Kommentierte Beständeübersicht: | Im Gesetz über den Aufbau der Verwaltung von 1926 wurde bestimmt, daß Landesjustizverwaltung und Gefängnisbehörde zusammengehören. Die Hamburgischen Gefangenenanstalten unterstanden 1927 einem Direktor. 1928 wurde die Senatskommission für die Justizverwaltung aufgehoben und durch die Landesjustizverwaltung ersetzt; sie führte die Aufsicht über die Gefängnisbehörde. 1931 kam es zu einem Ländervertrag über die Strafvollzugsgemeinschaft zwischen Braunschweig, Hamburg, Bremen, Lübeck und Oldenburg, die zur Schaffung eines gemeinsamen Strafvollzugsamtes und Unterstellung von Vollzugsanstalten unter dieses Amt führte. Durch die Überleitung der Rechtspflege auf das Reich wurden 1935 alle Landesjustizbehörden Reichsbehörden; die Aufsicht über sämtliche Strafanstalten ging auf den Generalstaatsanwalt des jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirks über. Dem Generalstaatsanwalt am Hanseatischen Oberlandesgericht, dem auch die Gefängnisse in Lübeck, Bremen, Bremerhaven, Eutin und Bad Schwartau zugeordnet waren, wurde direkt der Präsident des Strafvollzugsamtes, seit 1935 Präsident der hamburgischen Gefangenenanstalten, unterstellt. 1947 wurde erneut eine Gefängnisbehörde eingerichtet, die 1952 in den Kreis der Fachbehörden eingegliedert wurde und 1967 in der neuerrichteten Justizbehörde aufging. Der Best. setzt sich bisher aus 11 noch ungeordneten Ablieferungen zusammen, die von verschiedenen Registraturbildnern stammen, u.a. von der Gefängnisdeputation, vom Präsidenten der Hamburgischen Gefangenenanstalten, vom Strafvollzugsamt für die Länder Braunschweig, Bremen, Hamburg, Lübeck und Oldenburg (für die Landesteile Oldenburg und Lübeck), vom Präsidenten der Hamburgischen Vollzugsanstalten. Darunter befinden sich auch Gefangenenpersonalakten. (LS) Während sich die Sachaktenüberlieferung für die Zeit nach 1945 bei der Justizbehörde zu finden ist, werden die Gefangenenunterlagen (Gefangenenpersonalakten, Gefangenenbücher und -karteien) weiterhin in diesem Aktenbestand vereint. (Bo) |