen Ereignismeldunen der Einsatzgruppen, die als geheime Reichssache seinen Schreibtisch erreichten, bestritt er ebenfalls. Zu seiner Verteidigung wurde angeführt, daß er einzelnen Juden in Holland geholfen habe, indem er sie vor dem Abtransport in Vernichtungslager rettete. Nicht glaubhaft erschien auch der angeblicher Streit des Angeklagten mit Himmler. Vermutlich erfolgte die Meldung zur Front, weil der Angeklagte nicht Hauptamtschef und Nachfolger Heydrichs geworden war, obwohl er nach dem Attentat auf Heydrich längere Zeit dessen Aufgaben hatte wahrnehmen müssen. Ferner muß laut Anklage angenommen werden, daß der Angeschuldigte die Befehle Hitlers zur Vernichtung der KPdSU-Funktionäre, der sowjetischen Intelligenz und der Juden billigte. Wegen Verhandlungsunfähigkeit des Beschuldigten lehnte das Gericht die Eröffnung der Hauptverhandlung ab.
Vorsitzender Richter:Plambeck, Dr.; Holtz
Staatsanwalt:Zöllner
Alte Aktenzeichen staatsanw. Ermittlungsverfahren:147 Js 31/67, ehem. 141 Js 747/61, 14a Js 1983/56, verb. 141 Js 95/59; 1 OAR 62/59, 147 Js 21/72 U (Staatsanwaltschaft Hamburg).- Parallelverfahren: Berlin 3 P (K) Js 45/60, München I IV 9/69, Karlsruhe VI Ks 1/60, Berlin 3 P (K) Js 198/61, München I 114 Js 17a-f/65.
Alte Aktenzeichen Eröffnung Hauptverfahren:((54) 3/70).
Former reference codes:213-12_33
213-12_00033
213-12_0033
Angeklagte / Beklagte:Streckenbach, Bruno Heinrich Hugo, geb. am 07.02.1902 in Hamburg, gest. am 28.10.1977 in Hamburg, Amtschef Amt I, RSHA, SS-Gruppenführer, Generalleutn. der Polizei u. WafSS

1919 Eintritt in Freikorps Hermann, Dienst in Freiwilligen Wachabteilung Bahrenfeld, später 3. Bataillon des Reichswehr-Schützen-Regimentes 6. Ende 1919 aus Reichswehr entlassen. 1933 bei Werbeabteilung des Norddeutschen Rundfunks, später Leiter der dortigen Zeitfunkabteilung. 1930 NSDAP-Beitritt, 1931 SS-Beitritt. Leiter Sturmbann I der 28. SS-Standarte. Mitte September 1933 Leitung der polit. Polizei in Hamburg, Ernennung zum Regierungsrat, Angehöriger des SD des RFSS. 1934 bei Röhm-Putsch Weigerung, vier Menschen erschießen zu lassen, daher eintägige Inhaftierung. 1936 Leiter der Staatspolizeistelle Hamburg, später Staatspolizeileitstelle. Außerdem Führer des SD-Oberabschnitts Nord-West. Ab 01.02.1938 Inspekteur der Sipo und des SD (IdS) im Wehrkreis X. Aufgabe als IdS: Koordination von Gestapo, Kripo und SD. 1939 - 1941 BdS im GG. Am 09.11.41 zum SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Polizei ernannt. 1942 "Stellvertreter des Chefs des RSHA in seiner Eigenschaft als Gerichtsherr".. 1943 Einberufung als Untersturmführer der Reserve zur Waffen-SS. Ab März 1943 SS-Sturmbannführer der Reserve bei Panzerjägerabteilung der SS-Kavellerie-Division, Fronteinsatz in UdSSR. Ab Januar 1944 Führer der 8. SS-Kavallerie-Division, ab 01.04.1944 Führer der 19. Waffen-Grenadier-Division der SS (Lettische Nr. 2). SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Waffen-SS ab November 1944. Russische Kriegsgefangenschaft, fast sieben Jahre in Gefängnissen Lubjanka, Butirskaja, Lefortoska. 18.02.1952 Verurteilung zu 25 J Arbeitslager. 10.10.1955 Entlassung in BRD. Gegenstand des Verfahrens in Moskau waren die Verhaftung und Hinrichtung von zwei deutschen Kommunisten in Hamburg 1933 und 1934 (Friedrich Schulz und Hans Lindau), die Verhaftung von Mitgliedern des Internationalen Seemannsverbandes, die Ghettoisierung von 20.000 Juden 1939, Erschießungen von Polen 1939/40 und die Strafexpeditionen gegen sowjetische Partisanen ab 1943. U-Haft 10.07.1961 bis 08.11.1961. Dauernde Verhandlungsunfähigkeit wegen Herzkranzgefäßleiden.
Date of birth:2/7/1902
 

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End of term of protection:12/31/2007
Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
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