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Administration history: | I Bürger- und Einwohnerbücher a) Bürgerrollen: Für frühere Eintragungen über Bürgeraufnahmen sind bis 1716 die Stadtgerichtsprotokolle (Bestand 2, Sign. II) zu berücksichtigen. Von 1716-1741 erfolgten die Eintragungen über Bürgeraufnahmen in zwei "Protokollen gemeiner Stadtsachen" (Band 1 von 1716-1729, Band 2 von 1729-1741). Diese Protokolle, die bisher bei den Bürgerprotokollen ihren Standort hatten, wurden zu dem Bestand 2 Sign. IV Magistratsverwaltungsbücher" genommen, da sie offensichtlich zu den 1743 beginnenden Publikprotokollen gehörten und als deren Vorläufer zu betrachten sind. Der dritte Band, bezeichnet als "Protokollum gemeiner Stadtsachen juncta specificatione der recipirten Bürger und anderer angenommener Stadt Bedienten", umfasst die Zeit von 1741-1773. Er enthält nur anfänglich außer den Bürgeraufnahmen einzelne Eintragungen über die Annahme von Stadtsoldaten, Nachtwächtern und Vereidigungen als Makler, Wardeis u.a.Nach 1753 handelt es sich bei den Protokollierungen nur mehr um Bürgeraufnahmen, sodaß dieses Protokoll als die erste Bürgerrolle angesprochen werden darf. Das nächste Register (alphabetisch) beginnt 1790. Für die Lücke von 1773-1790 muß eine eventuell vorhandene Bürgerrolle schon frühzeitig verloren gegangen sein, da sich bisher in keinem Verzeichnis ein Hinweis darauf feststellen ließ. Diese Lücke läßt sich aber durch die in den Beilagen zur Stadtrechnung befindlichen jährlichen Verzeichnisse über neuangenommene Bürger schließen (siehe I a 3a Band 1 und 2), (vergl. 424-5 Kämmerei Altona). Die Bürgerverzeichnisse von 1869-1890 sind 1943 verloren gegangen, da diese durch ihr Großformat an anderer Stelle magaziniert waren. b) Niederschriften der Bürgerrechts- und Niederlassungskommission: Auf Grund der provisorischen Stadtordnung für Altona vom 09.11.1848 wurde in der Sitzung der städtischen Kollegien vom 10.12.1848 die Bürgerrechts- und Niederlassungskommission gebildet und deren Aufgabe festgelegt. Die Tätigkeit dieser Kommission endete durch die Städteordnung für Schleswig-Holstein vom 14.04.1869. |
| c) Volkszählung: Die Einwohnerzählung am 15.08.1769 erfolgte auf Grund eines Schreibens der Rentekammer, zu Kopenhagen vom 10.06.1769, an den Oberpräsidenten und Magistrats. Die Volkszählung von 1803 erfolgte aufgrund eines Kanzlei-Patents vom 07.01.1803, die Zählung von 1835 zufolge königlicher Resolution vom 24.05.1834.
III a Stadtgrundbücher: Altona wurde durch das königliche Privileg vom 23.08.1664 zur Stadt erhoben und aus der Herrschaft Pinneberg herausgenommen. Es erhielt eine eigene Gerichtsbarkeit und nach der Einsetzung des ersten Präsidenten und Magistrats am 03.10.1664 wurde auch das erste Grundeigentumsbuch „Der Bürger zu Altenauw Eigenthumbs und Rentenbuch“ angelegt und vom Präsidenten in Verwahrsam gehalten. Der erste Eintrag erfolgte am 11.11.1664. Bis dahin erfolgten seit 1582 die Protokollierungen im Pinneberger Amtsbuch.Das Grundeigentumsbuch wurde vom Syndicus und 1. Stadtsekretär geführt. Nach dem Schwedenbrand im Jahre1713 erfolgte in der Anlage der Grundbücher eine Neueinteilung nach Stadtbezirken, die bis zur Einführung des neuen Grundbuchs auf Grund des Gesetzes vom 27.05.1873 beibehalten wurden.Demnach entsprechen dem Bezirk Osterteil: N 1 und 2, A - A III, B - B III, Süderteil: N 3 und 4, C - C V, D - D V, Westerteil: N 5 und 6, E - E IV, F - F VI (FIII fehlt), Norderteil: N 7 und 8, G -G XIII, H - H XI
III b Ottenser Schuld und Pfandprotokolle: Eingerichtet auf Grund der königlichen Verordnung vom 04.12.1699. |
Archival history: | Der Bestand umfasst alle Amtsbücher, in denen die Verwaltungs- und Rechtstätigkeit des Magistrats ihren Niederschlag fand. Der öffentlich-rechtliche Charakter war dabei für die Einordnung das maßgebende Motiv. Die Aufgliederung in die einzelnen Gruppen dient lediglich der besseren Übersichtlichkeit und stellt keine Übersicht über die Gliederung der Verwaltung dar. Die Volkszählungslisten der Jahre 1860 und 1864 (I c 5 und I c 6) wurden 1962/1963 aus der Einteilung nach Lage-Nummern herausgelöst und nach Straßen (innerhalb dieser nach laufenden Hausnummern) neu geordnet (unter der gleichen Signatur sind zum Teil mehrere Straßen aufgeführt. Bei der Bestellsignatur muss immer der Straßenname mit angegeben werden). Dazu gehören die Bürger- und Einwohnerbücher (1667-1939), Stadtgerichtsprotokolle (1666-1868), Grundbücher (1664-1881), Protokolle des Magistrats und des Kreistages (1713-1933), Kämmereibücher (1740-1866), Protokolle des Wasserschauts, also der Anmusterungsaufsicht für die Schifffahrt (1764-1850) und ältere Archivverzeichnisse (1723-1937).
Die Retrokonversion der Daten erfolgte im Jahre 2009-2010. Jede Archivguteinheit ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 424-2 Stadtbücher der Stadt Altona, Nr. ... |
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