Ref. code: | 213-12__ |
Title: | Luft, Herbert, wegen Beteiligung an der Groß-Evakuierung der männlichen Zivilbevölkerung von Kriwoi-Rog (laut Bericht über die Aktion vom 07.02.1944) und deren Inhaftierung im Dulag 180 (Staatsanwaltschaft Hamburg 2300 Js 1/79) |
Laufzeit: | (1944) 1979-1983 |
Contains also: | Enthält u.a.: Umfang/Inhalt: Hauptakte (289 Bl.); Handakte (49 Bl.).- Straftatbestand: Die Anzeige erfolgte durch den Generalstaatsanwalt der DDR mit Bezug auf die UN-Resolution 3074 vom 3. Dezember 1973 (Internationale Zusammenarbeit bei Aufdeckung, Inhaftierung, Auslieferung und Bestrafung von Personen, die Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben sollen). Der Beschuldigte soll einer der Hauptverantwortlichen für die völkerrechtswidrige Evakuierung der sowjetischen Zivilbevölkerung in Kriwoi-Rog am 07.02.1944 gewesen sein. Kriwoi Rog wurde von der Roten Armee Ende Februar 1944 zurückerobert, wobei Anfang Februar 1944 die Front am Stadtrand verlief. Der deutsche "Kampfkommandant Kriwoi Rog" befahl am 5. Februar 1944 die Evakuierung der Stadt. Unter dem Codewort "Aufwasch" (!) sollten die männlichen wehrfähigen Zivilisten im Dulag 180 inhaftiert werden. Der Beschuldigte war "Führer der Gesamtaktion" und unterzeichnete am 7. Februar 1944 einen Bericht über die Großevakuierung der Stadt Kriwoi Rog. In der Folge wurden 2712 männliche Zivilisten erfaßt, davon 1463 ins Dulag 180 überstellt. Unter dem Tarnnamen "Osterfest" wurden am 15. Februar 1944 weitere 157 Zivilisten ins Dulag 180 verbracht. Am 22. Februar 1944 räumte die Wehrmacht Kriwoi Rog. Unklar blieb, was mit den internierten Zivilisten geschah. Schriftliche Quellen existieren nicht mehr bzw. geben keinen Aufschluß. Der Beschuldigte behauptete, sich nicht mehr erinnern zu können. Die Festnahme der wehrfähigen Zivilisten sei erfolgt, um die Rote Armee zu hindern, sich neu zu rekrutieren. Zu diesem Zweck seien die Zivilisten in die Dulags überführt worden, der Abtransport sei ebenfalls durch die Dulags erfolgt, wobei er über das weitere Schicksal der Menschen nichts wisse. Möglicherweise wurden diese in die rückwärtigen Gebiete abtransportiert. Weitere Verfahren (Frankfurt 4 Js 1222/68 zum Dulag 180) sowie der Fall XII der Nürnberger Nachfolgeprozesse (High Command Case) ergaben keine weiteren Aufschlüsse. Anhaltspunkte für ein verfolgbares Verbrechen nach § 211 StGB ergaben sich nicht, Verfolgung aller anderen Straftaten durch Verjährung ausgeschlossen. |
Staatsanwalt: | Zöllner |
Alte Aktenzeichen staatsanw. Ermittlungsverfahren: | Staatsanwaltschaft Hamburg 2300 Js 1/79.- Parallelverfahren: Frankfurt 4 Js 1222/68 |
Angeklagte / Beklagte: | Luft, Herbert, geb. am 28.10.1911 in Altenburg, SS-Sturmbannführer, Major der Feldgendarmerie |
Date of birth: | 10/28/1911 |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/2013 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=1363826 |
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