213-12__ Verfahren gegen unbekannt, wegen Tötungen im Kriegsgefangenenlager Wolska Dabrowa (oder Wola Gorynska B) im Bereich des Truppenübungsplatzes Mitte nördlich von Radom 1941 bis 1942 (Staatsanwaltschaft Hamburg 2300 UJs 1/79), 1941-1987 (Serie)

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Title:Verfahren gegen unbekannt, wegen Tötungen im Kriegsgefangenenlager Wolska Dabrowa (oder Wola Gorynska B) im Bereich des Truppenübungsplatzes Mitte nördlich von Radom 1941 bis 1942 (Staatsanwaltschaft Hamburg 2300 UJs 1/79)
Laufzeit:(1941-1942) 1979-1987
Contains also:Enthält u.a.: Umfang/Inhalt: 17 Bde. Hauptakten (2671 Bl.); Handakte (157 Bl.).- Straftatbestand: Nach dem Beginn des Krieges gegen die Sowjetunion hatte die Wehrmacht eine große Anzahl von Kriegsgefangen gemacht, von denen allein im Generalgouvernement (GG) ab November 1941 eine halbe Million untergebracht werden sollten. Zum Zeitpunkt der Überführung von den Durchgangslagern auf sowjetischen Gebiet in die Kriegsgefangenelager im GG waren die Kriegsgefangenen bereits in halb verhungertem Zustand. In einem Geheimvermerk des Quartiermeisters 2 beim Militärbefehlshaber im GG vom 20.10.1941 wird vermerkt, daß nur für 300.000 der 500.000 Gefangenen Nahrung vorhanden sei. Das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) sei informiert, daß daher "das Massensterben unter den Kriegsgefangenen nicht aufzuhalten ist, da diese mit ihren Kräften am Ende sind. Es kann weder erhöhte Verpflegung noch können Decken zur Verfügung gestellt werden...". Die Gefangenen wurden daher auch weiterhin in Lagern primitiv untergebracht, ungenügend verpflegt und kaum medizinisch versorgt. Infolgedessen waren am 20.03.1942 von 656.582 Gefangenen im GG 286.228 durch Hunger, fehlende medizinische Betreuung und Schwächung durch harte körperliche Arbeit verstorben.
Etwa 1000 Gefangene wurden am Truppenübungsplatz Mitte bei Radom für Arbeitsvorhaben eingesetzt. Das Lager hieß Wola Gorynska B oder auch Wolska Dabrowa. Es war etwa 200 m x 300 m groß, von Stacheldraht umgeben und mit Wachtürmen versehen. Die Wachmannschaft bestand aus Wehrmachtseinheiten; im Lager war ein Odnungsdienst sowjetischer Kriegsgefangener tätig. Polnische Zeugen beobachteten u.a. Tötungshandlungen im Lager Wola Gorynska B. Mit Hilfe von WASt-Unterlagen und Quellen des Militärarchiv des Bundesarchivs konnten Angehörige der Bewachungseinheiten ermittelt werden. Einige von ihnen bestätigten die Aussagen der polnischen Zeugen über die menschenverachtende Behandlung.
Folgende Taten wurden geschildert: 1. Erschießung eines Gefangenen, der zum Austreten weiter als erlaubt gegangen sei, durch Wilhelm Spiekermann vom Infanterie-Ersatzregiment 601 (geb. 19.03.1910, verstorben 1972). 2. Schlagen eines Gefangenen mit dem Kolben des Karabiners durch Siegfried Mauch vom Infanterie-Ersatzregiment 601 (geb. 07.12.1913, für tot erklärt) . Ob der Kriegsgefangene starb, ist unbekannt. 3. Erschießen eines geschwächten Kriegsgefangenen durch Kopfschuß durch Bruno Krebs vom Infanterie-Ersatzregiment 603 (geb. 05.02.1911 in Neuhof, Kreis Schneidemühl, gefallen 17.01.1942 in Jamskaja). 4. Erschießen eines sowjetischen Kriegsgefangenen bei einem Fluchtversuch durch einen Obergefreiter in der 3. Kompanie des Infanterie-Ersatzregiment 603. Dies sei, so der ermittelte Beschuldigte, aufgrund eines Befehls geschehen, demzufolge flüchtende sowjetische Kriegsgefangene zu erschießen seien, also nicht etwa nur fluchtunfähig zu schießen seien. Die Tat war als - verjährter - Totschlag zu beurteilen. 5. Namentlich nicht genannte Vorgesetzte forderten die Wachmannschaften zum erbarmungslosen Waffengebrauch gegen sowjetische Kriegsgefangene auf; außerdem waren sie verantwortlich für die katastrophale Betreuung der Kriegsgefangenen. Systematisch ließ man die sowjetischen Kriegsgefangene verhungern. Die Verantwortung dafür lag bei den höchsten Befehlsstellen der Wehrmacht. 6. Tötungshandlungen nicht namentlich genannter Deutscher. Keine Anhaltspunkte, daß noch lebende Wehrmachtsangehörige bewußt nicht belastet wurden. 7. Kommandeur des Truppenübungsplatzes Mitte war Generalmajor Eberhard Stammer (geb. 25.06.1888 in Falkenberg, verstorben 18.05.1966). Inwiefern er für die Tötungsverbrechen verantwortlich war, bleibt damit offen.
Staatsanwalt:Duhn
Alte Aktenzeichen staatsanw. Ermittlungsverfahren:Staatsanwaltschaft Hamburg 2300 UJs 1/79.- Parallelverfahren: Hamburg 147 Js 12/71.
Angeklagte / Beklagte:Unbekannt
 

Usage

End of term of protection:12/31/2017
Permission required:Keine
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