213-12__ Weinrich, Hermann Josef Ludwig Friedrich, u.a., wegen Einzelerschießungen und "Aussiedlungen" (Deportationen) von 20.000 Juden des kleinen und großen Ghettos von Radom ins Vernichtungslager Treblinka (August 1942), Selektion und Deportation von mindestens 600 Juden bei der "Aussiedlung" d

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Title:Weinrich, Hermann Josef Ludwig Friedrich, u.a., wegen Einzelerschießungen und "Aussiedlungen" (Deportationen) von 20.000 Juden des kleinen und großen Ghettos von Radom ins Vernichtungslager Treblinka (August 1942), Selektion und Deportation von mindestens 600 Juden bei der "Aussiedlung" des Restghettos von Radom, Erschießung eines Juden in Szydlowiec (Staatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 38/65)
Laufzeit:(1942-1943) 1965-1980
Contains also:Presseberichterstattung: "Tausend Zeugen vernommen: Jetzt endlich Anklage" Die Welt, 15.01.1972; "Hauptsturmführer muß vor Gericht" in: Hamburger Abendblatt, 15./16.01.1972.
Enthält u.a.: Umfang / Inhalt: 143 Bde. Hauptakten (22055 Bl.) (Verfahren Weinrich u Fuchs) (Bde. 1-4 Ermittlungen der ZStdLJV Ludwigsburg zu Distrikt Radom); 48 Bde. Handakten (7600 Bl.); Vollstreckungsheft, 9 Ordner Kopien Dokumente, 6 Karteikästen Ermittlungen (auch zu 147 Js 7/69), 3 Ordner mit Lichtbildern (v.a. Täter, auch Fotos von Radom), 15 Ordner (Unterlagen zu Zeugen u. Beschuldigten, Sonderbde. zu Handakten, Parallelverfahren, Kostenhefte), 3 Sonderbde. Außerverfolg.setz., Gruppenfoto Wachmannsch. ZAL Blizyn, Parallel.urt.;10 Bde. Hauptakten (1992 Bl.) (Verfahren Nell), Vollstreckungsheft.-
Straftatbestand: In Radom lebten 1942 ungefähr 32.000 Juden, etwa ein Drittel der Gesamtbevölkerung. Am 03.04.1941 wurde durch den Stadthauptmann Kujath (verstorben) die Bildung von zwei Ghettos angeordnet. Juden durften nur noch in den Ghettos wohnen. Das kleinere Ghetto (kleines Ghetto, Ghetto Glinice) lag im Vorort Glinice, etwa 5000 Juden wohnten dort. Das große Ghetto befand sich in der Innenstadt und beherbergte etwa 27.000 Juden in drangvoller Enge. Die arbeitsfähigen Juden waren zur Zwangsarbeit in verschiedenen Betrieben verpflichtet. Den Ghettos stand ein Judenrat vor, der von Dr. Fastmann, später Dr. Szenderowicz, geführt wurde. Ein jüdischer Ordnungsdienst bildete die interne Polizei im Ghetto. In Radom waren verschiedene deutsche Dienststellen ansässig, nämlich SSPF, KdS und KdO.
In der Nacht vom 04. auf den 05.08.1942 wurde das kleine Ghetto Glinice geräumt. Deutsche Einheiten umstellten das Ghetto, die Juden mußten in den Straßen Aufstellung nehmen und wurden zum Bahnhof getrieben. In der Dolnastraße wurden die arbeitsfähigen Juden selektiert, die übrigen in das Vernichtungslager Treblinka gebracht. Kranke und alte Juden wurden während der Ghettoräumung in Häusern und Straßen erschossen. Da noch Platz in den Güterwaggons war, wurde auch im großen Ghetto eine Teilräumung veranlaßt. Ungefähr 2000 Juden wurden in die Güterwaggons verladen und nach Treblinka deportiert, wo sie ermordet wurden. Das große Ghetto wurde vom 16. bis 18.08.1942 geräumt. Deutsche Einheiten, darunter Schutzpolizei, umzingelten das Ghetto. SS und jüdischer Ordnungsdienst trieben die Juden aus den Häusern zum Sammelplatz Stare Miasto. Dort fand eine Selektion statt, die arbeitsfähigen Juden wurden kurz darauf in die Gerberei Gelka geführt. Sie mußten in einem Gartengelände Gruben ausheben für die alten und gebrechlichen Juden, die anschließend von SS erschossen wurden. Während der zwei Tage wurden mindestens 20.000 Juden in das Vernichtungslager Treblinka deportiert und dort ermordet. Die als arbeitsfähig bezeichneten Juden wurden in einem Restghetto untergebracht. Dort lebten nach den Ghettoräumungen vom August 1942 nur noch etwa 3000 Juden. Alle verrichteten Zwangsarbeit in Werkstätten als Handwerker, für die SS-Bauleitung, im Truppenwirtschaftslager (TWL) oder für die Rüstungsindustrie in der Lederfabrik Kromolowski & Söhne. Neben dem Restghetto gab es noch zwei Lager. Das ZAL Korona lag nahe dem früheren Ghetto Glinice, die jüdischen Zwangsarbeiter waren mit der Verwertung der zurückgelassenen Habe der ermordeten Juden von Radom beschäftigt. Das zweite ZAL befand sich bei der Slowackiegostraße. Seine Insassen verrichteten Arbeit für die SS-Bauleitung. Am 13.01.1943 wurde das Restghetto geräumt. Mittlerweile lebten dort etwa 2000 bis 4000 Juden. Die Leitung für die Aktion, die vermutlich vom RFSS Himmler für das ganze Generalgouvernement angeordnet worden war, lag in den Händen des SSPF Dr. Böttcher. Die Aktion kam für die Juden völlig überraschend. Die Juden mußten sich an der Szwarlikowskastraße sammeln. Für wichtig gehaltene Arbeitsgruppen - z.B. die Juden, die bei der SS-Bauleitung arbeiteten, Juden aus dem ZAL Korona - wurden selektiert. Den im Ghetto verbliebenen Juden wurde die Palästina-Liste verlesen. Dabei handelte es sich um folgendes: Im November 1942 hatten sich auf Befehl des SSPF Radom oder des KdS Radom Juden mit Verwandten in Palästina melden müssen. Ihnen wurde versprochen, im Austausch gegen Deutsche nach Palästina geschickt zu werden. Viele hatten sich selbst durch Bestechung bemüht, auf die Liste zu kommen. Am 13.01.1943 herrschten Minustemperaturen von - 19 bis - 13 ° Celsius und es wehte ein eiskalter Wind.
Die Menschen mußten den ganzen Tag ohne Essen und Trinken und ohne die Möglichkeit zur Benutzung sanitärer Einrichtungen auf und während der Verlesung der Liste warten. Die Juden, die nicht aufgerufen wurden, wurden zum Güterbahnhof gebracht und in mindestens 12 Viehwaggons verladen. Mindestens 600 Juden (je 50 pro Viehwaggon) wurden nach Treblinka gebracht und dort ermordet.
Die Voruntersuchung gegen die Beschuldigten Weinrich, Edelmann, Fuchs, Hermann, Kapke, Magiera, Matschke, Nell, Merder, Slotosch, Wolff wurde eröffnet wegen der Beteiligung an den Ghettoräumungen in Radom. Die Voruntersuchung betraf folgende Vorwürfe:
1. Beteiligung an der Räumung des Ghettos Glinice am 05. und 06.08.1942, während der 700 Juden erschossen und 9000 zur Tötung durch Giftgas in das Vernichtungslager Treblinka gebracht wurden.
1a. Der Beschuldigte Hermann Josef Ludwig Friedrich Weinrich soll mindestens 4 Personen, darunter eine Frau namens Gottlieb mit ihren zwei kleinen Töchtern erschossen haben.
1b. Der Beschuldigte Erich Paul Albert Kapke soll Führer der Hiwis gewesen sein und auf Juden geschossen haben.
1c. Der Beschuldigte Paul Gerhard Gustav Nell soll mehrfach auf Juden während der Räumung des Ghettos Glinice geschossen haben.
1d. der Beschuldigte Paul Friedrich Wilhelm Fuchs soll Juden aus ihren Wohnungen geholt und mindestens einen Juden erschossen haben.
1e. Der Beschuldigte Fritz Hermann soll mindestens einen Juden erschossen haben.
2. Der Beschuldigte Hermann Josef Ludwig Friedrich Weinrich soll nach der Aussiedlung im Ghetto Glinice mehrere Juden erschossen haben, die während der Ghettoräumung verletzt worden waren.
3. Der Beschuldigte Hermann Josef Ludwig Friedrich Weinrich soll sechs Juden des Beerdigungskommandos erschossen haben, weil diese verwundete Juden unter einem Kleiderhaufen versteckten.
4. und 5) Der Beschuldigte Alfred Matschke soll zwei Juden des Beerdigungskommandos erschossen haben, die angeblich nicht schnell genug arbeiteten.
6. Beteiligung an der Aussiedlung des großen Ghettos vom 16. bis 18.08.1942, wobei 1500 Juden erschossen und 20.000 nach Treblinka zur Ermordung verbracht wurden.
6a. Der Beschuldigte Hermann Josef Ludwig Friedrich Weinrich soll Selektionen arbeitsfähiger Juden durchgeführt haben und ein kleines Kind getötet haben, indem er es an den Füßen packte und mit dem Kopf gegen eine Mauer schlug.
6b. Der Beschuldigte Erich Paul Albert Kapke führte eine Kompanie fremdvölkischer Hilfswilliger und soll mehrfach mit seiner Pistole in die Menge geschossen haben.
6c. Der Beschuldigte Paul Gerhard Gustav Nell soll die Tätigkeit der im Ghetto eingesetzten Einheiten überwacht haben.
6d. Der Beschuldigte Paul Friedrich Wilhelm Fuchs soll Befehle erteilt haben, beteiligte sich angeblich an Selektionen arbeitsfähiger Juden und soll drei Juden erschossen haben.
6e. Der Beschuldigte Alfred Matschke soll als Absperrposten am Ghettorand eingesetzt gewesen sein.
6f. Der Beschuldigte Alfons Magiera soll den Juden Hubermann getötet haben, da dieser angeblich bei der Beerdigung von Juden nicht schnell genug arbeitete.
6g. Der Beschuldigte Kurt Bruno Edelmann soll eine Kompanie Schutzpolizisten geführt haben, die das Ghetto während der Aussiedlung absperrte.
7. Der Beschuldigte Erich Paul Albert Kapke begleitete im Dezember 1942 mit einer Kompanie Hiwis 800 Juden von Radom nach Szydlowiec. Dabei ließ er zu, daß die Hiwis Juden töteten, die nicht mehr weitergehen konnten.
8. Der Beschuldigten Hermann Josef Ludwig Friedrich Weinrich soll einen Juden erschossen haben, der sich nach Meinung des Beschuldigten Hermann Josef Ludwig Friedrich Weinrich im Dezember 1942 beim Herausziehen eines Fuhrwerkes im Sumpf nicht genügend anstrengte.
9. Beteiligung an der Räumung des Restghettos Radom am 13.01.1943, wobei viele Juden erschossen und ca. 1500 nach Treblinka gebracht wurden.
9a. Der Beschuldigte Hermann Josef Ludwig Friedrich Weinrich soll die Selektion Arbeitsfähiger beaufsichtigt haben und mehrere Juden erschossen haben.
9b. Der Beschuldigte Erich Paul Albert Kapke soll an der Selektion arbeitsfähiger Juden beteiligt gewesen sein und einen Juden erschossen haben, der versuchte, zu der Gruppe der zur Arbeit Selektierten zu gelangen.
9c. Der Beschuldigte Paul Gerhard Gustav Nell überwachte die Einheiten im Ghetto.
9d. Überwachung der Selektion durch den Beschuldigten Paul Friedrich Wilhelm Fuchs.
9e. Erschießung einiger Juden durch den Beschuldigten Josef Wolff.
9f. Erschlagen des Juden Efraim Blajchman mit einem Stuhlbein durch den Beschuldigten Waldemar Slotosch
10. Verbringung von etwa 170 Juden am 21.03.1943 aus dem Restghetto zum jüdischen Friedhof, wo die meisten durch Hiwis getötet wurden, durch den Beschuldigten Erich Paul Albert Kapke.
11. Beteiligung an der Verlegung des Restghettos in das Lager Szkolnastraße Anfang November 1943, wobei 100 Juden erschossen wurden.
11a. Erschießung mehrerer Juden durch den Beschuldigten Hermann Josef Ludwig Friedrich Weinrich.
11b. Befehligung eines Kommandos von Hiwis, das Erschießungen durchführte, durch den Beschuldigten Erich Paul Albert Kapke.
Punkt 12 der VU gestrichen.
13. Durchsuchung des Restghettos nach Juden Ende 1942/Anfang 1943 und Erschießung von etwa 15 Juden durch den Beschuldigten Hermann Josef Ludwig Friedrich Weinrich und den verstorbenen Beschuldigten Hans Schippers.
14. Durchsuchung des Restghettos nach nicht außerhalb des Ghettos arbeitenden Juden und Erschießung jedes 10. auf Befehl des Beschuldigten Erich Paul Albert Kapke.
15. Erschießung von etwa 30 Juden in einem Hof in der Szwarlikowskastraße im Restghetto durch den Beschuldigten Hermann Josef Ludwig Friedrich Weinrich.
16. Durchsuchung des Restghettos wischen Mitte August 1942 und Anfang November 1943 nach versteckten Juden und Erschießung jedes 10. durch den Angeklagten Erich Paul Albert Kapke.
17. Erschießung von 10 Juden zwischen Mitte August 1942 und Anfang November 1943 im Restghetto von Radom durch Hiwis auf Befehl des Beschuldigten Erich Paul Albert Kapke und Johann Merder.
18. Erschießung von 14 nicht arbeitenden Juden, die bei einer Razzia im Restghetto entdeckt wurden, durch den Beschuldigten Josef Wolff und den verstorbenen Beschuldigten Hans Schippers.
19. Befehl zur Erschießung von vier Juden, die nicht rechtzeitig auf ihrem Arbeitsplatz erschienen waren, zwischen Mitte August 1942 und November 1943, durch den Beschuldigten Hermann Josef Ludwig Friedrich Weinrich.
20. Exekution von 5 Juden im Sommer 1943 wegen Zuspätkommens zum Torfstechen durch den Beschuldigten Erich Paul Albert Kapke und ukrainische Hiwis.
21. Erschießung von 50 Juden - darunter 10 Frauen und 6 Kinder - aus dem Restghetto im Frühjahr 1943 auf dem jüdischen Friedhof durch ukrainische Hiwis auf Befehl des Beschuldigten Hermann Josef Ludwig Friedrich Weinrich und des verstorbenen Beschuldigten Hans Schippers.
22. Erschießung der Kranken im Ghetto auf Befehl des Beschuldigten Hermann Josef Ludwig Friedrich Weinrich durch Hiwis auf Anordnung des Beschuldigten Erich Paul Albert Kapke im Zeitraum Mitte August 1942 bis Anfang November 1943.
23. Befehl zur Erschießung zweier Juden durch den Beschuldigten Hermann Josef Ludwig Friedrich Weinrich, die er vorher eigenhändig geprügelt haben soll.
24. Befehl zur Erschießung dreier Juden 1943, die auf ein Dach geklettert waren, um sich der Verschickung in ein anderes ZAL zu entziehen, durch den Beschuldigten Hermann Josef Ludwig Friedrich Weinrich.
25. Befehl zur Erschießung von 6 Juden, die verhaftet worden waren, am 04.02.1943 im Restghetto durch die Beschuldigten Hermann Josef Ludwig Friedrich Weinrich und 5).
26. Befehligung eines Exekutionskommando von Hiwis am 22.07.1943 durch den Beschuldigten Erich Paul Albert Kapke, wobei die beiden jüdischen Schneider Schwarzbart und Zucker erschossen wurden.
27. Befehligung eines Exekutionskommandos von ukrainischen Hiwis, das sechs Juden im Herbst 1942 wegen angeblicher Sabotage erschoß, durch den Beschuldigten Erich Paul Albert Kapke.
28. Befehligung eines Exekutionskommandos zwischen August 1942 und Anfang November 1943 im Restghetto, wobei vier oder fünf Juden wegen Fluchtversuchs erschossen wurden, durch den Beschuldigten Erich Paul Albert Kapke.
29. Erschießung dreier jüdischer Jungen zwischen Mitte August 1942 und November 1943 wegen angeblichen Kerzendiebstahls durch den Beschuldigten Hermann Josef Ludwig Friedrich Weinrich.
30. Erschießung eines Juden wegen Beschaffung von Kerzen zwischen Mitte August 1942 und November 1943 durch den Beschuldigten Paul Gerhard Gustav Nell.
31. Erschießung zweier Juden zwischen Mitte August 1942 und Anfang November 1943 auf dem Bahnhof von Radom wegen angeblichen Kerzendiebstahls durch den Beschuldigten Paul Gerhard Gustav Nell.
32. Erschießung eines 16-18 Jahre alten Juden wegen Kaufes von drei Kerzen zwischen Mitte August 1942 und Anfang November 1943 auf dem Hof einer Bauleitung in Radom durch den Beschuldigten Paul Gerhard Gustav Nell.
33. Erschießen eines 20 Jahre alten Juden im ZAL Szkolnastraße wegen Päckchenbesitzes durch den Beschuldigten Erich Paul Albert Kapke.
34. Erschießung eines Schusters von hinten im ZAL Szkolnastraße zwischen Mitte August 1942 und Anfang November 1943 durch den Beschuldigten Erich Paul Albert Kapke.
35. Schußverwundung eines 15 J alten Juden, weil er sich an einem Zaun niedergelassen hatte, durch den Beschuldigten Erich Paul Albert Kapke.
36. Befehl zur Erschießung eines Juden, der zuvor sein eigenes Grab ausheben mußte, durch den Beschuldigten Paul Gerhard Gustav Nell.
37. Befehl zur Erschießung von ca. 30 Juden aus der Waffenfabrik in der Szkolnastraße im Winter 1942/1943 durch den Beschuldigten Paul Gerhard Gustav Nell. Die Exekution führten ukrainische Hiwis durch.
38. Erschießung eines Juden im ZAL Szkolnastraße durch den Beschuldigten Paul Gerhard Gustav Nell. Der Jude mußte sein Grab vorher selbst ausheben.
39. Erschießung eines ca. 30 J alten Juden wegen angeblichen Kerzendiebstahls durch den Beschuldigten Paul Gerhard Gustav Nell und einen ukrainischen Hiwi. Auch hier war der Jude gezwungen, sein eigenes Grab zu schaufeln.
40. Erschießung eines Juden im ZAL Szkolnastraße wegen angeblichen Kerzendiebstahls durch den Beschuldigten Paul Gerhard Gustav Nell.
Punkte 41. und 42. der VU gestrichen.
43. Erschießung des Martoffel im Mai 1943 durch den Beschuldigten Paul Gerhard Gustav Nell.
44. Befehl zur Erschießung von 6 Juden im April 1943 durch den Beschuldigten Paul Gerhard Gustav Nell.
45. Befehl zur Erschießung von 7 Juden im ZAL Blizyn wegen eines Fluchtversuchs im April 1943 durch den Beschuldigten Paul Gerhard Gustav Nell.
46. Befehl zur Erschießung von zwei Juden im ZAL Blizyn am 07.11.1943 wegen der Flucht eines anderen Juden durch den Beschuldigten Paul Gerhard Gustav Nell.
47. Befehl zur Tötung von zwei Juden durch Hiwis 1943 durch den Beschuldigten Paul Gerhard Gustav Nell.
48. Mißhandlung und Befehl zur Erschießung eines Juden wegen Fluchtversuchs im Mai 1943 durch den Beschuldigten Paul Gerhard Gustav Nell.
49. Erschießung eines Juden nach einem mißglückten Fluchtversuch 1943 oder 1944 im ZAL Blizyn durch den Beschuldigten Paul Gerhard Gustav Nell.
50. Befehl zur Erhängung von zwei Juden nach einer mißglückten Flucht 1943 oder 1944 durch den Beschuldigten Paul Gerhard Gustav Nell.
51. Befehl zur Erschießung des jüdischen Magazinverwalters Schatz im Sommer 1943 wegen Butterdiebstahls durch den Beschuldigten Paul Gerhard Gustav Nell.
52. Befehl zur Erschießung eines Juden durch Ukrainer im Sommer 1943 im ZAL Blizyn wegen Garndiebstahls durch den Beschuldigten Paul Gerhard Gustav Nell.
53. Befehl zur Erschießung des Juden Rabin wegen Zigarettenbesitzes im September 1943 durch den Beschuldigten Paul Gerhard Gustav Nell.
54. Befehl zur Erschießung eines Juden wegen des Diebstahls eines Mantels von einem Kleiderhaufen 1943/1944 im ZAL Blizyn durch den Beschuldigten Paul Gerhard Gustav Nell.
55. Befehl zur Erschießung eines Juden aus Bialystok im November 1943 durch den Beschuldigten Paul Gerhard Gustav Nell, weil der Juden am Lagerzaun seine Goldzähne gegen Brot zu tauschen versuchte.
56. Erschießung eines Juden im ZAL Blizyn durch den Beschuldigten Paul Gerhard Gustav Nell, weil dieser mit eingetauschtem Brot vom Lagerzaun zurückkam.
57. Befehl zur Erschießung eines Juden aus Bialystok durch den Beschuldigten Paul Gerhard Gustav Nell, weil der Jude bei einer Nähmaschine in der Schneiderwerkstatt die Nadel abgebrochen hatte.
58. Erschießung eines ca. 14 bis 15 Jahre alten Juden, den er im Juni 1943 schlafend neben seiner Privatunterkunft gefunden hatte, durch den Beschuldigten Paul Gerhard Gustav Nell.
59. Erschießung eines Juden, den er schlafend hinter einer Baracke gefunden hatte, im ZAL Blizyn durch den Beschuldigten Paul Gerhard Gustav Nell.
60. Erschießung des Juden Schlomo Borower durch SS-Leute, weil er Kontakt zur Außenwelt hatte und Pakete erhielt, auf Befehl des Beschuldigten Paul Gerhard Gustav Nell.
61. Erschießung eines Juden im Herbst 1943 im ZAL Blizyn auf Befehl des Beschuldigten Paul Gerhard Gustav Nell, nachdem er zuvor seinen Hund auf ihn gehetzt hatte.
62. Erschießung eines Juden, der wegen Krankheit nicht beim Appell angetreten war, auf Befehl des Beschuldigten Paul Gerhard Gustav Nell.
63. Befehl zur Erschießung und Erschießung von 14 Juden wegen ihrer schlechten körperlichen Verfassung im Juli oder August 1943.
64. Befehligung eines Kommandos, das im ZAL Wolanow 20 Juden erschoß, die an Typhus erkrankt waren, durch den Beschuldigten Erich Paul Albert Kapke.
65. Befehligung eines Kommandos ukrainischer Hiwis im April 1943, das etwa 120 Juden im ZAL Wolanow erschoß, durch den Beschuldigten Paul Gerhard Gustav Nell.
66. Befehl zur Erschießung von 15 Juden aus Radom im Mai 1943 auf dem Friedhof des ZAL Wolanow durch den Beschuldigten Erich Paul Albert Kapke.
67. Erschießung von 5 Juden zwischen August 1942 und November 1943 in Skarzysko-Kamienna, die ohne Beschäftigung im Lager waren, durch den Beschuldigten Hermann Josef Ludwig Friedrich Weinrich.
Gegen den Beschuldigten Johann Merder lauteten die Vorwürfe der später eröffneten VU wie folgt:
1. Befehl zur Erschießung von 10 Juden, da 20 nicht zur Arbeit erschienen waren, zusammen mit dem Beschuldigten Erich Paul Albert Kapke zwischen August 1942 und November 1943. Die Erschießung führten ukrainische Hiwis durch.
2. Befehl zur Erschießung von zwei Juden wegen angeblicher Sabotage in der Schneiderwerkstatt durch den Beschuldigten Johann Merder.
3. Abholung von 6 Juden zur Exekution am 04.02.1943 durch den Beschuldigten Johann Merder.
4. Anwesenheit des Beschuldigten Johann Merder während der Räumung des Restghettos am 13.01.1943.
5. Erschlagen eines Juden im ZAL Blizyn zwischen Januar und August 1944 durch den Beschuldigten Johann Merder.
Erweiterung der VU bzgl. Beschuldigten Paul Gerhard Gustav Nell: Befehl zur Erschießung eines Juden namens Russak wegen des Besitzes eines Paars Socken, das er gegen Lebensmittel tauschen wollte.
Erweiterung der VU gegen den Beschuldigten Hermann Josef Ludwig Friedrich Weinrich: Erschießung eines Angehörigen des jüdischen Ordnungsdienstes, da dieser das Geldversteck eines reichen Juden nicht preisgeben wollte, zwischen dem 16.und 18.08.1942.
Die meisten Beschuldigten wurden außer Verfolgung gesetzt, da kein hinreichender Tatverdacht im Sinne § 203 StPO zu begründen war. Die Anklage betraf nur noch die Beschuldigten Hermann Josef Ludwig Friedrich Weinrich, Fuchs, Kapke und Nell. Folgende Vorwürfe wurden gegen die Beschuldigten erhoben:
1. Der Beschuldigte Hermann Josef Ludwig Friedrich Weinrich und der Beschuldigte Paul Friedrich Wilhelm Fuchs nahmen vom 16. bis 18.08.1942 in der Innenstadt von Radom an der Ghettoräumung teil, wobei mindestens 1000 Juden erschossen und 20.000 nach Treblinka deportiert wurden, wo sie ermordet wurden. Der Angeklagte Hermann Josef Ludwig Friedrich Weinrich überwachte dabei die Selektion arbeitsfähiger Juden und trieb Juden mit der Pistole zum schnellen Gehen an. An einer Straßenecke erschoß er einen jüdischen Ordnungsdienstmann, da dieser ihm das Geldversteck eines reichen Juden nicht mitteilen wollte. Der Beschuldigte Paul Friedrich Wilhelm Fuchs war ebenfalls an der Selektion arbeitsfähiger Juden beteiligt.
2. Der Angeklagte Hermann Josef Ludwig Friedrich Weinrich erschoß im Dezember 1942 nahe Szydlowiec einen Juden, da dieser sich beim Anschieben eines im Morast steckengebliebenen Autos in seinen Augen nicht genügend anstrengte.
3. Der Angeklagte Hermann Josef Ludwig Friedrich Weinrich und der Angeklagte Erich Paul Albert Kapke nahmen am 13.01.1943 in der Innenstadt von Radom an der Räumung des Restghettos teil, wobei mindestens 2 Juden erschossen und mindestens 500 zur Vernichtung nach Treblinka gebracht wurden. Der Angeklagte Hermann Josef Ludwig Friedrich Weinrich leitete die Selektion der Juden und erschoß einen 15-17 Jahre alten Juden, der den Angeklagten Hermann Josef Ludwig Friedrich Weinrich gebeten hatte, bei seinen Eltern bleiben zu dürfen. Der Angeklagte Erich Paul Albert Kapke überwachte die fremdvölkischen Hilfswilligen, die die Juden in die Güterzüge verluden. Außerdem erschoß er den Juden Holzmann in er Szwarlikowskastraße, als dieser versuchte, sich zu den für die Arbeit Selektierten zu begeben.
4. Der Angeklagte Erich Paul Albert Kapke ließ am 21.03.1943 durch Hiwis mindestens 100 Juden, denen die Ausreise nach Palästina versprochen worden war, zum Friedhof nach Szydlowiec bringen und dort mit nur wenigen Ausnahmen alle Juden erschießen.
5. Der Angeklagte Erich Paul Albert Kapke soll im Restghetto von Radom die Erschießung zweier jüdischer Schneider namens Cukier und Szwarcbard befohlen haben, da sie für einen Brand in der Schneiderei verantwortlich gemacht wurden.
6. Der Angeklagte Erich Paul Albert Kapke ließ aus einer Gruppe von 20 Juden, die an dem Tag nicht zur Arbeit ausgerückt waren, 10 auswählen und ließ sich durch den Beschuldigten Johann Merder erschießen.
7. Der Angeklagte Paul Gerhard Gustav Nell ließ im Winter 1942/1943 im ZAL Szkolnastraße einen etwa 30 Jahre alten Juden wegen eines angeblichen Diebstahls sein eigenes Grab ausheben und erschoß ihn dann gemeinsam mit einem Hilfswilligen.
8. Der Angeklagte Erich Paul Albert Kapke erschoß Anfang November 1943 im ZAL Szkolnastraße einen Juden, der ein Gepäckstück an sich genommen hatte.
9. Der Angeklagte Paul Gerhard Gustav Nell ließ am 03.04.1943 als Kommandant des ZAL Blizyn 7 Juden durch Hiwis erschießen, um die Flucht von 7 anderen Juden zu bestrafen.
10. Der Angeklagte Paul Gerhard Gustav Nell erschoß im Mai 1943 im Wald nahe dem ZAL Blizyn den jüdischen Ordnungsdienstmann Martoffel wegen der geglückten Flucht einiger Juden.
11. Der Angeklagte Paul Gerhard Gustav Nell erschoß im Juni 1943 im ZAL Blizyn einen Juden, den er schlafend angetroffen hatte.
12. Der Angeklagte Paul Gerhard Gustav Nell ließ im August oder September 1943 in einem Wald nahe dem ZAL Blizyn den jüdischen Magazinverwalter Schatz von Hiwis erschießen, da dieser ein Stück Butter entwendet hatte.
13. Der Angeklagte Paul Gerhard Gustav Nell ließ im Sommer 1943 in einem Wald nahe dem ZAL Blizyn den Juden Russak erschießen, der des Schmuggels von einem Paar Socken bezichtigt wurde.
14. Der Angeklagte Paul Gerhard Gustav Nell gab im Herbst 1943 im ZAL Blizyn den Befehl zur Erschießung von zwei Juden, weil diese einen Fluchtversuch unternommen hatten.
15. Der Angeklagte Paul Gerhard Gustav Nell ließ im September 1943 in einem Wald nahe dem ZAL Blizyn den Juden Rabin wegen Zigarettenbesitzes erschießen.
16. Der Angeklagte Paul Gerhard Gustav Nell ließ im Juli oder August 1943 in einem Wald nahe dem ZAL Blizyn mindestens 10 Juden wegen ihrer schlechten körperlichen Verfassung erschießen, um sie nicht ins ZAL Blizyn aufnehmen zu müssen.
17. Erschießung eines Juden im ZAL Blizyn Ende 1943 durch den Angeklagten Paul Gerhard Gustav Nell, weil der Jude mit einem Brotlaib vom Lagerzaun zurückkehrte
Für die Teilnahme der Angeklagten Hermann Josef Ludwig Friedrich Weinrich und Paul Friedrich Wilhelm Fuchs an der Ghettoräumung des großen Ghettos Radom ergaben sich während der Hauptverhandlung nicht die erforderlichen Beweise für eine Verurteilung. Die Zeugenaussagen ließen keine sichere Feststellung darüber zu, ob der Angeklagte Paul Friedrich Wilhelm Fuchs an der Ghettoräumung vom 16. bis 18.08.1942 teilnahm, daher Freispruch, ebenso für den Angeklagten Hermann Josef Ludwig Friedrich Weinrich bzgl. Ghettoräumung und Erschießung eines jüdischen Ordnungsdienstmannes. Auch die Erschießung eines Juden bei Szydlowiec nahe Radom im Dezember 1942 durch den Angeklagten Hermann Josef Ludwig Friedrich Weinrich ließ sich nicht mit Sicherheit bestätigen..
Verurteilt wurde der Angeklagte Hermann Josef Ludwig Friedrich Weinrich wegen seiner Teilnahme an der "Palästina-Aktion", d.h. der Räumung des Restghettos am 13.01.1943. Der Angeklagte Hermann Josef Ludwig Friedrich Weinrich hatte im Ghetto die Oberaufsicht und war der Repräsentant des SSPF Radom. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß der Angeklagte Hermann Josef Ludwig Friedrich Weinrich über das Schicksal der "ausgesiedelten" Juden nicht im Ungewissen war, sondern wußte, daß er sie dem Tod überantwortete.
Der SSPF Radom ließ auf dem Gelände der Waffenfabrik Szkolnastraße Werkstätten einrichten, Arbeitskräfte waren jüdische Handwerker. Manche lebten in dem ZAL Szkolnastraße auf dem Fabrikgelände, andere wohnten im Ghetto bzw. Restghetto Szwarlikowskastraße und kehrten nach der Arbeit täglich unter Bewachung dorthin zurück. Zu den Aufgaben des Angeklagten Paul Gerhard Gustav Nell gehörte der Aufbau des ZAL Szkolnastraße.
Der Angeklagte Paul Gerhard Gustav Nell wurde verurteilt wegen 1) der Tötung eines jungen Juden Ende des Jahres 1942 oder im Februar 1943. Eines Tages führte er einen etwa 30 Jahre alten Juden in das Lager Szkolnastraße und beschuldigte ihn, gestohlen zu haben. Der Jude mußte ein Grab ausheben, wobei er weinte und um sein Leben flehte. Der Angeklagte Paul Gerhard Gustav Nell trat ihm, wann immer das Opfer sich ihm bittend zu Füßen warf, ins Gesicht. Zum Schluß mußte der Jude sich in das Grab legen. Der Angeklagte Paul Gerhard Gustav Nell gab dann gemeinsam mit einem Ukrainer Pistolenschüsse auf den Juden ab, der dadurch ermordet wurde.
Des weiteren Morde als Kommandant des ZAL Blizyn von April bis Herbst 1943. Das ZAL Blizyn, ca. 40 km. von Radom entfernt, war ursprünglich ein Lager für russische Kriegsgefangene. Die meisten von ihnen gingen an Hunger und Krankheiten elendiglich zugrunde. Im Februar/März 1943 wurde auf Befehl des SSPF Radom ein ZAL für Juden eingerichtet. Vor dem Lager befanden sich Gebäude, in denen die Deutschen und die ukrainischen Wachmannschaften wohnten. Im eigentlichen Lager befanden sich die Baracken der Häftlinge, Werkstätten, Magazin, Küche, Krankenbaracke und andere Funktionsbaracken. Zwischen 3000 und 4000 jüdische Handwerker lebten und arbeiteten in drangvoller Enge in dem ZAL Blizyn. Die ersten Juden waren im Februar/März 1943 gekommen, im März 1943 war außerdem ein großer Transport von ca. 200 Juden aus dem Restghetto Tschenstochau eingetroffen. Andere Transporte aus Restghettos kamen aus Kielce (200 Juden), Tomaszow-Mazowiecki (600 Juden) und schließlich Ende August 1943 2000 Juden aus Bialystok.
Anfang 1944 wurde das ZAL Blizyn in ein Außenlager des KZ Lublin-Majdanek umgewandelt und dem dortigen SSPF Lublin unterstellt. Die Arbeit der Juden bestand in Handwerkerarbeiten (Tischler, Sattler, Schneider, Schäftemacher usw.) oder Arbeit im Steinbruch. Aufsicht führten SS und ukrainische Hiwis.
Im ZAL Blizyn ließ sich der Angeklagte Paul Gerhard Gustav Nell folgende Straftaten zu Schulden kommen:
2. Tötung mehrerer Juden am 03.04.1943. Zu dem Zeitpunkt befanden sich erst einige hundert Juden - im wesentlichen aus Radom, Tschenstochau, Ostrowiec - im ZAL. Ein Jude namens Cukier mußte eine Arbeitskolonne von 7 Juden aus Tschenstochau beaufsichtigen. Diese flohen durch das Rohr des Wassergrabens aus dem Lager und konnten größtenteils nicht mehr gefunden werden. Beim Abendappell ließ der Angeklagte Paul Gerhard Gustav Nell 6 Juden aus Tschenstochau vortreten sowie den Ordnungsdienstmann Cukier. Die Gruppe wurde von Ukrainern unter dem Kommando eines deutschen SS-Mannes in den Wald geführt und wurde dort auf Befehl des Angeklagten Paul Gerhard Gustav Nell erschossen. Häftlinge, die der Erschießung beiwohnen mußten, mußten sie begraben.
3. Nach dem 03.04.1943 war wiederum zumindest ein Häftling geflohen. Der Angeklagte Paul Gerhard Gustav Nell beschloß daraufhin, ein Exempel zu statuieren, um den Ordnungsdienst zu größerer Wachsamkeit zu veranlassen. Er verkündete, daß ein Mann des Ordnungsdienstes exekutiert werden solle, und zwar entweder der jüngste oder älteste, wenn der oder die Geflohenen nicht wiedergefunden würden. Der Älteste des Ordnungsdienstes war ein Mann namens Martoffel aus Radom, der sich freiwillig als Opfer gemeldet haben soll oder von dem Leiter des Ordnungsdienstes als Opfer bestimmt wurde. Er wurde am Morgen, nachdem die Geflohenen nicht gefunden wurden, im Wald oder im Lager erschossen.
4. Erschießung eines jungen Juden im ZAL Blizyn im Juni 1943, da das Opfer geschlafen haben. Dieser Vorwurf konnte sich nicht mit völliger Gewißheit erhärten lassen, daher Freispruch.
5. Erschießung des Verwalters des Lebensmittelmagazins. Dieser, ein Mann namens Dudek Schatz, hatte Butter oder Margarine beiseite geschafft. Er mußte in das Büro des Angeklagten Paul Gerhard Gustav Nell und wurde später auf Befehl des Angeklagten im Wald erschossen. Möglicherweise war Schatz in Schiebungen des deutschen Lagerpersonals verwickelt.
6. Erschießung des Häftlings Russak. Dieser arbeitete mit anderen Juden im Steinbruch, wo sich immer wieder Möglichkeiten zum Tausch mit Polen boten. Die Juden offerierten Textilien und andere Gegenstände aus den Werkstätten, die Polen boten Lebensmittel. Die bestechlichen ukrainischen Wachen stellten keine große Gefahr dar, dagegen war das Aus- und Einrücken ins Lager mit den geschmuggelten Gegenständen ein Problem. Bei Russak wurden im Sommer oder Herbst 1943 ein Paar Socken entdeckt. Russak wurde im Bunker inhaftiert und sollte Kontaktpersonen preisgeben. Trotz Schlägen schwieg er. Er wurde auf Befehl des Angeklagten Paul Gerhard Gustav Nell im Wald von Ukrainern erschossen.
7. Erschießung von zwei aus Petrikau stammenden Häftlingen wegen eines Fluchtversuchs im Jahr 1943. Die Häftlinge des ZAL Blizyn mußten zum Appell antreten. Der Angeklagte Paul Gerhard Gustav Nell ließ die beiden Opfer mit dem Gesicht zur Wand eines Schuppens niederknien und ließ sie durch Mitglieder der Bewachungsmannschaft (vermutlich Ukrainer) erschießen.
8. Erschießung des Juden Rabin, der aus Bialystok stammte, wegen Zigarettenbesitzes. Ukrainer erschossen ihn auf Befehl des Angeklagten Paul Gerhard Gustav Nell im Wald. Häftlinge mußten sie begleiten und das Opfer begraben.
9. Erschießung von mindestens 10 Juden im Wald nahe dem ZAL Blizyn, da die Juden, die aus einem anderen Lager stammten, in körperlich schlechter Verfassung waren. Bezüglich dieses Vorwurfs erfolgte Freispruch.
Freispruch auch bezüglich 10) Erschießen eines Juden im ZAL Blizyn, weil dieser vom Lagerzaun mit einem Laib Brot zurückkehrte.
Nach der Revision des Angeklagten und der Zurückverweisung an das Schwurgericht Hamburg wurde er bezüglich des 1. Falles - Tötung des Juden im ZAL Szkolnastraße -, des 2. Falles - Erschießung von 7 Juden -, des 3. Falles - Erschießung des Martoffel, des 6. Falles - Erschießung des Russak - und des 7. Falles - Erschießung zweier Juden aus Petrikau wegen Fluchtversuchs verurteilt.
Vorsitzender Richter:Bertram (05.02.73; 12.07.73; 03.01.77); Siemer (BGH); Herrmann (BGH)
Staatsanwalt:Zöllner; Wölk; Duhn (05.02.73; 12.07.73; 03.01.77); Oberle (BGH)
Alte Aktenzeichen staatsanw. Ermittlungsverfahren:Staatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 38/65.- Parallelverfahren: Hamburg 147 Js 7/69, Köln 24 Ks 2/56, Schweinfurt Ks 1/64, Stuttgart 16 Js 370/52 = Stuttgart Ks 2/52, Ks 3/54.
Alte Aktenzeichen Eröffnung Hauptverfahren:VU (55) 2/69, (50) 13/72 (LG Hamburg), 147 Ks 5/71; 5 StR 609/73 (BGH)
Former reference codes:213-12_0063
Angeklagte / Beklagte:Weinrich, Hermann Josef Ludwig Friedrich, geb. am 20.05.1902, in Gelsenkirchen, Angeh. Stab SSPF Radom, SS-Hauptsturmführer
Edelmann, Kurt Bruno, geb. am 21.12.1906, in Nakel/Wirsitz, Ib bzw. Ic-Offizier bei KdO Radom, Hauptmann der Schutzpolizei
Fuchs, Paul Friedrich Wilhelm, geb. am 19.06.1908, in Höchst, bei/Frankfurt, Leiter Ref. IV (Gegner, Abwehr) beim KdS Radom, Kriminalrat, SS-Hauptsturmführer
Hermann, Fritz, geb. am 23.02.1910, in Lüdersdorf/Kreis Teltow, Angeh. KdS Radom, Polizeiinspektor, SS-Obersturmführer
Kapke, Erich Paul Albert, geb. am 29.05.1898, in Belgard/Pommern, gest. am 18.11.1973 in Melle, Angeh. Stab SSPF Radom ab 11.09.1942, SS-Untersturmführer der Waffen-SS
Magiera, Alfons, geb. am 22.11.1911, in Gleiwitz/Oberschlesien, Angeh. KdO Radom, dann KdSch Radom, Leutnant der Schutzpolizei
Matschke, Alfred, geb. am 13.10.1905, in Breslau, Angeh. Ref. IV A 1 (Kommunismus) bei KdS Radom, SS-Hauptscharführer, Kriminaloberassistent
Nell, Paul Gerhard Gustav, geb. am 29.08.1899, in Cammin/Pommern, gest. am 25.11.1979 in Justizvollzugsanstalt Münster, Angeh. Stab SSPF R;Kommandant ZAL Blizyn 1943/1944, SS-Obersturmführer
Merder, Johann, geb. am 05.05.1897, in Hirschfelde, Angeh. SSPF Radom, SS-Unterscharführer
Slotosch, Waldemar, geb. am 15.07.1919, in Bismarckhütte/Oberschlesien, Angeh. Stab SSPF Radom 1943/1944, SS-Rottenführer
Wolff, Josef (Seppl), geb. am 15.10.1912, in Schässburg/Siebenbürgen, Angeh. SSPF Radom, SS-Oberscharfführer
Hey, Heinz Friedrich, geb. am 29.05.1914, in Kiliansroda/Kreis Weimar/Thüringen, Angeh. KdS Radom, SS-Sturmscharführer
Feucht, Adolf Gottfried, geb. am 07.05.1909, in Malmsheim, gest. am 08.05.1945 in CSR gefallen, Leiter Ref. IV B, C, D bei KdS Radom, SS-Hauptsturmführer, Kriminalrat
Böttcher, Herbert Kurt, Dr. iur., geb. am 24.04.1907, in Adlig-Prökuls/Kreis Memel, gest. am 12.06.1950 in Radom, Polen, im Lazarettgefängnis, SSPF Radom 28.04.1942 - 1945, Generalmajor der Polizei, SS-Brigadeführer
Schildt, Walter Georg Wilhelm Robert, geb. am 12.01.1910, in Balje-Hörne/Kreis Stadt/Niederelbe, gest. am 17.04.1945 in Weißwasser, Oberlausitz, Stellvertr. Leiter Ref. IV B 4 bei KdS Radom, Kriminalsekretär, SS-Sturmscharführer
Liphardt, Fritz Wilhelm Robert Karl August, geb. am 03.05.1905, in Stettin, gest. am 18.05.1947 in Szczecin (Stettin), KdS Radom 01.11.1939 bis Sept. 1943, SS-Obersturmbannführer, Oberregierungsrat
Bretterklieber, Konrad, geb. am 20.12.1896, in Linz
Heller, Georg, geb. am 14.11.1912, in Mainz-Weisenau
Holz, Jakob, geb. am 27.04.1910, in Godow, bei/Radom/Polen
Müller, Robert Alois, geb. am 03.10.1907, in Donawitz/Bezirk Leoben/Österreich, gest. am 26.01.1948 in Linz, Österreich
Konietzny, Günther, geb. am 30.09.1918, in Kattowitz, Angeh. Wachmannschaft KZ Lublin-Majdanek
Subklewe, Walter Wilhelm Hermann, geb. am 02.03.1917, in Guben, Adjutant SSPF Radom 13.08.1942 bis 12.02.1943, Oberleutnant der Schutzpolizei
Bluhm, Wilhelm August Karl, geb. am 03.01.1899, in Berlin, gest. am 22.07.1943 in Deschantka bei Minsk, Stellvertr. KdS Radom 1939 bis 1941, SS-Sturmbannführer, Kriminalrat
Blum, Wilhelm Joseph, geb. am 30.04.1890, in Dellwig, bei/Essen, gest. am 10.04.1948 in Radom, Stabsführer SSPF-Radom ab 01.08.1942, SS-Sturmbannführer
Katzmann, Friedrich, geb. am 06.05.1906, in Bochum-Langendreer, gest. am 19.09.1957 in Darmstadt, SSPF Radom, Sept. 1939 bis Juli od. Sept. 1941, SS-Brigadeführer
Oberg, Carl-Albrecht Wilhelm Arnold, geb. am 27.01.1897, in Hamburg, gest. am 06.06.1965 in Flensburg, SSPF Radom September 1941 bis 15.04.1942, SS-Oberführer oder SS-Gruppenführer
Baehren, Paul Josef Otto, geb. am 01.04.1893, in Mainz, gest. am 19.12.1958 in Köln, KdO Radom, Oberst der Schutzpolizei
Binder, Friedrich, geb. am 24.07.1906, in Linz/Österreich, gest. am 22.06.1966 in Linz, Österreich, Angeh. KdS Radom, SS-Sturmscharführer
Dette, Walter Wilhelm Richard, geb. am 28.03.1897, in Berlin, gest. am 28.05.1959 in Berlin, Angeh. der Sipo, evt. des SD, SS-Hauptsturmführer
Dorpowski, Helmuth Albrecht Leopold, geb. am 12.10.1897, in Dolgen, gest. am 14.04.1945 in Berlin, Angeh. KdS Radom, SS-Sturmbannführer
Großkopf, Rudolf, geb. am 22.03.1902, in Wien, gest. am 16.04.1961 in Gablitz, Österreich, Angeh. KdS Radom, SS-Oberscharführer
Grunenberg (falsch: Grünenberg), Alois, geb. am 11.04.1905, in Allenstein, gest. am 17.12.1953 in Oldenburg, Angeh. SS-Truppenwirtschaftslager (TWL) Radom, SS-Hauptscharführer
Hecker, Johann, geb. am 29.07.1910, in Schlem, gest. am 14.02.1948 in Sandweier, Angeh. Wachmannschaft KZ-AL Radom, SS-Hauptscharführer
Killich, Franz, geb. am 15.09.1896, in Gelsenkirchen, gest. am 02.09.1963 in Gelsenkirchen, Angeh. Gendarmerieposten Kozienice, Distr. Radom, Hauptwachtmeister der Gendarmerie
Maibauer, Gustav Friedrich Wilhelm, geb. am 01.10.1905, in Berlin, gest. am 17.05.1946 in Lübeck, Angeh. KdS Radom, SS-Hauptscharführer
Möller, Ernst Fritz Christian, geb. am 11.07.1893, in Tramm, gest. am 14.04.1962 in Lübeck, KdSch Radom, Major der Schutzpolizei
Möller, Kurt Helmut Herbert, geb. am 11.01.1918, in Obernkirchen/Hannover, gest. am 06.10.1948 in Lublin, Polen, Angeh. Wachmannschaft KZ-AL Radom, SS-Hauptscharführer
Peters, August, geb. am 29.10.1885, in Escherhof/Waldbröl, gest. am 24.08.1951 in Berlin, Angeh. Luftwaffen-Neubauleitung II Radom
Reich, Werner, geb. am 05.09.1913, in Berlin-Steglitz, gest. am 22.11.1962 in Frankfurt am Main
Schippers, Hans, geb. am 23.09.1914, in Rheydt, gest. am zum 31.12.1945 für tot erklärt, Angeh. Stab SSPF Radom, SS-Untersturmführer
Schoone, Hermann Renners (sic), geb. am 05.03.1906, in Middelsfähr, gest. am zum 31.12.1945 für tot erklärt, Angeh. KdG Radom, Leutnant der Gendarmerie
Schultz, Emil, geb. am 24.10.1909, in Wandsbek, gest. am 05.07.1951 in Hamburg, Angeh. SS-Truppenwirtschaftslager (TWL) Radom, SS-Scharführer
Semke, Paul Friedrich, geb. am 14.06.1896, in Hamburg, gest. am 26.09.1964 in Hamburg, Angeh. KdS Radom, SS-Sturmscharführer
Voigt, Max, geb. am 14.03.1903, in Luckenwalde, gest. am 20.12.1967 in Oldenburg, Angeh. KdS Radom, SS-Obersturmführer
Wölfer, Ludwig Richard Friedrich Christoph, geb. am 08.01.1894, in Warin, gest. am 05.04.1947 in Hamburg, Angeh. KdO und KdSch Radom, Revierleutnant der Schutzpolizei
Aikof, unbekannt, unbekannt, Angeh. Wachmannschaft ZAL Bobruisk
Brzezinschek, Johann, geb. am 26.10.1900, in Graz
Degner, unbekannt, unbekannt
Kleibek, unbekannt, unbekannt
Loin, unbekannt, unbekannt
Scislik, Eduard, unbekannt
Strachanowski, unbekannt, unbekannt
Überschär, Rudi, unbekannt
Rokita, Richard, geb. am 08.10.1894, in Aschersleben
Date of birth:7/15/1919
 

Usage

End of term of protection:12/31/2010
Permission required:Keine
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Accessibility:Öffentlich
 

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