Information on identification |
Ref. code: | 311-3 I |
Title: | Finanzbehörde I |
Lebenszeit Bestandsbildner: | <1935-> |
Laufzeit: | 1859-2013 |
Level: | Bestand |
Information on extent |
Number: | 12496 |
Running meters: | 303.48 |
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Information on context |
Administration history: | Durch den Erlass über die Organisation der Gemeindeverwaltung der Hansestadt Hamburg vom 1. April 1938 (HmbVOBl. 1938, S. 5) wurde die Finanzbehörde und die Vermögens- und Liegenschaftsverwaltung zur Kämmerei zusammengefasst. Sie gliederte sich in folgende Abteilungen:
Finanzverwaltung (Finanz-, Haushalts- und Kassenabteilung) Vermögens- und Schuldenverwaltung Liegenschaftsverwaltung Steuerverwaltung Allgemeine Abteilung
Diese Einteilung ist bislang im Wesentlichen unverändert geblieben. Nach dem Gesetz über Verwaltungsbehörden vom 3. Juni 1947 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1947, S. 25) wurde der Name Kämmerei in Finanzbehörde geändert. Eine erneute Teilung des Finanzwesens in Finanzbehörde (Finanzverwaltung, Liegenschaftsverwaltung, Steuerverwaltung) und Behörde für Vermögen und öffentliche Unternehmen (Vermögens- und Schuldenverwaltung) brachte das Fünfte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Verwaltungsbehörden vom 7. Dezember 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1970, S. 303). Diese Teilung wurde durch das Achte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Verwaltungsbehörden vom 15. März 1976 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1976, S. 57) wieder beseitigt und die Vermögens- und Schuldenverwaltung wieder in die Finanzbehörde integriert.
Der Aktenplan wiederspiegelt die Gliederung in Ämter. Der Anfang des Jahres 1938 in Kraft getretene Aktenplan war im Wesentlichen bis in die 1970er Jahre gültig. Er gliederte sich in die Abschnitte 1 Verwaltung 2 Finanz-, Haushalts- und Kassenwesen 3 Vermögen und Schulden 4 Liegenschaftswesen 5 - 6 Rechtsangelegenheiten 7 Wiederaufbaufinanzierung.
Die Akten eines Bestandes werden in einer eigenen Registratur aufgestellt.
(Stand: April 1976, ergänzt: Mai 1993) |
| ZU DEN TEILBESTÄNDEN: Feststellungsbehörde/Amt für Kriegsschäden und Besatzungskosten/Amt für Verteidigungslasten (219; 442-40 K)
Nach dem Beginn des 2. Weltkrieges (26.08.1939) regelte die Sachschädenfeststellungsverordnung vom 8.9.1939 (RGBl. I 1939, S. 1754) die Erfassung und Entschädigung der seit Kriegsbeginn auf dem Gebiet des Großdeutschen Reiches aufgetretenen Kriegssachschäden. Durch die Bekanntmachung des Reichsstatthalters über die Wahrnehmung von Zuständigkeiten auf Grund der Sachschädenfeststellungsverordnung vom 02.10.1939 wurden der Bauverwaltung diese Aufgaben übertragen. Die neue Dienststelle wurde Sachschädenabteilung benannt. Die Kriegssachschädenverordnung vom 30.11.1940 (RGBl. 1547) brachte eine Änderung der einschlägigen Bestimmungen und führte für die unterste Verwaltungsstelle den Begriff der Feststellungsbehörde ein. Mit dem Inkraftreten der Verordnung am 15.12.1940 änderte die hamburgische Dienststelle ihren Namen in Bauverwaltung-Feststellungsbehörde. In der zweiten Hälfte des Jahres (nach Mai, vor November) 1943 wurde die Feststellungsbehörde ein selbständiges Amt der Gemeindeverwaltung - offenbar durch interne Verfügung. Durch die Durchführungsbestimmungen zum Erlass über die Neuordnung der Gemeindeverwaltung der Hansestadt Hamburg vom 10.7.1944 (HVOBl. 38) wurde dieser Zustand bestätigt. Durch den 1. Erlass über die Zusammenlegung von Staats- und Gemeindeverwaltung der Hansestadt Hamburg vom 28.6.1945 (HVOBl. 11) übernahm die Feststellungsbehörde das Dezernat Kriegsschäden der Staatsverwaltung. Die Bekanntmachung über die Feststellungsbehörde vom 21.11.1945 (HVOBl. 42) gab der Feststellungsbehörde auf Anordnung der Militärregierung die Stellung einer Reichsbehörde, die dem Bürgermeister unmittelbar unterstellt war. Gleichzeitig gingen die mit der Kriegsschädenfeststellung beschäftigten Dienststellen der regionalen Verwaltung auf die Feststellungsbehörde über. Die Neben der Abwicklung der Kriegsschädenerstattung hatte die Behörde nun auch die Aufgabe der Feststellung und Entschädigung für Requisitionen und Beschädigungen durch die Besatzungsmacht sowie Lieferungen und Leistungen an die Besatzungsmacht. Daneben wurde auf die Anweisungen der Militärregierung vom 04./13.06.1945 und 05.07.1945 an den Bürgermeister bei der Kämmerei (ab 03.06.1947 Finanzbehörde) die Requisitionsabteilung geschaffen. Die Aufgabe der Dienststelle war zunächst vor allem die zentrale Entgegennahme der Requisitionsaufträge von der Besatzungsmacht. Die Feststellung der einzelnen Schäden sowie deren Vergütung oblag der Feststellungsbehörde. Die Requisitionsabteilung entwickelte sich schnell zur Ministerialinstanz für Besatzungs-, Stationierungs- und Verteidungskosten. Dabei oblag ihr insbesondere die Fachaufsicht über die Feststellungsbehörde und der Verkehr mit der Besatzungsmacht, den Ländern und dem Bund. 1947 wurde die Requisitionsabteilung durch interne Verfügung umbenannt in Dienststelle für Requisitionen und Besatzungsschäden. Durch die Änderung der Bekanntmachung über die Feststellungsbehörde vom 23.03.1948 (HGVOBl. 19) wurde die Feststellunsgebehörde unter Umbenennung in Amt für Kriegsschäden und Besatzungskosten mit der Dienststelle für Requisitionen und Besatzungsschäden zusammengelegt und der Finanzbehörde angegliedert. Aufgrund eines Senatsbeschlusses vom 03.01.1951 wurde die Feststellungsbehörde mit Wirkung vom 01.04.1951 aufgeteilt in das Amt für Besatzungskosten und das Landesamt für Soforthilfe. Das Landesamt verblieb bei der Finanzbehörde. Das Amt für Besatzungsskosten unterstand der Dienstaufsicht der OFD und der Fachaufsicht der Finanzbehörde. Am 22.09.1955 wurde das Amt durch interne Verfügung der Finanzbehörde umbenannt in Amt für Verteidigungslasten. Durch eine weitere Verfügung der Finanzbehörde vom 28.06.1956 wurde das Amt für Verteidigungslasten in das Amt 2 (Finanzverwaltung) der Finanzbehörde eingegliedert. |
| Der Bestand enthält auch Unterlagen des Landesamtes für NS-Vermögenskontrolle. |
Archival history: | Der Bestand wird durch regelmäßige Ablieferungen der Finanzbehörde angereichert. Die Akten zum Groß-Hamburg-Gesetz wurden 1959 an das Staatsarchiv abgegeben. Für die Durchführung des Groß-Hamburg-Gesetzes vom 26. Januar 1937 (RGBl. I, S. 91) wurde in der Finanzbehörde eine besondere Aktengruppe mit eigenem Aktenplan geschaffen; die Akten sind durch die Buchstaben GH (Groß-Hamburg) vor der eigentlichen Signatur gekennzeichnet. Der Bestand weist durch Kriegsverluste einige größere Lücken auf. Er wurde als besondere Aktengruppe in den Bestand 311-3 I Finanzbehörde I eingegliedert. Kassationen wurden nicht vorgenommen.
Die Akten führen als Signatur entweder eine eine einfache fortlaufende Nummer oder eine Kombination aus Ablieferungsjahr und Aktenzeichen.
Die Ablieferungsverzeichnisse befinden sich in den Geschäftsakten bzw. in der Materialakte 2110-0/2.
(Stand: April 1976, ergänzt Juli 1991) |
| RETROKONVERSION
Im Rahmen der DFG-Förderung wurde 2013 die Zettelkartei retrokonvertiert. Die Kartei verzeichnet Akten der Ablieferungen der Finanzbehörde von 1959 bis 1995 und teilweise der Ablieferung 1998/01 (nur Aktenplangruppe 21 Haushaltsangelegenheiten). Die vorhandene Gliederung nach dem Aktenplan und die Signaturen wurden beibehalten.
Die Bestandsverzeichnisse der Sondergruppen GH - Groß-Hamburg-Gesetz, 219 Amt für Kriegsschäden und Besatzungskosten, 442-40 K Feststellungsbehörde für Kriegsschäden und 305-2 Landesamt für (NS-)Vermögenskontrolle wurden im Nachgang retrokonvertiert. |
| Jede Archivguteinheit ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 311-3 I Finanzbehörde I, Nr. ... |
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Conditions of access and use |
Access regulations: | Einzelne Archivguteinheiten unterliegen noch den archivgesetzlichen Schutzfristen. Wenn Sie eine solche Archivguteinheit einsehen möchten, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag auf Schutzfristverkürzung. Die Entscheidung des Staatsarchivs über den Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. |
Finding aids: | Findbuch (Papier) |
| Ablieferungsliste |
| Scope |
Signierung: | Numerus currens |
| Altes AZ |
| Ablieferungsliste |
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Information on related materials |
Related material: | 313-4 II Steuerverwaltung; 313-8 Landesfinanzamt Abteilung I (Oberfinanzdirektion, Steuern); 314-12 Landesfinanzamt Abteilung II (Oberfinanzdirektion, Zoll) |
| Zur Feststellungsbehörde bzw. zum Amt für Kriegsschäden und Besatzungskosten: 131-3 Senatskanzlei-Verwaltungsabteilung, Nr. A 10; 131-10 II Senatskanzlei-Personalabteilung II, Nr. 609; 131-1 II Senatskanzlei II, Nr. 981.60-02 (2532); 311-3 Finanzbehörde I, Nr. 219-00/5, 219-00/5.1, 219-00/6, 219-00/8, 219-00/12 |
Publications: | Kroll/Christiansen, Kriegssachschädenrecht, X 126/708 |
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Containers |
Number: | 1 |
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Related units of description |
Related units of description: | siehe auch: 313-4 II Steuerverwaltung II, 1940-1976 (Bestand)
siehe auch: 313-8 Landesfinanzamt Abteilung I (Oberfinanzdirektion-Steuern) (Bestand)
siehe auch: 314-12 Landesfinanzamt Abteilung II (Oberfinanzdirektion - Zoll), 1923-2002 (Bestand)
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Usage |
Permission required: | Keine |
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Accessibility: | Öffentlich |
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URL: | https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=1013 |
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