213-12__ Verfahren gegen unbekannt, wegen Judenerschießungen in Begoml (Bagomlja), Gebietskommissariat Borrissow, sechs Tötungsaktionen in der Zeit vom 03.07.1941 - 04.10.1942 (Staatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 2/75), 1941-1979 (Serie)

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Ref. code:213-12__
Title:Verfahren gegen unbekannt, wegen Judenerschießungen in Begoml (Bagomlja), Gebietskommissariat Borrissow, sechs Tötungsaktionen in der Zeit vom 03.07.1941 - 04.10.1942 (Staatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 2/75)
Laufzeit:(1941-1942) 1975-1979
Contains also:Enthält u.a.: Umfang/Inhalt: 3 Bde. Hauptakten 520 Bl., Handakte ca. 10 Bl.; 1 Bd. Ermittlungen (Dubletten) ca. 300 Bl., Dokumentenband (mit sowjet. Beweismaterial und Auszügen aus einem Verfahren mit Urteil vom 11.06.1947): 119 Bl.; 2 Sonderbde. Zeugenaussagen (Angeh.) EK 1b u. SK 7a; 2 Ordner, unblattiert, ca. 400 Bl. (keine formelle Einstellungsverfügung enthalten; Datierung durch Register) - befinden sich auch als Beiakten bei Hamburg 147 Js 11/71.- Straftatbestand:
1) Erschießung von 95 Juden und 12 Kriegsgefangenen am 03.07.1941 östlich der Stadt Begoml;
2) Erschießung von 300 bis 1.000 Juden im Herbst 1941 (evtl. Sept. 1941) am Stadtrand von Begoml in der Nähe der Straße nach Brissow;
3) Tötung von 105 Einwohnern des Dorfes Zamotje, Dorfsowjet Ikony, Kreis Begoml am 07.07.1942;
4) Tötung von 71 Einwohnern der Dörfer Dolzholnicy, Krajcy und Kwettsche, Kreis Begoml am 18.07.1942 durch Erschießung, Verbrennung oder andere Tötung;
5) Tötung von 167 Einwohnern des Dorfes Mstizh am 04.10.1942;
6) Erschießung von fünf Männern in Ossowy am 29.09.1942;
Außer im letzten Fall gab es keine Hinweise auf die Täter, die pauschal als Deutsche bezeichnet wurden. In einer Ereignismeldung vom 30.09.1942 wird über die Aktion vom 28.09.1942 berichtet. Angehörige des Gendarmeriepostens Begoml, des Gendarmeriepostens Pleszenice, Angehörige des lettischen Bataillons 26, Angehörige der Schutzmannschaft Wereta, Angehörige der Schutzmannschaft Samoztetschje und Angehörige der Schutzmannschaft Ossowy in einer Stärke von insgesamt 96 Mann wollten eine Aktion gegen den Ort Ossowy durchführen, wobei der Ort umstellt wurde. Vom Wald aus wurde das Feuer auf die Truppen eröffnet. Wegen des sumpfigen Geländes wurde von einer Verfolgung der Gegner, die flüchteten, abgesehen. Am 29.09.1942 wurden fünf Männer in Ossowy, die laut Ereignismeldung nachweislich und einwandfrei mit den Partisanen in Verbindung standen, erschossen. Diesbezüglich Strafverfolgungsverjährung eingetreten. Im Rahmen der Täterermittlung wurde auch das Teilkommando Schönemann des EK 8 überprüft.
Begomel geriet Ende Juni (Anfang Juli 1941) in die Hände von deutschen Truppen und wurde Teil des Gebietskommissariats Borissow des Generalkommissariats Weißruthenien. Im Kreis Begoml wurden, da es keine deutsche Dienststelle für die Zivilverwaltung gab, die Verwaltungsarbeiten von dem russischen Bürgermeister geleistet. Einzige deutsche Dienststelle war ein Gendarmerieposten mit ca. 30 deutschen Gendarmen. Der Gendarmerieposten Begomel unterstand dem Gendarmeriegebietsführer Borissow mit Dienstsitz in Pleszenice. Im Gebiet der Heeresgruppe Mitte operierte auch die Einsatzgruppe (EG) B, die aus den Sonderkommandos (SK) 7a und 7b, den Einsatzkommandos (EK) 8 und 9 und dem Vorauskommando Moskau bestand. Dabei folgten die Einsatzkommandos den Sonderkommandos; ihr Einsatzgebiet war das rückwärtige Heeresgebiet. Die Einsatzkommandos und Sonderkommandos wurden aus 90 bis 140 Mann gebildet, die wiederum in Teilkommandos zerfielen und gleichzeitig an verschiedenen Orten tätig wurden. Begomel wird in Einsatzberichten der EG B nicht erwähnt. Der Stab der Einsatzgruppe B bestand aus 17 Führern, 14 Unterführern und einem Mannschaftsdienstgrad sowie 20 Kraftfahrern und war zunächst in Minsk, ab Ende Juli 1941 in Smolensk stationiert. Das Einsatzkommando 9 folgte dem Sonderkommando 7a auf dem Vormarsch; das Einsatzkommando 8 folgte dem Sonderkommando 7b. Für die Tat unter Punkt 1. kommen Angehörige der Wehrmacht - Heeresgruppe Mitte - und Angehörige des Sonderkommandos 7a in Betracht. Die Täter konnten nicht ermittelt werden. Die Erfahrung zeigt, daß auch die Ermittlung von Zeugen zu keiner weiteren Aufklärung führt, weil sich die Zeugen oft nicht an das Geschehen erinnern konnten oder wollten. Das Sonderkommando 7a ermordete in Wileyka laut einem Einsatzbericht vom 12.08.1941 alle männlichen Juden. Begoml liegt in der Nähe; es ist daher davon auszugehen, daß Angehörige des SK 7a die Tat begingen. Der Führer des SK 7a, Dr. Walter Blume, räumte die Tat in Wileyka ein. Es kann aber nicht bewiesen werden, daß Angehörige des SK 7a oder ein Teilkommando des SK 7a die Taten am 03.07.1941 beging.
Ad 2.: Im Herbst 1941 wurden laut russischen Zeugen 300 Juden verhaftet und ins Gefängnis von Begomel gebracht. Die Juden wurden per Lkw an eine Erschießungsstätte gebracht, wo sie sich in Gruppen von 15-20 Mann mit dem Gesicht zur Erde in Gruben legen mußten und erschossen wurden. Ein deutscher Zeuge und Leiter der Erschießung sprach in einer Aussage aus dem Jahr 1947 von 1.000 Juden aus Begomel, die er mit seiner Einheit erschoß. Er selbst tötete etwa 15 Juden eigenhändig. In einer Vernehmung im Jahr 1977 stritt er die Erschießungen ab und gab an, die Angaben in der Vernehmung vom 28.02.1947 seien falsch gewesen. Er sei von Oktober 1946 bis Juni 1947 in Minsk inhaftiert gewesen und fast täglich vernommen worden, wobei er geschlagen und gefoltert wurde. Vernehmungsprotokolle mußte er unterschreiben, ohne sie vorher lesen zu können. Für die Tat kamen Angehörige des EK 9 der EG B, das SK 1b der EG A; Angehörige des Kommandos Schlegel oder Remmers sowie Angehörige des EK 8, Teiltrupp Borissow der EG B in Frage. Auswertungen von Zeugenaussagen von Angehörigen des EK 9 ergaben keinen Hinweise auf einen Einsatz nahe Begomel. Bezüglich des EK 1b und der Kommandos Schlegel und Remmers (Restkommandos der Einsatzkommandos 8 und 3) wurden alle Akten ausgewertet. Es gab keinen Hinweis, daß diese Restkommandos der EK 8 und 3 die Erschießungen ausführten, ebenso bezüglich der Ausführung der Tat durch das Teilkommando EK 1b unter Erich Ehrlinger. Außerdem wurden die Akten bzgl. des EK 8 ausgewertet. Befragte Zeugen erinnerten sich nicht an eine Erschießung in Begomel. Ein Täter konnte nicht ermittelt werden.
Ad 3.-5.: Einziges Beweismittel sind die Untersuchungsberichte der Kommission von Begomel. Täterhinweise sind nicht enthalten. Möglicherweise handelte es sich um Aktionen gegen Partisanen im Sumpf- und Waldgelände der Beresina um Begomel. Deutsche Zeugen müßten sich bei Angaben zu den Taten selbst belasten; damit sind aussichtsreiche Ermittlungen nicht möglich.
Ad 6.: Am 28.09.1942 wurde das Dorf Ossowy (Osowo) von Gendarmerie aus Begomel und Pleszenice, des Lettischen Bataillons 26 und Schutzmannschaften umstellt, wobei das Kommando aus dem Wald beschossen wurde. Etwa 14 bei dem Gefecht verwundete Partianen fuhren am 29.09.1942 durch Ossowy. Daraufhin wurden in Ossowy 5 Männer, darunter der Dorfälteste, die nachweislich mit den Partisanen in Verbindung gewesen waren, erschossen. Damit Totschlag, Strafverfolgungsverjährung eingetreten.
Staatsanwalt:Nehrke
Alte Aktenzeichen staatsanw. Ermittlungsverfahren:Staatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 2/75.- Parallelverfahren: Essen 29 Ks 1/65; Essen 29 Ks 1/64; ZSt. Dortmund 45 Js 21/74.
Former reference codes:213-12_0394
Angeklagte / Beklagte:Unbekannt
 

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End of term of protection:12/31/2009
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