Kommentierte Beständeübersicht: | Bis 1624 wurde ein Abzugszehnter von allen Erbschaften erhoben, die das Stadtgebiet verließen. In diesem Jahr wurde das Gebot der Zahlung von Dezimationsgeld auf alle Erbschaften ausgedehnt, in denen Erblasser und Erbnehmer verwandtschaftlich mehr als zwei Grade voneinander getrennt waren. Allmählich entwickelte sich diese Abgabe, die 1817 für die Staaten des Deutschen Bundes wegfiel, zu einer Erbschaftssteuer. Das Zehntenamt erhob das Dezimationsgeld und verwaltete die der Stadt zufallenden Erbschaften, verwahrte Testamente und sicherte die Rechte abwesender oder unbekannter Erben. 1869 wurde das Zehntenamt in Erbschaftsamt umbenannt, dessen nachlaßgerichtliche Nachfolge 1900 das Amtsgericht antrat. Das Erbschaftsamt wurde 1906 aufgehoben. Der Best. gliedert sich wie folgt: Protokolle und Berichte, Verwaltung des Amtes, Erbschaftsangelegenheiten (allgemein und einzelne Fälle). |