213-12__ Petersen, Hans-Friedrich, und Strippel, Arnold Georg, wegen Beteiligung an Tötung von mindestens 42 Personen (darunter: 20-30 Russen, 20 jüdische Kinder, zwei französische Häftlingsärzte namens Jean-Marie Gabriel Florence und René Quenouille und zwei niederländische Häftlingspfleger namen

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Title:Petersen, Hans-Friedrich, und Strippel, Arnold Georg, wegen Beteiligung an Tötung von mindestens 42 Personen (darunter: 20-30 Russen, 20 jüdische Kinder, zwei französische Häftlingsärzte namens Jean-Marie Gabriel Florence und René Quenouille und zwei niederländische Häftlingspfleger namens Antonie (männlicher Vorname) Hölsel und Dirk Deutekom) in der Nacht zum 21.04.45 in dem Außenlager Hamburg-Bullenhuser Damm des KZ Neuengamme (Staatsanwaltschaft Hamburg 147 Js 45/67)
Laufzeit:(1945) 1967-1988
Contains also:Enthält u.a.: Umfang / Inhalt: 89 Bde Hauptakten 13283 Bl.; Fotos: Menschenvers. Bd. 43, Luftf. Bd. 44, Bd. 80 Opfer Zylberberg, 6 Ordner Auszüge aus JAG 145, JAG 156, Zeugenaussagen, Dok.; 18 Bde. Handakten 2805 Bl., Sonderband; 6 Ordner Heißmeier wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit, Bezirksgericht Magdeburg II BS 4/66, Sonderband Vermerk 28.04.1983, als lose Blätter Gutachten u. Ablehnung d. Hauptverhandlung (47 Bl.) [2 Mehrfertigungen des gesamten Verfahrens vorhanden.].-
Straftatbestand: Die fünf bis zwölf Jahre alten Kinder polnischer, niederländischer, jugoslawischer, französischer und italienischer Herkunft waren Opfer von Tbc-Versuchen des Dr. Kurt Heißmeier (in der DDR zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt) im KZ Neuengamme geworden. Heißmeier hatte sie mit Tuberkulose infiziert und ihnen die Axillardrüsen operativ entfernt, um diese untersuchen zu können. Die Kinder M. Altmann, Lelka Birnbau, Sergio de Simone, S. Goldinger, Rywka Herszberg, Alexander Hornemann, Eduard Hornemann, Marek James, W. Junglieb, L. Klygermann, Georges André Kohn, B. Mekler, Jacqueline Morgenstern, E. Reichenbaum, A. Silberberg oder Zylberberg, M. Steinbaum, H. Wassermann, Eleonore Witonska, Roman Witonski, R. Zeller waren an Tbc erkrankt. Im März 1945 besuchten der Chef des SS-WVHA Pohl und der SS-Obersturmbannführer im SS-WVHA Rudolf Höß das KZ Neuengamme und erörterten mit dem Lagerkommandanten Max Pauly und Dr. Trzebinski die Beseitigung der Opfer der Menschenversuche. Die Kinder und ihre Betreuer wurden in ein Transportfahrzeug verladen, dass der Beschuldigte Petersen, Hans-Friedrich, fuhr. Ihnen wurde vorgespiegelt, der Transport ginge in das KZ Theresienstadt. Neben sechs sowjetischen Häftlingen aus dem KZ Neuengamme wurden auch mindestens zwölf Häftlinge, vielleicht bis zu 25 Personen aus dem AL Spaldingstraße, in das AL am Bullenhuser Damm geschafft. Zuerst wurden die Kinder mit Morphium abgespritzt und, falls sie noch Lebenszeichen von sich gaben, aufgehängt. Nach den Kindern wurden die erwachsenen Häftlingspfleger und -ärzte sowie sechs sowjetische Häftlinge aus dem KZ Neuengamme und mindestens zwölf sowjetische Häftlinge aus dem AL Spaldingstraße erhängt. Den Erwachsenen wurden zur Erhängung Kisten unter den Füßen weggezogen. Die Leichen wurden tags darauf abgeholt und vermutlich im Lagerkrematorium verbrannt. Sämtliche SS- Leute, die an der Tötungsaktion im Heizungskeller der Schule Bullenhuser Damm beteiligt waren, wurden - mit Ausnahme des Angeklagten Strippel, Arnold Georg, - im Curio-Haus-Prozeß 1946 zum Tod verurteilt und hingerichtet. Der Arzt Dr. Alfred Trzebinski (hingerichtet), der den Kindern Morphium spritzte, sagte seinerzeit aus, dass der Beschuldigte Strippel, Arnold Georg, für die Tötungsaktion die Verantwortung übernahm. Dem Beschuldigte und Angeklagten Strippel, Arnold Georg, unterstanden sämtliche Hamburger Außenlager des KZ Neuengamme. Bezüglich der Tötung der russischen KZ-Häftlinge aus dem AL Spaldingstraße des KZ Neuengamme wurde das Verfahren, das aufgrund einer Strafanzeige der Lagergemeinschaft Buchenwald vom 21.12.64 am 12.04.65 eröffnet worden war, 1967 eingestellt, weil nicht auszuschließen war, daß die Russen in Vollstreckung rechtmäßiger Todesurteile erhängt wurden (Totschlag, also verjährt). Bezüglich der Ermordung der Kinder und der Tötung der Ärzte und Pfleger (hier lagen laut StAnw. keine Mordmerkmale wie grausam oder heimtückisch vor) wurde das Verfahren mangels Beweises eingestellt. In einem Zivilstreit (LG Frankfurt am Main 3/3 0 111/79) versuchte der Beschuldigte Strippel, Arnold Georg, der Zeitschrift "Stern" zu verbieten, ihn als einen der Täter des Kindesmordes zu benennen und erwirkte am 09.03.79 eine einstweilige Verfügung, die den Beklagten verbot, die Behauptung aufzustellen, zu verbreiten oder zu wiederholen. Diese einstweilige Verfügung wurde am 05.04.79 aufgehoben.
Alte Aktenzeichen staatsanw. Ermittlungsverfahren:147 Js 45/67 (Staatsanwaltschaft Hamburg).- ehem. 141 Js 229/65; 2200 AR 2/79; 134 AR 137/80.
Alte Aktenzeichen Eröffnung Hauptverfahren:(A) (89) 14/83 Ks.- 147 Js 45/67
Former reference codes:213-12_11
213-12_00011
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Angeklagte / Beklagte:Petersen, Hans-Friedrich, geb. 28.12.1897 in Stuttgart, gest. 19.12.67 in Sonderburg/Dänemark
Strippel, Arnold Georg, geb. 02.06.1911 in Unshausen/(jetzt: Wabern)/Hessen, gest. 01.05.94 Frankfurt am Main
Date of birth:6/2/1911
 

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