Ref. code: | 213-12__ |
Title: | Baldauf, Erich Linus, u.a., wegen Beteiligung an der Tötung von mehreren Rabbinern am 20.09.1939, die von einer Brücke bei Rzeszow/ Wislok von der Feldgendarmerie 521 in den Fluß Wislok (fälschlich auch als San angegeben) getrieben worden sind, sowie an mindestens zwei Erschießungen in Rzeszow und im Wald Lisia Gora (Fuchsberg) im Herbst 1939 (Staatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 28/74) |
Laufzeit: | (1939) 1974-1977 |
Contains also: | Enthält u.a.: Umfang/Inhalt: 7 Bde. Hauptakten 984 Bl., Handakte 148 Bl., Kostenheft, Zweitschrift.- Straftatbestand: Die Anzeige erfolgte durch das Dokumentationszentrum des Bundes jüdischer Verfolgter des Naziregimes in Wien. Die Täter sollen Angehörige der deutschen Feldgendarmerie gewesen sein. Ermittlungen ergaben, daß im September 1939 die 1. Kompanie der Feldgendarmerie-Abteilung 521 in Rzeszow war. Keiner der ermittelten Angehörigen der Einheit konnte sich an die Tat erinnern. Vielmehr soll ein Teilkommando eines Einsatzkommandos der Sipo Juden zusammengetrieben und in das von den Russen noch nicht besetzte Gebiet gebracht haben. Anderen Aussagen zufolge seien Juden in den Fluß getrieben worden, hätten ihn aber schwimmend überquert. Bei den Ermittlungen ergaben sich Hinweise auf weitere Verbrechen, nämlich die Erschießung von 40 Personen aus Rzeszow durch Gendarmerie sowie die Erschießung von 12 bis 19 Personen im Wald Lisia Gora (Fuchsberg) im Herbst 1939. Außerdem sollen elf Personen wegen politischer Betätigung bzw. wegen Waffenbesitzes erschossen und auf dem Friedhof in Rzeszow begraben worden sein. Diesbezügliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I wurden am 27.11.1963 ergebnislos eingestellt. Es gelang nicht, die Sachverhalte aufzuklären. Es war nicht feststellbar, ob im September/Oktober 1939 tatsächlich mehrere Rabbiner dadurch getötet wurden, daß sie von einer Brücke in den Fluß gestürzt wurden. Ebenso konnten keine möglichen Verantwortlichen ausfindig gemacht werden. Für die Erschießungen gilt, daß 18 der Erschossenen wegen illegalen Waffenbesitzes oder verbotener politischer Betätigung rechtskräftig von einem Stand- oder Sondergericht in Rzeszow verurteilt worden waren. Damit liegt kein Mord vor. Auch Beihilfe zum Mord ist verjährt. Ob auch die anderen Erschossenen rechtskräftig verurteilt worden waren, war nicht feststellbar. |
Staatsanwalt: | Kuhlbrodt, Dr.; Fründt, Dr. |
Alte Aktenzeichen staatsanw. Ermittlungsverfahren: | Staatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 28/74.- Parallelverfahren: München I 22 Js 391/61. |
Former reference codes: | 213-12_0393 |
Angeklagte / Beklagte: | Unbekannt, Angeh. der Feldgendarmerie 521 |
| Baldauf, Erich Linus, geb. am 08.02.1914 in Raußlitz, bei/Meissen, Zugführer 1. Zug, 1. Komp. Feldgend. 521, Leutnant der Schutzpolizei |
Date of birth: | 2/8/1914 |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/2007 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=1358706 |
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