213-12__ Wüpper, Gustav John Philipp, wegen Mord - Tötung von Juden in Zalesczyki/Ukraine und Boryslav/Ukraine in den Jahren 1942 - 1944, 1953-1967 (Serie)

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Ref. code:213-12__
Title:Wüpper, Gustav John Philipp, wegen Mord - Tötung von Juden in Zalesczyki/Ukraine und Boryslav/Ukraine in den Jahren 1942 - 1944
Laufzeit:1953-1967
Contains also:Enthält u.a.: Hauptakten Bl. 1 - 600 mit dem Antrag des Leitenden Oberstaatsanwalts bei dem Landgericht Hamburg vom 01.02.1955 auf Eröffnung der gerichtlichen Voruntersuchung gegen Gustav Wüpper wgen Berhilfe zum Mord in mehreren Fällen; mit der Ausfertigung des Urteils des Schwurgerichts Bremen vom 06.Mai 1953 gegen Hildebrand, ehemaliger SS-Untersturmführer und als Angehöriger des Stabes des SS- und Polizeiführers in Lemberg/Ukraine Lagerführer und Lagerkommandant der jüdischen Zwangsarbeitslager in Drohobycz und Boryslaw in der Ukraine; mit derAusfertigung des Urteils des Schwurgerichts Hamburg vom 12.Juni 1953 und der Abschrift des Urteils des Schwurgerichts Hamburg vom 16.März 1954, jeweils gegen Karl Klarmann, ehemaliger Revierhauptmann und Leiter der Schutzpolizeidienststelle in Stryj/Ukraine; mit der Abschrift der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien - 15 St 20666/45 - vom 24.02.1947 gegen Leopold Mitas u.a., ehemalige Angehörige der Schutzpolizeidienstabteilung in Boryslaw/Ukraine unter der Leitung Wüppers; mit Durch-, Zweit- oder Abschriften von Vernehmungsprotokollen und Berichten aus den Akten der Verfahren des Landesgerichts für Strafsachen in Wien - Vg 8 e Vr 773/55 und 20 a Vr 3333/56, Hv 31/56 - gegen Leopold Mitas u.a., ehemalige Angehörige der Schutzpolizeidienstabteilung in Boryslaw/Ukraine unter der Leitung Wüppers.- Sachverhalt: 1. Am 14.November 1941 wurden etwa 650 Juden, die unter dem Vorwand, eine Kaserne in der Nähe von Zalesczyki sauber zu machen, vom Judenrat abgestellt worden waren, dort unter Leitung des SS-Untersturmführers und Angehörigen des Sicherheitsdienstes (SD) Müller aus Czortkow in Gegenwart Wüppers erschossen. Wüpper leistete bei dieser "Judenaktion" mit Angehörigen seiner ihm unterstellten Schutzpolizeidienstabteilung Absperrdienste. 2. In der Zeit vom 28. bis
30.November 1941 wurden etwa 600 JUden im Wald von Truskawicz in der Nähe von Boryslaw - womöglich von Angehörigen des SD in Drohobycz - erschossen. An dieser Aktion soll die Schutzpolizeidienstabteilung in Boryslaw unter Leitung Wüppers teilgenommen haben. 3. In der Zeit vom 12. bis 20.November 1942 wurden etwa 400 bis 600 zuvor bei Razzien "aufgegriffene" Juden an einer Grube in einem leeren Ölreservoir am Schlachthof in Boryslaw auf Veranlassung und unter maßgeblicher Beteiligung von Angehörigen des SD in Drohobycz erschossen. Die Schutzpolizeidienstabteilkung unter der Leitung Wüppers hatte die Razzien durchgeführt, hob zusammen mit Angehörigen des Luftschutzhilfsdienstes in Boryslaw die Grube im Ölreservoir aus, bewachte die Opfer beim Transport zur Erschiessungsstätte und leistete dort zusammen mit Angehörigen eines Reiterzuges in Boryslaw Absperrdienste. Nach Beendigung der Erschießungsaktion befahl Wüpper seinen Beamten, das Massengrab zuzuschütten. 4. In der Zeit vom 12. bis 14. oder am 17.Februar 1943 wurden etwa 500 oder 600 zuvor in dem Kino Colosseum in Boryslaw festgesetzte Juden an der Grube am Schlachthof in Boryslaw unter Leitung von Angehörigen des SD erschossen. Wüpper hatte die Grube zuvor durch Angehörige des ihm unterstellten Luftschutzhilfsdienstes erweitern lassen und beim Abtransport der Opfer vom Colosseum zur Erschießungsstätte duurch Angehörige des Reiterzuges in Boryslaw und seiner Dienststelle Absperrdienste geleistet. 5. Etwa Mitte 1943 und im Juli oder August 1943 wurden unter der Leitung Wüppers 2 kleinere Erschießungsaktionen durchgeführt, denen jeweils etwa 15 jüdische Menschen zum Opfer fielen. Nach seinen eigenen Angaben gab Wüpper einer Jüdin, die zuvor nicht tödlich getroffen worden war, den "Gnadenschuß". 6. Unter den im Kino Colosseum in Boryslaw im Februar 1943 eingesperrten Menschen befand sich eine Jüdin, die wegen eines gebrochenen Armes laut wehklagte. Angeblich auf Befehl Wüppers wurde diese Frau daraufhin von einem Angehgörigen der Schutzpolizeidienststelle erschossen. 7. Am Abend des 15.Februar 1943 wurden die
Brüder Max und Hermann Stern, Eigentümer einer Ölfirma in Boryslaw, in der Dunkelheit etwa 300 Meter von dem Gebäude der Schutzpolizeidienststelle in Boryslaw entfernt von einem Angehörigen der Dienststelle erschossen. Die Gebrüder hatten sich zu einer Besprechung auf die Dienststelle begeben. Den Befehl zu Erschießung soll Wüpper erteilt haben. 8. Im Februar 1944 wurden etwa 40 bis 60 Juden aus einem Versteck im Keller des Elektrizitätswerrkes in Borryslaw herausgeholt, von denen ein Großteil am Schlachthof in Boryslaw unter eigenhändiger Beteiligung von Wüpper erschössen worden sein soll. Ein Teil der ausgehobenen Juden soll zuvor gegen Hergabe von Geld oder Wertsachen von Wüpper freigelassen worden sein. 9. Am 10.Februar 1944 wurden die Mitglieder des Judenrats Josef Oberländer, Josef Goldmann und Dr. Riegelhaupt nach einem gescheiterten Fluchtversuch durch einen Angehörigen der Schutzpolizeidienststelle von Boryslaw erschossen; den Befehl zur Erschießung soll Wüpper erteilt haben. 10. Im Mai 1943 sollen der Arzt Dr.Teicher, seine Ehefrau und die beiden Töchter auf Befehl Wüppers festgenommen und anschließend in das Judenlager in Drohobicz gebracht worden sein, wo sie nach einigen Monaten "liquidiert" worden sein sollen.-
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom 20.Oktober 1958 wurde Wüpper insoweit mangels Beweises außer Verfolgung gesetzt, als ihm die Beteiligung an der Erschießung der etwa 650 Juden in Zalesczyki am 14.11.1941, an der Erschießung der Jüdin im Kino Colosseum in Boryslaw im Februar 1943 und an der Tötung der Gebrüder Stern am Abend des 15.Februar 1943 zur Last gelegt worden war; im Übrigen erhob die Staatsanwaltschaft Hamburg bei dem Schwurgericht Hamburg Anklage gegen Wüpper wegen Beihilfe zum Mord durch zwei selbständige Handlungen gemeinschaftlich mit anderen in jeweils mindestens 400 Fällen und wegen Mordes durch zwei weitere selbständige Handlungen gemeinschaftlich mit anderen in jeweils mindestens 15 Fällen; mit Beschluß vom 6.November 1958 erließ das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft daraufhin Haftbefehl gegen Wüpper, nachdem der Haftbefehl vom 13.Dezember 1957 am 14.April 1958 aufgehoben worden war. Am 11.November 1958 wurde Wüpper verhaftet und anschließend in die Untersuchungshaftanstalt Hamburg eingeliefert, wo er am 12.November 1958 seinem Leben ein Ende setzte. Das Verfahren hatte sich damit durch Tod erledigt.
Vorsitzender Richter:Steckel
Riebow, Dr.
Russ, Dr.
Weitere Richter:Busch
Zimmermann, Dr.
Sanders, Dr.
Röhrs, Dr.
Staatsanwalt:Löllke
Krischke, Dr.
Alte Aktenzeichen staatsanw. Ermittlungsverfahren:Staatsanwaltschaft Hamburg 14a Js 429/53 (= (44) 118/58 Landgericht Hamburg = Hanseatisches Oberlandesgericht Ws 666/58).- Parallelverfahren: Der Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht Bremen 8b Js 308/53; Der Leitende Oberstaatsanwalt bei dem Landgricht Hamburg 14 Js 2474/51 und 14a Js 2047/54; Der Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht Düsseldorf 8 Js 4635/54; Landgericht Hamburg (53) 4/54; Staatsanwaltschaft Wien 15 St 20666/45 und 15 St 11032/55 (= Landesgericht für Strafsachen Wien Vg 8e Vr 773/55)
Former reference codes:213-12_0654 Band 001
213-12_
213-12_0654 Band 001
213-12_0654 Band 1
213-12_0654 Band 001
213-12_0654 Band 001
Angeklagte / Beklagte:Wüpper, Gustav John Philipp, geb. am 16.08.1893 in Hamburg, ehemaliger Polizeihauptmann der Schutzpolizei, Polizeikommissar
Date of birth:8/16/1893
 

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End of term of protection:12/31/1997
Permission required:Keine
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Accessibility:Öffentlich
 

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