424-12 Ausschuss (zur Feststellung von Entschädigungen) für Aufruhrschäden in Altona (und Umgebung), 1918-1927 (Bestand)

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Ref. code:424-12
Title:Ausschuss (zur Feststellung von Entschädigungen) für Aufruhrschäden in Altona (und Umgebung)
Laufzeit:1918-1927
Level:Bestand

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Number:28
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Administration history:Der "Ausschuss zur Feststellung von Entschädigungen für Aufruhrschäden in Altona und Umgebung" wurde im November 1920 von der Regierung in Schleswig eingesetzt, um über die Feststellung, Rechtmäßigkeit und Angemessenheit von Schadenersatzansprüchen zu entscheiden, die im Zusammenhang mit inneren Unruhen seit dem 1.November 1918 angemeldet worden waren (Vfg. d. Regierungspräsidenten vom 6. November 1920, Amtblatt der Regierung zu Schleswig, S.430). Grundlage seiner Tätigkeit war das vom Reichstag im Mai 1920 verabschiedete sogenannte Tumultschadengesetz und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen, die nicht nur den Betroffenen eine Möglichkeit zur Durchsetzung ihrer Ansprüche gaben, sondern auch die inzwischen mit diesbezüglichen Anträgen überhäuften Gemeinden durch eine Beteiligung des Reiches und der Länder zu je einem Drittel der Kosten finanziell entlasteten (Gesetz über die durch innere Unruhen verursachten Schäden vom 12.Mai 1920, VO über die Ausführung des Gesetzes vom 19. Mai 1920 sowie VO betr. das Verfahren zur Feststellung der Entschädigungen auf Grund des Gesetzes über die durch innere Unruhen verursachten Schäden vom 15. September 1920, RGBl. S. 941, 987,1647). Den Landeszentralbehörden war anheimgestellt, zur Feststellung derartiger Ansprüche Ausschüsse einzurichten, die den Verwaltungsbehörden anzugliedern waren. Infolge weiterer Unruhen im Sommer 1920 und auf Drängen des Altonaer Magistrats setzte die Regierung in Schleswig, dann im November 1920 den Feststellungsausschuss für Altona und Umgegend ein. Er war dem Magistrat angegliedert und zuständig für Altona und Wandsbek sowie für die Kreise Stormarn und Pinneberg. Ähnliche Ausschüsse bestanden beim Magistrat Kiel und für die übrigen Kreise des Regierungsbezirks Schleswig bei der dortigen Regierung.
Der Ausschuss bestand aus einem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt haben musste (bis 1. Juni 1921 Landgerichtsrat Dr. Hoffmann, danach Rechtsanwalt und Notar Dr. Warburg) und sechs, verschiedene Berufsgruppen repräsentierenden Beisitzern. Als Schriftführer fungierte Stadtobersekretär Schütt. Zur Wahrnehmung der Interessen des Reichs und des Landes Preußen wurde in der Person des Leiters des Reichsvermögensamtes I Altona, Regierungsbaurat Schmidt, ein Reichs- und Staatskommissar beim Feststellungsausschuss ernannt. Auch die Stadt Altona entsandte einen Beauftragten in den Ausschuss. Die für die Tätigkeit des Ausschusses erforderlichen Sach- und Personalmittel wurden gegen Entschädigung vom Magistrat zur Verfügung gestellt. Nachdem sich die sachliche Zuständigkeit des Ausschusses, dessen Aufgaben zwischen Mai und November 1920 vom Magistrat wahrgenommen worden waren, zunächst auf Sach- und Personenschäden erstreckt hatte, ging die Zuständigkeit für Personenschäden im Juli 1922 auf die Versorgungsämter über (Personenschadengesetz vom 15. Juli 1922, § 18, RBBl. I S. 620). Da sich seine Aufgaben mit der Feststellung der durch den Aufstand von Oktober 1923 verursachten Schadenersatzansprüche im Wesentlichen erschöpft hatten, wurde der Ausschuss zum April 1924 aufgehoben und die Erledigung der wenigen noch laufenden Verfahren dem Reichskommissar beim Feststellungsausschuss in Kiel übertragen (Erlass d. Min. d. Innern vom 29.März 1924, vgl. Nr. 3). Der Bestand dokumentiert so einen wichtigen Ausschnitt aus dem politischen Geschehen zu Beginn der Weimarer Zeit nicht nur in Altona, sondern auch für andere von den Unruhen zwischen 1918 und 1923 betroffenen Gebiete im Hamburger Raum wie Wandsbek, Schiffbek, Stellingen-Langenfelde, Hellbrook, Sande, Osdorf, Schnelsen und Blankenese.
Archival history:Die Akten lagerten bisher beim Bestand “Stadtausschuss Altona”, mit dem sie vermutlich zwischen 1954 und 1959 vom Landesarchiv Schleswig an die Dienststelle Altona des Staatsarchivs Hamburg gelangt sind. Der Bestand enthält sowohl das beim Feststellungsausschuss als auch das beim Magistrat Altona in Aufruhrschadensangelegenheiten angefallene Schriftgut. Eine Trennung nach Provenienz erschien aufgrund des geringen Umfangs des Materials weder ratsam noch durchführbar, da die bis November 1920 angelegten Akten des Magistrats (zuständig war das Lebensmittelamt, seit November 1920 das Syndikatsbüro) in Mehrzahl vom Feststellungsausschuss weitergeführt wurden. Das gilt insbesondere für den Hauptteil des Bestandes, die Akten über einzelne Schadensfälle, die oft bis 1918 zurückreichen und z.T. noch Schriftgut des Arbeiter- und Soldatenrates enthalten. Umgekehrt wurden einige Akten nach Auflösung des Ausschusses zur verwaltungstechnischen Abwicklung vom Magistrat noch bis 1927 weitergeführt.
Eine strikte Trennung zwischen den Akten des Ausschusses und den diesbezüglichen Akten des Magistrats, der ja noch eine eigene Zuständigkeit behielt, schienen angesichts der engen personellen und sachlichen Verflechtung beider Registraturen ohnehin nicht bestanden zu haben. Daher wurden auch vollständig als Magistratsakten identifizierbare Einheiten im Bestand belassen und ihre Provenienz wurde entsprechend vermerkt. Der vorgefundene Ordnungszustand war weitgehend brauchbar. Da die Einzelfallakten durch Verzeichnisse und Indices erschlossen waren, genügte für diese Akten eine summarische Verzeichnung; es waren lediglich die bis 1922 abgeschlossenen Akten von den 1923 angelegten zu trennen, die einer eigenen Nummerierung folgen. Kassationen wurden nicht vorgenommen.

Januar 1984 H. Bickelmann

Die Retrokonversion der Daten erfolgte im Jahre 2011.
Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 424-12 Ausschuss für Aufruhrschäden in Altona, Nr. ...

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Access regulations:keine Frist
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Signierung:Numerus currens
 

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Number:1
 

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Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

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