Ref. code: | 213-12__ |
Title: | Klünner, Karl Wilhelm Franz, wegen Tötungen mehrerer niederländischer Zivilisten und Körperverletzung an Häftlingen als Angehöriger des Sipo- und SD-Einsatzkommandos in Assen(Staatsanwaltschaft Hamburg 141 Js 463/57) |
Laufzeit: | (1944-1945) 1957-1958 |
Contains also: | Enthält u.a.: Straftatbestand: Körperverletzung an Häftlingen in den Niederlanden 1943/45, außerdem 1. Tötung der beiden Niederländer Josephus Damen und Marinus Dignus de Groot im Oktober 1944 (vielleicht am 08.10.1944) auf dem Weg nach Bergen op Zoom. 2. Erschießung des Holländers Szaya Reiner im Feburar 1945 auf einem Bauernhof in Hoogeveen. Josephus Damen und Marinus Dignus de Groot waren am 01. und 03.10.1944 durch Angehörige der deutschen Zivilverwaltung der Provinz Zeeland in Middelburg verhaftet worden und der Sabotage beschuldigt. Da keine örtliche deutsche Polizei verfügbar war, forderte die Zivilverwaltung zwei Beamte der Sipo vom Einsatzkommando in Assen an, die die Gefangenen nach Bergen op Zoom bringen sollte, wo sie abgeurteilt werden sollten. Die beiden Beschuldigten (siehe zu dem zweiten Beschuldigten Hamburg 147 Js 35/68) schlugen vor, sie sofort zu erschießen, was aber der Leiter der Zivilverwaltung ablehnte. Als die Beschuldigten von einem deutschen Soldaten darauf hingewiesen worden waren, daß der Weg nach Bergen op Zoom aufgrund des Frontverlaufs unter Umständen nicht mehr benutzwar sei, beschlossen sie, die Gefangenen zu töten. Sie nahmen an, daß die beiden ohnehin durch ein Standgericht verurteilt würden. Im zweiten Fall wurden sie auf einen Bauernhof in Hoogeveen gerufen. Der dort von der Landwacht Niederlande festgehaltene Mann gab zu, ein untergetauchter Jude zu sein, der Szaya Reiner hieß. Sie trugen ihm auf, sich an einen Zaun zu stellen und erschossen ihn dort. - Der Beschuldigte wurde am 20.04.1949 vom Sondergericht 's-Gravenhage zu lebenslänglicher Haft in zweiter Instanz durch Urteil des Besonderen Kassationshofes am 24.05.1950 zu 16 J Haft verurteilt. Am 23.05.1955 wurde er vorzeitig entlassen und wieder in den Dienst der Polizeibehörde Hamburg aufgenommen. In einem förmlichen Disziplinarverfahren sowie in dem Ermittlungsverfahren Hamburg 141 Js 463/57 wurden die Vorwürfe überprüft. Der erste Fall wurde als Totschlag gewertet, wobei von einer Verfolgung der Tat in Hinsicht auf die bereits in den Niederlanden verbüßte Haft von Strafe abgesehen wurde, im Fall 2 wurde das Verfahren mangels Beweises eingestellt. Auf die Körperverletzungen wurde wegen Verjährung in der Einstellungsverfügung nicht eingegangen. |
Alte Aktenzeichen staatsanw. Ermittlungsverfahren: | Staatsanwaltschaft Hamburg 141 Js 463/57.- Parallelverfahren: Hamburg 147 Js 35/68. |
Former reference codes: | 213-12_0246 |
Angeklagte / Beklagte: | Klünner, Karl Wilhelm Franz, geb. am 08.03.1904 in Elmschenhagen, Kreis Plön, SS-Untersturmführer; Kriminalsekretär |
Date of birth: | 3/8/1904 |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/1994 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=1352681 |
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