213-12__ Klünner, Karl Wilhelm Franz und Lamm, Karl, wegen Tötung von insgesamt 3 Niederländern am 08.10.1944 und im Februar 1945 in Bergen op Zoom und Hoogeveen durch Angehörige des Sipo Einsatzkommandos Assen (Staatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 35/68), 1944-1971 (Serie)

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Ref. code:213-12__
Title:Klünner, Karl Wilhelm Franz und Lamm, Karl, wegen Tötung von insgesamt 3 Niederländern am 08.10.1944 und im Februar 1945 in Bergen op Zoom und Hoogeveen durch Angehörige des Sipo Einsatzkommandos Assen (Staatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 35/68)
Laufzeit:(1944-1945) 1968-1971
Contains also:Enthält u.a.: Umfang/Inhalt: 2 Bde. Hauptakten (275 Bl.), Personalheft mit BDC-Unterlagen der Beschuldigten; Handakte (2 Bl.), Beiakte Kopien aus 141 Js 463/57 (ca. 100 Bl.), 1 Bd. Akten der ZSt Ludwigsburg (91 Bl.).- Straftatbestand: 1. Tötung der beiden Niederländer Josephus Damen und Marinus Dignus de Groot am 08.10.1944 auf dem Weg nach Bergen op Zoom.
2. Erschießung des Niederländers Szaya Reiner im Feburar 1945 auf einem Bauernhof in Hoogeveen.
Josephus Damen und Marinus Dignus de Groot waren am 01. und 03.10.1944 durch Angehörige der deutschen Zivilverwaltung der Provinz Zeeland in Middelburg verhaftet und der Sabotage beschuldigt worden. Da keine örtliche deutsche Polizei verfügbar war, forderte die Zivilverwaltung zwei Beamte der Sipo vom Einsatzkommando in Assen an, die die Gefangenen nach Bergen op Zoom bringen sollte, wo sie abgeurteilt werden sollten. Die beiden Beschuldigten schlugen vor, sie sofort zu erschießen, was aber der Leiter der Zivilverwaltung ablehnte. Als die Beschuldigten von einem deutschen Soldaten darauf hingewiesen worden waren, daß der Weg nach Bergen op Zoom aufgrund des Frontverlaufs unter Umständen nicht mehr benutzbar sei, beschlossen sie, die Gefangenen zu töten. Sie nahmen an, daß die beiden ohnehin durch ein Standgericht verurteilt würden. Im zweiten Fall wurden sie auf einen Bauernhof in Hoogeveen gerufen. Der dort von der Landwacht Niederlande festgehaltene Mann gab zu, ein untergetauchter Jude zu sein, der Szaya Reiner hieß. Sie trugen ihm auf, sich an einen Zaun zu stellen und erschossen ihn dort.
Der Beschuldigte Karl Wilhelm Franz Klünner wurde am 20.04.1949 vom Sondergericht 's-Gravenhage zu lebenslänglicher Haft in zweiter Instanz durch Urteil des Besonderen Kassationshofes am 24.05.1950 zu 16 Jahren Haft verurteilt. Am 23.05.1955 wurde er vorzeitig entlassen und wieder in den Dienst der Polizeibehörde Hamburg aufgenommen. In einem förmlichen Disziplinarverfahren sowie in dem Ermittlungsverfahren Hamburg 141 Js 463/57 wurden die Vorwürfe überprüft. Der erste Fall wurde als Totschlag gewertet, von dem hinsichtlich § 153b Ziffer 3 StPO bezüglich der bereits verbüßten Strafe in den Niederlanden von einer Bestrafung abgesehen wurde, im Fall 2 wurde das Verfahren mangels Beweises eingestellt. Neue Erkenntnisse ergaben sich durch die Auswertung der niederländischen Dokumente und Zeugenvernehmungen nicht. Im Fall 1 liegt Totschlag vor, die Beschuldigten erschossen die beiden Holländer aus Angst, von den alliierten Truppen gefangen genommen zu werden. Im Fall 2 konnte nicht mehr festgestellt werden, wer auf Reiner schoß.
Staatsanwalt:Klose
Alte Aktenzeichen staatsanw. Ermittlungsverfahren:Staatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 35/68
Former reference codes:213-12_0245
Angeklagte / Beklagte:Klünner, Karl Wilhelm Franz, geb. am 08.03.1904 in Elmschenhagen/Kreis Plön, Kriminalsekretär; SS-Untersturmführer
Lamm, Karl, geb. am 18.11.1905 in Berlin, gest. am 01.06.1965 in Ingolstadt, SS-Hauptscharführer
Date of birth:11/18/1905
 

Usage

End of term of protection:12/31/2001
Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

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