314-1 Zoll- und Akzisewesen, Handelsstatistik, 1579-1947 (Bestand)

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Title:Zoll- und Akzisewesen, Handelsstatistik
Laufzeit:1579-1947
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Administration history:Übersicht zu Vorbemerkung und weiteren Informationen
Vorbemerkung
Zusammensetzung der Deputation
Praesides
Aktuare
Leiter des Handelsstatistischen Amts (Büros)
Inspektoren, Kontrolleure und Revisoren des hamburgischen Zolldienstes

VORBEMERKUNG

Die Zoll- und Akzisedeputation wurde vorläufig am 6. Juni und endgültig am 21. November 1814 eingesetzt (Anderson Bd. I S. 74 und 307). Ihre Aufgabe war die Aufsicht über das gesamte Zoll- und Akzisewesen und die Erkennung der gesetzlichen Strafen in Kontraventions- und Defraudationsfällen.

Die 1814 eingeführten Zölle waren eine Verschmelzung der älteren vier Zölle, die nach der Art ihrer Erhebung unterschieden wurden in

1) Herrenzoll (Land- und Elbzoll, Neuwerker oder Werkzoll), erhoben von Herren des Rats (Zollherren);
2) Bürgerzoll (Tonnen- und Baakenzoll), erhoben durch von der Bürgerschaft ernannte Bürger (Zollbürger);
3) Admiralitäts- und Konvoyzoll, erhoben durch das Admiralitätskollegium, und
4) Schauenburger Zoll, erhoben durch einen angestellten Zolleinnehmer.

Der jetzt eingeführte Warenzoll war ein Wertzoll nach dem hiesigen Börsenpreis auf eingeführte und - in geringerer Höhe - auf ausgeführte Waren (vgl. dazu Ernst Pitz, Die Zolltarife der Stadt Hamburg (1961), insbesondere Einleitung S. XI-XXXII).
Ein Schiffszoll wurde von den einzelnen Schiffen, in der Regel nach der Tragfähigkeit, erhoben.
Die Konsumtionsakzise trat 1814 an die Stelle des durch die französische Verwaltung eingeführten Octroi; sie wurde teils als Eingangsabgabe, teils in Form einer Mahl-, Brau- und Schlachtakzise, teils als Schankgewerbesteuer erhoben.
Die mit der Erhebung dieser Abgaben betrauten Kontore, das Hauptzollkontor und das Hauptakzisekontor, wurden zeitweise durch je einen Inspektor - den Zollinspektor und den Akziseinspektor - geleitet, zeitweise aber auch durch nur einen „Zoll- und Acciseinspector“ für beide Kontore.

Im Hauptzollkontor entwickelte sich als besonderer Verwaltungszweig die Handelsstatistik, als Handelsstatistisches Büro konstituiert am 26.6.1844 (Lappenbergand 18 Seite 218).

Ab 1857 wurde der Ausgangszoll aufgehoben und der bisherige Schiffszoll Tonnengeld genannt (LappenberBand 25 Seite 777).

1863 wurde die Zoll- und Akzisedeputation mit der Stempeldeputation zur Deputation für indirekte Steuern und Abgaben vereinigt, die bis 1874 in zwei Sektionen geteilt war: die Sektion für Stempel (siehe den besonderen Bestand Stempelwesen 314-4) und die Sektion für Zoll und Akzise (Lappenberg Band 31 Seite 244).
Im Laufe der Zeit wurde die Zahl der zollfreien Artikel vermehrt, der Eingangszoll wiederholt herabgesetzt, der Ausgangszoll 1857 ganz aufgehoben und die Transitofreiheit und die Berechtigung zu Transitodeklarationen nach und nach erweitert. Im Antrag des Senats an die Bürgerschaft vom 23.12.1872 wegen Erlaß eines Gesetzes betreffend die Declarationen für die Handels- und Schiffahrtsstatistik heißt es daher, daß der hamburgische Warenzoll „im Wesentlichen eine Abgabe vom ersten unter Benutzung des hiesigen Marktes stattgehabten Umsatz einer Anzahl von Hauptplatzartikeln geworden ist, eine Abgabe, deren Erhebung auf Declaration und Manifest beruht, welche somit von einem Zolle nur noch den Namen behalten hat” (Mitteilungen des Senats an die Bürgerschaft Nr. 176). 1874 trat dieses Gesetz in Kraft (GS S. 21). Die Deputation bestand nunmehr aus drei Sektionen, nämlich neben der Sektion für Stempel aus der Sektion für Warendeklaration, die auch für das Tonnengeld zuständig war, und der Sektion für Konsumtionsabgabe. Das Hauptzollkontor bekam die Bezeichnungen Deklarationsbüro und Handelsstatistisches Büro (ab 1912 Handelsstatistisches Amt), das Hauptakzisekontor die Bezeichnung Konsumtionsbüro.
1888 traten mit dem Zollanschluß Hamburgs das Gesetz für die Deklaratio und das Gesetz über dieAufhebung der Konsumtionsabgabe (GS I S. 46) in Kraft. Die Sektion für Konsumtionsabgabe und das Konsumtionsbüro wurden aufgehoben. Die Deklarationsabgabe oder Anmeldungsgebühr war nur noch ein Beitrag der Kaufmannschaft zu den Kosten der Handelsstatistik und die Handelsstatistik jetzt, vom Stempelwesen abgesehen, die Hauptaufgabe der Deputation. Mit dieser Hauptaufgabe verbunden waren die Durchführung der Ein- und Ausfuhrverbote sowie der Zollsicherungsordnung im Freihafen und die Ausstellung von Bescheinigungen für den internationalen Handelsverkehr.
Die Vollziehung der Zoll- und Steuergesetze des Reiches oblag auf Grund des Gesetzes betreffend die Organisation der Zollverwaltung vom 11.5.1888 der Generalzolldirektion, dem die Verwaltungsabteilung für das Zollwesen, die spätere Senatskommission für das Zollwesen, vorgesetzt war (GS III S. 24). Vgl. Vorbemerkung zum Bestand 314-4 Stempelwesen.
Auf Grund des Revidierten Gesetzes über die Organisation der Verwaltung vom 2.11.1896 (GS I S. 98) wurde ab 1897 die Zahl der Deputierten verringert und die Teilung in Sektionen nicht mehr beibehalten.
Die Aufgaben der Warendeklaration, Handelsstatistik und Freihafenaufsicht übernahm nach Aufhebung der Deputation für indirekte Steuern und Abgaben (GS 1920 I S. 312) das am 1.1.1920 gegründete Handelsstatistische und Freihafenamt, welches der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe unterstellt wurde. Die Aufgaben des Stempelkontors (hierunter auch die 1918 eingeführte Umsatzsteuer) übernahm das Landesfinanzamt Unterelbe, die Erhebung der Lustbarkeitssteuer die Finanzbehörde (GS 1920 I S. 108).

ZUSAMMENSETZUNG DER DEPUTATION

Die Zoll- und Akzisedeputation setzte sich bei ihrer Gründung zusammen aus:
2 Mitgliedern des Rats
1 Kämmereibürger (später Mitglied der Finanzdeputation)
1 Mitglied der Commerzdeputation
3 Mitgliedern der Bürgerschaft
(Verordnung vom 20.6.1814 — Anderson Band I Seite 132 —).
Die Mitglieder des Rats fungierten auch als Zollherren, Akziseherren und Mühlenherren.
Durch die Prolongation der Zollordnung vom 25.2.1835 (Lappenberg Band 14 Seite 89) wurde die Deputation um 2 Oberalte erweitert, die auf Grund der Verfassung vom 28.9.1860 durch 2 Mitglieder der Bürgerschaft ersetzt wurden.
Auf Grund des Gesetzes über die Organisation der Verwaltung vom 15.6.1863 (Lappenberg Band 31 Seite 244) wurde die Zoll- und Akzisedeputation mit der Stempeldeputation zur Deputation für indirekte Steuern und Abgaben zusammengelegt. Sie bestand aus:
3 Mitgliedern des Senats
2 Mitgliedern der Commerzdeputation (später der Handelskammer)
2 bürgerlichen Mitgliedern der Finanzdeputation
8 Mitgliedern der Bürgerschaft.

Auf Grund des Revidierten Gesetzes über die Organisation der Verwaltung vom 2.11.1896 (GS I S. 111) wurde die Zahl der Deputierten verringert auf
2 Mitglieder des Senats
2 Mitglieder der Handelskammer
4 Mitglieder der Bürgerschaft.

PRAESIDES

Praesides der Zoll- und Akzisedeputation (nach den Jahrgängen des Staatshandbuchs):
Senator Graepel 1814-1815
Senator Westphalen 1816-1823
Senator Merck 1824-1825
Senator Spalding 1826-1827
Senator Gossler 1828-1829
Senator Schröder 1830
Senator Ludendorff 1831
Senator Meyer 1832-1833
Senator Schmidt 1834
Senator Jenisch 1835-1836
Senator Eybe 1837-1838
Senator Siemsen 1839
Senator Lutteroth-Legat 1840-1842
Senator Jenisch 1843
Senator Alardus 1844
Senator Siemsen 1845-1846
Senator Rücker 1847-1852
Senator Geffcken 1853-1861
Senator De Chapeaurouge 1862-1863
Praesides der Deputation für indirekte Steuern und Abgaben:
Bürgermeister Lutteroth-Lega 1864-1867
Bürgermeister Dr. Versmann 1868-1899
Senator Dr. Schröder 1900-1906
Senator Dr. Sthamer 1907-1908
Bürgermeister Dr. Predöhl 1909-1912
Bürgermeister Dr. Schröder 1913-1918
Bürgermeister Stolten 1919

Praesides der Sektion für Zoll und Akzise:
Senator De Chapeaurouge 1864-1867
Senator Dr. Versmann 1868-1873

Präses der Sektion für Konsumtionsabgabe:
Bürgermeister Dr. Versmann 1874-1888
Präses der Sektion für Warendeklaration:
Bürgermeister Dr. Versmann 1874-1896

AKTUARE DER ZOLL- UND AKZISEDEPUTATION, ab 1864 der Sektion für Zoll und Akzise

Die Einstellung eines Aktuars „um der Sache eine gerichtliche Form zu geben“ wurde am 3. Dezember 1814 beschlossen, weil die Deputation befugt war, Urteile in l. Instanz auszusprechen (Signatur A 1 Band 1 Seite 37)
Dr. Tode 1814-1815
Dr. Ebeling 1816-1841
Lic. Mönckeberg 1842-1873
(Sekretär der Deputation für indirekte Steuern und Abgaben 1864-1884)

LEITER DES HANDELSSTATISTISCHEN AMTS (BÜROS)

Erster Leiter des Handelsstatistischen Büros war der Kontrolleur (ab 1849 Inspektor) Theveny von 1844 bis 1866. Theveny hatte bereits in den Jahren vorher als private Arbeit die unter C A 4 verzeichneten Tabellen angefertigt, die als Vorläufer des gedruckten Tabellenwerks angesehen werden können. Als sein Nachfolger Ist der Oberinspektor Hoffmann anzusehen, bis unter der Leitung von Gustav Heinz das Handelsstatistische Büro wieder eine selbständigere Stellung einnahm. Dessen Amtsbezeichnungen waren:
Erster Beamter des Handelsstatistischen Büros ab 01.10.1877
Bürovorsteher des Handelsstatistischen Büros ab 01.01.1884
Vorstand des Handelsstatistischen Büros ab 19.12.1890
Direktor des Handelsstatistischen Büros ab 01.01.1898
Direktor des Handelsstatistischen und Deklarationsbüros ab 01.01.1900

INSPEKTOREN, KONTROLLEURE UND REVISOREN des hamburgischen Zolldienstes

Erster Beamter des hamburgischen Zoll- und Akzisewesens war ab 1815 ein Inspektor (Langsdorff), der dem Hauptakzisekontor vorstand und gleichzeitig Vorgesetzter der sowohl für Zoll-, als auch für Akzisekontrollen zuständigen Verifikatoren und Wächter war, die den eigentlichen Grenzdienst versahen.
1826 wurde, als weiterer Inspektor, von Winthem als Inspektor beim Hauptzollkontor eingesetzt, sein Nachfolger wurde 1849 der Inspektor Theveny, der vorher als Kontrolleur des Eingangs einer der beiden Kontrolleure des Hauptzollkontors (der andere war Kontrolleur des Ausgangs) und Leiter des Handelsstatistischen Büros war.
Der Inspektor beim Hauptakzisekontor Langsdorff blieb weiterhin auch Inspektor der Akzisestätten (Grenzposten), bis nach seinem Tode am 2.2.1854 der Inspektor Hoffmann, vorher Kontrolleur des Ausgangs beim Hauptzollkontor, diese Funktion übernahm.
1855ab es also drei Inspektoren:

Möller, der 1854 Nachfolger Langsdorffs als Inspektor beim Hauptakzisekontor wurde,
Theveny als Inspektor beim Hauptzollkontor und
Hoffmann als Inspektor der Grenzposten.

Nach dem Tode der Inspektoren Möller (9.10.1863) und Theveny (9.6.1866) war wieder nur ein Inspektor für das gesamte Zoll- und Akzsewesen zuständig, der Inspektor Hoffmann
nämlich.

1865 wurden zwei Oberkontrolleure eingesetzt: Paulsen, vorher Akzise-Einnehmer, als Oberkontrolleur der Erhebungsposten und W. Langsdorff (II), vorher Kontrolleur beim Hauptzollkontor, als Oberkontrolleur des Hauptzollkontors. Die bisherigen Zoll- und Akzisewächter und Torwächter bekamen die Amtsbezeichnung Revisoren.
Hoffmann wurde, wohl wie bei den Oberkontrolleuren und Revisoren in Angleichung an die Amtsbezeichnungen der Zollvereinsbeamten, 1869 Oberzollinspektor. Ab 1875 hatte er, weil der Warenzoll nunmehr Deklarationsabgabe hieß, die Amtsbezeichnung Oberinspektor. Sein Nachfolger wurde 1890 Peper, vorher Oberkontrolleur des Deklarationsbüros. Peper war der letzte Beamte der Deputation für indirekte Steuern und Abgaben mit den Amtsbezeichnungen Oberkontrolleur und später Oberinspektor.

22.02.1966
Homann
Archival history:Die an das Staatsarchiv gelangten Archivalien ließen folgende Registraturschichten erkennen:
1 a Protokollbücher mit Anlagen
1 b Amtsbücher der Inspektoren und Steuereinnehmer
1 c Statistische Aufzeichnungen mit Materialien
2 Akten der zur Zoll- und Akzisedeputation verordneten Ratsmitglieder (Zoll- und Akziseherren, Mühlenherren), innerhalb der unter 4 genannten Versmannschen Registratur als
„in der mit Zoll- und Akziseverwaltung bezeichneten Kiste enthaltene Papiere und Akten” bezeichnet,
3 Akten der Inspektoren und des Oberkontrolleurs Paulsen,
4 Akten Bürgermeister Versmanns, teils als „Akten des Senats“ oder „Akten der Deputation“ ausdrücklich bezeichnet, teils als Referentenakten Versmanns beide Provenienzen
umfassend,
5 Eine nach dem Zollanschluß um 1890/1900 angelegte Registratur,
6 Die am 1. Januar 1932 eingerichtete Registratur des Handelsstatistischen Amts, die im Kriege vernichtet worden ist, und von der nicht festgestellt werden konnte, in welchem
Umfang sie Vorgänge aus der älteren Registratur übernommen hat. Die Ablichtung eines Verzeichnisses dieser Registratur befindet sich im Bestand 371-10 Handelsstatistisches
Amt.

Die Archivalien wurden, wie folgt, an das Staatsarchiv abgeliefert:

a (Geschäftsakte H 2 a 7 des Staatsarchivs)
1889 vorwiegend ältere Rechnungsbücher (Baumgeld, Brückengeld, Schlachtgeld, Mahlgeld) und Siegel und Stempel
1893 vorwiegend Tor- und Baumsperresachen und Stader-Elbzoll-Bücher
1898 vorwiegend ältere Protokollbücher mit Anlagen, Zoll- und ältere Akziseberichte und Abrechnungen
1901 Akten Bürgermeister Versmanns
1908 jüngere Akzise-(Konsumtionsabgabe-)Bücher
1909 Manifeste und Deklarationen (sämtlich kassiert)
1919 Statistisches Urmaterial 1814-1900

b (Geschäftsakte 1639/1928 des Staatsarchivs)
1928 vorwiegend Akten der 1890/1900 eingerichteten Registratur und in grober Ordnung gebündelte „reponierte Akten” und „Vorakten” aus der Zeit vor 1888, Kriegsakten und Personalakten (jetzt im Bestand 371-9 Wirtschafts- und Verkehrsverwaltung - Personalakten)

c (Geschäftsakte 3383/1936 des Staatsarchivs)
1936 Statistisches Urmaterial 1901-1932.

Da jede jüngere Ordnung in großem Umfang aus den älteren Registraturen Akten übernommen hat, da ferner die nicht übernommenen Teile vielfach keine oder kaum noch eine Ordnung erkennen ließen, erschien es am zweckmäßigsten, das Hauptgruppenschema der 1890/1900 gebildeten Registratur zu übernehmen und so zu erweitern, daß die älteren Archivalien hineingeordnet werden konnten. Die Hauptgruppe V wurde durch neue Untergruppen erweitert und die Hauptgruppen XI und XII für die Kriegsakten neu eingerichtet. Besonders verzeichnet sind die Protokolle und Verfügungsbücher mit Anlagen unter A und das statistische Material unter C.

Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 314-1 Zoll- und Akzisewesen, Handelsstatistik, Nr. ...
Kommentierte Beständeübersicht:Die Zoll- und Akzisedeputation wurde zur Aufsicht über das gesamte Zoll- und Akzisewesen 1814 eingesetzt. Sie überwachte Warenzoll, Schiffszoll und Konsumtionsakzise (Verbrauchssteuer). Im Hauptzollkontor wurde 1844 als Verwaltungszweig das Handelsstatistische Büro (ab 1912 Handelsstatistisches Amt) etabliert. 1863 wurde die Deputation mit der Stempeldeputation zur Deputation für indirekte Steuern und Abgaben verschmolzen, die 1874 drei Abteilungen erhielt, die sich um Stempelpapier, Warendeklaration und Konsumtionsabgabe kümmerten. Mit Aufhebung der Deputation wurde 1920 das Handelsstatistische und Freihafenamt gebildet.

Der Bestand umfaßt im wesentlichen Protokolle und Verfügungsbücher sowie Akten zu folgenden Bereichen: Allgemeine Verwaltung (Organisation, Rechnungswesen, Personalangelegenheiten, Gebäude und Inventar), hamburgische Steuern und Abgaben, hamburgische Statistik (Warenim- und -export, Schiffahrt), Handels- und Verkehrssachen, Preise und Lebenshaltungskosten, nichthamburgische Zölle und Steuern; besondere Bedeutung haben die Kriegsakten über den Waren und Schiffsverkehr im Ersten Weltkrieg.

Lorenzen-Schmidt

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siehe auch:
135-2 II Statistisches Landesamt II, 1902-1953 (Bestand)

siehe auch:
371-10 Handelsstatistisches Amt, 1931-1980 (Bestand)

verwendet für:
135-2 III Statistisches Landesamt III, 1894-1963.02 (Bestand)

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