Ref. code: | 213-12_0666 |
Title: | Selonke, Friedrich Bernhard, u.a., wegen Mord, Körperverletzung im Amt, gefährliche Körperverletzung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit - Tötung und Mißhandlung von Mithäftlingen als Kapo im Konzentrationslager Stutthof in der Zeit von 1943 bis April 1945 |
Laufzeit: | 1949-1971 |
Contains also: | Enthält u.a.: Hauptakten (382 Blatt) mit der Anklageschrift gegen Selonke vom 22.02.1950, der Nachtragsanklage gegen Kliefoth vom 31.05.1950, dem Urteil des Schwurgerichts Hamburg gegen Selonke und Kliefoth vom 21.09.1950, dem Urteil des Bundesgerichthofs in der Strafsache gegen Selonke vom 23.11.1950 und dem Urteil des Landgerichts Hamburg gegen Selonke vom 19.03.1952 sowie einem "Lebenslauf" genannten Bericht des Selonke über seine Zeit im Lager Stutthof; Handakten der Staatsanwaltschaft (133 Blatt); Vollstreckungsheft der Staatsanwaltschaft (nur Vollstreckung von Kosten).- Sachverhalt: Der Schlachtergeselle Friedrich Selonke und der Hotelangestellte Karl Kliefoth waren Häftlinge im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig, Selonke nach Verbüßung einer Zuchthausstrafe von 5 Jahren in der Zeit von 1941 bis April 1945, Kliefoth in der Zeit von März 1943 bis April 1945. Selonke wurde im Jahre 1943 zum Blockältesten und im Frühjahr 1944 zum Lagerältesten ernannt, verbunden mit erheblichen Privilegien und Machtbefugnissen den anderen Lagerinsassen gegenüber; Kliefoth war Vorarbeiter einer Bauabteilung, vertrat Selonke gelegentlich als ersten Lagerältesten und galt als dessen "rechte Hand". Nach den Schilderungen einiger Zeugen in dem statsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren nach dem Kriege führte Selonke in dem Lager ein grausames Regiment und galt als einer der brutalsten und gefürchtesten Aufseher, wobei Kliefoth ihn in mehreren Fällen bei dem Vollzug von Prügelstrafen und Mißhandlungen sowie der Erhängung von Mithäftlingen im Lager unterstützte. Mit der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft vom 22.02.1950 wurde Selonke vorgeworfen, 1. zusammen mit dem SS-Hauptscharführer Kemnitz einen Russen erhängt und unmitttelbar danach einen weiteren Russen erschossen zu haben, 2. am 14.11.1944 zusammen mit Kliefoth in einem Waschraum 4 Häftlinge erhängt zu haben, 3. Ende Oktober/Anfang November 1944 einen Marinesoldaten der Strafkompanie im Lager in dem Waschraum wie am 14.11.1994 erhängt zu haben, 4. den Häftling Liehr im Jahre 1944 nach einem mißglückten Fluchtversuch mit 75 Peitschenhieben bestraft zu haben , wobei Liehr die Schläge einzeln mitzählen und dem anwesenden Lagerkommandanten Meier melden mußte, 5. einen Mithäftling namens Gaul mit 25 Peitschenhieben bestraft zu haben, 6. den Mithäftling Hanke mit 8 Hieben mit einer russischen Reitpeitsche und den Mithäftling Lastin mit 15 Hieben mit dem Ochsenziemer mißhandelt zu haben, 7. dem Mithäftling Bogunski mit der Faust in das Gesicht geschlagen zu haben, 8. am Tage der Evakuierung des Lagers im April 1945 seinen Hund auf eine jüdiische Insassin des Lagers gehetzt zu haben, so dass die Frau zu Boden fiel und der Hund ihre Kleider zerriss, sowie bei derselben Gelegenheit einer anderen jüdischen Frau, die den Vorfall mit dem Hund beobachtet hatte, einen Schlag mit einem Gummiknüppel oder einem Lederriemen in das Gesicht versetzt zu haben; mit der Anklageschrift vom 31.05.1950 wurde dem Beschuldigten Kliefoth vorgeworfen, 1. am 14.11.1944 zusammen mit Selonke 4 Häftlinge überwältigt, gefesselt und in einem Waschraum des Lagers erhängt zu haben, 2. den Mithäftling Wolski, als dieser ausgewaschene Hemden zum Trocknen aufhängen wollte, mit Faustschlägen und Fußtritten traktiert zu haben, so dass Wolski zu Boden fiel und erst nach einiger Zeit wieder aufstehen konnte.- Duurch Urteil des Schwurgerichts Hamburg vom 21.September 1950 wurde Selonke wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in fünf Fällen und mit einfacher Körperverletzung in mindestens fünf Fällen zu einer Zuchthausstrafe von 6 Jahren verurteilt, Kliefoth dagegen freigesprochen, weil entweder die Beweise zur Verurteilung nicht ausreichten oder aber die von Kliefoth eingeräumten gelegentlichen Körperverletzungen nicht besonders erheblich gewesen seien, jedenfalls Kliefoth durch sie nicht ein Verbrechen gegen die
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| Menschlichkeit begangen habe mit dem Erfordernis der nachträglichen Sühne als Voraussetzung der strafrechtlichen Verfolgung von politischen Vergehen aus der Zeit zwischen dem 30.Januar 1933 und dem 08.Mai 1945 gemäß Artikel 1 der Verordnung vom 23.Mai 1947.- Auf die Revision des Angeklagten Selonke änderte der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 23.November 1951 das Urteil des Schwurgerichts vom 21.September 1950 dahin ab, dass die Verurteilung wegen Menschlichkeitsverbrechen wegen der Aufhebung der Verordnung Nr. 47 der Britiischen Militärregierung entfiel, sprach den Angeklagten frei, soweit das Schwurgericht ihn wegen angeklagter strafbarer Handlungen für nicht überführt erachtet hatte, und hob das Urteil vom 21.09.1950 mit seinen tatsächlichen Feststellungen insbesondere im Hinblick auf die Frage der Verjährung insoweit auf, als der Angeklagte wegen einfacher Körperverletzung verurteilt worden war; hinsichtlich der Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung in fünf Fällen dagegen wurde das Urteil des Schwurgerichts bestätigt.- Durch Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19.März 1952 wurde der Angeklagte Selonke schließlich wegen gefährlicher Körperverletzung in fünf Fällen und wegen leichter Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren Gefängnis verurteilt, wobei die erkannte Strafe durch Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft als verbüßt erklärt wurde. Die Fälle der gefährlichen Körperverletzung betrafen übermäßig hartes Schlagen mit der Peitsche bei der Vollstreckung von Prügelstrafen, Einschlagen auf kranke Häftlinge, Einschlagen auf einen Mithäftling mit der Reitpeitsche sowie das Hetzen eines scharfen Hundes auf andere Mithäftlinge; die beiden Fälle der leichten Körperverletzung waren Schläge mit der Faust in das Gesicht eines Häftlings nach dessen Flucht im November 1944 sowie wiederum Faustschläge in das Gesicht eines Mithäftlings, ohne diesen angehört zu haben, nachdem dem Angeklagten ein unbotmäßiges Verhalten dieses Häftlings dem Blockältesten gegenüber gemeldet worden war. Drei der angeklagten Fälle der leichten Körperverletzung stellte das Landgericht aus Gründen der Verjährung ein.- Das Landgericht bescheinigte dem Angeklagten Selonke in seinem Urteil, dass er zwar hart und roh, aber nicht aus sadistischen Neigungen und nicht vollkommen sinnlos und ohne jeglichen Anlaß geschlagen habe, sondern vielmehr zur Aufrechterhaltung der Disziplin uind Ordnung im Lager. |
Vorsitzender Richter: | Fedder, Dr. (Schwurgericht Hamburg) |
| Moericke, Dr. (Bundesgerichtshof) |
| Wolter (Landgericht Hamburg) |
Weitere Richter: | Nöldeke, Dr. (Schwurgericht Hamburg) |
| E.Petersen, Dr. (Schwurgericht Hamburg) |
| Kirchner, Dr. (Bundesgerichtshof) |
| Henneke (Bundesgerichtshof) |
| Werner (Bundesgerichtshof) |
| Sauer, Dr. (Bundesgerichtshof) |
| Maschinsky (Landgericht Hamburg) |
| Katzenstein, Dr. (Landgericht Hamburg) |
Staatsanwalt: | Schmidt, Dr. |
| Marwede |
| v.Engelbrechten, Dr. |
| Meyer-Margreth |
| Westermmann |
| Woltmann |
| Schrübbers (Bundesanwaltschaft) |
Alte Aktenzeichen staatsanw. Ermittlungsverfahren: | Staatsanwaltschaft Hamburg 14 Js 238/49.- Parallelverfahren: Der Leitende Oberstaatsanalt bei dem Landgericht Köln 24 Js 809/59 (Z); Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hannover 2 AR 66/63; Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Tübingen 4 Js A 1780/61; Landgericht Tübingen Ks 5//63; Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lüneburg 2 a Js 104/64; Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg IV 407 AR 3680/65; Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Stuttgart 18 Js 645/61; Staatsanwaltschaft Köln 130 (24) Js 20/69 (Z) |
Former reference codes: | 213-11_13349/53 |
Angeklagte / Beklagte: | Selonke, Friedrich Bernhard, geb. am 03.08.1911 in Danzig, Schlachtergeselle, ehemals als Häftling im Konzentrationslager Stutthof Lagerältester |
| Kliefoth, Karl Wilhelm Max, geb. am 26.02.1899 in Hamburg, Hotelangestellter, ehemals als Häftling erster Vorarbeiter der Bauabteilung im Konzentrationslager Stutthof |
Date of birth: | 8/3/1911 |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/2001 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=2110641 |
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