Ref. code: | 213-12__ |
Title: | Verfahren gegen unbekannt, wegen Massenerschießungen an polnischen Häftlingen und Juden in Sandomierz und der Gemeinde Osiek, Kreis Sandomierz im Wald genannt "Czarny Las" oder "Czerwony Krzyz" Krshm. Opatow in den Jahren 1940 bis 1944 durch Angehörige der Gendarmerie und der Gestapo aus Sandomierz (Staatsanwaltschaft Hamburg 2100 UJs 1/86) |
Laufzeit: | (1940-1944) 1986-1987 |
Contains also: | Enthält u.a.: Umfang/Inhalt: 2 Bde. Hauptakten (270 Bl.), Handakte (18 Bl.).- Straftatbestand: 1 A. Tötung einiger hundert russischer Kriegsgefangener an drei Tagen im Juni 1943. Die Kriegsgefangenen, die in der Gegend von Sandomierz und Kielce interniert gewesen waren, wurden nackt mit Maschinengewehren erschossen, evt. noch lebende Kriegsgefangene wurden durch Gnadenschüsse getötet. 1 B. Tötung polnischer und jüdischer Häftlinge aus dem Gefängnis Sandomierz im Sommer 1943. Es handelte sich einerseits um Häftlinge aus dem Gefängnis Sandomierz, andererseits um in den Wäldern untergetauchte Juden, die erschossen wurden. 2. Erschießung einer Hochzeitsgesellschaft von ca. 43 Personen aus Grenbow bei Tarnobrzeg entweder Ende Juli 1943 oder Herbst 1943. 3. Erschießung von Kindern und älteren Juden aus dem Ghetto Sandomierz, die im Wald Wisnioka erschossen wurden. Vermutlich handelte es sich um Juden, die bei einer Ghettoräumung des Ghettos Sandomierz als nicht transportfähig befunden worden waren. 4. Tötung von Juden im Wald bei Annapol. 5. Erschießung von Juden durch Gestapoangehörige aus Lublin. 6. Tötung des ungarischen Juden Imler Biler und seiner Frau und seines Kindes, weil sie keine Armbinden tragen wollten, die sie als Juden auswiesen. Täter soll der Gendarm Johannson gewesen sein. 7. Erschießung von Juden durch den Chef der Schutzpolizei in Borzechow. 8. Erschießung von 40 Juden aus dem Dorf Przybzslawice, Kreis Opatow. Als Täter wird u.a. der Gendarm Lösche (falsch: Leszer) benannt, der am 08.10.1943 in Klimontow erschossen wurde. Siehe Hamburg 2000 UJ s 14/77; 147 Js 20/74; 147 Js 1/75. Zeugen kannten die Taten oft nur vom Hörensagen. Ein Szwarc oder Schwarz, der Chef der Schutzpolizei in Borzechow war, konnte nicht ermittelt werden. Ein Gendarm Johannson konnte ebenfalls nicht ermittelt werden. (siehe vielleicht wegen der Namensähnlichkeit unter Hamburg 147 Js 34/65). Die Identität von diesen möglicherweise noch lebenden Tatverdächtigen konnte nicht geklärt werden. |
Staatsanwalt: | Duhn |
Alte Aktenzeichen staatsanw. Ermittlungsverfahren: | Staatsanwaltschaft Hamburg 2100 UJs 1/86.- Parallelverfahren: Hamburg 141 Js 34/65; Hamburg 147 Js 20/74; Hamburg 147 Js 1/75; Hamburg 2100 UJs 3/85; Hamburg 2100 Js 1/83. |
Angeklagte / Beklagte: | Unbekannt |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/2017 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=1364827 |
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