Information on identification |
Ref. code: | 241-4 |
Title: | Datenschutzbeauftragter |
Laufzeit: | 1976-2014 |
Level: | Bestand |
Information on extent |
Number: | 601 |
Running meters: | 19.50 |
|
|
Information on context |
Name of the creator / provenance: | Hamburgische Datenschutzbeauftragter |
Administration history: | Das Bundesdatenschutzgesetz trat am 01. Januar 1979 in Kraft. Die wesentlichen Bestimmungen wurden jedoch schon seit dem 01. Januar 1978 angewendet. In Hamburg wurde die Aufgabe als Aufsichtsbehörde nach den §§ 30 und 40 Bundes-datenschutzgesetz (BDSG) von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Arbeit wahrgenommen. Als Aufsichtsbehörde überprüfte sie die Ausführung des Bundesdatenschutzgesetzes durch private Personen oder Stellen, insbesondere in der Wirtschaft. Am 01. Mai 1981 erfolgte die Verabschiedung des Hamburgischen Datenschutzgesetzes. Ein Jahr später, am 10. Mai 1982, wurde Claus-Henning Schapper als erster Hamburgischer Datenschutzbeauftragte berufen. Seine Amtszeit war zunächst auf vier Jahre begrenzt. Am 25. Mai 1982 übertrug der Senat dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten auch die Aufgaben nach §§ 30 und 40 BDSG, die vorher die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Arbeit inne hatte. Damit nahm der Hamburgische Datenschutzbeauftragte nicht nur die Aufgabe, die Hamburgische Verwaltung bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu beraten und zu kontrollieren, sondern auch den nicht-öffentlichen Bereich in Hinblick auf die Verarbeitung und Bereitstellung von personenbezogenen Daten zu überwachen, wahr. Auf diese Weise kam es zur Zusammenfassung der Kontrolle der Datenverarbeitung im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich. Die wichtigste Aufgabe des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ist jedoch die Vertretung der Bürger in Rechtsfragen bezüglich des Schutzes ihrer persönlichen Daten. Jeder Bürger kann sich an den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten wenden, wenn er der Meinung ist, dass er bei der Verarbeitung seiner personenbe-zogenen Angaben durch die Hamburgische Verwaltung oder im nicht-öffentlichen Bereich in seinem Recht verletzt worden ist. Die Unabhängigkeit und Neutralität bei der Aufgabenwahrnehmung hat oberste Priorität. Ausdruck findet die Unabhängigkeit u.a. darin, dass der Datenschutzbeauftragte sowohl den Senat als auch die Bürgerschaft berät und eine Art Ombudsmann in Datenschutzfragen für die Bürger ist. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte untersteht der Dienst- und Rechtsauf-sicht des Senats, die von dem zuständigen Senator der Justiz ausgeführt wird. Je-doch bezieht sich diese lediglich auf die Regelung dienstrechtlicher Fragen und die Sicherstellung eines geordneten Geschäftsablaufs. Die Rechtsaufsicht durch die Justizbehörde ist durch die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten begrenzt. Aufgrund der besonderen Stellung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten gibt es keine über- oder nachgeordneten Institutionen. Die Hamburgischen Datenschutzbeauftragten im Überlick: Claus-Henning Schapper (10.05.1982 - 21.06.1990) Dr. Hans-Hermann Schrader (01.02.1991 - 22.09.2004) Hartmut Lubomierski (22.09.2004 - 01.01.2009) Prof. Dr. Johannes Caspar (ab dem 04.05.2009) Im Jahr 2009 gab es eine kurze stellvertretende Leitung durch Dr. Hans-Joachim Menzel (01.01.2009 - 04.05.2009).
|
Archival history: | Seit 1991 bot die Registratur des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ihre Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen dem Staatsarchiv regelmäßig an. Von 1991 bis 2010 gab es insgesamt 26 Ablieferungen an das Staatsarchiv. Teilweise sind die Akten vorher bewertet worden. Die Akten wurden immer vollständig anhand der Aktenverzeichnisse mit Aktenzeichen, Aktentitel und Laufzeit angeboten und abgeliefert. Insgesamt betrug der Umfang des Bestandes im Staatsarchiv im November 2009 etwa 27 Regalmeter. Ein Grund für diesen Umfang war die zwischenzeitliche Einrichtung eines Zwischenarchives im Staatsarchiv ab dem 09.07.2001. Da aber in der Praxis sehr wenig auf die Akten im Zwischenarchiv von Seiten des Datenschutzbeauftragten zurückgegriffen worden ist, kam es am 31.03.2007 zur Auflösung der Vereinbarung. Die Laufzeit des Bestandes umfasst den Zeitraum von 1976 bis 2009 (Stand: 8.6.2010). Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Arbeit hat nach der Übertragung der Aufgaben nach §§ 30 und 40 BDSG an den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten die Akten, die zur Erfüllung dieser Aufgaben angelegt worden sind, an den Datenschutzbeauftragten abgegeben. Dies begründet die Laufzeit der Akten vor Einrichtung der Institution. Der Bestand des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ist ein wachsender Bestand; jedes Jahr kommen neue Ablieferungen hinzu. Die Erschließung des Bestandes begann im November 2009 und endete im Juni 2010. Bei der Verzeichnung wurde das regulierende Registraturprinzip angewandt, das heißt, die sehr gute vorarchivische Ordnung wurde während der Verzeichnung mit Hilfe des Akten- und Geschäftsverteilungsplans fast vollständig beibehalten. Jedoch behielt sich die Archivarin kleinere Eingriffe bei der archivischen Aktentitelbildung und bei der Erstellung der Klassifikation vor. Während der Verzeichnung des Bestandes erfolgte eine nochmalige Bewertung der Akten anhand einer Aktenautopsie. Zudem wurde das Zwischenarchivgut bewertet. Kriterien bei der Bewertung waren das Prinzip der Federführung, die Aussagekraft der Akten über die Tätigkeit des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten sowie die Bedeutung des Akteninhalts. Oftmals war der Hamburgische Datenschutzbeauftragte an Entscheidungen beteiligt oder hat selbst mitgewirkt. In vielen Fällen aber wurde der Hamburgische Datenschutzbeauftragte über anstehende Entscheidung durch den Behördenverteiler informiert, war aber nicht selbst bei der Entscheidungsfindung beteiligt. Diese Unterlagen wurden kassiert, da die Entscheidungen bei den federführenden Behörden überliefert werden. Ein weiteres Kriterium war, ob in den Akten relevante Themen mit hamburgischem Bezug bearbeitet worden sind. Von den anfänglichen ca. 27 Regalmetern wurden 10 Regalmeter als archivwürdig bewertet und in der Archivsoftware Scope-Archiv verzeichnet. 17 Regalmeter wurden kassiert. Insgesamt ist versucht worden das breite Aufgabenspektrum des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten widerzuspiegeln und darzustellen. Inhaltliche Schwerpunkte sind die datenschutzrechtlichen Prüfungen und Kontrollen im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich, sowie die Stellungnahmen für den Hamburgischen Senat und für die Bürgerschaft. Relevante Bürgereingaben für den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich wurden für jedes Jahr ausgewählt und erschlossen. Die Tätigkeit des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten in den Arbeitskreisen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder ist ebenfalls in diesem Bestand überliefert.Verwahrte Registraturhilfsmittel sind die Geschäftsverteilungspläne des Hamburger Datenschutzbeauftragten (Signatur: Staatsarchiv Hamburg, 241-4 Datenschutzbeauftragter, Nr. 409)
Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 241-4 Datenschutzbeauftragter, Nr. ... |
Kommentierte Beständeübersicht: | Die Dienststelle wurde 1981 nach Verabschiedung des Hamburgischen Datenschutzgesetzes eingerichtet. Sie überwacht die Einhaltung des Gesetzes und anderer Datenschutzvorschriften bei den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen sowie bei den der Aufsicht der hamburgischen Verwaltung unterstehenden juristischen Personen öffentlichen Rechts. Sie liefert Gutachten und Berichte, berät den Senat in Fragen des Datenschutzes und nimmt zu Auswirkungen neuer Informations- und Kommunikationstechniken auf den Datenschutz Stellung. Der wachsende Bestand enthält Unterlagen zu datenschutzrechtlichen Bewertungen und Stellungnahmen sowie eine Auswahl von Eingaben aus dem öffentlich/amtlichen sowie dem nicht-öffentlich/-amtlichen Bereich. (LS) |
|
Conditions of access and use |
Access regulations: | Einzelne Archivguteinheiten unterliegen noch den archivgesetzlichen Schutzfristen. Wenn Sie eine solche Archivguteinheit einsehen möchten, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag auf Schutzfristverkürzung. Die Entscheidung des Staatsarchivs über den Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. |
Finding aids: | Scope |
Signierung: | Numerus currens |
|
Information on related materials |
Related material: | Der Bestand des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten kann aufgrund seiner speziellen Funktion als unabhängige Institution für andere Bestände als ergänzende Überlieferung herangezogen werden. Die Entscheidungsträger waren andere Behörden beispielsweise wenn sie die Federführung für Erarbeitung eines Gesetzes inne hatten und den Datenschutzbeauftragten als Beratenden beteiligten. |
Publications: | Tätigkeitsberichte des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten / Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte: zugl. Tätigkeitsbericht der Aufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich. - Hamburg, 1983 […]. [Signatur : X 640/0054] |
|
|
Containers |
Number: | 1 |
|
Usage |
End of term of protection: | 12/31/2044 |
Permission required: | Aktenbildende Stelle |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
|
URL for this unit of description |
URL: | https://recherche.staatsarchiv.hamburg.de/ScopeQuery5.2/detail.aspx?Id=965 |
|
Social Media |
Share | |
|