Information on identification |
Ref. code: | 313-4 II |
Title: | Steuerverwaltung II |
Lebenszeit Bestandsbildner: | <1950-> |
Laufzeit: | 1940-1976 |
Level: | Bestand |
Information on extent |
Number: | 1742 |
Running meters: | 100.50 |
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Information on context |
Administration history: | Die Steuerverwaltung ist seit 1920 (siehe Bestand 313-4 I Steuerverwaltung I) eine Abteilung der Finanzbehörde. Sie ist die Ministerialinstanz für alle Steuerfragen in Hamburg. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Mitarbeit an der Steuergesetzgebung. Nach dem Bundesfinanzverwaltungsgesetz vom 6. September 1950 (S. 448, letzte Neufassung vorn 30.8.1971, I 1426) führt die Steuerverwaltung ferner die fachliche und organisatorische Aufsicht über den Landesteil der Oberfinanzdirektion und die Finanzämter. Sie entscheidet daher über alle Einzelfälle, die ihr von der Oberfinanzdirektion wegen deren Schwierigkeit, ihrer grundsätzlichen Bedeutung oder der finanziellen Auswirkungen vorgelegt werden.
Im April 1952 wurde der „Aktenplan für die Finanzverwaltung des Bundes und der Länder” erlassen, der bis heute in Kraft ist. Dieser Aktenplan ist analog zu den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen aufgebaut, enthält also praktisch für jede Bestimmung eines Paragraphen einen Aktentitel. Akten, die nicht eindeutig einem Paragraphen zuzuordnen sind, können daher oft nur recht willkürlich eingeordnet werden. Eine weitere negative Folge ist die bei jeder Änderung des Steuerrechts notwendig werdende Änderung des Aktenplans. Diese Änderungen führen dann auch zur mehrfachen Benutzung desselben Aktenzeichens, es sind also unter einer Reihe von Signaturen jeweils verschiedene Akten vorhanden.
Weiterhin enthält der Aktenplan nichts über Gebühren und Beiträge noch über Hundesteuer, Lustbarkeits- oder Vergnügungssteuer oder über Allgemeines der Gemeindesteuern. Deshalb wurde in der Steuerverwaltung für diese Bereiche der Aktenplan der Bezirksverwaltung herangezogen, also nach zwei Aktenplänen gearbeitet.
Da der Aktenplan noch in Gebrauch ist und voraussichtlich auch noch längere Zeit bleiben wird, da ferner erst ein Teil der Akten abgeliefert wurde, verbietet sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt die in solchen Fällen eigentlich nötige Neuordnung des Bestandes. Um nun einen einheitlichen und umfassenden Aktenplan zu bekommen, ist der heute nach der 16. Austauschlieferung gültige Aktenplan zum Aktenplan dieses Bestandes genommen worden. Ältere und wohl auch künftige Akten müssen mit ihren Signaturen auf ihn umgestellt werden. Für die bislang im Aktenplan nicht verzeichneten Gebühren und Gemeindesteuern wurde für Gebühren und Beiträge ein neuer Abschnitt - Gb - eingerichtet, während für die Gemeindesteuern der Abschnitt G (Gemeindesteuern) entsprechend erweitert wurde. |
Archival history: | Das Aktenzeichen besteht aus einer Gruppennummer und einer durch einen Bindestrich abgeteilten laufenden Aktennummer, z.B.: 2381-1 Mitarbeit der Arbeitgeber bei der Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs.
Diesen Ziffern vorangesetzt sind ein oder mehrere große Buchstaben, welche die Obergruppe angeben (z. B. S = Steuern): S 2381-1 (siehe auch S. 1 der gedruckten „Anwendung des Aktenplans”). Diesen Buchstaben wird weiterhin der Buchstabe A oder B vorangestellt, da die Akten in Allgemeine Akten (A-Akten) und Besondere Akten (B-Akten) unterteilt sind: B S 2381-1.
Da die Akten in mehreren Ablieferungen abgegeben werden, deren Einordnung in die vorhergehenden Ablieferungen zunehmenden Umstand bedeuten würde, werden die Akten im Magazin nach Ablieferungen aufgestellt. Die Ablieferungsnummer, eine römische Zahl, wird den Akten vorangestellt: I B S 2381-1. Aus dem gleichen Grund werden die Akten auch zunächst nicht in einem Bestandsverzeichnis aufgenommen, sondern in einer Kartei, wo sie unabhängig von der Ablieferung und der Einteilung in A- und B-Akten in der Reihenfolge des Aktenzeichens erfasst sind. Im Magazin stehen dagegen alle A-Akten einer Ablieferung zusammen vor den B-Akten. Die Akten der ersten drei Ablieferungen von 1967, 1968 und 1977 wurden in der Ablieferung I zusammengefasst. Von den 1977 angebotenen rund 400 Aktenordnern wurden 200 übernommen, von denen hier noch einmal rund 60% kassiert wurden. Da die wichtigen steuerrechtlichen Angelegenheiten in die A-Akten aufgenommen werden, sind für die Aufbewahrung der B-Akten in erster Linie wirtschaftspolitische und zeitgeschichtliche Gesichtspunkte und die Bedeutung der Firmen und Personen maßgebend.
Aus diesem Grund wird der Bestand auch durch eine Namen- und Ortskartei erschlossen. Ortsnamen werden jedoch nur dann ausgeworfen, wenn sie in der Akte eine Rolle spielen, z.B. bei Grundsteuervorgängen. Sachbegriffe werden nur im Ausnahmefall aufgeführt, wenn der Begriff am vorkommenden Ort nicht vermutet werden kann (z.B. Parteien unter Vergnügungssteuer). Bei aus mehreren Wörtern zusammengesetzten Namen wird grundsätzlich nach dem ersten Buchstaben des ersten Wortes gegangen (Große Bäckerstraße = G, Hamburger Gaswerke = H). Eine Ausnahme wird bei Personen und Firmennamen gemacht, die nach dem Familiennamen eingeordnet werden (Rudolph Karstadt AG = K).
Die Bundesfinanzverwaltung und in deren Folge auch die Oberfinanzdirektion Hamburg einschließlich aller Finanz- und Zollämter ändert den Aktenplan in der Regel einmal im Jahr. Dabei werden einige Aktenzeichen gelöscht, andere kommen dazu. Die gelöschten Aktenzeichen werden aber nach einiger Zeit wieder unter neuer Bezeichnung verwendet. Daraus ergibt sich für das Archiv, dass unter einem Aktenzeichen zwei oder auch mehrere Akten vorhanden sind. Aus diesem Grund werden die Akten der Steuerverwaltung seit 1998 mit laufenden Nummern erfasst. Die Ordnung der Akten erfolgt nach dem Bundesaktenplan von 1998. Die älteren Aktenzeichen sind mithin nicht mehr die Ordnungsgrundlage, sondern entsprechend dem sachlichen Inhalt der Akte muss aus dem Bundesaktenplan von 1998 die Signatur entnommen werden.
Die Retrokonversion der Findkartei und des Ablieferungsverzeichnisses erfolgte 2021. |
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Conditions of access and use |
Access regulations: | Einzelne Archivguteinheiten unterliegen noch den archivgesetzlichen Schutzfristen. Wenn Sie eine solche Archivguteinheit einsehen möchten, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag auf Schutzfristverkürzung. Die Entscheidung des Staatsarchivs über den Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. |
Finding aids: | Ablieferungsliste (Ablieferungen ab ca. 1992) |
| Kartei (Ablieferungen bis ca. 1991) |
| Scope |
Signierung: | Alte AE-Nr. |
| Ablieferungsliste |
| Numerus currens |
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Information on related materials |
Related material: | Bestand 313-4 I Steuerverwaltung I |
| Bestand 313-5 Steuerverwaltung-Personalakten |
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Containers |
Number: | 2 |
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Related units of description |
Related units of description: | siehe auch: 311-3 I Finanzbehörde I, 1859-2013 (Bestand)
siehe auch: 313-9 Finanzämter, 1880-2010 (Bestand)
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Usage |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=1083 |
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