612-1/21_III A 2 Der Rat von Hamburg beurkundet, dass er auf Bitten der Grützmacher am 02.11. dekretiert habe, dass von jetzt an Fremde zwar Buchweizen aber nicht mehr Buchweizengrütze in die Stadt einführen dürften und dass die hiesigen Grützmacher die Grütze nicht teurer verkaufen sollten als bi

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Ref. code:612-1/21_III A 2
Title:Der Rat von Hamburg beurkundet, dass er auf Bitten der Grützmacher am 02.11. dekretiert habe, dass von jetzt an Fremde zwar Buchweizen aber nicht mehr Buchweizengrütze in die Stadt einführen dürften und dass die hiesigen Grützmacher die Grütze nicht teurer verkaufen sollten als bisher die Fremden
1669 November 18 - Hamburg
Laufzeit:18.11.1669
 

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Accessibility:Öffentlich
 

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