211-2_K 54 Teil 2 Kläger: Michael Koep, Buntmacher und Bürger zu Hamburg, namens seiner Frau Catharina, geb. Schnelle (Kläger).- Beklagter: Joachim Schomaker, namens seiner Frau Engel, geb. Oestgen (Ostien), und der anderen Erben des Claus Oestgen und des Hermann Steinfeldt (Steinfels), Vormünder

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Ref. code:211-2_K 54 Teil 2
Title:Kläger: Michael Koep, Buntmacher und Bürger zu Hamburg, namens seiner Frau Catharina, geb. Schnelle (Kläger).- Beklagter: Joachim Schomaker, namens seiner Frau Engel, geb. Oestgen (Ostien), und der anderen Erben des Claus Oestgen und des Hermann Steinfeldt (Steinfels), Vormünder der Catharina Schnelle in Hamburg (Beklagter) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis; Versendung der Akten an eine Juristen-Fakultät und Herausgabe eines Nachlass-Inventars in einem Streit um eine Vormundschaftsverwaltung und um die Nichtigkeit eines Kaufvertrages über ein Erbe in der Pelzerstraße, das Claus Schnelle, Bürger zu Hamburg und Vater der Catharina Schnelle, nach dem Tod seines Schwiegervaters Cord Oestgen mit der Verpflichtung zur Befriedigung der Gläubigerforderungen gegen Cord Oestgen übernommen hatte und das später angeblich ohne volle Berücksichtigung der Eigentumsansprüche der Catharina Schnelle verkauft worden war
Laufzeit:1589-1628,1645-1661
Contains also:Prokuratoren: Kläger: Dr. Jonas Eucharius Erhardt. Beklagter und Nebenbeklagter: Dr. Georg Goll (1648), Dr. Johann Georg von Gülich (1661).- Instanzen: 1. Obergericht 1627-1645. 2. Reichskammergericht 1648-1661 (1645-1661).- Darin: Abrechung des Claus Schnelle über die Befriedigung der Gläubiger-Forderungen gegen Cord Oestgen sowie über Einnahmen und Ausgaben in Bezug auf das Erbe in der Pelzerstraße 1598-1604; Vertrag über den Verkauf einer Rente von 35 Mark lübisch unter anderem auf dem Erbe in der Pelzerstraße durch Claus Schnelle an das Armen- und Pockenhaus 1604; Inventar von 1604 des Nachlasses des Claus Schnelle ; Abrechnungen von 1604-1623 der Vormünder der Catharina Schnelle über die Reparatur des Hauses in der Pelzerstraße; Vertrag von 1623 über den Verkauf des Erbes in der Pelzerstraße durch die Kläger und Hermann Steinfeldt, namens seiner Frau Elisabeth, geb. Oestgen, an Claus Oestgen; Vergleich von 1623 des Erbes des Cord Oestgen; Zession von 1623 des Erbes in der Pelzerstraße auch Claus Oestgen an Joachim Schomaker; Gutachten der Juristen-Fakultät der Universität Helmstedt von 1628.
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